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Versicherungsschutz bei einer Immobilienfinanzierung – eine notwendige Investition?

Von Silvia Lehr 17. Oktober 2025 2 Min. Lesezeit
Versicherungsschutz für Ihre Immobilie - Foto von Getty Images
Versicherungsschutz für Ihre Immobilie - Foto von Getty Images

„An Versicherungen verdienen nur die Versicherungskonzerne“ ist eine Aussage, die man öfters hört, wenn es um das Thema Absicherung bei einer Baufinanzierung geht. Aber ist das wirklich so? Und in welchem Fall gewinnt die Versicherung - und der Kunde kann sich sogar darüber freuen? Besteht die Bank auf eine Versicherung? Auf diese Fragen möchte ich in meinem heutigen Blog eingehen.

Verschiedene Risiken - verschiedene Versicherungen

Grundsätzlich können die Versicherungsarten in zwei Gruppen unterteilt werden: Personenversicherungen und Sachversicherungen. Personenversicherungen schützen Menschen, ihre Gesundheit, Arbeitskraft oder Hinterbliebenen, während Sachversicherungen Eigentum vor Schäden durch Ereignisse wie Feuer, Diebstahl oder Sturm schützen.

Personenversicherungen decken also Risiken ab, die die Person selbst betreffen, während Sachversicherungen finanzielle Schäden an Dingen ausgleichen.

Zunächst gehe ich auf die Personenversicherungen ein. Spricht man im Rahmen einer Baufinanzierung über einen Versicherungsschutz, sollte man sich einen Fakt vor Augen halten: Die Baufinanzierung ist einer der am längsten bestehenden Verträge, den man in seinem Leben abschließt. Eine KFZ-Finanzierung, ein Fitnessstudio-Vertrag oder auch ein Arbeitsvertrag sind entweder in ein paar Jahren erledigt beziehungsweise bestehen Kündigungsmöglichkeiten. Bei der Baufinanzierung ist das aber anders: Zum einen gibt es Zinsbindungsfristen, bei denen weder die Bank noch der Kunde kündigen können und außerdem erfordert eine Kündigung, wäre sie denn möglich, eine sofortige Rückzahlung des vollständigen Darlehensbetrages.

Kein Vertrag begleitet einen länger als die Baufinanzierung

Durchschnittlich beträgt die Laufzeit einer Baufinanzierung rund 25 Jahre in Deutschland. Nimmt man einen weiteren statistischen Wert dazu, die durchschnittliche Lebenserwartung, so deckt dieser Vertrag fast ein Drittel des Lebens ab. Und diesem Drittel können einem auch unschöne Ereignisse einholen: Schwere Krankheiten, Arbeitslosigkeit oder im schlimmsten Fall der Tod des Ehepartners. Solche Ereignisse alleine sind schon schlimm genug - wenn aber die Finanzierung für das eigene Zuhause dadurch ins Wanken gerät, ist es besonders schlimm.

Ein beruhigendes Gefühl gibt da ein ausreichender Versicherungsschutz. Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit können abgesichert werden. So ist die Ratenzahlung gewährleistet, wenn das Einkommen nach dem 43. Krankheitstag durch den Wechsel zum Krankengeld sinkt.

Bei einer Arbeitslosigkeit sinkt das Einkommen noch mehr: In der Regel werden nur noch 60 % des bisherigen Einkommens bei ALG 1 gezahlt. Einige Banken bieten, im Rahmen einer Baufinanzierung, einen Versicherungsschutz bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit an.

Noch dramatischer wird es aber, wenn ein Partner verstirbt. Der verbliebene Partner kann die Immobilie dann oftmals nicht halten und zum Verlust des Partners kommt der Verlust des Zuhauses. Eine günstige Absicherung ist hier die Risikolebensversicherung. Diese zahlt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme im Todesfall aus. Das Kapital kann dann für Ratenzahlungen oder zur Kreditablösung genutzt werden.

Passiert den Kreditnehmern aber nichts während der Laufzeit, so wurden die Versicherungsbeiträge quasi „umsonst gezahlt“. Und das ist auch gut so: Man ist nämlich nicht gestorben und die Kosten für die Versicherung waren der Preis für ein sicheres Gefühl.

Es gibt auch Pflichtversicherungen

Im Bereich der Sachversicherungen gibt es sogar eine Pflichtversicherung, auf die Banken bei einer Kreditvergabe bestehen: Die Wohngebäudeversicherung. Diese deckt die Kosten für Schäden am Gebäude ab, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel verursacht werden. Bei einer Eigentumswohnung kümmert sich die Hausverwaltung um diese Versicherung. Wer ein Haus kauft, übernimmt die Wohngebäudeversicherung automatisch vom Vorbesitzer der Immobilie. Erst wenn der Eigentumswechsel im Grundbuch eingetragen ist, kann ein Versicherungsvergleich erfolgen.

Keine Pflicht hingegen ist die Hausratversicherung. Diese ist aber auf jeden Fall zu empfehlen, da diese, z.B. bei einem Wohnungsbrand, den Inhalt der Immobilie versichert. Also z.B. die Möbel, Fernseher und Computer. Damit im Schadensfall die Kosten vollständig abgedeckt sind, empfiehlt sich auch hier eine regelmässige Überprüfung des Versicherungsvertrages.

Am besten einen Spezialisten fragen

In jedem Fall ergibt sich bei Erwerb einer Immobilie Beratungsbedarf zum Thema Versicherungen. Sowohl Immobilienmakler als auch Finanzierungsberater haben oftmals kompetente und vertrauenswürdige Ansprechpartner zu diesem Thema. Nehmen Sie sich auf jeden Fall Zeit für dieses wichtige Thema.

Gastbeitrag von Silvia Lehr
Silvia Lehr ist Finanzierungsexpertin durch und durch. Neben einem Abschluss zur Bankfachwirtin (BA) hat Silvia Lehr über 25 Jahre Erfahrung in den größten Bankhäusern Deutschlands. Heute ist sie Gründerin der Wupper Finanz und berät ihre Kunden zu Finanzierungsmöglichkeiten rund um den Immobilienerwerb. Dabei hat sie Zugriff auf die Konditionen von über 300 Banken. So findet sie immer die optimale Lösung.

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