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Wohnflächenberechnung: Der komplette Leitfaden für 2025

Von Kettenbach Immobilien GmbH 19. September 2025 16 Min. Lesezeit
Foto von Getty Images
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Die Wohnflächenberechnung ist ein entscheidender Faktor beim Kauf, Verkauf oder der Vermietung von Immobilien. Doch wer macht eine Wohnflächenberechnung und was kostet sie? In diesem umfassenden Guide erfahren Sie alles Wichtige zur korrekten Wohnflächenberechnung.

Inhalt

Was ist eine Wohnflächenberechnung?

Eine Wohnflächenberechnung ist die systematische Ermittlung der Grundfläche aller Räume einer Wohnung oder eines Hauses, die ausschließlich zu dieser Wohneinheit gehören. Sie bildet die Grundlage für Mietpreise, Nebenkosten und Immobilienbewertungen.

Rechtliche Grundlagen der Wohnflächenberechnung

Für die Wohnflächenberechnung gibt es in Deutschland verschiedene Standards:

  • Wohnflächenverordnung (WoFlV): Standard für Mietwohnungen

  • DIN 277: Technischer Standard für Bauplanung

  • II. Berechnungsverordnung: Für sozialen Wohnungsbau


Was gehört zur Wohnflächenberechnung? Vollständiger Überblick aller Flächenarten

Übersichtliche Tabelle: Anrechenbare und nicht anrechenbare Flächen

Raum/FlächeWoFlVDIN 277Besonderheiten
Wohnzimmer, Schlafzimmer100%100% (NUF)Grundausstattung der Wohnung
Küche, Esszimmer100%100% (NUF)Auch kleine Kochnischen
Badezimmer, WC100%100% (NUF)Inklusive Gäste-WC
Flur, Diele (innen)100%100% (NUF)Nur innerhalb der Wohnung
Abstellraum (innen)100%100% (NUF)Muss zur Wohnung gehören
Balkon, Terrasse25%0% (separat)Maximal 50% bei II. BV
Loggia25%0% (separat)Drei Seiten geschlossen
Wintergarten (unbeheizt)50%100% (NUF)Zu allen Seiten geschlossen
Wintergarten (beheizt)100%100% (NUF)Mit Wohnraumstandard
Schwimmbad (privat)50%100% (NUF)Nur innerhalb der Wohnung
Dachschräge >2m Höhe100%100% (NUF)Volle Anrechnung
Dachschräge 1-2m Höhe50%50% (NUF)Halbe Anrechnung
Dachschräge <1m Höhe0%0%Keine Anrechnung
Keller, Speicher0%100% (TF/VF)Außerhalb der Wohnung
Waschküche (gemeinschaftlich)0%100% (TF)Nicht zur Wohnung gehörig
Heizungsraum0%100% (TF)Technische Fläche
Garage, Stellplatz0%100% (NUF)Separate Nutzungsart
Treppenhaus0%100% (VF)Verkehrsfläche
Eingebaute Schränke >1mAbzugAbzugReduziert Raumfläche
Eingebaute Schränke <1m100%100%Teil der Grundfläche

NUF = Nutzfläche, TF = Technikfläche, VF = Verkehrsfläche

In diesem Video finden Sie weitere Informationen:

Was gehört nicht zur Wohnfläche? Wohnflächenberechnung einfach erklärt!

Vollständig anrechenbare Flächen (100%)

Hauptwohnräume: Bei der Wohnflächenberechnung werden vollständig angerechnet:

  • Wohn- und Schlafzimmer: Inklusive Erkern und Nischen

  • Küchen und Esszimmer: Auch offene Wohnküchen

  • Badezimmer und Toiletten: Inklusive Gäste-WC

  • Flure und Dielen: Nur innerhalb der Wohnungsabgrenzung

  • Hauswirtschaftsräume: Wenn sie zur Wohnung gehören

  • Arbeitszimmer und Büros: Bei Wohnnutzung

Besondere Vollbereiche:

  • Beheizte Wintergärten: Mit Wohnraumstandard ausgestattet

  • Private Fitness- oder Hobbyräume: Innerhalb der Wohnung

  • Ankleidezimmer: Als separater Raum geführt

  • Bibliotheks- oder Musikzimmer: Bei Wohnnutzung

Teilweise anrechenbare Flächen

Zur Hälfte anrechenbar (50%):

Unbeheizte Wintergärten:

  • Zu allen Seiten geschlossen und überdacht

  • Nicht beheizt oder klimatisiert

  • Nutzung als Wohnraumerweiterung möglich

  • Achtung: Nach DIN 277 oft 100% anrechenbar

Schwimmbäder und Wellness-Bereiche:

  • Private Schwimmbäder innerhalb der Wohnung

  • Saunen und Whirlpools (fest installiert)

  • Voraussetzung: Ausschließliche Nutzung durch Wohnungsinhaber

Räume mit reduzierter Höhe:

  • Lichte Raumhöhe zwischen 1 und 2 Metern

  • Häufig bei Dachschrägen oder Kellergeschossen

  • Messung: An der niedrigsten nutzbaren Stelle

Ein Viertel anrechenbar (25%):

Balkone, Loggias und Terrassen:

  • Balkon: Auskragender, überdachter Freisitz

  • Loggia: Drei Seiten geschlossen, eine Seite offen

  • Terrasse: Ebenerdig oder auf Dach/Garage

  • Dachgarten: Begrünte Dachfläche mit Aufenthaltsqualität

Wichtige Regel: Maximal 50% der Wohnfläche dürfen aus anrechenbaren Freiflächen bestehen.

Nicht anrechenbare Flächen (0%)

Außerhalb der Wohnung liegende Räume:

  • Keller- und Speicherräume: Auch wenn sie zur Wohnung gehören

  • Waschküchen: Gemeinschaftlich genutzte Räume

  • Trockenräume: Außerhalb der Wohnungsabgrenzung

  • Fahrradkeller: Auch bei exklusiver Nutzung

Technische und Nebenräume:

  • Heizungsräume: Auch bei Einzelheizung

  • Lüftungszentralen: Technische Anlagen

  • Müllräume: Auch bei Einzellagerung

  • Elektroverteiler: Technische Installationen

Verkehrs- und Erschließungsflächen:

  • Treppenhäuser: Außerhalb der Wohnung

  • Aufzugschächte: Gemeinschaftsflächen

  • Hausflure: Allgemein zugängliche Bereiche

  • Eingangshallen: Nicht zur Wohnung gehörig

Gewerbe- und Sondernutzungen:

  • Garagen und Stellplätze: Auch bei direkter Verbindung

  • Geschäfts- und Büroräume: Bei gewerblicher Nutzung

  • Ateliers und Werkstätten: Außerhalb der Wohnnutzung

Sonderfälle und deren Behandlung

Dachschrägen systematisch bewerten:

Messverfahren für Dachschrägen:

  1. Raumhöhe messen: An mehreren Stellen der Schräge

  2. Bereiche markieren: 1-Meter- und 2-Meter-Linien ziehen

  3. Flächen berechnen: Jeden Bereich separat ausmessen

  4. Anrechnung: Über 2m = 100%, 1-2m = 50%, unter 1m = 0%

Praktisches Beispiel Dachgeschoss: Raum 5m × 8m mit Dachschräge:

  • Bereich über 2m Höhe: 3m × 8m = 24m² × 100% = 24m²

  • Bereich 1-2m Höhe: 2m × 8m = 16m² × 50% = 8m²

  • Bereich unter 1m: Nicht anrechenbar

  • Wohnfläche gesamt: 32m² (statt 40m² Grundfläche)

Wintergärten differenziert betrachten:

Unbeheizte Wintergärten (50% Anrechnung):

  • Verglassung auf drei oder vier Seiten

  • Keine Heizung oder Klimatisierung

  • Nutzung als erweiterte Wohnfläche

  • Frostschutz durch Gebäudeverbindung

Beheizte Wintergärten (100% Anrechnung):

  • Vollständige Beheizung wie Wohnräume

  • Wärmedämmung nach EnEV-Standard

  • Nutzung als vollwertiger Wohnraum

  • Oft als Esszimmer oder Wohnzimmer genutzt

Schwimmbäder und Wellness:

Private Schwimmbäder (50% Anrechnung):

  • Ausschließliche Nutzung durch Wohnungsinhaber

  • Innerhalb der Wohnung oder direkt angeschlossen

  • Technische Ausstattung für Dauerbetrieb

  • Achtung: Technikräume zählen nicht mit

Unterschiede zwischen WoFlV und DIN 277

Grundsätzliche Philosophie:

  • WoFlV: Fokus auf tatsächliche Wohnnutzung

  • DIN 277: Technische Vollerfassung aller Flächen

Konkrete Unterschiede:

Balkone und Terrassen:

  • WoFlV: Nur 25% zur Wohnfläche

  • DIN 277: Separate Erfassung als Nutzfläche

  • Auswirkung: DIN 277 kann höhere Gesamtflächen ergeben

Kellerräume:

  • WoFlV: Grundsätzlich nicht zur Wohnfläche

  • DIN 277: Vollständig als Nutzfläche erfasst

  • Unterschied: Kann 20-30m² Differenz ausmachen

Technische Räume:

  • WoFlV: Heizungsräume zählen nicht

  • DIN 277: Als Technikfläche vollständig erfasst

  • Bedeutung: Wichtig für Gewerbeobjekte

Was zählt zur Wohnfläche? Übersichtliche Merkliste

✅ Zählt vollständig zur Wohnfläche (100%):

  • Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer

  • Küche, Esszimmer (auch Kochnischen)

  • Badezimmer, WC, Duschbad

  • Flure und Dielen innerhalb der Wohnung

  • Abstellräume und Hauswirtschaftsräume (innen)

  • Arbeitszimmer und Hobbyräume (bei Wohnnutzung)

  • Beheizte Wintergärten mit Wohnraumstandard

  • Ankleidezimmer und begehbare Kleiderschränke

🔄 Zählt teilweise zur Wohnfläche:

  • 50%: Unbeheizte Wintergärten, Schwimmbäder, Räume mit 1-2m Höhe

  • 25%: Balkone, Loggias, Terrassen, Dachgärten

❌ Zählt NICHT zur Wohnfläche (0%):

  • Keller, Speicher, Dachboden (außerhalb der Wohnung)

  • Garage, Carport, Stellplätze

  • Waschküche, Trockenraum (gemeinschaftlich)

  • Heizungsraum, Technikräume

  • Treppenhäuser, Hausflure

  • Räume unter 1 Meter Höhe

  • Geschäfts- und Gewerberäume

Häufige Fehler bei der Flächenberechnung

❌ Typische Fehler vermeiden:

Keller fälschlicherweise eingerechnet:

  • Fehler: Hobbyraum im Keller als Wohnfläche gewertet

  • Richtig: Kellerräume zählen grundsätzlich nicht zur Wohnfläche

  • Ausnahme: Nur bei vollwertiger Wohnraumausstattung und direktem Zugang

Balkone überbewertet:

  • Fehler: 20m² Balkon = 20m² Wohnfläche

  • Richtig: 20m² Balkon = 5m² Wohnfläche (25%)

  • Tipp: Bei großen Balkonen kann das erhebliche Unterschiede machen

Dachschrägen nicht differenziert:

  • Fehler: Gesamte Dachschrägenfläche voll angerechnet

  • Richtig: Nach Höhenzonen unterscheiden

  • Hilfsmittel: Wasserwaage und Zollstock für genaue Höhenmessung

Eingebaute Schränke übersehen:

  • Fehler: Schrankwände nicht von Grundfläche abgezogen

  • Richtig: Einbauten über 1m Tiefe reduzieren die Wohnfläche

  • Kontrolle: Schranktiefe separat ausmessen

Wintergärten falsch kategorisiert:

  • Fehler: Jeden Wintergarten mit 50% angerechnet

  • Richtig: Unterscheidung beheizt (100%) vs. unbeheizt (50%)

  • Prüfung: Heizungsanschluss und Dämmstandard kontrollieren

Praxistipps für schwierige Fälle

Bei unklaren Raumabgrenzungen:

  • Grundbuchauszug zur Abgrenzung nutzen

  • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen

  • Mietvertrag für Raumzuordnung prüfen

Bei umgebauten oder erweiterten Objekten:

  • Baugenehmigungen für Klarstellung

  • Aktuelle Grundrisse vom Architekten

  • Abnahmeprotokolle für Umbauten

Bei Sondernutzungen:

  • Nutzungsart in Baugenehmigung prüfen

  • Tatsächliche vs. genehmigte Nutzung unterscheiden

  • Bei Mischnutzung: Bereiche klar abgrenzen

Rechtliche Besonderheiten

Vertragsgestaltung:

  • Berechnungsgrundlage explizit im Vertrag benennen

  • Bei Abweichungen: Toleranzgrenzen definieren

  • Nachprüfungsrecht für beide Seiten vereinbaren

Toleranzgrenzen:

  • Bis 10% Abweichung: Meist unproblematisch

  • Über 10% Abweichung: Kann Mietminderung/Kaufpreisanpassung rechtfertigen

  • Bei gewerblichen Objekten: Oft strengere Maßstäbe


Wer macht eine Wohnflächenberechnung?

Qualifizierte Anbieter für Wohnflächenberechnung

Eine qualifizierte Wohnflächenberechnung können folgende Experten erstellen:

Architekten: Erstellen rechtlich belastbare Wohnflächenberechnungen mit höchster Expertise

Sachverständige: Speziell ausgebildete Immobilienexperten für präzise Wohnflächenberechnungen

Vermessungsingenieure: Bieten technisch exakte Wohnflächenberechnungen

Bauingenieure: Kompetent bei komplexen Gebäudestrukturen

Wer darf eine Wohnflächenberechnung erstellen?

Grundsätzlich darf jeder eine Wohnflächenberechnung durchführen. Für rechtlich relevante Zwecke sollten jedoch nur qualifizierte Fachkräfte beauftragt werden, da ihre Wohnflächenberechnung vor Gericht Bestand hat.

Wann ist eine professionelle Wohnflächenberechnung nötig?

  • Bankfinanzierung: Banken verlangen oft eine zertifizierte Wohnflächenberechnung

  • Immobilienverkauf: Für korrekte Wertermittlung

  • Mietstreitigkeiten: Bei Zweifeln an der Flächenangabe

  • Versicherungsangelegenheiten: Für die Gebäudeversicherung


Unterschiede zwischen Berechnungsverfahren

Die Wohnflächenberechnung erfolgt in Deutschland nach verschiedenen Standards, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Hier die wichtigsten Unterschiede:

Wohnflächenverordnung (WoFlV) vs. DIN 277 vs. II. BV

KriteriumWoFlVDIN 277II. BV
AnwendungsbereichMietwohnungenBauplanung, BürosSozialer Wohnungsbau
Balkone/Terrassen25%Nicht zur Wohnfläche50%
Wintergärten50%Vollständig als NF100%
KellerräumeAusgeschlossenGetrennt erfasstTeilweise anrechenbar
DachschrägenUnter 1m: 0%, 1-2m: 50%Gesonderte BerechnungÄhnlich WoFlV

Wohnflächenberechnung nach DIN 277

Die Wohnflächenberechnung nach DIN 277 ist der technische Standard für Flächenberechnungen und wird verwendet für:

  • Bauplanung und Architektur

  • Immobilienbewertung

  • Öffentliche Gebäude

  • Gewerbliche Immobilien

Besonderheiten der DIN 277 Wohnflächenberechnung:

  • Nutzfläche (NF): Räume für den eigentlichen Nutzungszweck

  • Technische Funktionsfläche (TF): Heizungsräume, Lüftungsanlagen

  • Verkehrsfläche (VF): Flure, Treppen, Aufzüge

  • Konstruktionsfläche (KF): Wände, Stützen, Schächte

Wohnflächenberechnung nach II. Berechnungsverordnung

Die Wohnflächenberechnung nach II. BV gilt speziell für geförderten Wohnungsbau:

Unterschiede zu anderen Verfahren:

  • Balkone werden zu 50% angerechnet (statt 25% bei WoFlV)

  • Kellerräume können teilweise zur Wohnfläche zählen

  • Strengere Regelungen für Mindestausstattung

Praktische Auswirkungen der unterschiedlichen Berechnungsverfahren

Beispiel einer 100m² Wohnung mit 10m² Balkon:

  • Nach WoFlV: 100m² + (10m² × 0,25) = 102,5m²

  • Nach DIN 277: 100m² (Balkon zählt nicht zur Wohnfläche)

  • Nach II. BV: 100m² + (10m² × 0,5) = 105m²

Unterschiede können bis zu 15% betragen!

Praktische Auswirkungen für Eigentümer, Mieter und Käufer

Die Wahl des Berechnungsverfahrens hat direkte finanzielle Auswirkungen auf alle Beteiligten:

Konkretes Rechenbeispiel: Eine 3-Zimmer-Wohnung mit 80m² Grundfläche, 15m² Balkon und 10m² Wintergarten:

  • Nach WoFlV: 80m² + (15m² × 0,25) + (10m² × 0,5) = 88,75m²

  • Nach DIN 277: 80m² (Balkon/Wintergarten zählen nicht zur Wohnfläche) = 80m²

  • Nach II. BV: 80m² + (15m² × 0,5) + (10m² × 1,0) = 97,5m²

Finanzielle Auswirkungen bei 12€/m² Miete:

  • WoFlV: 88,75m² × 12€ = 1.065€ monatlich

  • DIN 277: 80m² × 12€ = 960€ monatlich

  • II. BV: 97,5m² × 12€ = 1.170€ monatlich

Unterschied: Bis zu 210€ pro Monat = 2.520€ pro Jahr!

Auswirkungen für verschiedene Zielgruppen:

Für Mieter:

  • Höhere Miete bei WoFlV/II.BV-Berechnung

  • Recht auf Mietminderung bei falscher Flächenangabe

  • Wichtig: Berechnungsgrundlage im Mietvertrag prüfen

Für Vermieter:

  • Höhere Mieteinnahmen mit korrekter Berechnungsmethode

  • Rechtssicherheit durch einheitliche Anwendung

  • Risiko von Nachzahlungen bei falscher Berechnung

Für Immobilienkäufer:

  • Kaufpreis orientiert sich oft an m²-Preis

  • Unterschiedliche Berechnungen = verschiedene Immobilienwerte

  • Bei 3.000€/m² Kaufpreis: 17,5m² Unterschied = 52.500€ Preisdifferenz

Entscheidungshilfe: Wann welches Verfahren verwenden?

Wohnflächenverordnung (WoFlV) verwenden bei:

  • Mietverträgen für Wohnimmobilien

  • Wohnungseigentumsverträgen

  • Nebenkostenabrechnungen

  • Gerichtlichen Auseinandersetzungen

  • Empfehlung: Standard für Wohnimmobilien - rechtlich anerkannt

DIN 277 verwenden bei:

  • Gewerblichen Immobilien

  • Bürogebäuden

  • Bauplanung und Architektur

  • Öffentlichen Gebäuden

  • Immobilienbewertungen für Banken

  • Empfehlung: Technischer Standard für professionelle Anwendungen

II. Berechnungsverordnung verwenden bei:

  • Sozialem Wohnungsbau

  • Geförderten Mietwohnungen

  • Öffentlichen Wohnungsunternehmen

  • Empfehlung: Nur bei entsprechend geförderten Objekten

Verdeutlichung der Flächenarten in DIN 277

Die DIN 277 unterscheidet systematisch zwischen verschiedenen Flächenarten, weshalb die Ergebnisse oft höher ausfallen:

Brutto-Grundfläche (BGF):

  • Gesamtfläche eines Gebäudes einschließlich Außenwände

  • Grundlage für alle weiteren Berechnungen

Netto-Raumfläche (NRF):

  • Summe aller nutzbaren Flächen innerhalb der Außenwände

  • Unterteilt sich in verschiedene Kategorien

Nutzungsfläche (NUF):

  • Räume für bestimmungsgemäßen Gebrauch

  • Wohn-, Büro-, Verkaufs- oder Lagerräume

  • Entspricht am ehesten der "Wohnfläche" nach WoFlV

Verkehrsfläche (VF):

  • Erschließungsflächen wie Flure, Treppen, Aufzüge

  • Eingangshallen und Foyers

  • Besonderheit: Zählt NICHT zur Wohnfläche nach WoFlV

Technikfläche (TF):

  • Heizungsräume, Lüftungsanlagen

  • Elektrische Verteiler, Aufzugsmaschinerie

  • Serverräume und technische Schächte

Konstruktionsfläche (KF):

  • Wände, Stützen, Säulen

  • Schornsteine und tragende Bauteile

  • Wird von der BGF abgezogen

Warum DIN 277 oft höhere Werte liefert:

  • Verkehrsflächen werden separat erfasst (nicht abgezogen)

  • Balkone können als Nutzfläche gelten

  • Technische Räume werden vollständig berücksichtigt

Fehlerquellen und Risiken beim Wechsel der Berechnungsmethode

Häufige Probleme in der Praxis:

Inkonsistente Anwendung:

  • Exposé nach DIN 277, Mietvertrag nach WoFlV

  • Verschiedene Gutachter nutzen unterschiedliche Standards

  • Risiko: Rechtliche Streitigkeiten und Schadenersatz

Mangelhafte Dokumentation:

  • Berechnungsgrundlage nicht im Vertrag vermerkt

  • Fehlende Angabe des verwendeten Standards

  • Folge: Unklarheit bei späteren Auseinandersetzungen

Fehlerhafte Umrechnung:

  • Annahme, alle Verfahren seien gleichwertig

  • Nachträgliche Änderung ohne Neuberechnung

  • Konsequenz: Finanzielle Nachteile für eine Partei

Empfehlungen zur Fehlervermeidung:

Für Immobilienprofis:

  • Einheitliche Anwendung eines Standards pro Objekt

  • Berechnungsgrundlage im Vertrag explizit benennen

  • Bei Unsicherheit: Beide Verfahren parallel anwenden

Für Verbraucher:

  • Nachfrage nach der verwendeten Berechnungsmethode

  • Professionelle Überprüfung bei Abweichungen > 5%

  • Rechtliche Beratung bei größeren Investitionen

Grundsätzlich gilt: Die Wohnflächenverordnung sollte für Wohnimmobilien bevorzugt werden, da sie die gängigste Methode ist und vor Gericht als Standard anerkannt wird.


Was kostet eine Wohnflächenberechnung?

Kostenfaktoren der Wohnflächenberechnung

Die Kosten einer Wohnflächenberechnung variieren je nach verschiedenen Faktoren:

Größe der Immobilie:

  • Kleine Wohnung (bis 80 m²): 200-400 Euro

  • Mittlere Wohnung (80-120 m²): 400-600 Euro

  • Große Wohnung/Haus (über 120 m²): 600-1.000 Euro

Komplexität der Wohnflächenberechnung:

  • Einfache Grundrisse: Niedrigere Kosten

  • Verwinkelte Gebäude: Höherer Aufwand für die Wohnflächenberechnung

Anfahrtsweg des Experten

Zusatzleistungen zur Wohnflächenberechnung:

  • Erstellung von Grundrissplänen

  • Detaillierte Dokumentation

  • Rechtliche Beratung

Was kostet eine Wohnflächenberechnung vom Architekten?

Architekt: 500-1.500 Euro (höchste Qualität der Wohnflächenberechnung) Sachverständiger: 300-800 Euro Vermessungsbüro: 400-1.000 Euro

Die Wohnflächenberechnung vom Architekten ist meist teurer, bietet aber höchste Rechtssicherheit.

Einen guten Mittelweg bieten wir unseren Kunden. Mit der von uns eingesetzten Technologie sind wir in der Lage ein akkurates 3D-Model Ihrer Immobilie zu erzeugen. Dieses bietet unseren Partnerarchitekten die Möglichkeit ganz einfach eine Wohnflächenberechnung zu erstellen, ohne nocheinmal selbst vor Ort sein zu müssen. Für Kunden unserer Verkaufs- und Vermietungsdienstleistungen ist dieser Service selbstverständlich kostenlos. Möchten Sie uns mit der Erstellung einer Wohnflächenberechnung beauftragen können Sie gerne persönlich Kontakt mit uns aufnehmen.


Wohnflächenberechnung für Bank - Vorlage und Anforderungen

Warum verlangen Banken eine Wohnflächenberechnung?

Banken benötigen eine zertifizierte Wohnflächenberechnung für die Bank für:

  • Beleihungswertermittlung: Grundlage für Kreditentscheidung

  • Risikobewertung: Sicherheit für das Darlehen

  • Objektbewertung: Marktkonformer Immobilienwert

Anforderungen an die Wohnflächenberechnung für Bank

Die Wohnflächenberechnung für Bank muss enthalten:

  • Stempel und Unterschrift des Erstellers

  • Detaillierte Raumauflistung

  • Berechnungsgrundlage (WoFlV oder DIN 277)

  • Grundriss mit Maßangaben

  • Qualifikationsnachweis des Erstellers


Wie sieht eine Wohnflächenberechnung aus?

Aufbau einer professionellen Wohnflächenberechnung

Eine qualifizierte Wohnflächenberechnung ist ein rechtlich belastbares Dokument, das standardisiert aufgebaut ist und alle relevanten Informationen zur Flächenermittlung enthält. Der strukturierte Aufbau gewährleistet Transparenz und Nachvollziehbarkeit für alle Beteiligten.

Deckblatt - Die Visitenkarte des Gutachtens: Das Deckblatt identifiziert eindeutig das Objekt und die beteiligten Personen:

  • Objektadresse: Vollständige Anschrift mit Flurstück- und Grundbuchangaben

  • Auftraggeber: Name und Kontaktdaten des Auftraggebers

  • Ersteller mit Qualifikation: Name, Berufsbezeichnung und Zertifizierungen des Gutachters

  • Datum der Erstellung: Stichtag der Begehung und Berichterstellung

  • Auftragsnummer: Eindeutige Referenz für die Archivierung

Grundriss - Die visuelle Dokumentation: Der technische Grundriss bildet das Herzstück jeder Wohnflächenberechnung:

  • Maßstabsgetreue Darstellung: Meist im Maßstab 1:100 oder 1:50 für bessere Lesbarkeit

  • Alle Raumbezeichnungen: Eindeutige Nummerierung und Benennung aller Räume

  • Maßangaben: Längen- und Breitenmaße aller Räume in Zentimetern

  • Höhenangaben: Besonders wichtig bei Dachschrägen und Kellern

  • Wandstärken: Darstellung der konstruktiven Elemente

  • Besondere Kennzeichnungen: Markierung von Balkonen, Terrassen und Sonderflächen

Berechnungstabelle - Die mathematische Basis: Die systematische Auflistung aller Flächen sorgt für Nachvollziehbarkeit:

  • Raumweise Auflistung: Jeder Raum wird einzeln mit Nummer und Bezeichnung geführt

  • Einzelflächen: Präzise Quadratmeterangaben für jeden Bereich

  • Anrechnungsfaktoren: Prozentualer Anteil (100%, 50%, 25%, 0%) je nach Raumart

  • Zwischensummen: Teilsummen für verschiedene Raumkategorien

  • Gesamtwohnfläche: Finale Summe aller anrechenbaren Flächen

  • Berechnungsgrundlage: Verweis auf angewandte Norm (WoFlV, DIN 277)


Woher bekomme ich eine Wohnflächenberechnung?

Wo finde ich Anbieter für Wohnflächenberechnung?

Architektenkammern: Vermittlung qualifizierter Architekten

Sachverständigen-Verzeichnisse: Online-Suche nach Experten

Vermessungsbüros: Lokale Anbieter für Wohnflächenberechnung

Immobilienmakler: Können qualifizierte Partner empfehlen

Woher bekommt man eine Wohnflächenberechnung schnell?

Für eine schnelle Wohnflächenberechnung:

  • Online-Plattformen nutzen

  • Lokale Sachverständige kontaktieren

  • Express-Services anfragen (gegen Aufpreis)


Häufige Fehler bei der Wohnflächenberechnung

Typische Messfehler

Falsche Raumhöhen: Nicht beachtete Dachschrägen bei der Wohnflächenberechnung

Wandstärken ignoriert: Reduzieren die in der Wohnflächenberechnung erfasste Fläche

Balkone falsch bewertet: Nur 25% fließen in die Wohnflächenberechnung ein

Keller fälschlicherweise eingerechnet: Gehören nicht zur Wohnflächenberechnung

Rechtliche Konsequenzen falscher Wohnflächenberechnung

Bei fehlerhafter Wohnflächenberechnung können entstehen:

  • Mietminderungsansprüche (bei mehr als 10% Abweichung)

  • Schadenersatzforderungen beim Immobilienkauf

  • Probleme bei der Baufinanzierung


Wohnflächenberechnung in der Praxis: Schritt-für-Schritt-Anleitung

So messen Sie Ihre Wohnfläche selbst aus

Schritt 1: Vorbereitung

  • Besorgen Sie sich ein Maßband (mindestens 5 Meter) oder Laser-Entfernungsmesser

  • Zeichenpapier, Bleistift und Taschenrechner bereithalten

  • Wohnflächenverordnung zur Hand nehmen (als Referenz)

Schritt 2: Grundriss skizzieren

  • Zeichnen Sie den groben Grundriss der Wohnung auf Papier

  • Markieren Sie alle Räume, Türen, Fenster, Balkone und Terrassen

  • Nummerieren Sie jeden Raum für die spätere Berechnung

Schritt 3: Räume ausmessen

  • Messen Sie Länge und Breite jedes Raumes an der breitesten Stelle

  • Bei rechteckigen Räumen: Länge × Breite = Fläche

  • Bei unregelmäßigen Räumen: In kleinere Rechtecke unterteilen

Schritt 4: Raumhöhen prüfen

  • Messen Sie die lichte Raumhöhe (Boden bis Decke)

  • Bei Dachschrägen: Höhe an verschiedenen Stellen messen

  • Bereiche unter 1 Meter Höhe markieren (zählen nicht)

  • Bereiche zwischen 1-2 Meter Höhe markieren (zählen zur Hälfte)

Schritt 5: Sonderflächen berechnen

  • Balkone, Loggias, Terrassen: Nur 25% anrechnen

  • Wintergärten, verglaste Balkone: 50% anrechnen

  • Abstellräume innerhalb der Wohnung: 100% anrechnen

Schritt 6: Abzüge berücksichtigen

  • Wände, Säulen, Schornsteine von der Grundfläche abziehen

  • Eingebaute Schränke (unter 1m Tiefe) abziehen

  • Nischen und Vorsprünge beachten

Schritt 7: Gesamtfläche berechnen

  • Alle Einzelflächen addieren

  • Sonderflächen mit entsprechendem Faktor berücksichtigen

  • Abzüge subtrahieren

  • Ergebnis: Ihre Wohnfläche nach WoFlV

Praktische Tipps und häufige Fehlerquellen

⚠️ Typische Messfehler vermeiden:

Dachschrägen falsch bewertet

  • Fehler: Gesamte Dachschrägenfläche angerechnet

  • Richtig: Bereiche unter 1m Höhe = 0%, zwischen 1-2m = 50%

  • Tipp: Mit Zollstock an verschiedenen Stellen die Höhe messen

Wandstärken ignoriert

  • Fehler: Außenmaße statt Innenmaße genommen

  • Richtig: Immer von Wand-Innenkante zu Wand-Innenkante messen

  • Tipp: Bei dicken Wänden können das 10-20cm Unterschied sein

Balkone überschätzt

  • Fehler: Balkonfläche vollständig zur Wohnfläche gerechnet

  • Richtig: Nur 25% der Balkonfläche zählen

  • Beispiel: 8m² Balkon = nur 2m² Wohnfläche

Kellerräume fälschlicherweise einbezogen

  • Fehler: Hobbyraum im Keller als Wohnfläche gerechnet

  • Richtig: Kellerräume gehören grundsätzlich NICHT zur Wohnfläche

  • Ausnahme: Nur wenn sie die gleiche Ausstattung wie Wohnräume haben

Eingebaute Schränke übersehen

  • Fehler: Schrankfläche nicht abgezogen

  • Richtig: Einbauten über 1m Tiefe werden abgezogen

  • Tipp: Schranktiefe separat messen

Hilfsmittel und digitale Tools im Überblick

Empfohlene Mess-Ausrüstung:

Laser-Entfernungsmesser (30-80€)

  • ✅ Sehr präzise (±2mm Genauigkeit)

  • ✅ Schnelle Messung auch großer Räume

  • ✅ Rechnet Flächen automatisch aus

  • ❌ Teurer als Maßband

Digitales Maßband (15-30€)

  • ✅ Günstiger als Laser

  • ✅ Funktioniert ohne Batterien

  • ✅ Für kleinere Räume ausreichend

  • ❌ Bei großen Räumen umständlich

Smartphone-Apps (kostenlos)

  • ✅ Erste schnelle Schätzung möglich

  • ✅ Digitale Dokumentation

  • Nicht ausreichend genau für rechtliche Zwecke

  • ❌ Fehlerrate bis zu 10%

3D-Scanner (professionell)

  • ✅ Höchste Präzision

  • ✅ Erfasst komplexe Geometrien

  • ❌ Sehr teuer (ab 1.000€)

  • ❌ Komplizierte Bedienung

Online-Rechner

  • ✅ Hilft bei der Flächenberechnung

  • ✅ Berücksichtigt WoFlV-Regeln automatisch

  • ❌ Ersetzt nicht das korrekte Ausmessen

  • Empfehlung: Als Kontrolle für eigene Berechnungen nutzen

Besonderheiten bei schwierigen Grundrissen

Dachgeschosswohnungen Bei Dachschrägen ist besondere Sorgfalt erforderlich:

  • 1-Meter-Linie markieren: Mit Wasserwaage horizontale Linie ziehen

  • 2-Meter-Linie markieren: Zweite Linie für Halbanrechnung

  • Flächenberechnung:

    • Über 2m Höhe: 100% anrechnen

    • 1-2m Höhe: 50% anrechnen

    • Unter 1m Höhe: 0% anrechnen

Beispielberechnung Dachschräge: Raum 4m × 6m mit Dachschräge:

  • Volle Höhe (über 2m): 3m × 6m = 18m² × 100% = 18m²

  • Halbe Höhe (1-2m): 1m × 6m = 6m² × 50% = 3m²

  • Gesamt: 21m² Wohnfläche (statt 24m² Grundfläche)

Verwinkelte Grundrisse

  • L-förmige Räume: In Rechtecke unterteilen

  • Erker und Nischen: Separat ausmessen und addieren

  • Rundungen: Als Rechteck annähern (bei kleinen Rundungen)

Balkone und Terrassen

  • Überdachte Balkone: 25% anrechnen

  • Loggia (drei Seiten geschlossen): 25% anrechnen

  • Wintergarten: 50% anrechnen

  • Dachterrasse: 25% anrechnen

Wann professionelle Hilfe nötig ist

Beauftragen Sie einen Sachverständigen bei:

Rechtlichen Auseinandersetzungen

  • Mietstreitigkeiten über Flächenangaben

  • Kaufpreisverhandlungen bei Immobilien

  • Schadenersatzforderungen

Komplexen Objekten

  • Mehr als 5 verschiedene Raumhöhen

  • Mehrgeschossige Maisonette-Wohnungen

  • Denkmalgeschützte Gebäude mit ungewöhnlicher Architektur

Bankfinanzierung

  • Kreditinstitut verlangt zertifizierte Wohnflächenberechnung

  • Beleihungswertermittlung für Baufinanzierung

Bei Unsicherheiten über 5% Abweichung

  • Eigene Messung weicht stark von Vertragsangabe ab

  • Verschiedene Mess-Methoden ergeben unterschiedliche Ergebnisse

Professionelle Anbieter finden:

  • Architektenkammer des Bundeslandes

  • Sachverständigen-Verzeichnisse online

  • Empfehlungen von Immobilienmaklern

  • Bewertungsportale und Referenzen prüfen

Kosten-Nutzen-Abwägung: Eine professionelle Wohnflächenberechnung kostet 300-800€, kann aber bei größeren Immobilien Tausende Euro Kaufpreis oder hunderte Euro jährliche Mietkosten sparen.


Welche Wohnflächenberechnung ist gültig?

Gültigkeit verschiedener Berechnungsarten

Für Mietverhältnisse: Wohnflächenberechnung nach WoFlV

Für Bauplanung: Wohnflächenberechnung nach DIN 277

Für Banken: Je nach Institut verschiedene Standards akzeptiert

Für Gerichte: Professionell erstellte Wohnflächenberechnung von qualifizierten Experten


Tipps für eine korrekte Wohnflächenberechnung

Für Immobilieneigentümer

Vor dem Verkauf: Professionelle Wohnflächenberechnung erstellen lassen

Bei Vermietung: Korrekte Wohnflächenberechnung vermeidet spätere Probleme

Dokumentation: Unterlagen der Wohnflächenberechnung sicher aufbewahren

Für Mieter

Nachmessen: Bei Zweifeln an der Wohnflächenberechnung selbst messen

Toleranzgrenze: 10% Abweichung von der angegebenen Wohnflächenberechnung können Mietminderung begründen

Professionelle Hilfe: Bei größeren Abweichungen eigene Wohnflächenberechnung beauftragen


Qualifizierte vs. einfache Wohnflächenberechnung

Was ist eine qualifizierte Wohnflächenberechnung?

Eine qualifizierte Wohnflächenberechnung zeichnet sich aus durch:

  • Erstellung durch zertifizierten Experten

  • Rechtliche Belastbarkeit

  • Detaillierte Dokumentation

  • Verwendung anerkannter Standards

Wer macht eine qualifizierte Wohnflächenberechnung?

Qualifizierte Wohnflächenberechnungen erstellen:

  • Öffentlich bestellte Sachverständige

  • Architekten mit entsprechender Ausbildung

  • Zertifizierte Immobiliengutachter


Fazit: Die richtige Wohnflächenberechnung finden

Eine korrekte Wohnflächenberechnung ist entscheidend für faire Preise und rechtliche Sicherheit. Während einfache Messungen selbst durchgeführt werden können, empfiehlt sich für wichtige Zwecke immer eine professionelle Wohnflächenberechnung.

Die wichtigsten Erkenntnisse zur Wohnflächenberechnung:

  • Verschiedene Standards je nach Verwendungszweck

  • Nur qualifizierte Experten erstellen rechtlich belastbare Wohnflächenberechnungen

  • Kosten variieren je nach Objektgröße und Anbieter

  • Fehlerhafte Wohnflächenberechnungen können teure Konsequenzen haben

  • Professionelle Wohnflächenberechnung schützt vor rechtlichen Problemen

Bei Unsicherheiten zur Wohnflächenberechnung sollten Sie nicht zögern, qualifizierte Experten zu beauftragen. Eine präzise Wohnflächenberechnung sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit bei allen Immobilientransaktionen.

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