Ständiges Politik-Pingpong beim GEG – ein Unsicherheitsfaktor für Eigentümer
Die CDU hat angekündigt, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) „abzuschaffen“ und technologieoffener zu gestalten. Gleichzeitig soll 2026 ein „Aufschwung am Wohnungsmarkt“ erreicht werden. Für Eigentümer und Investoren führt diese Ankündigung jedoch vor allem zu zunehmender Planungsunsicherheit. Kaum ist die letzte Reform umgesetzt, steht schon die nächste Änderung im Raum. Diese ständigen Kehrtwenden wirken eher hemmend auf Investitionen und langfristige Planungen.
Warum die erneute Änderung des GEG problematisch ist
1. Investitionsentscheidungen geraten ins Stocken
Viele Eigentümer verschieben Modernisierungen oder den Austausch von Heizungen, weil unklar ist, welche Anforderungen künftig gelten werden. Wer heute in eine Wärmepumpe investiert, riskiert, dass die geplante Technologie in wenigen Jahren bereits wieder nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
2. Fördermittel sind politisch und haushaltsabhängig
Die staatlichen Förderprogramme von KfW und BAFA bieten attraktive Zuschüsse für den Heizungstausch oder energetische Sanierungen. Diese Programme werden jedoch regelmäßig angepasst und sind abhängig vom Haushalt der Bundesregierung. Eigentümer, die ihre Kalkulation auf aktuelle Förderungen stützen, tragen daher ein erhebliches Risiko, wenn die Förderbedingungen sich ändern.
3. Mangel an verlässlichen Übergangsregelungen
Ein abruptes Gesetzesende oder eine Neuformulierung des GEG ohne klar definierte Übergangsfristen könnte bereits geplante Projekte gefährden. Eigentümer und Bauherren benötigen rechtlich abgesicherte Zeitfenster, um bestehende Investitionen nicht zu riskieren.
Genehmigungsfiktion: Beschleunigung mit Chancen und Grenzen
Die CDU schlägt vor, dass Bauanträge automatisch als genehmigt gelten, wenn innerhalb von drei Monaten kein Bescheid ergeht. Dieser Ansatz kann die Bauprozesse deutlich beschleunigen und Bürokratie abbauen. Für Eigentümer bedeutet dies potenziell schnellere Genehmigungen, weniger Frust durch Ämterlauf und eine Entlastung in der Planungsphase.
Positive Aspekte:
Beschleunigung einfacher Bauvorhaben
Reduzierung von Verzögerungen durch langsame Amtswege
Vereinfachte Planung und höhere Kalkulationssicherheit für Standardprojekte
Rechtliche und praktische Einschränkungen:
Baugenehmigungen fallen in die Zuständigkeit der Länder, daher ist eine bundesweite Umsetzung komplex
Komplexe Bauvorhaben (Denkmal, Brandschutz, Nachbarschaftsrechte) erfordern weiterhin sorgfältige Prüfung
Ohne personelle und digitale Aufstockung der Behörden können Qualität und Rechtssicherheit leiden, selbst wenn die Frist technisch eingehalten wird
Die Genehmigungsfiktion ist daher ein sinnvoller Schritt zur Beschleunigung, aber nur praktikabel, wenn klare Ausnahmeregelungen, ausreichend Personal und digitale Prozesse vorhanden sind.
Technologieoffenheit – Chancen und Risiken
Die CDU spricht von einem „technologieoffeneren, flexibleren und einfacheren“ GEG. Das klingt zunächst attraktiv, birgt aber ebenfalls Risiken:
Ohne klar definierte Mindeststandards entsteht Unsicherheit, welche Technologien künftig zulässig und förderfähig sind
Eigentümer wissen nicht, ob ihre Investitionen in 10 oder 15 Jahren noch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen
Flexibilität darf nicht in Beliebigkeit ausarten, sonst drohen zusätzliche Kosten und juristische Auseinandersetzungen
Kosten- und Förderüberblick für Heizungstausch (orientierende Werte)
| Maßnahme | Bruttokosten | Nach Förderung (ca.) |
|---|---|---|
| Wärmepumpe | 20.000–45.000 € | 8.000–18.000 € |
| Hybrid-Heizung | 25.000–50.000 € | abhängig vom System |
| Dämmmaßnahmen | stark variabel | oft 15–35 % Förderung |
Förderkombinationen sind möglich, die Programme ändern sich jedoch regelmäßig, wodurch die Kalkulation unsicher bleibt.
Fact-Check zu den CDU-Ankündigungen
| Aussage | Realitätscheck | Bewertung |
|---|---|---|
| „GEG wird abgeschafft“ | Bundestag kann das Gesetz ändern – Übergangsregeln sind zwingend notwendig | Möglich, aber riskant |
| „Genehmigungsfiktion bundesweit“ | Baugenehmigungen fallen in die Zuständigkeit der Länder | Nur mit Abstimmung der Länder realistisch |
| „Grunderwerbsteuer senken“ | Länderhaushalte betroffen, Widerstand wahrscheinlich | Sehr unwahrscheinlich |
| „Mietpreisbremse endet 2029“ | Gesetzliche Befristung aktuell 2029, Verlängerung möglich | Politisch offen |
| „Technologieoffenheit bringt Erleichterung“ | Nur mit klaren Standards sinnvoll | Aktuell zu unkonkret |
Empfehlungen für Eigentümer
Langfristige Verbindlichkeit der Standards (mindestens 10–20 Jahre) schaffen
Förderprogramme über mehrere Jahre hinweg garantieren
Transparenz über gesetzliche Anforderungen und Änderungen erhöhen
Bauämter digital und personell aufstocken, um Qualitätsprüfungen zu gewährleisten
Rechtssicherheit für bereits begonnene Sanierungen schaffen
Fazit
Die angekündigte Reform des GEG klingt nach Erleichterung, birgt aber erhebliche Risiken für Planungssicherheit und Investitionsbereitschaft. Die vorgeschlagene Genehmigungsfiktion ist ein Schritt in die richtige Richtung und kann Bürokratie abbauen sowie Prozesse beschleunigen. Gleichzeitig zeigt sich jedoch, dass die rechtliche Umsetzung komplex ist und sorgfältige Ausnahmen, personelle Ressourcen und digitale Prozesse notwendig sind. Eigentümer benötigen klare Vorgaben, stabile Förderungen und verlässliche Übergangsfristen, um nachhaltig planen zu können.