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Steuern und Abgaben beim Hauskauf in den Niederlanden

Grunderwerbsteuer (overdrachtsbelasting), Vermögenssteuer (Box 3), Grundsteuer und Erbschaftssteuer in den Niederlanden – verständlich erklärt für deutsche Käufer.

Das niederländische Steuersystem unterscheidet sich in mehreren Punkten grundlegend vom deutschen. Besonders die laufende Besteuerung von Immobilienvermögen über Box 3 und die gestaffelte Grunderwerbsteuer (overdrachtsbelasting) überraschen deutsche Käufer regelmäßig. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Steuern und Abgaben, die beim Hauskauf und während des Eigentums in den Niederlanden anfallen. Für den Ablauf des Kaufs selbst verweisen wir auf den Ablauf des Hauskaufs in den Niederlanden.

Grunderwerbsteuer (overdrachtsbelasting)

Die overdrachtsbelasting ist die niederländische Grunderwerbsteuer. Sie wird beim Erwerb von Immobilien fällig und unmittelbar über den Notar an das Finanzamt abgeführt. Anders als in Deutschland ist der Satz nicht einheitlich, sondern hängt davon ab, wie die Immobilie genutzt wird und wer sie erwirbt.

Satz für Selbstnutzer

Für Wohnimmobilien, die der Käufer selbst bewohnt, gilt ein ermäßigter Satz von aktuell 2 Prozent des Kaufpreises. Voraussetzung: Der Käufer nutzt das Objekt längerfristig als eigenen Hauptwohnsitz. Die Selbstnutzungsabsicht ist schriftlich gegenüber dem Notar zu bestätigen. Wer die Immobilie innerhalb kurzer Zeit weiterverkauft oder vermietet, riskiert eine Nachversteuerung.

Satz für Nicht-Selbstnutzer

Wer die Immobilie als Zweitwohnsitz, Ferienhaus oder Anlageobjekt erwirbt – ohne sie selbst dauerhaft zu bewohnen – zahlt den erhöhten Satz von aktuell 10,4 Prozent des Kaufpreises. Dieser Satz wurde in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst, zuletzt deutlich angehoben, um den Erwerb durch Anleger zu dämpfen und Wohnraum für Selbstnutzer zu sichern.

Für deutsche Käufer, die eine Ferienimmobilie oder einen Zweitwohnsitz planen, ist dieser Satz einer der bedeutsamsten Kostenfaktoren. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro sind das 41.600 Euro Grunderwerbsteuer – ein Vielfaches der deutschen Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen.

Starter-Freistellung

Für Erstkäufer zwischen 18 und 35 Jahren, die eine Wohnimmobilie zum Eigenbedarf unter einer gesetzlichen Preisobergrenze erwerben, besteht eine vollständige Befreiung von der Grunderwerbsteuer (startersvrijstelling). Die Obergrenze wird jährlich angepasst und liegt zuletzt etwas über 500.000 Euro. Die Befreiung kann nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden und ist an die Selbstnutzungsabsicht gekoppelt.

Vermögenssteuer in Box 3

Das niederländische Einkommensteuerrecht gliedert sich in drei Boxen. Box 1 erfasst Einkommen aus Arbeit und eigenes Wohnen, Box 2 bestimmte Beteiligungen, Box 3 das Privatvermögen. Immobilien, die der Steuerpflichtige nicht selbst als Hauptwohnsitz nutzt, fallen in Box 3. Das betrifft Zweitimmobilien, Ferienhäuser und vermietete Objekte.

Wie Box 3 funktioniert

In Box 3 wird nicht die tatsächliche Rendite besteuert, sondern eine vom Gesetzgeber festgelegte fiktive Rendite auf das Nettovermögen. Das System wurde seit 2023 grundlegend reformiert: Die fiktive Rendite wird inzwischen nach Vermögensart differenziert. Spareinlagen werden mit einem niedrigen Prozentsatz angesetzt, Investitionen und Immobilien mit einem deutlich höheren. Auf die fiktive Rendite wird ein Steuersatz angewendet, der für das Jahr 2026 im Bereich von 36 Prozent liegt.

Für Zweitimmobilien bedeutet das konkret: Der WOZ-Wert der Immobilie (minus etwaige Hypothekenschulden) geht in die Bemessungsgrundlage ein. Darauf wird die vom Gesetzgeber festgelegte fiktive Rendite berechnet, die im aktuellen Rahmen bei etwa 6 Prozent für Immobilien liegt. Diese fiktive Rendite wird mit dem Box-3-Satz besteuert.

Freibetrag

Jeder Steuerpflichtige hat einen persönlichen Freibetrag auf das Gesamtvermögen in Box 3 von derzeit rund 57.000 Euro; Verheiratete verdoppeln den Betrag auf etwa 114.000 Euro. Der Freibetrag gilt für das Gesamtvermögen, nicht pro Immobilie. Die Höhe wird jährlich angepasst; die konkreten Werte für das aktuelle Steuerjahr sollten Sie stets bei der Belastingdienst oder einem Steuerberater erfragen.

Was nicht in Box 3 fällt

Der selbstgenutzte Hauptwohnsitz (eigen woning) fällt nicht in Box 3, sondern in Box 1. Dort gilt das System der Eigenheimzurechnung (eigenwoningforfait), bei dem ein Prozentsatz des WOZ-Werts als fiktives Einkommen angesetzt wird. Gegengerechnet werden die gezahlten Hypothekenzinsen (hypotheekrenteaftrek), sodass sich in vielen Fällen eine steuerliche Entlastung ergibt – allerdings nur für Personen, deren Wohnsitz in den Niederlanden liegt.

Reform der Box-3-Besteuerung

Die Box-3-Besteuerung war jahrelang Gegenstand von Gerichtsverfahren, weil die pauschale fiktive Rendite in Phasen niedriger Zinsen die tatsächliche Rendite von Spareinlagen überschritt. Seit 2023 gilt das Übergangssystem mit differenzierter fiktiver Rendite. Eine dauerhafte Reform – voraussichtlich mit Besteuerung der tatsächlichen Rendite – ist in Vorbereitung und soll in den nächsten Jahren in Kraft treten. Deutsche Eigentümer sollten die Entwicklung verfolgen und regelmäßig eine aktuelle Einschätzung einholen.

Grundsteuer (onroerendezaakbelasting)

Die niederländische Grundsteuer heißt onroerendezaakbelasting (OZB) und wird von der Gemeinde erhoben. Sie ist mit der deutschen Grundsteuer vergleichbar, der Hebesatz wird jedoch von jeder Gemeinde eigenständig festgelegt und variiert deutlich. Die Bemessungsgrundlage ist der WOZ-Wert, der einmal jährlich von der Gemeinde festgestellt wird.

Typischerweise liegt der Jahresbetrag für Eigentümer in einem Rahmen, der je nach Gemeinde und WOZ-Wert zwischen 0,05 und 0,15 Prozent des Objektwerts liegt. Für ein Haus mit WOZ-Wert 350.000 Euro ergeben sich daraus laufend einige hundert Euro pro Jahr. Vor dem Kauf lohnt der Blick in die aktuelle Gemeindesatzung, die auf der Website der jeweiligen Gemeinde veröffentlicht ist.

Weitere Gemeindeabgaben

Neben der OZB erheben die Gemeinden weitere Abgaben, die sich im Jahresbescheid wiederfinden. Dazu gehören Abfallgebühren (afvalstoffenheffing), die Abwassergebühr (rioolheffing) und die Wasserverbandsabgabe (waterschapsbelasting), die an den regional zuständigen Wasserverband abgeführt wird. In Summe erreichen diese Abgaben schnell einen vierstelligen Jahresbetrag – eine Größenordnung, die in die Nebenkostenkalkulation gehört.

Die WOZ-Bewertung

Der WOZ-Wert (Waardering Onroerende Zaken) ist die zentrale Bewertungsgrundlage vieler niederländischer Immobiliensteuern. Die Gemeinde stellt den Wert jährlich für jedes Objekt fest, basierend auf Vergleichswerten aus tatsächlichen Verkäufen im Vorjahr. Der Wert beeinflusst unmittelbar OZB, Box-3-Besteuerung und weitere Abgaben.

Eigentümer erhalten jährlich einen WOZ-Bescheid. Wer den Wert für überhöht hält, kann innerhalb einer Frist von sechs Wochen Einspruch (bezwaar) einlegen. Spezialisierte Dienstleister bieten diese Prüfung auf Erfolgsbasis an, da ein niedrigerer WOZ-Wert die laufende Steuerlast dauerhaft senkt.

Erbschaftssteuer (erfbelasting)

Die niederländische Erbschaftssteuer (erfbelasting) gilt grundsätzlich, wenn der Erblasser seinen Wohnsitz in den Niederlanden hatte. Deutsche Erben von niederländischen Immobilien sind daher häufig mit zwei Steuerverwaltungen konfrontiert: der niederländischen Belastingdienst und dem deutschen Finanzamt. Das deutsch-niederländische Erbschaftssteuerabkommen existiert nicht, die Doppelbesteuerung wird über nationale Anrechnungsregeln vermieden.

Die Sätze sind gestaffelt nach Verwandtschaftsgrad und Erwerbshöhe. Für Ehegatten und Kinder gelten vergleichsweise hohe Freibeträge und niedrigere Sätze, für entfernte Verwandte oder Nicht-Verwandte sind die Sätze deutlich höher – in der Spitze erreichen sie 40 Prozent des übersteigenden Betrags. Wer eine niederländische Immobilie langfristig plant, sollte die erbrechtlichen Konsequenzen frühzeitig mit einem Steuerberater besprechen, der beide Rechtsordnungen kennt.

Das Doppelbesteuerungsabkommen

Das 2012 neu gefasste Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden regelt, welcher Staat welches Einkommen besteuern darf. Für Immobilien gilt der Grundsatz des Belegenheitsstaates: Einkünfte aus niederländischen Immobilien werden in den Niederlanden besteuert. In Deutschland wirken sie häufig über den Progressionsvorbehalt, der den deutschen Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöhen kann.

Die praktische Handhabung erfordert eine gleichzeitige Steuererklärung in beiden Ländern. Wer einen deutschen Wohnsitz behält und eine Zweitimmobilie in den Niederlanden besitzt, zahlt also beide Steuern – mit Anrechnung oder Freistellung, je nach Konstellation. Weitere spezifische Aspekte für deutsche Käufer erläutern wir unter Als Deutscher ein Haus in den Niederlanden kaufen.

Was Sie unbedingt beachten sollten

Die niederländische Besteuerung von Immobilien ist in mehreren Punkten deutlich anders als die deutsche. Drei Punkte sollten Sie sich besonders merken. Erstens: Die Nutzungsart bestimmt die Grunderwerbsteuer und kann eine Differenz von vielen zehntausend Euro ausmachen. Zweitens: Eine Zweitimmobilie in den Niederlanden wird in Box 3 jährlich besteuert, auch wenn Sie nicht vermieten. Drittens: Die Gemeindeabgaben variieren stark und sollten pro Objekt nachgefragt werden, nicht pauschal angenommen.

Wir empfehlen, vor dem Kauf einer Immobilie in den Niederlanden grundsätzlich eine individuelle steuerliche Beratung einzuholen – idealerweise bei einem Steuerberater, der beide Rechtsordnungen kennt. Die Beratungskosten rechnen sich meist schon durch die korrekte Gestaltung der Grunderwerbsteuer. Einen allgemeinen Überblick bietet der Hauptbeitrag Immobilien in den Niederlanden kaufen; unsere aktuellen Objekte in der Region finden Sie unter Immobilien in den Niederlanden.

FAQ

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in den Niederlanden?

Für selbstgenutzte Wohnimmobilien beträgt die Grunderwerbsteuer (overdrachtsbelasting) aktuell 2 Prozent des Kaufpreises, sofern der Käufer das Objekt längerfristig als Hauptwohnsitz nutzt. Für Zweitimmobilien, Ferienhäuser und Anlageobjekte liegt der Satz derzeit bei 10,4 Prozent. Die konkreten Sätze können sich ändern und sollten im Einzelfall geprüft werden.

Was ist Box 3 und wann betrifft sie mich?

Box 3 ist der Teil der niederländischen Einkommensteuer, der Privatvermögen erfasst. Immobilien in den Niederlanden, die Sie nicht selbst als Hauptwohnsitz bewohnen (also Zweitwohnsitze, Ferienhäuser, vermietete Objekte), fallen in Box 3. Besteuert wird dort eine fiktive Rendite auf das Nettovermögen, nicht die tatsächliche Rendite. Ein Freibetrag von aktuell rund 57.000 Euro pro Person mindert die Bemessungsgrundlage.

Muss ich als Deutscher mit Zweitwohnsitz Vermögenssteuer in den Niederlanden zahlen?

Ja, wenn Sie eine Immobilie in den Niederlanden besitzen, die nicht Ihr dortiger Hauptwohnsitz ist, fällt sie unter die Box-3-Besteuerung. Das gilt auch für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland. Die Steuer wird auf die fiktive Rendite des Objekts abzüglich etwaiger Schulden erhoben. Eine Doppelbesteuerung mit der deutschen Einkommensteuer wird über das Doppelbesteuerungsabkommen vermieden, Progressionsvorbehalt bleibt möglich.

Wie hoch ist die laufende Grundsteuer?

Die Grundsteuer (onroerendezaakbelasting, OZB) wird von der Gemeinde erhoben und variiert je nach Gemeinde erheblich. Typisch sind Jahreswerte im Bereich von 0,05 bis 0,15 Prozent des WOZ-Werts. Hinzu kommen Abwassergebühr, Abfallgebühr und die Wasserverbandsabgabe. Für ein konkretes Objekt sollten Sie die Sätze der jeweiligen Gemeinde prüfen.

Gilt das Doppelbesteuerungsabkommen auch für Immobilien?

Ja, das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden von 2012 regelt auch die Besteuerung von Immobilien. Grundsätzlich werden Einkünfte aus Immobilien im Belegenheitsstaat besteuert, also in den Niederlanden. Deutschland kann die Einkünfte allerdings über den Progressionsvorbehalt in die Berechnung des deutschen Steuersatzes einbeziehen.

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