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9 Begriffe zum Thema Denkmalschutz & Sonderrecht im Immobilien-Lexikon.
Eine Abbruchanordnung ist ein hoheitlicher Verwaltungsakt der Bauaufsichtsbehörde, der den Eigentümer zur Beseitigung eines Bauwerks verpflichtet. Sie erfolgt bei formeller und materieller Illegalität eines Baus oder bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Die Kosten für den Abbruch eines Gebäudes variieren zwischen 10.000 und 30.000 Euro für ein durchschnittliches Einfamilienhaus. Wesentliche Kostenfaktoren sind Gebäudegröße, Bauweise, Unterkellerung und insbesondere vorhandene Schadstoffe.
Die Altlastenauskunft ist eine behördliche Auskunft über bekannte Bodenbelastungen eines Grundstücks aus dem Altlastenkataster. Sie informiert über ehemalige kontaminierende Nutzungen wie Industriestandorte oder Altablagerungen.
Das Altlastenverzeichnis ist ein behördliches Register kontaminierter oder verdächtiger Grundstücke. Nach dem Umweltinformationsgesetz hat jede Person Anspruch auf Zugang zu diesen Informationen.
Der Denkmalschutz dient der Erhaltung historisch wertvoller Gebäude und Ensembles. Veränderungen an denkmalgeschützten Objekten bedürfen der behördlichen Genehmigung. Als Ausgleich bestehen erhebliche steuerliche Vorteile und Fördermöglichkeiten.
Die Denkmalschutzbehörde ist die zuständige staatliche Stelle für den Erhalt von Kulturdenkmälern. Sie entscheidet über Unterschutzstellungen und erteilt Genehmigungen für Maßnahmen an denkmalgeschützten Objekten.