Grenzstein
Der Grenzstein markiert die exakte Grundstücksgrenze und hat eine wichtige rechtliche Bedeutung im deutschen Grundstücksrecht.
Was ist ein Grenzstein?
Wer ein Grundstück besitzt oder kaufen möchte, wird früher oder später auf kleine Steine im Boden stoßen, die oft kaum auffallen. Diese unscheinbaren Markierungen haben es jedoch in sich: Grenzsteine zeigen an, wo ein Grundstück beginnt und wo es aufhört. Sie trennen sozusagen das Mein vom Dein.
Ein Grenzstein ist ein amtliches Vermessungszeichen, das die Grenzpunkte eines Flurstücks im Gelände sichtbar macht. Die Markierung verbindet das, was im Kataster auf dem Papier steht, mit der tatsächlichen Lage vor Ort. Damit schafft der Grenzstein Klarheit und Rechtssicherheit zwischen Nachbarn.
Wie sehen Grenzsteine aus?
Die klassischen Grenzsteine bestehen aus Granit, Beton oder anderen wetterfesten Materialien. Sie haben meist eine zylindrische oder quaderförmige Form und ragen nur wenige Zentimeter aus dem Erdreich. Auf der Oberseite befindet sich häufig ein Kreuz oder eine andere Markierung, die den genauen Grenzpunkt anzeigt.
In manchen Regionen werden auch Kunststoffmarken, Metallbolzen oder Rohre als Grenzzeichen verwendet. Moderne Varianten sind teilweise sogar mit GPS-Chips ausgestattet, die eine präzise Ortung durch Vermessungsgeräte ermöglichen.
Die Wahl des Materials hängt vom Bundesland und den örtlichen Gegebenheiten ab. In felsigem Gelände werden oft Metallbolzen in den Stein eingelassen, während in normalem Boden meist klassische Grenzsteine gesetzt werden.
Die rechtliche Bedeutung
Grenzsteine sind mehr als einfache Markierungen - sie gelten rechtlich als Urkunden. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in Paragraph 919, dass Nachbarn verpflichtet sind, bei der Abmarkung gemeinsamer Grenzen mitzuwirken. Diese Vorschrift soll Streitigkeiten vermeiden und für klare Verhältnisse sorgen.
Das Strafgesetzbuch schützt Grenzsteine besonders. Wer einen Grenzstein entfernt, versetzt oder unkenntlich macht, begeht nach Paragraph 274 Absatz 1 Nummer 3 eine Straftat. Es drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Das zeigt, wie ernst der Gesetzgeber den Schutz von Grundstücksgrenzen nimmt.
In der Praxis passiert es durchaus, dass Grenzsteine bei Gartenarbeiten versehentlich beschädigt oder überbaut werden. In solchen Fällen sollte man das Katasteramt oder einen Vermessungsingenieur informieren, um die Markierung wiederherstellen zu lassen.
Wer setzt Grenzsteine?
Das Setzen von Grenzsteinen ist keine Aufgabe für Heimwerker. Nur öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder die staatlichen Vermessungsämter dürfen diese Arbeit durchführen. Sie vermessen das Grundstück nach den Koordinaten im Liegenschaftskataster und setzen die Markierungen an den exakten Grenzpunkten.
Bei der sogenannten Abmarkung wird zunächst die Grenze aus den amtlichen Unterlagen in die Örtlichkeit übertragen. Dann werden die Grenzpunkte mit Steinen, Bolzen oder anderen dauerhaften Zeichen versehen. Die Ergebnisse werden protokolliert und ins Kataster eingetragen.
Abmarkungspflicht in den Bundesländern
Ob Grundstücksgrenzen markiert werden müssen, regelt jedes Bundesland selbst. In den meisten Ländern besteht eine Abmarkungspflicht. Das bedeutet: Bei Neubildung von Flurstücken oder bei fehlenden Grenzzeichen müssen die Grenzen durch Vermessungszeichen gekennzeichnet werden.
Berlin, Hamburg und Niedersachsen bilden Ausnahmen - dort gibt es keine generelle Pflicht zur Abmarkung. Trotzdem kann jeder Grundstückseigentümer auch in diesen Ländern verlangen, dass die Grenzen seines Grundstücks abgemarkt werden. Die Kosten trägt dann derjenige, der die Abmarkung beantragt.
Was kostet das Setzen von Grenzsteinen?
Die Kosten für eine Grenzvermessung und Abmarkung richten sich nach den Vermessungskostenverordnungen der einzelnen Bundesländer. Ein durchschnittliches Grenzvermessungsverfahren kostet etwa 1.500 bis 3.000 Euro. Der genaue Preis hängt von mehreren Faktoren ab:
Die Größe des Grundstücks spielt eine Rolle, ebenso die Anzahl der zu setzenden Grenzpunkte. Auch die Geländebeschaffenheit und die Aktenlage im Kataster beeinflussen den Aufwand. Wenn alte Unterlagen erst recherchiert werden müssen oder die Grenzen vor Ort schwer zugänglich sind, steigt der Preis.
Die Kosten für die Abmarkung teilen sich normalerweise die beteiligten Nachbarn. Paragraph 919 Absatz 3 BGB sieht vor, dass jeder Eigentümer die Hälfte der Kosten trägt - es sei denn, es gibt andere Vereinbarungen oder einer hat die Vermessung allein veranlasst.
Was tun bei beschädigten oder fehlenden Grenzsteinen?
Wenn ein Grenzstein fehlt oder beschädigt ist, lässt sich das durch eine Grenzwiederherstellung beheben. Der Vermessungsingenieur prüft die Katasterunterlagen und setzt einen neuen Stein an der ursprünglichen Position. Die vorhandenen Koordinaten ermöglichen eine genaue Wiederherstellung.
Manchmal tauchen bei solchen Arbeiten Unstimmigkeiten auf: Die Grenze im Kataster stimmt nicht mit dem überein, was die Nachbarn seit Jahren als Grenze betrachten. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, zunächst das Gespräch zu suchen, bevor teure Vermessungen in Auftrag gegeben werden.
Praktische Tipps für Grundstückseigentümer
Wer ein Grundstück kauft, sollte sich die Grenzsteine zeigen lassen und deren Zustand prüfen. Fehlende oder beschädigte Markierungen können auf spätere Probleme hindeuten. Ein Blick in den Katasterauszug zeigt, wo die Grenzen verlaufen sollten.
Bei Bauvorhaben in Grenznähe empfiehlt sich vorher eine Grenzfeststellung durch einen Vermessungsingenieur. So lassen sich Ärger mit den Nachbarn und teure Korrekturen vermeiden. Die Kosten für die Vermessung sind meist geringer als die Folgekosten eines Grenzstreits.
Grenzsteine sollten bei Gartenarbeiten geschont werden. Wer beim Pflanzen oder Buddeln auf eine Markierung stößt, sollte vorsichtig sein und im Zweifel das Katasteramt fragen. Ein versehentlich verschobener Grenzstein kann später für erheblichen Aufwand sorgen.
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