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Grenzabmarkung

Die Grenzabmarkung ist das Setzen von Grenzsteinen oder Grenzmarken zur sichtbaren Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen.

Was ist eine Grenzabmarkung?

Die Grenzabmarkung bezeichnet die physische Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen durch dauerhafte Markierungen im Gelände. Während Grundstücksgrenzen rechtlich im Liegenschaftskataster und in der Flurkarte dokumentiert sind, dient die Grenzabmarkung ihrer sichtbaren Kennzeichnung in der Natur.

Die Markierung erfolgt durch Grenzsteine, Grenzbolzen oder andere amtlich anerkannte Grenzzeichen. Durch die Grenzabmarkung wird der abstrakte Grenzverlauf aus den Katasterunterlagen in das Gelände übertragen und dort dauerhaft sichtbar gemacht.

Anwendungsbereiche

Die Grenzabmarkung ist in verschiedenen Situationen erforderlich oder zweckmäßig:

Bauvorhaben: Vor Baubeginn ermöglicht die Grenzabmarkung die präzise Einhaltung der Grundstücksgrenzen und der bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Grenzabstände.

Einfriedungen: Bei der Errichtung von Zäunen, Mauern oder Hecken bestimmt die Grenzabmarkung den zulässigen Standort der Einfriedung.

Grenzstreitigkeiten: Bei Konflikten über den Grenzverlauf schafft die amtliche Grenzabmarkung Rechtssicherheit.

Grundstücksteilung: Bei der Neubildung von Flurstücken müssen die entstehenden Grenzen im Gelände abgemarkt werden.

Grundstückserwerb: Käufer können durch Grenzabmarkung den Umfang des erworbenen Grundstücks verifizieren.

Zuständigkeit und Durchführung

Die Grenzabmarkung wird von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) oder von den Katasterämtern selbst durchgeführt. Die jeweilige Zuständigkeit variiert nach Landesrecht. Während in einigen Bundesländern ausschließlich die Katasterbehörden befugt sind, können in anderen Bundesländern auch ÖbVI diese Aufgabe wahrnehmen.

Die durchführenden Vermessungsingenieure verfügen über die amtlichen Katasterunterlagen einschließlich Flurkarte, Koordinaten und historischer Vermessungsprotokolle. Auf dieser Grundlage ermitteln sie den rechtlichen Grenzverlauf und übertragen ihn durch Vermessungsmessungen in das Gelände.

Arten von Grenzmarken

Die Wahl der Grenzzeichen richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und der Bodenbeschaffenheit:

Grenzsteine: Traditionell werden Grenzsteine aus Beton oder Granit mit einer Länge von etwa 50 cm verwendet. Sie werden so tief eingegraben, dass nur der obere Teil sichtbar bleibt. Eine Kerbe oder ein Kreuz auf der Oberseite markiert den exakten Grenzpunkt.

Grenzbolzen: Metallbolzen eignen sich für befestigte Flächen wie Gehwege, Höfe oder gepflasterte Bereiche. Sie werden bündig mit der Oberfläche eingelassen.

Meißelzeichen: In felsigem Gelände oder an bestehenden Bauwerken werden Grenzpunkte durch eingehauene Zeichen in Stein oder Mauern markiert.

Grenzrohre: Kunststoffrohre stellen eine moderne Alternative dar und werden überwiegend bei temporären Markierungen oder in Bereichen mit schwierigen Bodenverhältnissen eingesetzt.

Grenzmarken im Asphalt: Auf versiegelten Verkehrsflächen kommen Stahlnägel oder spezielle Markierungspunkte zum Einsatz.

Verfahrensablauf

Der Ablauf einer Grenzabmarkung folgt einem standardisierten Verfahren:

  1. Antragstellung beim zuständigen Katasteramt oder bei einem ÖbVI

  2. Terminkoordination mit den Beteiligten

  3. Örtliche Vermessung durch den Vermessungsingenieur

  4. Messungen mittels GPS, Tachymeter oder anderer geodätischer Instrumente

  5. Bestimmung der Grenzpunkte anhand der Katasterunterlagen

  6. Setzen der Grenzmarken an den ermittelten Punkten

  7. Anfertigung eines Vermessungsrisses mit technischer Dokumentation

  8. Benachrichtigung der angrenzenden Grundstückseigentümer

  9. Erstellung einer Grenzniederschrift als Protokoll des Verfahrens

Die Anwesenheit der Nachbarn ist empfehlenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich.

Kosten

Die Kosten für eine Grenzabmarkung variieren erheblich nach Bundesland, Anzahl der Grenzpunkte und Geländebeschaffenheit:

  • Einzelner Grenzpunkt: 150 bis 400 Euro

  • Vollständige Abmarkung eines Grundstücks mit vier Eckpunkten: 800 bis 2.000 Euro

  • Komplexe Grundstücke mit zahlreichen Grenzpunkten: mehrere tausend Euro

Während Katasterämter nach festen Gebührenordnungen abrechnen, erstellen ÖbVI individuelle Angebote.

Rechtliche Verpflichtung

Die Verpflichtung zur Grenzabmarkung hängt von der jeweiligen Situation ab:

Bei Grundstücksteilungen: Die Abmarkung der neu entstandenen Grenzen ist obligatorisch und Voraussetzung für die Eintragung im Kataster.

Bei bestehenden Grenzen: Eine allgemeine Verpflichtung besteht nicht. Gemäß § 919 BGB kann jedoch jeder Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn verlangen, dass die Grenzzeichen gemeinschaftlich gesetzt werden.

Kostenteilung: Wird die Grenzabmarkung von einem Nachbarn verlangt, tragen beide Eigentümer die Kosten je zur Hälfte. Bei einseitiger Initiative trägt der Antragsteller die Kosten allein.

§ 919 BGB - Gesetzliche Grundlage

§ 919 BGB regelt die Grenzabmarkung zwischen Nachbargrundstücken:

"Jeder Eigentümer kann verlangen, dass die Grenzzeichen, soweit sie erforderlich sind, durch die Beteiligten gemeinschaftlich gesetzt werden."

"Soweit die Grenze nicht festgestellt werden kann, gilt für die Abgrenzung der Besitzstand."

Diese Regelung begründet einen gesetzlichen Anspruch auf gemeinschaftliche Grenzabmarkung bei geteilter Kostentragung. Bei unklarem Grenzverlauf ist der Besitzstand maßgeblich.

Verlust von Grenzzeichen

Grenzzeichen können durch Bauarbeiten, landwirtschaftliche Tätigkeiten oder mutwillige Handlungen entfernt oder beschädigt werden. Der Verlust eines Grenzzeichens berührt nicht die Rechtsgültigkeit der Grenze selbst, da diese im Kataster dokumentiert bleibt.

Bei Verlust ist eine Neuvermessung und erneute Abmarkung erforderlich. Die Kosten trägt grundsätzlich der Verursacher des Verlusts. Kann dieser nicht ermittelt werden, teilen sich die angrenzenden Eigentümer die Kosten.

Das vorsätzliche Entfernen oder Verändern von Grenzzeichen ist gemäß § 274 StGB (Urkundenunterdrückung) strafbar.

Grenzabmarkung bei Bauvorhaben

Bei Bauvorhaben empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

Vor Baubeginn: Durchführung einer Grenzabmarkung zur präzisen Festlegung des Baufelds und Sicherstellung der Einhaltung von Grenzabständen.

Während der Bauphase: Dokumentation und Sicherung der Grenzzeichen vor möglicher Beschädigung oder Überschüttung durch Bauarbeiten.

Nach Fertigstellung: Kontrollvermessung zur Verifizierung der Grenzzeichen und Prüfung der Einhaltung der Grenzabstände. Zahlreiche Baugenehmigungsbehörden verlangen eine Gebäudeeinmessung als Nachweis der ordnungsgemäßen Grenzeinhaltung.

Grenzabmarkung und Einfriedungen

Bei der Errichtung von Einfriedungen ist die Grenzabmarkung zur Bestimmung des zulässigen Standorts relevant. Einfriedungen sollten grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück und nicht direkt auf der Grenzlinie errichtet werden, um spätere Grenzstreitigkeiten zu vermeiden. Ein Abstand von etwa 10 cm von der Grenze wird üblicherweise empfohlen.

Nachbarn können jedoch eine gemeinsame Grenzeinfriedung vereinbaren, die exakt auf der Grenze verläuft und beiden Grundstücken zugeordnet ist. In diesem Fall teilen sich die Eigentümer Errichtungs- und Unterhaltungskosten.

Dokumentation

Die Grenzabmarkung wird durch folgende Unterlagen dokumentiert:

Vermessungsriss: Eine technische Zeichnung mit präziser Darstellung der Grenzpunkte, Maßangaben und Koordinaten.

Grenzniederschrift: Ein Protokoll des Verfahrens mit Angaben zu den Beteiligten, den festgestellten Grenzpunkten und besonderen Feststellungen.

Katasterfortführung: Aktualisierung des Liegenschaftskatasters mit den neuen oder verifizierten Grenzpunktkoordinaten.

Diese Unterlagen werden beim Katasteramt archiviert und können für zukünftige Zwecke abgerufen werden.

Empfehlungen beim Grundstückserwerb

Beim Erwerb eines Grundstücks sollte der Zustand der Grenzabmarkung geprüft werden. Fehlende oder unklare Grenzzeichen können Anlass für Konflikte oder zusätzliche Kosten sein.

Bei fehlenden Grenzsteinen empfiehlt sich die vertragliche Regelung der Kostentragung für eine nachträgliche Abmarkung, üblicherweise zu Lasten des Verkäufers. Bei vorhersehbaren Grenzstreitigkeiten kann eine Grenzabmarkung vor Vertragsschluss Klarheit schaffen.

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