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Grenzniederschrift

Die Grenzniederschrift dokumentiert eine Grenzvermessung oder Grenzabmarkung.

Was ist eine Grenzniederschrift?

Ein Protokoll. Dokumentiert, was bei der Grenzvermessung passiert ist.

Wer war dabei? Was wurde festgestellt? Welche Grenzpunkte wurden gesetzt? Gab es Einwände?

Erstellt vom Vermessungsingenieur. Oder vom Katasteramt.

Die Grenzniederschrift ist ein amtliches Dokument. Wird archiviert. Kann später als Beweismittel dienen.

Wann wird eine Grenzniederschrift erstellt?

Bei jeder amtlichen Grenzvermessung.

Grundstücksteilung: Neue Grenzen werden gezogen. Grenzniederschrift wird erstellt.

Grenzfeststellung: Bestehende Grenzen werden überprüft. Grenzniederschrift wird erstellt.

Grenzabmarkung: Grenzsteine werden gesetzt. Grenzniederschrift wird erstellt.

Auch bei Grenzkonflikten. Der Vermessungsingenieur dokumentiert, was er festgestellt hat.

Was steht in der Grenzniederschrift?

Kopfdaten: Datum, Ort, Name des Vermessungsingenieurs, Aktenzeichen.

Beteiligte Grundstücke: Gemarkung, Flur, Flurstück. Beide Seiten der Grenze.

Anwesende Personen: Eigentümer, Vertreter, Nachbarn. Mit Unterschrift.

Feststellungen zur Grenze: Wo verläuft sie? Welche Punkte wurden vermessen?

Abmarkung: Welche Grenzzeichen wurden gesetzt? Art, Größe, Position.

Einverständnis oder Widerspruch: Haben die Beteiligten zugestimmt? Gab es Einwände?

Unterschriften: Der Vermessungsingenieur unterschreibt. Die Beteiligten auch.

Müssen die Nachbarn unterschreiben?

Nein. Aber sie sollen.

Die Nachbarn werden zum Termin eingeladen. Sie können kommen und die Grenzfeststellung beobachten.

Wenn sie unterschreiben, erkennen sie die Grenze an. Spätere Streitigkeiten sind schwieriger.

Wenn sie nicht unterschreiben, wird das dokumentiert. "Der Nachbar war anwesend, hat aber die Unterschrift verweigert." Oder: "Der Nachbar war nicht anwesend."

Die Vermessung ist trotzdem gültig. Die Grenze wird trotzdem eingetragen.

Grenzniederschrift als Beweismittel

Vor Gericht hat die Grenzniederschrift Gewicht.

Der Nachbar behauptet: Die Grenze verläuft woanders. Ich sage: Nein, hier.

Wir legen die Grenzniederschrift vor. Der Richter sieht: Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur hat vermessen. Die Grenze ist so und so. Der Nachbar hat damals unterschrieben.

Schwer, dagegen anzukommen. Nicht unmöglich, aber schwer.

Wenn der Nachbar nicht einverstanden ist

Er kann die Unterschrift verweigern. Das ist sein Recht.

Die Vermessung wird trotzdem durchgeführt. Die Grenze wird trotzdem festgestellt.

Aber: Der Nachbar kann binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Bei der Vermessungsbehörde.

Der Widerspruch wird geprüft. Vielleicht wird nochmal vermessen. Vielleicht wird der Widerspruch zurückgewiesen.

Wenn der Nachbar danach immer noch nicht einverstanden ist: Gericht. Klage auf Feststellung des Grenzverlaufs.

Kosten

Die Grenzniederschrift ist Teil der Vermessungskosten. Kein extra Preis.

Die gesamte Grenzvermessung kostet je nach Umfang 500 bis 3.000 Euro.

Wer zahlt? Der Auftraggeber. Meistens.

Bei Grenzabmarkung auf Verlangen des Nachbarn: Kosten werden geteilt. § 919 BGB.

Wo wird die Grenzniederschrift aufbewahrt?

Beim Katasteramt. Im Vermessungsarchiv.

Der Eigentümer bekommt eine Kopie. Sollte er aufbewahren.

Bei späteren Vermessungen wird die alte Niederschrift herangezogen. Was wurde damals festgestellt? Welche Grenzzeichen wurden gesetzt?

Wenn das Katasteramt später eine Auskunft gibt, bezieht es sich auf die Grenzniederschrift.

Grenzniederschrift bei Teilung

Bei Grundstücksteilung ist die Grenzniederschrift besonders wichtig.

Neue Grenzen werden gezogen. Neue Flurstücke entstehen.

Die Grenzniederschrift dokumentiert:

  • Wo verläuft die neue Grenze?

  • Welche Maße hat sie?

  • Welche Grenzpunkte wurden gesetzt?

Diese Angaben gehen ins Kataster. Und letztlich ins Grundbuch.

Historische Grenzniederschriften

Bei alten Grundstücken gibt es oft alte Vermessungsakten.

Die zeigen: Wann wurde zuletzt vermessen? Welche Grenzen wurden damals festgestellt?

Bei Streit können alte Unterlagen wichtig sein. Vielleicht wurde die Grenze vor 50 Jahren anders festgestellt.

Das Katasteramt hat die Archive. Einsicht ist möglich.

Grenzniederschrift und Grundbuch

Direkt hat die Grenzniederschrift mit dem Grundbuch nichts zu tun.

Das Grundbuch übernimmt die Flurstücksdaten vom Kataster. Flurstück 312, Größe 487 qm.

Aber: Die Grenzniederschrift ist die Grundlage für das Kataster. Aus der Vermessung entstehen die Daten, die dann ins Grundbuch wandern.

Praktische Hinweise

Zum Vermessungstermin erscheinen. Nicht den Nachbarn das Feld überlassen.

Die Grenzniederschrift genau lesen. Stimmt alles? Gibt es Fehler?

Bei Zweifeln: Nicht unterschreiben. Erstmal klären.

Kopie aufbewahren. Für später. Bei Grenzstreit. Bei Verkauf.

Bei Grundstückskauf: Nach alten Grenzniederschriften fragen. Was wurde wann vermessen?

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