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Nachlass - rechtliche Definition und Bestandteile

Der Nachlass bezeichnet das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person, das im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergeht. Er umfasst Aktiva und Passiva.

Nachlass - rechtliche Definition und Bestandteile

Der Nachlass ist gemäß § 1922 BGB das gesamte Vermögen des Erblassers, das mit dem Tod als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (die Erben) übergeht. Der Begriff Erbschaft wird synonym verwendet, wobei "Nachlass" stärker die Perspektive des Erblassers und "Erbschaft" die Perspektive des Erben betont.

Rechtsnatur

Der Nachlass stellt kein eigenständiges Rechtssubjekt dar, sondern eine Vermögensmasse, die durch den Erbfall auf die Erben übergeht. Der Nachlass selbst kann nicht als Partei in Rechtsbeziehungen eintreten, klagen oder verklagt werden. Sämtliche Rechte und Pflichten gehen unmittelbar auf die Erben über (Universalsukzession).

Was gehört zum Nachlass

Die Aktivseite - das positive Vermögen

Alles was Wert hat und vererbbar ist:

Bankguthaben: Girokonten, Sparbucher, Tagesgeldkonten, Depots mit Wertpapieren.

Immobilien: Haeuser, Wohnungen, Grundstücke - aber auch Erbbaurechte.

Fahrzeuge: Autos, Motorraeder, Boote.

Wertgegenstaende: Schmuck, Kunst, Antiquitaeten, Sammlungen.

Forderungen: Ansprüche gegen andere Personen. Ausstehende Mieten, verliehenes Geld, Schadensersatzansprüche.

Unternehmensanteile: Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen.

Geistiges Eigentum: Urheberrechte, Patente, Markenrechte.

Alltaeglicher Hausrat: Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte - auch wenn der Wert gering ist.

Die Passivseite - die Schulden

Das Negative gehört genauso dazu:

Bankschulden: Kredite, Hypotheken, Dispokredite.

Steuerschulden: Noch offene Steuerzahlungen des Verstorbenen.

Mietschulden: Rückstaendige Mieten.

Vertragliche Verbindlichkeiten: Laufende Raten, ausstehende Rechnungen.

Schadensersatzpflichten: Falls der Verstorbene jemandem noch Schadensersatz schuldete.

Erbfallschulden - die zusätzliche Belastung

Zum Nachlass gehören auch Verbindlichkeiten die erst durch den Tod entstehen:

Beerdigungskosten: Die trägt der Erbe. Grabstelle, Bestattung, Trauerfeier.

Nachlasskosten: Erbschein, Testamentseroeffnung, Grundbuchumschreibung.

Pflichtteilsansprüche: Falls Pflichtteilsberechtigte übergangen wurden.

Vermaechtisse: Falls das Testament einzelnen Personen bestimmte Gegenstaende zuwendet.

Was gehört nicht zum Nachlass

Nicht alles was mit dem Verstorbenen zu tun hat, fällt in den Nachlass:

Höchstpersoenliche Rechte: Elterliche Sorge, Ehegatteneigenschaft, Aemter und Würden.

Lebensversicherungen mit Bezugsberechtigtem: Wenn ein Bezugsberechtigter eingetragen ist, geht die Auszahlung direkt an diesen - am Nachlass vorbei.

Renten: Gesetzliche Rente endet mit dem Tod. Hinterbliebenenrenten sind eigene Ansprüche der Hinterbliebenen.

Beamtenbezuege: Ähnlich wie Renten.

Manche Gesellschaftsanteile: Bei Personengesellschaften können Sonderegelungen im Gesellschaftsvertrag den Übergang auf Erben ausschließen.

Grabnutzungsrechte: Die sind oft nicht vererblich sondern an bestimmte Personen gebunden.

Übergang auf die Erben

Der Nachlass geht kraft Gesetzes automatisch mit dem Tod des Erblassers auf die Erben über (§ 1922 BGB). Der Erbfall tritt unabhängig von der Testamentseröffnung, der Erteilung eines Erbscheins oder der Kenntnis der Erben ein.

Die Erben treten unmittelbar in die Gesamtrechtsposition des Erblassers ein (Universalsukzession). Sie erwerben sämtliche Rechte (Eigentum, Forderungen, Rechte) und übernehmen sämtliche Verbindlichkeiten des Erblassers.

Nachlass und Erbschaftsteuer

Der Nachlasswert ist Grundlage für die Erbschaftsteuer. Dabei wird nicht einfach alles zusammengezaehlt:

Bruttonachlass: Alle positiven Werte.

Abzugsfaehig: Schulden des Erblassers, Erbfallschulden, Vermaechtisse.

Ergebnis: Der steuerpflichtige Erwerb.

Dazu kommen noch Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad:

  • Ehepartner: 500.000 Euro

  • Kinder: 400.000 Euro je Kind

  • Enkel: 200.000 Euro

  • Andere: deutlich weniger

Was über den Freibeträgen liegt, wird mit 7-30% besteuert.

Nachlasssicherung

Nach einem Todesfall sollte der Nachlass gesichert werden. Das heißt:

Dokumente sammeln: Testament, Versicherungspolicen, Kontoauszuege, Grundbuchauszuege.

Wertgegenstaende sichern: Schmuck und Bargeld an sicheren Ort bringen.

Zugaenge sichern: Schlussel zum Haus, Zugangsdaten zu Konten (soweit vorhanden).

Verbindlichkeiten klaren: Laufende Verträge, offene Rechnungen.

Die Sicherung ist Aufgabe der Erben. In unklaren Fällen oder bei Verdacht auf Unterschlagung kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellen.

Nachlassverzeichnis

Wer den Überblick behalten will, erstellt ein Nachlassverzeichnis:

  • Alle Bankkonten und deren Stände

  • Alle Immobilien mit Wertschätzung

  • Fahrzeuge und deren Werte

  • Wertgegenstaende

  • Forderungen gegen Dritte

  • Schulden bei Banken

  • Sonstige Verbindlichkeiten

  • Laufende Verträge

Das Verzeichnis ist auch für Finanzamt und Pflichtteilsberechtigte relevant - die haben Anspruch auf Auskunft.

Überschuldeter Nachlass

Bei Überschuldung (Passiva übersteigen Aktiva) bestehen folgende Optionen:

Ausschlagung: Ablehnung der Erbschaft innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall gemäß § 1944 BGB.

Nachlassinsolvenz: Beantragung des Insolvenzverfahrens über den Nachlass gemäß §§ 315 ff. InsO zur Haftungsbeschränkung auf das Nachlassvermögen.

Nachlassverwaltung: Anordnung der Nachlassverwaltung gemäß §§ 1975 ff. BGB zur Trennung von Nachlass- und Privatvermögen.

Dreimonatseinrede: Gemäß § 2014 BGB kann der Erbe unmittelbar nach Erbfall die Befriedigung von Nachlassgläubigern für drei Monate verweigern.

Verfahrensschritte nach Erbfall

Nach Eintritt des Erbfalls sind folgende Maßnahmen erforderlich:

  1. Sterbeurkunde: Beschaffung der Sterbeurkunde als Nachweis des Erbfalls

  2. Banken: Information der Kreditinstitute zur Sperrung laufender Abbuchungen

  3. Nachlassermittlung: Erfassung sämtlicher Aktiva und Passiva

  4. Testament: Recherche beim Nachlassgericht, im Nachlass oder bei Notaren

  5. Fristen: Beachtung der Ausschlagungsfrist (sechs Wochen) und Dreimonatsfrist

  6. Nachlassverzeichnis: Systematische Erfassung aller Nachlassbestandteile

Das Verständnis der Nachlassstruktur bildet die Grundlage für fundierte Entscheidungen bezüglich Annahme oder Ausschlagung sowie sachgerechter Nachlassabwicklung.

Externe Quellen

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