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Grundstücksgrenze

Die Grundstücksgrenze trennt benachbarte Grundstücke und wird im Liegenschaftskataster

Was ist eine Grundstücksgrenze?

Die Grundstücksgrenze ist eine gedachte Linie, die ein Grundstück von den benachbarten Grundstücken trennt. Sie bestimmt, wo das Eigentum des einen Grundstückseigentümers endet und das des anderen beginnt.

Obwohl man die Grenze nicht anfassen kann, hat sie erhebliche rechtliche Bedeutung. Sie ist maßgeblich für Bauvorhaben, Bepflanzungen, Einfriedungen und vieles mehr. Fast alle Nachbarschaftsrechte beziehen sich auf die Grenze oder einen bestimmten Abstand davon.

Wo ist die Grenze dokumentiert?

Die amtliche Dokumentation der Grundstücksgrenzen erfolgt im Liegenschaftskataster. Dort sind alle Flurstücke mit ihren Grenzen verzeichnet - in Form von Karten und Koordinaten.

Die Katasterunterlagen zeigen den Grenzverlauf mit hoher Präzision. Moderne Vermessungen arbeiten mit GPS-Koordinaten, die auf wenige Zentimeter genau sind. Bei älteren Vermessungen kann die Genauigkeit geringer sein.

Zusätzlich zur kartographischen Darstellung sind die Grenzen oft durch Grenzsteine oder andere Markierungen im Gelände sichtbar gemacht. Diese Abmarkung ist in den meisten Bundesländern Pflicht.

Die Abmarkung der Grenzen

Grenzsteine sind die klassische Form der Grenzmarkierung. Diese meist aus Granit oder Beton gefertigten Steine werden in die Grenzpunkte gesetzt und zeigen so den Grenzverlauf an.

Neben Grenzsteinen gibt es auch Metallbolzen, Kunststoffmarken oder Rohre als Grenzzeichen. In felsigem Gelände werden oft Meißelkreuze in den Stein geschlagen. Die Wahl des Zeichens hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab.

Die Abmarkung erfolgt durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder das Katasteramt. Eigenmächtiges Setzen von Grenzzeichen ist nicht erlaubt und hat keine rechtliche Wirkung.

Grenzen und Baurecht

Bei Bauvorhaben spielen Grundstücksgrenzen eine zentrale Rolle. Die Landesbauordnungen schreiben Mindestabstände vor, die Gebäude von der Grenze einhalten müssen.

Diese Abstandsflächen dienen dem Brandschutz, der Belichtung und dem nachbarlichen Frieden. In den meisten Bundesländern müssen Gebäude mindestens drei Meter von der Grenze entfernt bleiben - mit Ausnahmen für Garagen und Nebengebäude.

Wer zu nah an der Grenze baut, riskiert einen Baustopp und im schlimmsten Fall den Abriss. Deshalb ist es wichtig, vor Baubeginn die genaue Grenzlage zu kennen. Eine Grenzvermessung kann hier Sicherheit schaffen.

Der Grenzverlauf bei Zäunen und Mauern

Einfriedungen wie Zäune oder Mauern werden oft an der Grundstücksgrenze errichtet. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten: auf der Grenze, vor der Grenze auf dem eigenen Grundstück oder als gemeinsame Einfriedung.

Wer einen Zaun genau auf die Grenze setzen will, braucht die Zustimmung des Nachbarn. Denn der Zaun würde dann teilweise auf dessen Grundstück stehen. Ohne Einigung muss die Einfriedung auf dem eigenen Grund bleiben.

Die Nachbarrechtsgesetze der Länder enthalten oft Regelungen zur Einfriedungspflicht und zur Kostenteilung. Wer sich informieren will, sollte das jeweilige Landesgesetz konsultieren oder einen Anwalt fragen.

Was tun bei unklaren Grenzen?

Wenn die Grenzen unklar sind - etwa weil Grenzsteine fehlen oder die Nachbarn verschiedener Meinung sind - hilft eine Grenzvermessung. Der Vermessungsingenieur prüft die Katasterunterlagen und überträgt die Grenzen ins Gelände.

Stimmen die vorhandenen Markierungen mit den Katasterangaben überein, wird das bestätigt. Fehlen Markierungen, werden neue gesetzt. Weichen die Markierungen ab, muss geklärt werden, welche Grenze gilt.

Im Normalfall ist die Katastergrenze maßgeblich. Aber es gibt Fälle, in denen die tatsächlich gelebte Grenze durch jahrzehntelangen Besitz rechtliche Bedeutung erlangt hat. Das sind dann komplizierte Rechtsfragen, die oft vor Gericht enden.

Grenzstreitigkeiten vermeiden

Die besten Grenzstreitigkeiten sind die, die gar nicht erst entstehen. Wer ein Grundstück kauft, sollte sich die Grenzen zeigen lassen und prüfen, ob sie mit dem Katasterauszug übereinstimmen.

Bei Bauvorhaben in Grenznähe empfiehlt sich ein Gespräch mit dem Nachbarn vor Baubeginn. Oft lassen sich Konflikte vermeiden, wenn man den anderen frühzeitig einbezieht und seine Bedenken ernst nimmt.

Sollte es doch zum Streit kommen, ist ein Schlichtungsversuch sinnvoll. Viele Gemeinden bieten Schiedsstellen für Nachbarschaftsstreitigkeiten an. Der Gang zum Gericht sollte die letzte Option sein.

Die Kosten einer Grenzvermessung

Wer die genauen Grenzen wissen will, muss eine Vermessung beauftragen. Die Kosten richten sich nach den Vermessungskostenverordnungen der Bundesländer und hängen von verschiedenen Faktoren ab.

Eine einfache Grenzanzeige, bei der nur die vorhandenen Grenzpunkte gezeigt werden, kostet einige hundert Euro. Eine vollständige Grenzvermessung mit Setzen neuer Grenzsteine kann 1.500 Euro und mehr kosten.

Die Kosten tragen grundsätzlich die Eigentümer der beteiligten Grundstücke gemeinsam. In der Praxis einigen sich die Nachbarn oft darauf, wer wie viel übernimmt - je nachdem, wer die Vermessung veranlasst hat und wer davon profitiert.

Grenzen und Grundbuch

Im Grundbuch selbst sind die Grenzen nicht eingetragen. Das Grundbuch enthält nur eine Verweisung auf das Bestandsverzeichnis, das wiederum auf die Flurstücknummern im Kataster verweist.

Wer die genauen Grenzen wissen will, braucht also einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster oder eine Vermessung vor Ort. Der Grundbuchauszug allein zeigt nur die Fläche, nicht den genauen Grenzverlauf.

Bei Änderungen der Grenzen - etwa durch Teilung oder Vereinigung von Grundstücken - werden Kataster und Grundbuch entsprechend angepasst. Beide Register müssen übereinstimmen.

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