Austrittsschwellen bei Tueren: Barrierefreiheit und Bauvorschriften
Alles zu Austrittsschwellen: Was die DIN 18040 vorschreibt, welche Höhen erlaubt sind und wie barrierefreie Tuerschwellen funktionieren.
Austrittsschwellen bei Tueren: Barrierefreiheit und Bauvorschriften
Austrittsschwellen bezeichnen die baulichen Höhenunterschiede im Übergangsbereich zwischen Innenräumen und Außenbereichen, insbesondere bei Balkon- und Terrassentüren. Diese Schwellen stellen für mobilitätseingeschränkte Personen, Rollstuhlnutzer und ältere Menschen erhebliche Barrieren dar.
Normative Anforderungen
Die DIN 18040 regelt die Anforderungen an barrierefreies Bauen in Deutschland. Teil 1 der Norm gilt für öffentlich zugängliche Gebäude, Teil 2 für Wohnungen. Die Norm fordert grundsätzlich schwellenlose Türen.
Nach den derzeit bauordnungsrechtlich eingeführten Fassungen der DIN 18040 sind Türschwellen grundsätzlich unzulässig. Wenn sie aus technischen Gründen unvermeidbar sind, dürfen sie maximal 2 Zentimeter hoch sein und müssen geometrisch günstig ausgeführt werden, also abgeschrägt oder abgerundet. Diese Grenze orientiert sich an der Überwindbarkeit für Rollstuhlnutzer. Schwellen über 2 Zentimeter sind für Rollstühle und Rollatoren nicht mehr ohne fremde Hilfe passierbar.
In aktuellen Normentwürfen zur DIN 18040 ist eine Reduzierung auf 1 Zentimeter vorgesehen und der Begriff der Überrollbarkeit wird präziser definiert. Diese Entwürfe sind jedoch noch nicht allgemein bauordnungsrechtlich eingeführt. Die ift-Richtlinien BA-01/1 und BA-02/1 bieten ergänzende Klassifizierungssysteme für die Überrollbarkeit von Schwellen und praktische Planungsempfehlungen.
Vollständige Barrierefreiheit setzt niveaugleiche Übergänge ohne jegliche Höhendifferenz voraus. Diese Lösung ist technisch realisierbar, erfordert jedoch erhöhten Planungs- und Bauaufwand.
Funktionale Aspekte
Türschwellen dienen primär dem Schutz vor eindringendem Niederschlagswasser (Regen, Schlagregen, Schmelzwasser). Bei schwellenlosen Türsystemen muss die Wasserableitung durch alternative technische Lösungen gewährleistet werden:
Entwässerungsrinnen: Unmittelbar vor der Tür installierte Rinnen leiten Niederschlagswasser ab. Diese Systeme erfordern regelmäßige Wartung zur Vermeidung von Verstopfungen.
Gefälleausbildung: Terrassen und Balkone werden mit einem Gefälle von mindestens 2 Prozent nach außen ausgeführt, um das Abfließen von Oberflächenwasser zu gewährleisten.
Magnetdichtungen: Moderne schwellenlose Türsysteme verwenden magnetische Dichtungssysteme, die sich beim Schließen aktivieren und hohe Dichtigkeit gewährleisten. Solche Systeme sind marktverfügbar und können passivhauszertifiziert sowie schlagregendicht ausgeführt werden.
Absenkbare Bodendichtungen: Im Türflügel integrierte Dichtungen fahren beim Schließvorgang automatisch aus und gewährleisten die Abdichtung. Diese mechanischen Systeme erfordern regelmäßige Funktions- und Dichtigkeitskontrolle sowie gegebenenfalls Nachjustierung im Rahmen der Türwartung.
Abdichtungsnormen: Für barrierefreie Türanschlüsse an Balkone und Terrassen gelten die Abdichtungsnormen DIN 18531 (Dächer, Balkone, Loggien) und DIN 18533 (erdberührte Bauteile). Niveaugleiche Anschlüsse sind nach diesen Normen zulässig, erfordern aber Zusatzmaßnahmen wie Fassadenrinnen, Notentwässerung und schlagregendichte Elemente sowie eine objektspezifische Detailplanung.
Umsetzung im Neubau
Bei Neubauten sollte von Beginn an ein schwellenloses Konzept berücksichtigt werden. Die Mehrkosten für schwellenlose Systeme betragen gegenüber konventionellen Türen mit Schwelle als Richtwert etwa 500 bis 1.500 Euro. Bei richtiger Planung von Anfang an können die Mehrkosten minimal ausfallen.
Die Planung erfordert die Abstimmung zwischen Architekt, Fachplaner und ausführenden Gewerken. Der Bodenaufbau muss die niveaugleiche Ausführung ermöglichen, und die Abdichtungsebenen müssen sorgfältig aufeinander abgestimmt werden. Nachträgliche Änderungen verursachen erheblich höhere Kosten.
Die Außenflächen (Terrassen, Balkone) müssen hinsichtlich Gefälle, Drainage und Wasserabführung entsprechend geplant und ausgeführt werden.
Nachrüstung im Bestand
Die Anpassung bestehender Türen mit hohen Schwellen ist durch verschiedene Maßnahmen möglich:
Rampen: Fest installierte oder mobile Rampen ermöglichen das Überwinden von Schwellen. Diese Lösung ist funktional, aber optisch oft wenig ansprechend.
Schwellenüberbrückungen: Keilförmige Elemente aus Gummi oder Kunststoff überbrücken geringe Höhenunterschiede. Die Kosten liegen als Richtwert bei 50 bis 150 Euro, die Montage ist einfach durchführbar.
Spezielle Bestandsschwellen: Hersteller bieten Systeme an, die vorhandene Schwellen durch niedrigere Varianten ersetzen, ohne umfangreiche bauliche Eingriffe zu erfordern. Praxisbeispiele zeigen Umbaukosten von etwa 1.150 bis 2.000 Euro für eine Schwellenumrüstung.
Vollständiger Türaustausch: Der Austausch der gesamten Türanlage mit Anpassung des Bodenaufbaus stellt die hochwertigste Lösung dar. Die Kosten betragen je nach Türgröße als Richtwert 3.000 bis 6.000 Euro. Für umfassende schwellenfreie Nachrüstungen von Balkonzugängen können die Gesamtkosten bei etwa 8.000 Euro liegen.
Fördermöglichkeiten und rechtliche Anforderungen
KfW-Förderung: Der KfW-Investitionszuschuss 455-B zur Barrierereduzierung ist derzeit nicht beantragbar. Eine Wiederöffnung des Programms ist für Frühjahr 2026 angekündigt. Konditionen und Förderhöhen sollten bei Wiederaufnahme direkt bei der KfW geprüft werden.
Pflegekasse: Bei vorhandenem Pflegegrad können Zuschüsse der Pflegeversicherung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 Euro pro Vorhaben beantragt werden. Dies gilt auch für Schwellenabbau und barrierefreie Türumbauten.
Länderprogramme: Einzelne Bundesländer bieten ergänzende Förderprogramme an, beispielsweise Bayern mit Programmen für barrierefreies Wohnen oder Nordrhein-Westfalen mit kommunalen Wohnraumanpassungszuschüssen. Diese Programme ändern sich regelmäßig, daher sollten die aktuellen Konditionen bei den jeweiligen Landesstellen geprüft werden.
Bauordnungsrechtliche Anforderungen: Die Landesbauordnungen schreiben für Neubauten mit mehr als zwei Wohnungen in unterschiedlichem Umfang Barrierefreiheit vor. Grundlage ist in der Regel Paragraph 50 der Musterbauordnung (MBO), der von den Bundesländern mit unterschiedlichen Anforderungen übernommen wurde. Die konkreten Vorgaben variieren zwischen den Bundesländern und sollten für jedes Bauvorhaben in der jeweiligen Landesbauordnung geprüft werden.
Zusammenfassung
Austrittsschwellen stellen erhebliche Barrieren im Wohnumfeld dar. Die technischen Möglichkeiten zur Herstellung schwellenloser Übergänge sind verfügbar und sollten insbesondere im Neubau konsequent umgesetzt werden. Im Bestand existieren verschiedene Nachrüstungsmöglichkeiten, die durch staatliche Förderprogramme finanziell unterstützt werden. Die Investition in barrierefreie Lösungen dient nicht nur der Mobilität eingeschränkter Personen, sondern erhöht den allgemeinen Wohnkomfort und die langfristige Nutzbarkeit von Immobilien.
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