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Grenzvermessung

Die Grenzvermessung stellt amtlich fest, wo ein Grundstück beginnt und endet

Was versteht man unter Grenzvermessung?

Wo genau verläuft die Grenze zwischen meinem Grundstück und dem des Nachbarn? Diese Frage klingt simpel, kann aber erstaunlich kompliziert werden. Vor allem dann, wenn alte Grenzsteine verschwunden sind oder das Kataster noch auf Messungen aus vergangenen Jahrhunderten basiert.

Eine Grenzvermessung schafft hier Klarheit. Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder das zuständige Katasteramt ermittelt dabei den genauen Grenzverlauf. Die Fachleute gleichen die Angaben im Liegenschaftskataster mit der Situation vor Ort ab und setzen bei Bedarf neue Grenzmarken.

Wann braucht man eine Grenzvermessung?

Die häufigsten Anlässe für eine Grenzvermessung sind recht unterschiedlich. Manchmal plant jemand ein Bauvorhaben in Grenznähe und will sichergehen, dass der Mindestabstand eingehalten wird. Ein anderes Mal fehlen Grenzsteine, die im Laufe der Jahre bei Erdarbeiten verschwunden sind.

Beim Grundstückskauf empfehlen Fachleute oft eine Vermessung, wenn Zweifel am Grenzverlauf bestehen. Das kostet zwar Geld, kann aber spätere Streitigkeiten mit den neuen Nachbarn vermeiden. Auch bei Erbauseinandersetzungen oder wenn ein großes Grundstück geteilt werden soll, steht die Vermessung an.

In manchen Situationen schreibt das Gesetz eine Vermessung vor. Wer ein Flurstück teilen will, kommt um eine Teilungsvermessung nicht herum. Und wenn Bauprojekte einen Lageplan erfordern, muss dieser von einem Vermessungsingenieur erstellt werden.

Der Ablauf einer Grenzvermessung

Am Anfang steht der Antrag beim Katasteramt oder bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Der Fachmann sichtet zunächst die vorhandenen Unterlagen: Katasterkarten, alte Vermessungsrisse, Koordinaten der Grenzpunkte.

Dann kommt der Außentermin. Mit modernen Messgeräten - oft GPS-gestützt - werden die Grenzen vor Ort überprüft. Der Vermesser vergleicht dabei die gemessenen Koordinaten mit den Sollwerten aus dem Kataster. Stimmen die vorhandenen Grenzzeichen mit den amtlichen Daten überein? Fehlen Markierungen?

Bei der sogenannten Abmarkung werden fehlende oder beschädigte Grenzzeichen neu gesetzt. Das können klassische Grenzsteine sein, aber auch Metallbolzen oder andere dauerhafte Markierungen. Die Nachbarn werden zu einem Grenztermin eingeladen, bei dem ihnen das Ergebnis erläutert wird.

Zum Schluss erstellt der Vermessungsingenieur eine Grenzniederschrift und übermittelt die Daten ans Katasteramt. Dort werden die Angaben ins amtliche Liegenschaftskataster übernommen.

Verschiedene Arten der Vermessung

Nicht jede Vermessung ist gleich aufwändig. Eine einfache Grenzanzeige zeigt nur, wo die vorhandenen Grenzzeichen stehen - ohne etwas zu verändern. Das reicht manchmal aus, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen.

Die Grenzfeststellung geht weiter. Sie prüft, ob die vorhandenen Markierungen mit den Katasterangaben übereinstimmen, und korrigiert bei Bedarf. Gerade bei älteren Grundstücken, deren Grenzen noch auf historischen Messungen beruhen, kann das wichtig sein.

Bei einer Teilungsvermessung wird aus einem Flurstück mehrere gemacht. Das erfordert nicht nur genaue Messungen, sondern auch neue Eintragungen im Kataster und später im Grundbuch.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Die Gebühren für Vermessungen sind in den Vermessungskostenverordnungen der Bundesländer geregelt. Sie unterscheiden sich daher je nach Region. Auch innerhalb eines Bundeslandes hängt der Preis von mehreren Faktoren ab.

Für eine einfache Grenzvermessung mit zwei bis vier Grenzpunkten können 600 bis 1.500 Euro anfallen. Bei größeren Grundstücken, vielen Grenzpunkten oder schwierigem Gelände steigen die Kosten entsprechend. In Großstädten liegen die Gebühren tendenziell höher als auf dem Land.

Eine Teilungsvermessung ist aufwändiger und kostet oft zwischen 1.500 und 3.500 Euro. Dazu kommen die Gebühren für die Eintragung im Kataster und später die Notarkosten für die Grundbuchänderung.

Wer zahlt die Vermessung?

Grundsätzlich trägt derjenige die Kosten, der die Vermessung beauftragt. Bei einer Abmarkung, die beide Nachbarn betrifft, sieht das Gesetz allerdings eine Kostenteilung vor. Paragraph 919 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestimmt, dass die Kosten der Grenzabmarkung von den Nachbarn zu gleichen Teilen getragen werden.

In der Praxis regeln die Beteiligten das oft untereinander. Wer ein Bauvorhaben plant und deshalb die genaue Grenzlage wissen will, übernimmt häufig die vollen Kosten. Bei Grundstücksteilungen zahlt meist der Verkäufer oder derjenige, der die Teilung veranlasst hat.

Tipps für Grundstückseigentümer

Vor dem Kauf einer Immobilie lohnt sich ein Blick in den Katasterauszug. Sind alle Grenzpunkte eingetragen? Gibt es Hinweise auf ältere, möglicherweise ungenaue Vermessungen? Bei Zweifeln kann eine Grenzanzeige zunächst Orientierung bieten, bevor man teurere Maßnahmen ergreift.

Bei der Wahl zwischen Katasteramt und freiberuflichem Vermessungsingenieur gibt es oft keine großen Preisunterschiede, da die Gebühren gesetzlich geregelt sind. Allerdings können die Wartezeiten variieren. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind manchmal schneller verfügbar als die Behörden.

Wichtig ist auch die Kommunikation mit den Nachbarn. Wer sie frühzeitig über geplante Vermessungen informiert, vermeidet Irritationen. Schließlich werden auch sie zum Grenztermin eingeladen und müssen das Ergebnis anerkennen.

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