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Katasteramt

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster und dokumentiert alle Flurstücke

Was ist das Katasteramt?

Wer wissen will, wo genau sein Grundstück liegt und wie groß es ist, wendet sich ans Katasteramt. Diese Behörde führt das Liegenschaftskataster - das amtliche Verzeichnis aller Flurstücke mit ihren Grenzen, Flächen und Nutzungsarten gemäß § 2 Abs. 2 GBO.

Das Katasteramt ist nicht dasselbe wie das Grundbuchamt, auch wenn beide mit Grundstücken zu tun haben. Das Grundbuch kümmert sich um die rechtlichen Verhältnisse - wem gehört was, welche Lasten gibt es. Das Katasteramt dokumentiert die tatsächlichen Verhältnisse - wo liegt das Grundstück, wie sind die Grenzen, wie groß ist die Fläche. Beide Register sind eng miteinander verknüpft.

Die Aufgaben des Katasteramts

Die wichtigste Aufgabe ist die Führung des Liegenschaftskatasters. Dort sind alle Flurstücke eines Gebiets verzeichnet, mit eindeutigen Nummern und genauen Koordinaten. Diese Daten bilden die Grundlage für das Grundbuchwesen, die Planung und viele andere Bereiche.

Das Katasteramt führt auch Vermessungen durch oder beauftragt sie. Wenn ein Grundstück geteilt wird, neue Grenzen entstehen oder alte Grenzen unklar sind, werden die Katasterdaten entsprechend aktualisiert. In vielen Bundesländern können auch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure diese Aufgaben wahrnehmen.

Eigentümer haben Mitwirkungspflichten: Sie müssen beispielsweise neue Gebäude einmessen lassen und Änderungen mitteilen. Bei Verstößen können die Behörden die Vermessung auf Kosten des Eigentümers veranlassen.

Außerdem erteilt das Katasteramt Auskünfte. Wer einen Katasterauszug braucht - etwa für einen Immobilienkauf oder einen Bauantrag - kann ihn hier bekommen.

Organisation und Zuständigkeit

Die Organisation des Katasterwesens ist Ländersache. In manchen Bundesländern gibt es eigenständige Katasterämter, in anderen sind die Aufgaben bei den Vermessungsämtern oder den Landkreisen angesiedelt.

In Bayern etwa heißt die zuständige Behörde Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. In Nordrhein-Westfalen sind es die Katasterämter bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Die genaue Bezeichnung variiert.

Zuständig ist immer das Amt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Bei Fragen oder Anträgen wendet man sich also ans örtliche Katasteramt - welches das ist, lässt sich leicht im Internet oder bei der Gemeindeverwaltung erfragen.

Das Liegenschaftskataster

Historisch bestand das Liegenschaftskataster aus dem Liegenschaftsbuch (beschreibender Teil mit Koordinaten und Daten) und der Liegenschaftskarte (kartographischer Teil). Heute werden beide Teile bundesweit digital im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführt.

Früher wurden die Karten von Hand gezeichnet und in großen Schränken aufbewahrt. Heute arbeiten alle Katasterämter digital. Die Daten werden in Geoinformationssystemen verwaltet und können am Bildschirm angezeigt oder ausgedruckt werden.

Die Genauigkeit der Daten hängt vom Alter und der Vermessungsgrundlage ab. Moderne Vermessungen erreichen teilweise zentimetergenaue Verfahren. Ältere Eintragungen, die noch auf Messungen aus dem 19. Jahrhundert zurückgehen, können deutlich ungenauer sein. Die Genauigkeitsstufen variieren je nach Gebiet und werden von den Katasterbehörden dokumentiert. Einige Länder führen systematische Qualitätsverbesserungsprogramme durch.

Katasterauszug und Flurkarte

Wer Informationen über ein Grundstück braucht, kann einen Katasterauszug anfordern. Dieser enthält die wesentlichen Daten eines Flurstücks: Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, Fläche, Nutzungsart.

Zusätzlich kann man eine Flurkarte oder einen Auszug aus der Liegenschaftskarte bekommen. Dort sieht man das Flurstück im räumlichen Zusammenhang mit den Nachbargrundstücken.

Flurkarten und geometrische Auszüge sind in der Regel für jedermann gegen Gebühr erhältlich. Soweit Auszüge jedoch personenbezogene Angaben enthalten - insbesondere Eigentümerdaten - ist nach den Landesgesetzen regelmäßig ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. Dies gilt beispielsweise nach Art. 11 BayVermKatG in Bayern oder § 14 Abs. 2 VermKatG NRW in Nordrhein-Westfalen. Die Gebühren variieren je nach Bundesland und Umfang.

Vermessungen durch das Katasteramt

Wenn Grundstücke geteilt, vereinigt oder neue Grenzen gezogen werden sollen, muss eine Vermessung erfolgen. Das Katasteramt kann diese selbst durchführen oder es werden öffentlich bestellte Vermessungsingenieure beauftragt.

Die Vermessung gliedert sich in mehrere Schritte: Prüfung der vorhandenen Unterlagen, Messung vor Ort, Berechnung der neuen Grenzen, Grenztermin mit den Beteiligten, Abmarkung im Gelände, Erstellung der Unterlagen für das Kataster.

Nach Abschluss der Vermessung werden die neuen Daten ins Liegenschaftskataster übernommen. Die Behörde erstellt dann eine Fortführungsmitteilung, die den Notar und das Grundbuchamt über die neu gebildeten Flurstücke und Flächen informiert. So wird sichergestellt, dass Kataster und Grundbuch synchron bleiben.

Zusammenspiel mit dem Grundbuch

Kataster und Grundbuch ergänzen sich. Das Kataster liefert die technischen Daten - wo liegt das Grundstück, wie groß ist es. Das Grundbuch dokumentiert die rechtlichen Verhältnisse - wem gehört es, welche Rechte und Lasten bestehen.

Im Grundbuch wird auf das Kataster verwiesen. Das Bestandsverzeichnis enthält die Flurstücksbezeichnung, die aus den Katasterdaten stammt. Diese Verknüpfung ist in § 2 Abs. 2 GBO gesetzlich vorgesehen.

Der Datenaustausch zwischen beiden Registern ist in § 86 GBV geregelt. Änderungen im Kataster - etwa durch Teilung oder Neuvermessung - werden durch Fortführungsmitteilungen ans Grundbuchamt übermittelt. Umgekehrt erfährt das Katasteramt durch Veränderungsmitteilungen vom Grundbuch, wenn Eigentumsänderungen oder andere relevante Eintragungen erfolgen.

Digitale Dienste

Viele Katasterämter bieten inzwischen Online-Dienste an. Über Geoportale wie den BayernAtlas in Bayern oder die Geoportale der anderen Bundesländer kann man Flurkarten einsehen, teilweise auch Auszüge direkt bestellen und bezahlen.

In einigen Ländern sind ausgewählte Katasterdaten als Open Data frei nutzbar. Nordrhein-Westfalen stellt beispielsweise vereinfachte ALKIS-Grundrissdaten ohne Eigentümerangaben bereit. Bayern bietet die Parzellarkarte - eine inhaltsreduzierte Flurkarte ohne Flurstücksnummern und Grenzzeichen - als Open Data an. Personenbezogene Eigentümerdaten sind aus Datenschutzgründen nicht als Open Data verfügbar.

Für komplexere Anliegen oder offizielle Auskünfte ist aber nach wie vor der persönliche Kontakt zum Katasteramt empfehlenswert. Die Mitarbeiter können beraten und erklären, welche Unterlagen für welchen Zweck geeignet sind.

Kosten und Gebühren

Die Gebühren des Katasteramts richten sich nach den Vermessungsgebührenordnungen der Länder. Sie unterscheiden sich erheblich je nach Bundesland und Art der Leistung.

Ein einfacher Katasterauszug kostet meist zwischen 15 und 50 Euro. In Bayern beispielsweise beträgt die Gebühr für eine Flurkarte bis DIN A3 15 Euro, für einen Katasterauszug zur Bauvorlage bis DIN A1 36 Euro. Eine Flurkarte in größerem Maßstab kann entsprechend mehr kosten. Vermessungen schlagen mit mehreren hundert bis mehreren tausend Euro zu Buche, abhängig von der Komplexität und den örtlichen Gebührensätzen.

Vor größeren Vermessungsaufträgen ist eine Kostenschätzung sinnvoll und üblich. Die Gebühren für hoheitliche Leistungen sind jedoch landesrechtlich vorgegeben - verbindliche Pauschalangebote außerhalb der Kostenordnungen sind regelmäßig nicht zulässig. Eine Orientierung über die voraussichtliche Gebührenhöhe kann das Katasteramt aber geben.

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