Katasterauszug
Der Katasterauszug enthält die amtlichen Vermessungsdaten eines Grundstücks
Was ist ein Katasterauszug?
Der Katasterauszug ist ein amtliches Dokument, das die wichtigsten Vermessungsdaten eines Grundstücks enthält. Er zeigt, wo das Grundstück liegt, wie groß es ist und wie es genutzt wird. Wer ein Grundstück kaufen oder bebauen will, braucht diese Informationen.
Anders als der Grundbuchauszug, der die rechtlichen Verhältnisse zeigt, dokumentiert der Katasterauszug die tatsächlichen Eigenschaften. Er stammt aus dem Liegenschaftskataster - dem amtlichen Verzeichnis nach § 2 Abs. 2 GBO, das bundesweit im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführt wird.
Was steht im Katasterauszug?
Ein Katasterauszug enthält verschiedene Angaben, die das Flurstück eindeutig identifizieren und beschreiben:
Die Flurstücksbezeichnung besteht aus Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Diese Kombination ist einzigartig und ermöglicht eine eindeutige Zuordnung des Grundstücks.
Die Flächenangabe zeigt, wie groß das Flurstück ist - in Quadratmetern oder bei größeren Flächen in Hektar. Diese amtliche Fläche kann von der tatsächlich nutzbaren Fläche abweichen, etwa wenn Wege oder Böschungen dazugehören.
Die Nutzungsart beschreibt, wie das Grundstück tatsächlich genutzt wird: Wohnbaufläche, Ackerland, Wald, Wasserfläche und so weiter. Diese Angabe ist nachrichtlich und entfaltet keine planungs- oder bauordnungsrechtliche Bindung. Für die zulässige Nutzung sind allein die Festsetzungen des Bebauungsplans und die Bauordnungsvorschriften maßgeblich.
Katasterauszug und Flurkarte
Neben dem eigentlichen Katasterauszug gibt es die Flurkarte oder Liegenschaftskarte. Sie zeigt das Flurstück im räumlichen Zusammenhang mit den Nachbargrundstücken und der Umgebung.
Die Karte macht deutlich, wo genau das Grundstück liegt, wie es geschnitten ist und welche Nachbargrundstücke angrenzen. Für die räumliche Orientierung ist sie oft hilfreicher als die reinen Zahlenangaben.
Man kann beide Dokumente zusammen oder einzeln anfordern. Für manche Zwecke genügt der Auszug, für andere braucht man auch die Karte.
Wozu braucht man einen Katasterauszug?
Beim Immobilienkauf ist der Katasterauszug praktisch unverzichtbar. Er zeigt dem Käufer, was er kauft - wie groß das Grundstück wirklich ist und wo es liegt. Der Notar nimmt die Flurstücksbezeichnung in den Kaufvertrag auf.
Für Bauanträge verlangen die Bauämter regelmäßig einen Katasterauszug oder eine Flurkarte. Die Unterlagen zeigen, auf welchem Grundstück gebaut werden soll und wie es im Verhältnis zu den Nachbarn liegt.
Auch für Finanzierungen kann ein Katasterauszug nötig sein. Banken wollen wissen, was sie als Sicherheit bekommen, und prüfen die Grundstücksdaten.
Wie bekommt man einen Katasterauszug?
Der Katasterauszug wird beim zuständigen Katasteramt beantragt. Zuständig ist das Amt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. In manchen Bundesländern heißt die Behörde auch Vermessungsamt oder Amt für Digitalisierung und Vermessung.
Den Antrag kann man persönlich stellen, schriftlich oder - immer häufiger - online. Viele Katasterämter bieten Geoportale an, über die man Auszüge direkt bestellen und bezahlen kann.
Je nach Art des Auszugs ist ein Nachweis des berechtigten Interesses erforderlich. Flurkarten und geometrische Auszüge ohne personenbezogene Daten sind in der Regel für jedermann erhältlich. Sobald jedoch Eigentümerdaten enthalten sind, verlangen die Landesgesetze regelmäßig einen Nachweis des berechtigten Interesses - etwa in Bayern nach Art. 11 BayVermKatG oder in Nordrhein-Westfalen nach § 14 Abs. 2 VermKatG NRW.
Kosten eines Katasterauszugs
Die Gebühren für Katasterauszüge sind in den Vermessungsgebührenordnungen der Länder geregelt. Sie variieren je nach Bundesland und Art des Auszugs.
Konkrete Beispiele: In Bayern kostet eine Flurkarte bis DIN A3 15 Euro, bis DIN A1 36 Euro. Ein Flurstücks- und Eigentumsnachweis kostet 8 Euro je Flurstück. In Berlin liegt die Gebühr für eine Flurkarte bei 16 Euro je Blatt. In Nordrhein-Westfalen zahlt man für eine Online-Flurkarte als PDF etwa 15 Euro.
Vorsicht vor privaten Zwischenhändlern: Manche Portale bieten Katasterauszüge mit erheblichen Aufschlägen an. Am günstigsten bestellt man direkt bei der Katasterbehörde oder über deren offizielle Online-Portale. Bei Online-Bestellungen fallen manchmal zusätzliche Bearbeitungs- oder Versandgebühren an.
Unterschied zum Grundbuchauszug
Katasterauszug und Grundbuchauszug werden oft verwechselt, zeigen aber verschiedene Dinge.
Der Katasterauszug kommt vom Katasteramt und enthält die Vermessungsdaten: Lage, Größe, Form des Grundstücks. Er zeigt, wie das Grundstück physisch beschaffen ist.
Der Grundbuchauszug kommt vom Grundbuchamt und enthält die rechtlichen Angaben: Eigentümer, Lasten, Grundpfandrechte. Er zeigt, wem das Grundstück gehört und welche Rechte daran bestehen.
Beide Dokumente ergänzen sich. Für einen vollständigen Überblick über ein Grundstück braucht man oft beide.
Aktualität der Daten
Die Daten im Katasterauszug entsprechen dem Stand des Liegenschaftskatasters zum Zeitpunkt der Erstellung. Nach einer Vermessung oder Fortführung können sie veraltet sein.
Wer ganz aktuelle Daten braucht - etwa für einen Kaufvertrag oder Bauantrag - sollte einen neuen Auszug anfordern. Die meisten Katasterämter geben an, wann die Daten zuletzt aktualisiert wurden.
Bei länger zurückliegenden Änderungen - etwa einer Grundstücksteilung vor einem Jahr - sollten die Daten bereits fortgeführt sein. Im Zweifel hilft eine Nachfrage beim Katasteramt.
Digitale Verfügbarkeit
Immer mehr Katasterdaten sind digital verfügbar. Über Geoportale der Länder kann man Flurkarten online ansehen und teilweise auch Auszüge bestellen.
In einigen Bundesländern sind Teile der Katasterdaten als Open Data frei zugänglich. Niedersachsen stellt beispielsweise ALKIS-Darstellungen ohne Eigentümerdaten kostenfrei bereit. Das ermöglicht eigene Recherchen ohne Gebühren - allerdings ohne amtlichen Charakter.
Für offizielle Zwecke - Kaufverträge, Bauanträge, Finanzierungen - braucht man jedoch einen amtlichen oder beglaubigten Auszug vom Katasteramt. Online-Viewer-Ausdrucke und Open-Data-Auszüge ersetzen diesen nicht, da sie keine Beweiskraft haben.
Tipps für die Praxis
Wer einen Katasterauszug braucht, sollte die Flurstücksbezeichnung kennen. Sie steht im Grundbuchauszug, im Kaufvertrag oder im Grundsteuerbescheid. Ohne diese Angaben muss das Katasteramt erst recherchieren, was Zeit und eventuell zusätzliche Gebühren kostet.
Bei Eilbedarf empfiehlt sich der direkte Gang zum Katasteramt. Dort kann man den Auszug oft sofort mitnehmen. Bei schriftlichen oder Online-Bestellungen dauert es einige Tage.
Für umfangreichere Informationen - etwa wenn man wissen will, welche Flurstücke in einem bestimmten Gebiet liegen - ist eine persönliche Beratung beim Katasteramt sinnvoll.
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