Wert 1914 und Versicherungssumme 1914: Berechnungsgrundlage der Wohngebäudeversicherung
Der Wert 1914 ist die Basis für die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung.
Zuletzt aktualisiert: 11.05.2026
Wert 1914
Der Wert 1914 – auch Versicherungssumme 1914 oder Gebäudeversicherungswert 1914 genannt – ist eine fiktive Rechengröße der deutschen Versicherungswirtschaft. Er gibt die Neubaukosten eines Gebäudes ausgedrückt in Goldmark des Jahres 1914 an und dient als stabile Basisgröße zur jährlichen Anpassung der Versicherungssumme einer Wohngebäudeversicherung.
Warum ausgerechnet 1914?
1914 markiert in Deutschland das letzte Kalenderjahr vor Beginn der Kriegs- und Nachkriegsinflation, in dem stabile Baupreise erzielt wurden. Die Mark war zu diesem Zeitpunkt durch Gold gedeckt – die Goldmark war eine wertbeständige Bezugswährung. Aus diesem Grund wählte die Versicherungswirtschaft 1914 als historischen Referenzpunkt, an dem die Neubaukosten eines Gebäudes nominell unverändert ausgedrückt werden können.
Die Goldmark dient damit nicht als reale Zahlungsgröße, sondern als fiktiver Bezugswert, der über den jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlichten Anpassungsfaktor in heutige Baupreise umgerechnet wird. Eine Verzinsung findet nicht statt – die Größe ist eine reine Rechengröße.
Aktuelle Versicherungssumme
Die aktuelle Versicherungssumme einer Wohngebäudeversicherung ergibt sich aus folgender Formel:
Versicherungssumme = Wert 1914 × Anpassungsfaktor
Der Anpassungsfaktor – oft auch gleitender Neuwertfaktor genannt – wird jährlich neu festgelegt und setzt sich nach den GDV-Musterbedingungen VGB 2022 zu 80 Prozent aus dem Baupreisindex für Wohngebäude (Stichtag Mai des Vorjahres) und zu 20 Prozent aus dem Tariflohnindex für das Baugewerbe (zweites Quartal des Vorjahres) zusammen.
Zum 1. Januar 2026 wurde der Anpassungsfaktor auf 27,63 erhöht (vorher 26,51 zum 1. Januar 2025; Steigerung 4,22 Prozent). Bei einem Wert 1914 von 25.000 Goldmark beträgt die Versicherungssumme 2026 somit rund 690.750 Euro.
Berechnung der Versicherungsprämie
Die jährliche Prämie der Wohngebäudeversicherung wird üblicherweise nach folgender Formel ermittelt:
Prämie = Wert 1914 × Anpassungsfaktor × Beitragssatz ÷ 1.000
Der Beitragssatz wird vom Versicherer individuell festgelegt und hängt von Bauart, Lage, Selbstbeteiligung, Leistungsumfang und Schadensverlauf ab. Eine pauschale Marktspanne existiert nicht – die Sätze variieren zwischen Tarifen, Regionen und Risikoklassen erheblich.
Aktueller Neubauwert
Der gegenwärtige Neubauwert einer Immobilie – also der Betrag, den ein vollständiger Wiederaufbau kosten würde – wird in der Versicherungspraxis aus dem Wert 1914 und einem vom Versicherer veröffentlichten Baupreisindex-Faktor ermittelt:
Neubauwert = Wert 1914 × Baupreisindex-Faktor ÷ 100
Wichtig: Der hier verwendete Baupreisindex-Faktor ist nicht identisch mit dem rohen Baupreisindex des Statistischen Bundesamts (aktuell auf Basis 2021 = 100 geführt, Methodik-Umstellung). Versicherer nutzen aus den Destatis-Reihen abgeleitete, auf die 1914er Basis skalierte Umrechnungsfaktoren, die sich in Beispielrechnungen großer Anbieter (z. B. Allianz, HanseMerkur) auf Werte um 2.192 bzw. 2.264 belaufen. Maßgeblich ist daher stets die vom Versicherer veröffentlichte Faktortabelle.
Ermittlung des Wert 1914
Wer keinen Wert 1914 vorliegen hat, kann ihn auf drei Wegen ermitteln:
Alter Versicherungsschein: Bei langjährigen Bestandsverträgen ist der Wert 1914 in der Police ausgewiesen. Er bleibt grundsätzlich konstant; nur der Anpassungsfaktor wird jährlich aktualisiert.
Wertermittlungsbogen des Versicherers: Die meisten Versicherer stellen Fragebögen bereit, in denen Wohnfläche, Bauweise, Ausstattung, Stellplätze, Keller und besondere Einrichtungen abgefragt werden. Aus diesen Angaben berechnet der Versicherer einen indikativen Wert 1914.
Wertgutachten eines Sachverständigen: Bei hochwertigen, denkmalgeschützten oder ungewöhnlichen Gebäuden empfiehlt sich ein Bausachverständigengutachten. Es liefert einen versicherungsmathematisch belastbaren Wert und ist im Schadenfall ein starkes Beweismittel.
Die Ermittlung sollte sorgfältig erfolgen, da der Wert 1914 die Grundlage für die gesamte Vertragslaufzeit bildet. Eine zu niedrige Festsetzung führt zur Unterversicherung – eine zu hohe zu unnötig hohen Prämien.
Alternative: Wohnflächenmodell
Viele Versicherer bieten alternativ zum Wert-1914-Modell die Beitragsberechnung nach Wohnfläche an. Im Wohnflächenmodell wird die Prämie aus Wohnfläche in Quadratmetern, Baujahr und Ausstattungsklasse berechnet – der Wert 1914 entfällt vollständig.
Vorteile des Wohnflächenmodells:
Einfachere Vertragsannahme, geringerer Erfassungsaufwand
Keine Unterversicherungsproblematik bei korrekt angegebener Wohnfläche
Transparente Beitragsentwicklung
Nachteile:
Pauschalierte Bewertung berücksichtigt keine hochwertige Ausstattung
Bei besonderen Immobilien (Altbau, Denkmal, individuell geplante Architektur) ist die Versicherungssumme häufig zu knapp bemessen
Für Standardimmobilien ist das Wohnflächenmodell heute marktüblich. Für Sonderimmobilien bleibt das Wert-1914-Modell die genauere Berechnungsgrundlage.
Unterversicherungsverzicht
Liegt die vereinbarte Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Versicherungswert, spricht man von Unterversicherung. Im Schadenfall darf der Versicherer die Entschädigung anteilig im Verhältnis der vereinbarten zur erforderlichen Versicherungssumme kürzen.
Tarife mit Unterversicherungsverzicht sehen vor, dass der Versicherer auf die Anwendung dieser Regel verzichtet, sofern die Versicherungssumme nach dem vom Versicherer vorgegebenen Verfahren ermittelt wurde (typischerweise: korrekter Wert 1914 nach Wertermittlungsbogen oder vorgegebene Werte pro Quadratmeter Wohnfläche). Voraussetzung ist allerdings stets, dass alle vertragsrelevanten Angaben – Wohnfläche, Ausbauten, Ausstattungsmerkmale – korrekt und aktuell sind. Bei nachträglichen baulichen Änderungen ohne Anzeige an den Versicherer kann der Verzicht entfallen.
Der Unterversicherungsverzicht ist heute Standard bei Premium- und Komforttarifen. Bei einfachen Tarifen sollte ausdrücklich darauf geachtet werden. Die gesetzliche Grundlage für die Unterversicherung findet sich in § 75 VVG.
Berechnungsbeispiel
Ein Einfamilienhaus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche, Baujahr 1995, mittlerer Ausstattung, vollunterkellert mit ausgebautem Dachgeschoss hat laut Wertermittlungsbogen einen Wert 1914 von 24.500 Goldmark.
| Position | Wert |
|---|---|
| Wert 1914 | 24.500 Goldmark |
| Anpassungsfaktor 2026 | × 27,63 |
| Versicherungssumme 2026 | rund 676.935 Euro |
Bei einem Beitragssatz von 0,8 Promille beträgt die Jahresprämie rund 541,55 Euro vor Steuer und Selbstbeteiligung.
Bedeutung für Eigentümer
Der Wert 1914 selbst bleibt über die Vertragslaufzeit weitgehend konstant. Veränderungen ergeben sich nur durch erhebliche bauliche Maßnahmen – Anbauten, Aufstockungen, Umbauten, hochwertige Sanierungen oder Wegfall von Gebäudeteilen. In solchen Fällen ist eine Anpassung des Wert 1914 zwingend erforderlich, da andernfalls Unterversicherung droht.
Die jährliche Beitragsanpassung über den gleitenden Neuwertfaktor sorgt automatisch dafür, dass die Versicherungssumme mit der allgemeinen Baupreisentwicklung Schritt hält. Eigentümer müssen hierfür nicht aktiv werden – sollten aber bei größeren Baumaßnahmen den Versicherer informieren.
Weiterführende Informationen
Die maßgeblichen Berechnungsgrundlagen stehen in den GDV-Musterbedingungen VGB 2022 sowie in den VGB 2016 zum Modell Wert 1914 / Gleitender Neuwert Plus. Den Baupreisindex erhebt das Statistische Bundesamt. Bei besonderen Immobilien empfiehlt sich die Erstellung eines Wertgutachtens durch einen unabhängigen Bausachverständigen.
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