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Bauakte beim Bauamt

Die Bauakte beim Bauamt enthält sämtliche Dokumente zu einem Gebäude – unverzichtbar

Bauakte beim Bauamt

Die Bauakte ist die offizielle Sammlung aller behördlichen Dokumente zu einem Bauwerk. Sie wird beim zuständigen Bauamt geführt und dokumentiert die Baugeschichte von der ersten Baugenehmigung bis zur letzten Änderung.

Definition und Inhalt

Die Bauakte, auch als Bauaktenarchiv oder Bauantragsakten bezeichnet, enthält sämtliche behördlich relevanten Unterlagen zu einem Gebäude:

  • Baugenehmigungen und deren Auflagen

  • Bauanträge und Bauanzeigen

  • Genehmigte Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)

  • Baubeschreibungen

  • Statische Berechnungen

  • Brandschutzkonzepte

  • Prüfberichte und Abnahmeprotokolle

  • Korrespondenz zwischen Behörde und Bauherr

Bei älteren Gebäuden können die Akten mehrere Jahrzehnte oder über hundert Jahre zurückreichen.

Einsichtsberechtigung

Die Bauakte ist grundsätzlich kein öffentliches Dokument. Ein berechtigtes Interesse muss nachgewiesen werden. Als berechtigt gelten:

Eigentümer: Der aktuelle Grundstückseigentümer hat jederzeit Zugang zu seiner Bauakte.

Bevollmächtigte: Mit schriftlicher Vollmacht des Eigentümers dürfen auch Architekten, Anwälte oder Makler Einsicht nehmen.

Kaufinteressenten: Personen mit ernsthaftem Kaufinteresse erhalten in der Regel Zugang, idealerweise mit Bestätigung des Eigentümers.

Nachbarn: In begründeten Fällen, etwa bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit eines Baus, können auch Nachbarn Einsicht verlangen.

Die Handhabung variiert zwischen den Ämtern. Manche verlangen einen aktuellen Grundbuchauszug, andere akzeptieren formlose Erklärungen.

Verfahren zur Akteneinsicht

Das Verfahren zur Einsichtnahme umfasst folgende Schritte:

  1. Ermittlung des zuständigen Bauamts (in der Regel das Bauordnungsamt der Stadt oder Gemeinde)

  2. Formloser Antrag per E-Mail oder Brief mit Angabe der Adresse und des Einsichtsgrundes

  3. Terminvereinbarung (Spontanbesuche sind selten möglich)

  4. Entrichtung der Gebühr (zwischen 10 und 50 Euro)

  5. Bestellung von Kopien (in der Regel 0,50 bis 1 Euro pro Seite)

Die Bearbeitungszeit variiert zwischen einer Woche in kleinen Gemeinden und mehreren Monaten in Großstädten.

Bedeutung für Immobilienerwerber

Die Bauakte dokumentiert, was behördlich genehmigt wurde. Sie zeigt jedoch nicht zwingend den tatsächlich ausgeführten Bauzustand.

Wesentliche Unterscheidungen:

Genehmigt versus gebaut: Bauherren können von genehmigten Plänen abweichen. Nicht genehmigte Änderungen erscheinen nicht in der Akte.

Nachträgliche Änderungen: Grundrissänderungen ohne Änderungsantrag hinterlassen keine Spuren in der Akte.

Alte Bauten: Bei Gebäuden vor 1900 existieren oft keine oder nur lückenhafte Unterlagen.

Die Bauakte ist daher ein wichtiges Prüfmittel, ersetzt aber nicht den Abgleich mit dem tatsächlichen Bauzustand.

Risiken bei fehlender Akteneinsicht

Typische Probleme, die durch Akteneinsicht erkennbar werden:

  • Nicht genehmigte Anbauten (Schwarzbauten)

  • Auflagen aus Baugenehmigungen, die nie erfüllt wurden

  • Nutzungsänderungen ohne Genehmigung

  • Fehlende statische Nachweise bei Umbauten

  • Brandschutzdefizite in Mehrfamilienhäusern

Digitalisierung

Viele Kommunen digitalisieren ihre Bauaktenarchive. Der Umsetzungsstand variiert erheblich:

Berlin: Digitales Bauaktenarchiv im Aufbau, noch nicht flächendeckend verfügbar.

München: Ältere Akten nur vor Ort einsehbar, neuere zunehmend digital verfügbar.

Hamburg: Fortschrittlich mit Online-Zugang für berechtigte Personen.

Ländliche Regionen: Häufig noch vollständig analog.

Fehlende Bauakten

Nicht für jedes Gebäude existiert eine Bauakte. Gründe können sein:

  • Zerstörung durch Krieg oder Brand

  • Errichtung vor Einführung der Bauaktenführung

  • Verlust bei Gemeindezusammenlegungen

  • Schwarzbau ohne behördliche Beteiligung

In solchen Fällen kann eine Negativbescheinigung des Bauamts hilfreich sein, die das Fehlen von Unterlagen dokumentiert. Alternativ können Altakten in Landesarchiven oder kirchlichen Archiven vorhanden sein.

Kosten

Die Gebühren sind in kommunalen Gebührenordnungen geregelt:

LeistungKosten
Einfache Akteneinsicht10 – 30 €
Erweiterte Recherche30 – 75 €
Kopien s/w0,50 – 1,00 € pro Seite
Beglaubigte Kopien2 – 5 € pro Seite
Digitale Kopie (PDF)5 – 20 € pauschal

Bei umfangreichen Akten können Kopierkosten erheblich sein. Fotographische Dokumentation ist in vielen Ämtern inzwischen zulässig.

Hinweise für die Praxis

  • Frühzeitige Anfrage, insbesondere in Großstädten

  • Vorbereitung konkreter Fragestellungen

  • Mitführen von Kamera (wenn erlaubt) und Grundbuchauszug

  • Ausreichend Zeit für die Durchsicht einplanen

Fazit

Die Bauakte dokumentiert die behördlich genehmigte Baugeschichte eines Gebäudes. Für Immobilienerwerber, Sanierer und Bauherren ist die Akteneinsicht ein wichtiges Prüfinstrument, um die Rechtmäßigkeit des Baubestands zu verifizieren und spätere Probleme zu vermeiden.

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