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Bauanzeige

Die Bauanzeige ist ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Bauvorhaben

Bauanzeige

Die Bauanzeige ist ein vereinfachtes baurechtliches Verfahren für bestimmte Bauvorhaben. Sie ersetzt in definierten Fällen den förmlichen Bauantrag und ermöglicht einen schnelleren Baubeginn.

Definition

Die Bauanzeige, in manchen Bundesländern auch als Kenntnisgabeverfahren oder Genehmigungsfreistellung bezeichnet, ist ein reduziertes Verwaltungsverfahren. Der Bauherr zeigt sein Vorhaben der zuständigen Behörde an. Erhebt diese innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist keine Einwände, darf mit der Bauausführung begonnen werden.

Im Unterschied zum klassischen Bauantrag:

  • Keine förmliche Genehmigung erforderlich

  • Kürzere Bearbeitungsfristen (typischerweise 1–4 Wochen)

  • Geringerer Umfang der erforderlichen Unterlagen

  • Reduzierte oder keine Gebühren

Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den Landesbauordnungen, beispielsweise § 62 BauO NRW (Genehmigungsfreistellung) oder Art. 58 BayBO (Kenntnisgabeverfahren).

Anwendungsbereich

Die Anwendungsbereiche variieren zwischen den Bundesländern. Typische Fallgruppen:

Wohngebäude im Bebauungsplan-Geltungsbereich: Entspricht das Vorhaben vollständig den Festsetzungen des Bebauungsplans und liegt die Erschließung gesichert vor, ist häufig nur eine Bauanzeige erforderlich.

Nutzungsänderungen: Umwidmungen zwischen verschiedenen Nutzungsarten können unter das Anzeigeverfahren fallen.

Kleinere Nebengebäude: Garagen, Carports und Gartenhäuser können je nach Größe und Bundesland anzeigepflichtig sein.

Technische Anlagen: Heizungsanlagen, Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen fallen oft unter das Anzeigeverfahren.

Vorhaben, die zwingend einen Bauantrag erfordern:

  • Vorhaben außerhalb von Bebauungsplänen

  • Abweichungen von Bebauungsplan-Festsetzungen

  • Sonderbauten (Versammlungsstätten, Hochhäuser)

  • Vorhaben im Außenbereich

Verfahrensablauf

Das Anzeigeverfahren gestaltet sich wie folgt:

  1. Einreichung: Bauzeichnungen, Lageplan und Baubeschreibung werden bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht, in der Regel mit geringerem Detaillierungsgrad als beim Bauantrag.

  2. Eingangsprüfung: Die Behörde prüft die formale Vollständigkeit.

  3. Fristbeginn: Mit Eingangsbestätigung beginnt die gesetzliche Wartefrist.

  4. Behördliche Prüfung: Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen für das Anzeigeverfahren erfüllt sind.

  5. Reaktionsmöglichkeiten:

    • Keine Reaktion: Das Vorhaben darf ausgeführt werden

    • Einwände: Das Vorhaben muss geändert oder ein Bauantrag gestellt werden

    • Anforderung weiterer Unterlagen: Die Frist verlängert sich

  6. Baubeginn: Nach Ablauf der Frist ohne behördliche Einwände kann mit der Bauausführung begonnen werden.

Fristen nach Bundesländern

Die Reaktionsfristen variieren:

BundeslandFristVerfahrensbezeichnung
Bayern1 MonatKenntnisgabeverfahren
NRW1 MonatGenehmigungsfreistellung
Baden-Württemberg2 MonateKenntnisgabeverfahren
Hessen3 WochenGenehmigungsfreistellung
Sachsen1 MonatBauanzeige
Berlin1 MonatGenehmigungsfreistellung

Die Frist beginnt erst mit vollständiger Einreichung aller erforderlichen Unterlagen.

Vor- und Nachteile

Vorteile:

  • Schnellerer Baubeginn möglich

  • Geringere Gebühren

  • Reduzierter bürokratischer Aufwand

  • Entlastung der Bauaufsichtsbehörden

Nachteile:

  • Keine förmliche Genehmigung als Rechtssicherheit

  • Vollständige Verantwortung beim Bauherrn

  • Bei Fehlern droht nachträgliche Beanstandung

  • Nachbarrechte werden nicht automatisch geprüft

Die fehlende Nachbarprüfung ist bedeutsam: Das behördliche Stillhalten schützt nicht vor zivilrechtlichen Ansprüchen der Nachbarn.

Risiken

Wesentliche Risiken des Anzeigeverfahrens:

Falsche Verfahrenswahl: Die Wahl des Anzeigeverfahrens bei Vorliegen einer Genehmigungspflicht führt zu ungenehmigtem Bauen.

Ungeprüfte Statik: Die Standsicherheit wird im Anzeigeverfahren nicht behördlich geprüft. Die Verantwortung liegt beim Tragwerksplaner und Bauherrn.

Brandschutz: Auch brandschutztechnische Aspekte werden nicht behördlich überprüft.

Nachbarrechte: Nachbarn können auch Jahre später Einwände erheben, wenn ihre Rechte verletzt wurden.

Nachbarbeteiligung

Im Anzeigeverfahren erfolgt keine förmliche Nachbarinformation. Dies bedeutet:

  • Keine förmliche Zustellung an Nachbarn

  • Keine Einspruchsfrist im Verfahren

  • Nachbarn erfahren oft erst durch die Baustelle vom Vorhaben

Eine freiwillige Information der Nachbarn und schriftliche Zustimmung kann spätere Konflikte vermeiden.

Alternative zum Anzeigeverfahren

In bestimmten Fällen ist der klassische Bauantrag vorzuziehen:

  • Bei komplexen Vorhaben mit Zulässigkeitszweifeln

  • Bei grenznaher Bebauung mit kritischen Abstandsflächen

  • Bei bestehenden nachbarlichen Konflikten

  • Bei Kreditfinanzierung mit Genehmigungsauflage der Bank

  • Bei beabsichtigtem Weiterverkauf

Kosten

Die Gebühren für Bauanzeigen sind deutlich geringer als für Bauanträge:

LeistungKosten
Bauanzeige Wohngebäude50–200 €
Bauanzeige Nebengebäude25–100 €
Bauanzeige Nutzungsänderung50–150 €

In manchen Bundesländern ist das Anzeigeverfahren gebührenfrei. Architekten- und Statikerhonorare fallen unabhängig vom Verfahren an.

Hinweise für die Praxis

  • Vorabklärung beim Bauamt bezüglich der Verfahrenseignung

  • Sicherstellung der Vollständigkeit der Unterlagen

  • Dokumentation der Eingangsbestätigung und Fristende

  • Freiwillige Nachbarinformation

  • Archivierung aller Unterlagen für spätere Nachfragen

Fazit

Die Bauanzeige ist ein praktikables Verfahren für standardkonforme Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Sie ermöglicht Zeit- und Kostenersparnisse, verlagert jedoch die Verantwortung vollständig auf den Bauherrn. Bei Unsicherheit über die Verfahrensvoraussetzungen sollte der klassische Bauantrag gewählt werden, da die förmliche Genehmigung Rechtssicherheit bietet.

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