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Bauleistungsversicherung: Kosten, Leistungen und warum sie sich lohnt

Was deckt die Bauleistungsversicherung ab? Erfahren Sie alles zu Kosten, Leistungsumfang und wann diese Versicherung beim Hausbau unverzichtbar ist.

Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung schützt Bauherren vor unvorhersehbaren Schäden am Bauwerk während der Bauphase. Sie deckt insbesondere Unwetterschäden, Vandalismus und weitere Risiken ab. Die Versicherung greift als Allgefahrenversicherung für versicherte Bauleistungen während der Bauzeit.

Versicherungsumfang

Die Bauleistungsversicherung deckt unvorhersehbare Schäden am Bauwerk während der gesamten Bauphase ab. Sie fungiert als Allgefahrenversicherung für das im Bau befindliche Gebäude.

Unwetter und Elementarschäden: Versichert sind Schäden durch Sturm, Hagel, Starkregen, Überschwemmungen und weitere Naturereignisse. Die Versicherung übernimmt sowohl Beseitigungs- als auch Wiederherstellungskosten.

Vandalismus und Diebstahl: Mutwillige Beschädigungen, Einbruchschäden und Diebstahl von fest eingebauten Bauteilen sind versichert. Bewegliche Gegenstände wie Werkzeuge und Baumaschinen erfordern eine separate Absicherung.

Konstruktions- und Materialfehler: Je nach Tarifumfang können Folgeschäden durch fehlerhafte Konstruktion oder defekte Materialien versichert sein. Wichtig: Versichert sind typischerweise nur Schäden infolge solcher Fehler (Folgeschäden), nicht aber der bloße Mangel ohne eingetretenen Sachschaden. Die reine Mängelbeseitigung ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Ausschlüsse

Folgende Schadensbereiche sind vom Versicherungsschutz ausgenommen:

Feuerschäden: Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion fallen in den Bereich der Feuerrohbauversicherung, die häufig kostenfrei über die künftige Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden kann. Einige Versicherer bieten den Einschluss von Brandschäden als optionalen Zusatzbaustein in der Bauleistungsversicherung an.

Vorhersehbare Schäden: Schäden durch normale Abnutzung oder vorhersehbare Ereignisse sind nicht versichert. Fehlende Frostschutzmaßnahmen im Winter fallen in diese Kategorie.

Bewegliche Gegenstände: Werkzeuge, Baumaschinen und nicht eingebaute Baumaterialien auf der Baustelle erfordern eine separate Versicherung.

Beitragsstruktur

Die Beitragshöhe beträgt je nach Risiko und Deckungsumfang üblicherweise etwa 0,1 bis 0,5 Prozent der Bausumme als Einmalbeitrag für die gesamte Bauzeit. Bei einem Bauvorhaben von 250.000 Euro liegt der Beitrag typischerweise zwischen 300 und 900 Euro. Bei 300.000 Euro Bausumme sind 300 bis 1.500 Euro realistisch.

Preisunterschiede ergeben sich durch unterschiedliche Deckungssummen für Grund- und Bodenschäden, Glasbrucheinschluss und weitere optionale Bausteine.

Der Selbstbehalt liegt typischerweise zwischen 150 und 500 Euro pro Schadensfall. Höhere Selbstbehalte reduzieren die Prämie.

Zur versicherten Bausumme zählen alle Kosten vom Baubeginn bis zur Fertigstellung einschließlich Eigenleistungen. Grundstückspreis und Erschließungskosten sind nicht einzurechnen.

Rechtliche Grundlage der Gefahrtragung

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 644 BGB) trägt der Unternehmer bis zur Abnahme die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Werks. Diese Regelung gilt verschuldensunabhängig. Der Unternehmer trägt also die Leistungs- und Vergütungsgefahr, auch wenn ihn kein Verschulden trifft.

Bei Vereinbarung der VOB/B gelten ergänzende Regelungen: Nach § 7 VOB/B bestehen bei höherer Gewalt und ähnlichen Ereignissen besondere Abrechnungsansprüche des Auftragnehmers nach § 6 Abs. 5 VOB/B für bereits erbrachte Teile. Ansonsten besteht keine gegenseitige Ersatzpflicht.

Die Abnahme nach § 640 BGB beziehungsweise § 12 VOB/B markiert den Gefahrübergang: Mit der Abnahme (förmlich, stillschweigend oder fiktiv) geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Auch Teilabnahmen für abgeschlossene Bauabschnitte sind möglich und führen insoweit zum Gefahrübergang.

Vertragslaufzeit

Die Versicherung gilt vom Baubeginn bis zur Bezugsfertigkeit oder Bauabnahme. Die übliche Maximallaufzeit beträgt 24 Monate. Längere Bauzeiten erfordern eine kostenpflichtige Verlängerung.

Der Versicherungsschutz endet in der Regel mit dem frühesten der folgenden Zeitpunkte: Bezugsfertigkeit des Gebäudes, sechs Werktage nach Benutzungsbeginn oder behördliche Gebrauchsabnahme. Üblich ist eine Endabrechnung nach tatsächlicher Bausumme. Zu viel gezahlte Prämie wird abhängig von den Versicherungsbedingungen häufig erstattet.

Versicherungspflicht

Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Bauleistungsversicherung besteht nicht. Kreditinstitute fordern jedoch regelmäßig eine Feuerrohbauversicherung und können den Abschluss einer Bauleistungsversicherung zur Finanzierungsbedingung machen. Bauträger schließen die Versicherung teilweise selbst ab und berechnen die Kosten weiter. In diesem Fall ist der Deckungsumfang zu prüfen.

Tarifmerkmale

Grund- und Bodenschäden: Für weggeschwemmtes Erdreich und abgerutschte Böschungen vereinbaren Versicherer Erstrisikosummen, die häufig zwischen 10.000 und 50.000 Euro oder mehr liegen. Je nach Baugrundrisiko sollten höhere Summen vereinbart werden. Die konkreten Erstrisikosummen des Tarifs sind bei Vertragsabschluss zu prüfen.

Glasbruch: Der Einschluss von Glasbruch ist häufig optional und sollte bei bereits eingebauten Fenstern vereinbart werden. Je nach Versicherer kann Glasbruch auch im Grundschutz enthalten sein.

Zeitbedingte Mehrkosten: Reine Vermögensschäden wie Bereitstellungszinsen, Mietdoppelbelastungen oder Vertragsstrafen sind regelmäßig ausgeschlossen. Optional versicherbar sind teils zeitbedingte Mehrkosten wie Überstunden, Expressfrachten oder Eilzuschläge, die durch einen versicherten Schaden entstehen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen: Je nach Versicherer gelten unterschiedliche Bedingungswerke. Neben den ABN 2008/ABU 2011 existiert seit 2018 das GDV-Musterbedingungswerk ABBL 2018. Maßgeblich sind die konkreten Allgemeinen Versicherungsbedingungen des gewählten Versicherers.

Vertragsabschluss und Schadensmanagement

Der Versicherungsvertrag sollte vor Baubeginn abgeschlossen werden. Eine fotografische Dokumentation des Baufortschritts erleichtert die Schadensabwicklung erheblich.

Bei Eintritt eines Schadens gelten folgende Obliegenheiten:

  • Unverzügliche Schadensmeldung: Der Schaden ist unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen, bevor großflächige Aufräumarbeiten beginnen.

  • Schadenminderungspflicht: Es sind alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadenminderung zu ergreifen.

  • Besichtigung: Der Versicherer muss den Schadensort besichtigen können.

  • Dokumentation: Rechnungen, Materialnachweis und Fotodokumentation sind für die Schadensregulierung aufzubewahren.

Vor größeren Aufräum- oder Wiederherstellungsarbeiten sollte Rücksprache mit dem Versicherer gehalten werden.

Wirtschaftlichkeit

Bei einer Bausumme von 300.000 Euro beträgt der Versicherungsbeitrag von 400 Euro 0,13 Prozent der Baukosten. Dieses Verhältnis ist im Vergleich zu anderen Baunebenkosten und dem versicherten Risiko, das im Schadensfall fünf- bis sechsstellige Beträge erreichen kann, angemessen.

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