Bauwesenversicherung: Unterschied zur Bauleistungsversicherung und wann Sie sie brauchen
Was ist die Bauwesenversicherung und worin unterscheidet sie sich von der Bauleistungsversicherung? Erfahren Sie alles zu Leistungen, Kosten und Abgrenzung.
Bauwesenversicherung
Die Begriffe Bauwesenversicherung und Bauleistungsversicherung bezeichnen denselben Versicherungstyp. Bauwesenversicherung stellt die ältere Bezeichnung dar, während Bauleistungsversicherung die modernere Terminologie ist. Beide Begriffe werden von Versicherern parallel verwendet.
Versicherungsumfang
Die Bauwesenversicherung schützt das Bauvorhaben während der Bauphase vor unvorhersehbaren Schäden. Sie funktioniert als Allgefahrenversicherung für die Baustelle.
Unwetter und Naturereignisse: Versichert sind Schäden durch Sturm, Hagel, Starkregen und Überschwemmungen. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Schadensbeseitigung und Wiederherstellung.
Vandalismus und Diebstahl: Mutwillige Beschädigungen und Diebstahl fest eingebauter Bauteile sind versichert. Bewegliche Gegenstände wie Werkzeuge und nicht eingebaute Materialien erfordern einen gesonderten Einschluss.
Konstruktions- und Materialfehler: Baumängel an sich sind nicht versichert. Folgeschäden an anderen, nicht mangelhaften Bauteilen können jedoch – abhängig von der vereinbarten DE/LEG-Klausel (gängig: DE3/LEG2) – versichert sein.
Unbekannte Bodeneigenschaften: Schäden, die durch unerwartete Beschaffenheit des Baugrunds entstehen, können tarifabhängig versichert sein.
Ausschlüsse
Feuerschäden: Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion sind in der Bauleistungsversicherung meist ausgeschlossen und werden durch die Feuerrohbauversicherung abgedeckt, die häufig kostenfrei über die künftige Wohngebäudeversicherung erhältlich ist. Einige Versicherer bieten Feuerschäden optional auch in der Bauleistungsversicherung an.
Normale Witterungseinflüsse: Vorhersehbare Witterungseinflüsse wie winterlicher Frost bei ungeschützten Bauteilen sind nicht versichert.
Gewährleistungsmängel: Mängel an sich unterliegen der Gewährleistungspflicht des Bauunternehmers. Die Versicherung deckt nur Folgeschäden an anderen Bauteilen durch Mängel ab.
Bewegliche Gegenstände: Werkzeuge und nicht eingebaute Materialien sind standardmäßig ausgeschlossen, können jedoch optional zugebucht werden.
Beitragsstruktur
Die Beitragshöhe beträgt marktüblich 0,1 bis 0,4 Prozent der Bausumme (als Einmalbeitrag für die gesamte Bauzeit). Abhängig von Deckungsumfang, Bauart, Bauzeit und Selbstbehalt können die Kosten variieren.
Praxisbeispiele: Bei einer Bausumme von 150.000 Euro etwa 230 Euro, bei 250.000 Euro zwischen 300 und 900 Euro. Basisangebote starten ab etwa 150-200 Euro.
Zur Bausumme zählen alle Baukosten einschließlich Eigenleistungen. Grundstücks- und Erschließungskosten werden nicht eingerechnet.
Der Selbstbehalt liegt üblicherweise zwischen 150 und 500 Euro pro Schadensfall. Höhere Selbstbeteiligungen reduzieren die Prämie.
Zielgruppe
Die Bauwesenversicherung ist für alle Bauherren relevant. Das Risiko unvorhersehbarer Schäden besteht unabhängig von der Bauweise.
Bei Bauträgerprojekten ist zu prüfen, ob der Bauträger selbst eine Versicherung abgeschlossen hat. Der Versicherungsschein sollte angefordert und der Deckungsumfang geprüft werden.
Bei Fertighäusern reduziert die kurze Bauzeit das Risiko, eliminiert es jedoch nicht vollständig. Bei Massivhäusern erhöht die längere Bauzeit das Expositionsrisiko.
Tarifvarianten
Kompakttarife kombinieren Bauwesenversicherung und Bauherren-Haftpflichtversicherung. Dies kann wirtschaftlicher sein als separate Verträge.
Für gewerbliche Bauprojekte gelten abweichende Bedingungen mit angepassten Deckungssummen und Beiträgen.
Bei Sanierungen und Umbauten ist nur die Neubauleistung automatisch versichert. Die vorhandene Altbausubstanz kann über spezielle Altbauklauseln (z.B. Einsturz-, Sachschaden- oder umfassende Altbauklauseln) eingeschlossen werden.
Rechtliche Grundlage
Nach § 644 BGB trägt der Unternehmer (Bauunternehmen) bis zur Abnahme grundsätzlich die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Werkleistung.
Bei Vereinbarung der VOB/B gelten die Sonderregeln des § 7 VOB/B zur Gefahrverteilung, insbesondere bei höherer Gewalt, Krieg oder Aufruhr. In diesen Fällen behält der Auftragnehmer Ansprüche für bereits ausgeführte Teilleistungen.
Die Bauwesenversicherung sichert unvorhergesehene Sachschäden während der Bauzeit unabhängig von der haftungsrechtlichen Klärung ab und transformiert das Risiko in einen kalkulierbaren Versicherungsbeitrag.
Vertragshandling
Der Versicherungsvertrag sollte vor Baubeginn abgeschlossen werden. Die Bausumme ist realistisch anzugeben: Eine zu niedrige Angabe führt zu Unterversicherung im Schadensfall, eine zu hohe Angabe zu überhöhten Prämien.
Eigenleistungen sind in die Bausumme einzurechnen.
Schäden sind unverzüglich vor Aufräumarbeiten zu melden. Eine fotografische Dokumentation des Baufortschritts erleichtert die Schadensregulierung.
Vertragslaufzeit
Die Versicherung gilt für die Bauzeit mit einer typischen Maximallaufzeit von 24 Monaten. Längere Projekte erfordern eine Verlängerung.
Die Versicherung endet regelmäßig mit Bezugsfertigkeit oder 6 Werktagen nach Benutzungsbeginn oder mit behördlicher Gebrauchsabnahme - maßgeblich ist der früheste dieser Zeitpunkte. Ab diesem Zeitpunkt greift die Wohngebäudeversicherung.
Bei vorzeitiger Fertigstellung erfolgt in der Regel keine zeitanteilige Beitragsrückerstattung, da der Einmalbeitrag für die gesamte vereinbarte Bauzeit gilt. Eine Endabrechnung auf Basis der tatsächlichen Bausumme ist jedoch üblich.
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