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Blower-Door-Test: Luftdichtheit prüfen und Energieverluste aufdecken

Der Blower-Door-Test ist ein normbasiertes Messverfahren zur Quantifizierung der Luftdichtheit von Gebäuden. Für Neubauten mit Lüftungsanlage ist die Messung nach GEG obligatorisch.

Blower-Door-Test

Der Blower-Door-Test ist ein standardisiertes Differenzdruckverfahren zur messtechnischen Bestimmung der Luftdichtheit der Gebäudehülle. Die Messung erfolgt nach DIN EN ISO 9972:2018-12 in Verbindung mit dem Nationalen Anhang NA und dient dem Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sowie der Identifikation von Leckagen.

Messprinzip

Bei der Blower-Door-Messung wird ein kalibrierter Ventilator in eine Gebäudeöffnung (üblicherweise Außentür) eingesetzt. Der Ventilator erzeugt eine definierte Druckdifferenz zwischen Innen- und Außenraum von 50 Pascal, was etwa Windstärke 5 entspricht.

Unter dieser Druckdifferenz wird der Volumenstrom gemessen, der zum Aufrechterhalten des Drucks erforderlich ist. Der Kennwert n50 (angegeben in h⁻¹) beschreibt den stündlichen Luftwechsel des gesamten Gebäudevolumens bei 50 Pascal Druckdifferenz. Nach § 26 Abs. 1 GEG sind Messungen sowohl mit Überdruck als auch mit Unterdruck durchzuführen; die Grenzwerte sind in beiden Fällen einzuhalten.

Beispiel: Ein n50-Wert von 3,0 h⁻¹ bedeutet, dass das gesamte Luftvolumen des Gebäudes dreimal stündlich unkontrolliert durch Leckagen ausgetauscht wird.

Grenzwerte nach Gebäudeenergiegesetz

Das GEG definiert maximale Luftwechselraten in Abhängigkeit vom Lüftungskonzept (§ 26 Abs. 2 GEG):

GebäudetypMaximaler n50-WertMaximaler q50-Wert (bei V > 1.500 m³)
Mit mechanischer Lüftungsanlage1,5 h⁻¹2,5 m³/(h·m²)
Ohne mechanische Lüftungsanlage3,0 h⁻¹4,5 m³/(h·m²)

Für Gebäude mit einem Volumen über 1.500 m³ erfolgt die Bewertung gemäß § 26 Abs. 3 GEG über q50 bezogen auf die Hüllfläche.

Förderprogramme (KfW-Effizienzhäuser, BEG) können strengere Anforderungen stellen. Passivhäuser erreichen typischerweise Werte unter 0,6 h⁻¹.

Einordnung der Messwerte (typische Erfahrungswerte, keine Rechtsgrundlage):

  • n50 > 3,0 h⁻¹: Energetisch kritisch, Förderprogramme nicht erreichbar

  • n50 = 1,5 - 2,5 h⁻¹: Durchschnittliche Dichtheit älterer Gebäude

  • n50 < 1,0 h⁻¹: Hohe Luftdichtheit, erfüllt erhöhte Anforderungen

Rechtliche Nachweispflicht

Ein Blower-Door-Test ist in Deutschland nicht generell vorgeschrieben. Er ist jedoch erforderlich in folgenden Fällen:

Anrechnung der Luftdichtheit im GEG-Nachweis: Wenn die Luftdichtheit im Energiebedarfsausweis oder GEG-Nachweis angesetzt werden soll, ist eine Messung nach § 26 GEG erforderlich.

Mechanische Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung: Wenn bei mechanischen Lüftungsanlagen die Wärmerückgewinnung bzw. ein verminderter Luftwechsel in der Energiebilanz angerechnet werden soll, ist ein Dichtheitsnachweis gemäß § 28 Nr. 1 GEG vorgeschrieben. Eine undichte Gebäudehülle würde das Lüftungskonzept funktional beeinträchtigen.

Gebäude über 1.500 m³: Bei der Messung von Gebäuden mit einem Volumen über 1.500 m³ ist die Bewertung über q50 bezogen auf die Hüllfläche vorzunehmen (§ 26 Abs. 3 GEG). Eine generelle Messpflicht allein aufgrund des Volumens besteht jedoch nicht.

Förderprogramme: Bei Effizienzhaus-Förderungen kann der Dichtheitsnachweis gefordert sein. Bei BEG-Einzelmaßnahmen für Lüftungsanlagen wird er empfohlen, ist aber in der Regel keine zwingende Fördervoraussetzung.

Energieausweis: Wird die Luftdichtheit bei der Energiebedarfsberechnung berücksichtigt, ist eine messtechnische Verifikation erforderlich.

Kostenstruktur

Die Kosten variieren nach Gebäudegröße und regionalem Preisniveau:

GebäudetypKostenrahmen
Einfamilienhaus300 - 700 Euro
Mehrfamilienhaus500 - 1.000 Euro
Gewerbeimmobilienab 1.000 Euro

Bei Neubauten empfiehlt sich eine baubegleitende Messung während der Rohbauphase, in der Leckagen noch zugänglich und Nachbesserungen kostengünstig sind, sowie eine Abschlussmessung zur Dokumentation.

Häufige Leckagequellen

Systematische Untersuchungen zeigen wiederkehrende Schwachstellen:

Fenster- und Türanschlüsse: Unzureichende Abdichtung zwischen Rahmen und Mauerwerk, insbesondere bei nachträglichem Einbau.

Durchdringungen: Kabel-, Rohr- und Lüftungskanaldurchführungen. Elektroinstallationsdosen in Außenwänden stellen häufige Leckagequellen dar.

Bauteilanschlüsse: Dach-Wand-Übergänge und Kehlbalkenanschlüsse im Dachgeschoss.

Rollladenkästen: Insbesondere ältere, ungedämmte Systeme weisen erhebliche Leckagen auf.

Messablauf

Die Messung erfolgt nach standardisiertem Verfahren:

Vorbereitung:

  • Schließen aller Außenöffnungen (Fenster, Türen)

  • Öffnen aller Innentüren

  • Verschließen von Lüftungsklappen

  • Kontrolle der Geruchsverschlüsse (Siphons)

Messung:

  • Einbau des Ventilators in eine Außenöffnung

  • Erzeugung definierter Druckdifferenzen

  • Messung der erforderlichen Volumenströme

  • Dokumentation im Messprotokoll

Leckageortung:

  • Einsatz von Rauchröhrchen oder Anemometern

  • Systematische Überprüfung kritischer Bereiche

  • Markierung identifizierter Leckagen

Die Messdauer beträgt in der Praxis in der Regel 1,5 bis 3 Stunden für ein Einfamilienhaus, zuzüglich Zeit für Leckageortung und Protokollerstellung.

Anwendung im Gebäudebestand

Im Bestand ist die Messung nicht obligatorisch, kann jedoch vor oder nach Sanierungsmaßnahmen zur Qualitätssicherung eingesetzt werden:

  • Vor Sanierung: Identifikation prioritärer Maßnahmen

  • Nach Sanierung: Nachweis der Ausführungsqualität

  • Bei erhöhten Heizkosten: Objektivierung von Schwachstellen

Nachbesserungen bei Grenzwertüberschreitung

Übliche Sanierungsmaßnahmen bei identifizierten Leckagen:

  • Abdichtung von Fugen mit dauerelastischen Dichtstoffen

  • Abdichtung von Elektroinstallationsdosen mit Manschetten

  • Dämmung und Abdichtung von Rollladenkästen

  • Luftdichte Verklebung von Dampfbremsen an Durchdringungen

Nach Mängelbehebung erfolgt eine Kontrollmessung zur Verifikation der Grenzwerteinhaltung.

Normativer Rahmen

Die Messung erfolgt nach DIN EN ISO 9972:2018-12 in Verbindung mit dem Nationalen Anhang NA. Für GEG-Nachweise ist die Gebäudepräparation nach Verfahren 3 (Nutzungszustand) maßgeblich.

Es besteht keine bundesrechtliche Zertifizierungspflicht für messende Personen. Eine Qualifikation oder Zertifizierung (z. B. FLiB-Zertifikat) ist jedoch fachlich angeraten und wird teils förderrechtlich in bestimmten Landesprogrammen gefordert.

Für den öffentlich-rechtlichen Nachweis ist ein normgerechter Prüfbericht erforderlich. Das Messprotokoll ist Bestandteil der Bauunterlagen und sollte gemäß landesrechtlicher Aufbewahrungspflichten archiviert werden. Bei Immobilientransaktionen gewinnt der Nachweis zunehmend an Bedeutung.

Bedeutung für Energieeffizienz und Bauqualität

Der Blower-Door-Test quantifiziert die Luftdichtheit der Gebäudehülle objektiv und ermöglicht die Bewertung der Ausführungsqualität. Unkontrollierte Leckagen führen zu erhöhten Energieverlusten, Zugerscheinungen und potentiellen Feuchteschäden durch Konvektion.

Die Messung dient der Qualitätssicherung und der Einhaltung gesetzlicher sowie förderrechtlicher Anforderungen. Die Investition ist bei Neubauten und umfassenden Sanierungen in den genannten Fällen rechtlich erforderlich und auch darüber hinaus wirtschaftlich sinnvoll.

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