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CO2-Gebäudesanierungsprogramm: Was daraus wurde und wie Sie heute fördern lassen

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm war jahrelang der Inbegriff staatlicher Förderung für energetische Sanierungen. Inzwischen heißt es anders, ist anders strukturiert - aber das Geld fließt weiter.

Zuletzt aktualisiert: 13.01.2026

CO2-Gebäudesanierungsprogramm: Was daraus wurde und wie Sie heute fördern lassen

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm war jahrelang der Inbegriff staatlicher Förderung für energetische Sanierungen. Inzwischen heißt es anders, ist anders strukturiert - aber das Geld fließt weiter. Wer heute sanieren will, sollte die aktuellen Programme kennen.

Vom CO2-Programm zur BEG

Bis 2020 gab es ein Sammelsurium an Fördertöpfen: Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW, das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und einige mehr. Für Hausbesitzer war das ziemlich unübersichtlich.

Im Zuge des Klimaschutzprogramms 2030 hat die Bundesregierung aufgeräumt. Seit 2021 bündelt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) alles unter einem Dach. Das alte CO2-Gebäudesanierungsprogramm existiert in dieser Form nicht mehr - die Fördermöglichkeiten sind aber geblieben und wurden teilweise sogar ausgebaut.

Die vier Säulen der BEG

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude gliedert sich in vier Teilprogramme:

BEG WG - Wohngebäude: Hier geht es um Komplettsanierungen zum Effizienzhaus. Wer sein Haus auf einen KfW-Standard bringt (40, 55, 70, 85 oder Denkmal), bekommt zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss.

BEG NWG - Nichtwohngebäude: Das Pendant für Gewerbe, Büros, Schulen und andere nicht-wohnwirtschaftliche Bauten.

BEG EM - Einzelmaßnahmen: Für alle, die schrittweise sanieren wollen. Neue Heizung, bessere Fenster, Dachdämmung - jede Maßnahme für sich ist förderfähig.

BEG KfN - Klimafreundlicher Neubau: Wer neu baut und hohe Standards erreicht, profitiert ebenfalls.

Was wird gefördert?

Die Liste ist lang. Die wichtigsten Positionen für Bestandsgebäude:

Gebäudehülle:

  • Dämmung von Fassade, Dach, Kellerdecke und oberster Geschossdecke

  • Austausch von Fenstern und Außentüren

  • Sommerlicher Wärmeschutz (Rollläden, Jalousien)

Heizung:

  • Wärmepumpen aller Art

  • Solarthermie-Anlagen

  • Biomasseheizungen (Pellets, Hackschnitzel)

  • Brennstoffzellenheizungen

  • Anschluss an Fernwärme

  • Hybridheizungen

Anlagentechnik:

  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

  • Optimierung bestehender Heizungssysteme

  • Smart-Home-Systeme zur Verbrauchssteuerung

Wie viel Geld gibt es?

Die Fördersätze sind gestaffelt und können sich addieren. Stand 2026:

Grundförderung: 30 Prozent für alle Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die auf eine klimafreundliche Heizung umsteigen.

Effizienz-Bonus: Zusätzliche 5 Prozent beim Einbau einer besonders effizienten Wärmepumpe. Wichtig: Seit Januar 2026 gelten strengere Anforderungen an den Lärmschutz - Luftwärmepumpen müssen mindestens 10 dB leiser sein als die EU-Ökodesign-Grenzwerte.

Einkommensbonus: Für Haushalte mit geringerem Einkommen gibt es weitere Zuschläge.

Geschwindigkeitsbonus: Wer seine alte Öl- oder Gasheizung zügig ersetzt, erhält einen Bonus.

In Summe können bei der Heizungssanierung bis zu 70 Prozent Förderung zusammenkommen, maximal jedoch 21.000 Euro pro Wohneinheit. Das klingt nach viel - und ist es auch.

Bei der Komplettsanierung zum Effizienzhaus hängt der Tilgungszuschuss vom erreichten Standard ab. Ein Effizienzhaus 40 erhält bis zu 20 Prozent Tilgungszuschuss (bis zu 25 Prozent mit EE-Klasse), ein Effizienzhaus 85 entsprechend weniger.

Wer ist zuständig?

Hier muss man unterscheiden - seit 2024 hat sich die Zuständigkeitsverteilung geändert:

KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau): Zuständig für Komplettsanierungen (BEG WG und NWG, Programm 261), für die Förderung neuer Heizungsanlagen (Programm 458) und für klimafreundlichen Neubau (Programm 297). Die Antragstellung läuft über die Hausbank oder online.

BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle): Zuständig für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen), für Heizungsoptimierung und hydraulischen Abgleich sowie Fachplanung. Anträge direkt im BAFA-Portal.

Die Zuschussförderung für neue Heizungen ist seit Januar 2024 vollständig zur KfW gewechselt, während BAFA weiterhin für die technische Prüfung zuständig bleibt.

Der Weg zur Förderung

Wichtigste Regel: Erst beantragen, dann beauftragen. Wer Handwerker beauftragt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert den Förderanspruch. Kostenvoranschläge einholen ist erlaubt - unterschreiben nicht.

Der typische Ablauf:

  1. Energieberater einschalten (bei vielen Maßnahmen Pflicht)

  2. Maßnahmen planen, Angebote einholen

  3. Förderantrag stellen

  4. Auf Zusage warten

  5. Handwerker beauftragen

  6. Maßnahme umsetzen

  7. Nachweis einreichen

  8. Förderung erhalten

Bei Heizungstausch über die KfW gibt es seit 2024 die Möglichkeit, einen Energieeffizienz-Experten zu beauftragen oder den Antrag selbst zu stellen. Das Verfahren wurde vereinfacht.

Energieberater: Pflicht oder Kür?

Für die meisten Maßnahmen an der Gebäudehülle brauchen Sie einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten. Der bestätigt die Einhaltung technischer Mindestanforderungen und begleitet die Umsetzung.

Die gute Nachricht: Auch die Beratung selbst wird gefördert. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten übernimmt der Staat.

Ohne Energieberater geht es nur bei bestimmten Einzelmaßnahmen - etwa beim Heizungstausch, wenn Sie die Voraussetzungen selbst dokumentieren können.

Kumulierung mit anderen Programmen

Bund, Länder und Kommunen fördern oft parallel. Die Frage ist: Lässt sich das kombinieren?

Mit der BEG-Förderung kumulierbar sind in der Regel:

  • Kommunale Förderprogramme

  • Einige Landesförderprogramme

  • Vergünstigte Kredite regionaler Förderbanken

Nicht kumulierbar sind Programme, die dieselbe Maßnahme aus demselben Topf fördern. Im Zweifel vorab klären.

Was bedeutet das für Immobilieneigentümer?

Die energetische Sanierung wird staatlich massiv unterstützt. Allerdings ändern sich die Förderbedingungen regelmäßig. Was heute gilt, kann nächstes Jahr schon anders aussehen. Der Bundeshaushalt 2026 sieht zwar Kürzungen bei der Gesamtförderung vor, die BEG-Einzelmaßnahmen wurden jedoch um 600 Millionen Euro auf 7,7 Milliarden Euro aufgestockt.

Meine Empfehlung: Bevor Sie sanieren, lassen Sie sich beraten. Die Investition in einen Energieberater zahlt sich durch höhere Förderquoten meist mehrfach aus. Und planen Sie zeitlich großzügig - zwischen Antrag und Bewilligung können Wochen vergehen.

Historische Einordnung

Das alte CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW startete 2001 und war seiner Zeit voraus. Über zwei Jahrzehnte wurden damit Millionen von Sanierungen angeschoben. Die heutige BEG führt diesen Weg fort - mit mehr Struktur, höheren Fördersätzen und klarerem Fokus auf Klimaschutz.

Für alle, die den Begriff noch aus alten Unterlagen kennen: Das Programm ist Geschichte, aber die Idee dahinter lebt weiter.

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