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Niedrigenergiehaus - Standards, Anforderungen und Förderung

Das Niedrigenergiehaus bezeichnet Gebäude mit deutlich reduziertem Heizwärmebedarf. KfW-Effizienzhaus-Standards, GEG-Anforderungen und Fördermöglichkeiten im Überblick.

Niedrigenergiehaus - Standards, Anforderungen und Förderung

Der Begriff Niedrigenergiehaus bezeichnet Gebäude mit einem Heizwärmebedarf, der deutlich unter dem konventioneller Bauweise liegt. Im Gegensatz zu Passivhaus oder Effizienzhaus existiert keine verbindliche normative Definition, was zu unterschiedlichen Interpretationen führt. Der Begriff ist von dem rechtlich verankerten Begriff des „Niedrigstenergiegebäudes" aus der EU-EPBD zu unterscheiden, der in Deutschland über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) umgesetzt wird.

Was ein Niedrigenergiehaus ausmacht

Grundsätzlich bezeichnet der Begriff ein Gebäude, das deutlich weniger Energie zum Heizen verbraucht als ein herkoemmliches Haus. Der Heizwaermebedarf liegt typischerweise zwischen 40 und 80 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, wobei in der Fachliteratur auch Spannen von etwa 30 bis 70 kWh/(m²·a) gebräuchlich sind.

Zum Vergleich: Ein Altbau aus den 1970er Jahren verbraucht zwischen 150 und 300 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Ein Niedrigenergiehaus spart also deutlich mehr als die Hälfte.

Erreicht wird das durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen. Die Dämmung von Dach und Waenden spielt die Hauptrolle. Dazu kommen hochwertige Fenster, eine luftdichte Bauweise und effiziente Heizungstechnik.

Der gesetzliche Mindeststandard

In Deutschland gibt das Gebäude-Energiegesetz (GEG) die Anforderungen vor. Seit 1. Januar 2023 muss jeder Neubau bestimmte Werte einhalten:

Der Primaerenergiebedarf darf höchstens 55 Prozent des sogenannten Referenzgebaeudes betragen. Das Referenzgebaeude ist ein gedachtes Haus mit identischer Geometrie, aber mit Standarddaemmwerten nach Anlage 1 GEG.

Der zulässige Transmissionswärmeverlust H'T eines Neubau-Wohngebäudes darf den H'T-Wert des Referenzgebäudes nach Anlage 1 GEG nicht überschreiten (§ 16 GEG). Feste absolute Grenzwerte wie 0,4 W/(m²·K) gibt es im GEG nicht – maßgeblich ist der Vergleich zum Referenzgebäude. Die Referenz-U-Werte für Bauteile (z.B. Fenster Uw = 1,3 W/(m²·K)) sind in Anlage 1 GEG festgelegt.

Wer nach GEG baut, errichtet ein Niedrigstenergiegebäude im Sinne der EU-Richtlinie. Allerdings ohne besondere Förderung, denn der gesetzliche Standard ist Pflicht.

KfW-Effizienzhaus-Standards erklärt

Wer staatliche Förderung will, muss über das Mindestmass hinausgehen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat verschiedene Stufen definiert.

Das KfW-Effizienzhaus 55 erreicht nur 55 Prozent des Primaerenergieverbrauchs des Referenzgebaeudes. Seit 1. Januar 2023 entspricht der zulässige Primärenergiebedarf des GEG-Neubaus dem Niveau eines EH55. Die Hüllanforderung des GEG liegt jedoch beim Referenzwert (100 %), während EH55 einen H'T von maximal 70 Prozent fordert. Eine Förderung der EH55-Stufe ist seit Dezember 2025 befristet in bestimmten Programmlinien wieder möglich.

Das KfW-Effizienzhaus 40 verbraucht nur 40 Prozent des Primaerenergieverbrauchs. Der Transmissionswaermeverlust liegt bei höchstens 55 Prozent des Referenzwertes. Diese Stufe wird im Rahmen des Programms „Klimafreundlicher Neubau" (KFN) gefördert – allerdings mit zusätzlichen Anforderungen: Es darf kein Öl, Gas oder Biomasse zur Heizung eingesetzt werden, und das Gebäude muss Treibhausgas-Grenzwerte über den gesamten Lebenszyklus einhalten.

Die frühere Klasse „Effizienzhaus 40 Plus" setzte Photovoltaik, Stromspeicher, Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und Visualisierung voraus. In der aktuellen Neubauförderung spielt EH40 Plus keine Rolle mehr.

Je niedriger die Zahl, desto höher die Effizienz - und desto großzuegiger die Förderung.

Technische Anforderungen im Detail

Ein Niedrigenergiehaus nach aktuellem Standard braucht mehr als dicke Dämmung. Die Komponenten müssen zusammenspielen.

Die Gebäudehuelle ist das Herzstuck. Außenwanddaemmungen von 20 Zentimetern und mehr sind in der ambitionierten Planungspraxis üblich. Beim Dach sind es oft 30 Zentimeter. Fenster mit Dreifachverglasung und einem U-Wert von etwa 0,8 W/(m²·K) oder besser sind für sehr ambitionierte Standards wie das Passivhaus typisch, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das GEG-Referenzfenster liegt bei Uw = 1,3 W/(m²·K).

Wärmebruecken müssen minimiert werden. Das sind Stellen, an denen Wärme bevorzugt entweicht - etwa Fensterrahmen oder Balkonplatten. Gute Planung vermeidet diese Schwachstellen.

Die Luftdichtheit wird durch den Blower-Door-Test geprüft. Dabei erzeugt ein Ventilator Unterdruck im Haus. Die Leckagen zeigen, wo Luft eindringt. Für Neubauten gelten nach GEG Grenzwerte von n50 ≤ 3,0 1/h ohne Lüftungsanlage bzw. n50 ≤ 1,5 1/h mit Lüftungsanlage. Passivhäuser erreichen deutlich strengere Werte (n50 ≤ 0,6 1/h).

Eine kontrollierte Wohnraumlüftung sorgt für frische Luft und Komfort. Moderne Anlagen haben Wärmerueckgewinnung: Die Abluft gibt ihre Wärme an die Zuluft ab.

Heizung im Niedrigenergiehaus

Weil der Wärmebedarf so gering ist, reicht oft eine kleine Heizung. Wärmepumpen sind besonders beliebt: Sie nutzen Umweltwaerme und benötigen nur Strom.

Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe als Komplettsystem kostet in der Regel etwa 20.000 bis 40.000 Euro. Aktuelle Marktauswertungen zeigen Mittelwerte um 36.300 Euro inklusive Installation. Bei einem gut gedaemmten Haus reicht ein kompaktes Gerät.

Fussbodeheizungen harmonieren perfekt mit Niedrigenergiehaeusern. Sie arbeiten mit niedrigen Vorläuftemperaturen, was die Effizienz der Wärmepumpe steigert.

Gasheizungen spielen im Niedrigenergiehaus kaum noch eine Rolle. Seit 1. Januar 2024 müssen in Neubaugebieten neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen. Außerhalb von Neubaugebieten gelten gestaffelte Fristen bis spätestens 30. Juni 2026 bzw. 30. Juni 2028, abhängig von der kommunalen Wärmeplanung.

Kosten und Mehrkosten

Ein Niedrigenergiehaus kostet mehr als ein Standardbau. Die Mehrkosten haengen von der angestrebten Effizienzklasse ab.

Für ein KfW-40-Haus rechnen Experten mit etwa 5 bis 15 Prozent Mehrkosten gegenüber dem Mindeststandard. Bei einem Einfamilienhaus mit 300.000 Euro Baukosten sind das 15.000 bis 45.000 Euro. Diese Spanne variiert stark je nach Bauweise und regionalen Gegebenheiten.

Diese Summe wird durch niedrigere Energiekosten wieder eingespielt. Je höher die Energiepreise, desto schneller rechnet sich die Investition.

Hinzu kommen Fördermittel. Der Staat unterstuetzt klimafreundliche Neubauten mit zinsgünstigen Krediten. Für private Bauherren erfolgt die Förderung in der Regel über Kreditprogramme, während Kommunen auch Zuschüsse erhalten können. Die genauen Konditionen ändern sich regelmäßig.

Aktuelle Förderprogramme

Die KfW fördert energieeffiziente Neubauten im Rahmen mehrerer Programme:

Klimafreundlicher Neubau (KFN): Das Gebäude muss mindestens Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen. Es darf nicht mit Biomasse, Oel oder Gas beheizt werden. Die Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus (GWP/LCA) müssen Grenzwerte einhalten. Gefoerdert wird mit zinsgünstigem Kredit bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit bei QNG-Siegel, ansonsten bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit.

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN): Seit Oktober 2024 gibt es zusätzlich ein Programm mit stark vergünstigten Zinsen für bezahlbares Bauen.

Befristete EH55-Förderung: Seit Dezember 2025 sind temporär auch wieder EH55-Förderlinien verfügbar.

Für private Bauherren erfolgt die Förderung in der Regel über zinsgünstige Kredite. Kommunen können dagegen auch Zuschüsse erhalten. Wer zusätzlich das QNG-Siegel erhaelt, bekommt bessere Konditionen. Das Siegel bescheinigt, dass das Gebäude über den gesamten Lebenszyklus nachhaltig ist.

Passivhaus und Nullenergiehaus als Alternative

Neben dem Niedrigenergiehaus gibt es noch strengere Standards. Das Passivhaus kommt mit einem Heizwaermebedarf von höchstens 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter aus. Das ist etwa ein Viertel dessen, was ein Niedrigenergiehaus verbraucht.

Das Nullenergiehaus erzeugt über das Jahr gerechnet so viel Energie, wie es verbraucht. Photovoltaik und Solarthermie gleichen den Bedarf aus.

Das Plusenergiehaus geht noch weiter: Es produziert mehr Energie, als die Bewohner benötigen. Der Überschuss wird ins Netz eingespeist.

Diese Standards erfordern höheren Aufwand, bieten aber noch niedrigere Betriebskosten.

Wirtschaftlichkeit eines Niedrigenergiehauses

Die Wirtschaftlichkeit eines Niedrigenergiehauses hängt von mehreren Faktoren ab, die individuell zu bewerten sind.

Energiepreisentwicklung: Bei steigenden Energiepreisen verkürzt sich die Amortisationszeit der Mehrinvestition. Die Preisentwicklung der vergangenen Jahre zeigt eine deutliche Aufwärtstendenz.

Nutzungsdauer: Bei langfristiger Eigennutzung amortisieren sich die Mehrkosten vollständig über die Energiekosteneinsparung. Bei kürzerer Haltedauer sind die eingesparten Betriebskosten geringer.

Förderung: Die staatliche Förderung reduziert die Anfangsinvestition erheblich. Ohne Förderung verlängert sich die Amortisationszeit um mehrere Jahre.

Wiederverkaufswert: Immobilien mit hoher Energieeffizienz erzielen im Verkauf höhere Preise und kürzere Vermarktungszeiten. Die Nachfrage nach energieeffizienten Gebäuden steigt kontinuierlich.

Die Mehrinvestition für einen KfW-40-Standard gegenüber dem gesetzlichen Mindeststandard liegt bei 5 bis 15 Prozent der Baukosten. Diese amortisiert sich bei Eigennutzung typischerweise innerhalb von 15 bis 25 Jahren, abhängig von Energiepreisentwicklung und Förderhöhe.

Externe Quellen und weiterführende Informationen

Zusammenfassung

Das Niedrigenergiehaus bezeichnet Gebäude mit einem Heizwärmebedarf zwischen 40 und 80 kWh/(m²·a). Der seit 2023 geltende GEG-Standard entspricht etwa einem Niedrigenergiehaus, ist jedoch gesetzliche Mindestanforderung ohne Förderung.

Die KfW-Effizienzhaus-Standards (KfW 40, KfW 40 Plus) definieren förderfähige Qualitätsstufen mit strengeren Anforderungen. Die Umsetzung erfordert optimierte Gebäudehülle, hochwertige Fenster, Luftdichtheit und effiziente Anlagentechnik.

Die Mehrinvestition gegenüber dem Mindeststandard beträgt 5 bis 15 Prozent der Baukosten. Die staatliche Förderung reduziert die Anfangsinvestition erheblich. Neben der Energiekosteneinsparung profitieren Bauherren von höherem Wohnkomfort und gesteigertem Immobilienwert.

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