Waermeschutzberechnung - Nachweis nach GEG verstehen
Die Wärmeschutzberechnung ist ein normbasiertes Nachweisverfahren zur Überprüfung der Einhaltung energetischer Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an Neubauten und umfassende Sanierungen.
Wärmeschutzberechnung
Die Wärmeschutzberechnung ist ein rechnerisches Nachweisverfahren zur Überprüfung der Einhaltung energetischer Mindestanforderungen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG). Sie ist für Neubauten und umfassende Sanierungsmaßnahmen obligatorisch und bildet eine Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung.
Rechtsgrundlage und Zielsetzung
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt für Neubauten und größere Sanierungen die Einhaltung energetischer Mindeststandards vor. Die Wärmeschutzberechnung dient dem rechnerischen Nachweis der Einhaltung dieser Anforderungen.
Der Nachweis umfasst zwei zentrale Bewertungskriterien:
Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle
Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung
Ohne erfolgreichen Nachweis ist die Erteilung einer Baugenehmigung ausgeschlossen.
Transmissionswärmeverlust
Der Transmissionswärmeverlust quantifiziert den Wärmeverlust durch die wärmeübertragende Gebäudehülle (Außenwände, Fenster, Dach, Bodenplatte).
Der spezifische Transmissionswärmeverlust H'T wird in W/(m²·K) angegeben und beschreibt den flächenbezogenen Wärmeverlust bei einer Temperaturdifferenz von einem Kelvin.
Das GEG definiert maximale Transmissionswärmeverluste in Abhängigkeit von Gebäudegeometrie und -größe. Für freistehende Einfamilienhäuser bis 350 m² beträgt der Grenzwert 0,40 W/(m²·K), für größere Gebäude 0,50 W/(m²·K).
Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert)
Der U-Wert charakterisiert die Wärmedämmeigenschaft einzelner Bauteile. Er gibt die Wärmestromdichte durch ein Bauteil bei einer Temperaturdifferenz von einem Kelvin an, gemessen in W/(m²·K).
Niedrigere U-Werte entsprechen besserer Dämmwirkung. Typische Werte:
| Bauteil | U-Wert (W/(m²·K)) |
|---|---|
| Gut gedämmte Außenwand | 0,20 |
| Ungedämmtes Mauerwerk (Altbau) | 1,50 |
| Moderne Fenster | 0,80 - 1,40 |
| Gedämmtes Dach | unter 0,20 |
| Bodenplatte gegen Erdreich | unter 0,30 |
Der Transmissionswärmeverlust ergibt sich aus der Summe der Produkte von U-Werten, Bauteilflächen und Korrekturfaktoren.
Berücksichtigung von Wärmebrücken
Wärmebrücken sind Bereiche erhöhten Wärmeflusses in der Gebäudehülle. Typische Wärmebrücken:
Balkonanschlüsse
Fenster- und Türanschlüsse
Gebäudeecken
Bauteilübergänge
Die Wärmeschutzberechnung berücksichtigt Wärmebrücken durch pauschale Zuschläge von 0,05 bis 0,10 W/(m²·K) oder durch detaillierte Einzelberechnung nach DIN 4108 Beiblatt 2.
Jahres-Primärenergiebedarf
Neben dem Transmissionswärmeverlust ist der Jahres-Primärenergiebedarf nachzuweisen. Die Primärenergie berücksichtigt neben der Endenergie auch Umwandlungs- und Transportverluste der Energieträger.
Das GEG definiert ein Referenzgebäude mit identischer Geometrie aber normierten Dämmstandards und Anlagentechnik. Der Primärenergiebedarf des geplanten Gebäudes darf maximal 55 Prozent des Referenzgebäudes betragen (seit GEG-Novelle 2023, zuvor 75 Prozent).
Berechnungsverfahren
Die Berechnung erfolgt durch bauvorlageberechtigte Personen oder qualifizierte Energieberater unter Verwendung normbasierter Software nach DIN V 18599.
Schritt 1: Flächenermittlung - Erfassung aller wärmeübertragenden Flächen (Außenwände, Fenster, Dach, Bodenplatte)
Schritt 2: U-Wert-Bestimmung - Zuweisung der Wärmedurchgangskoeffizienten zu den Bauteilen
Schritt 3: Anlagentechnik - Berechnung des Energiebedarfs für Heizung, Warmwasser und Lüftung
Schritt 4: Primärenergiefaktoren - Multiplikation der Endenergien mit brennstoffspezifischen Primärenergiefaktoren
Schritt 5: Vergleich - Gegenüberstellung der berechneten Werte mit den gesetzlichen Grenzwerten
Nachweispflicht
Neubauten: Vollständige Wärmeschutzberechnung obligatorisch
Sanierungen: Bei Erneuerung von mehr als 10 Prozent eines Bauteils ist die Einhaltung der U-Wert-Anforderungen für das betroffene Bauteil nachzuweisen. Bei umfassenden Sanierungen ist eine Gesamtberechnung erforderlich.
Kostenrahmen
Die Kosten für eine Wärmeschutzberechnung variieren nach Gebäudekomplexität:
| Gebäudetyp | Kostenrahmen |
|---|---|
| Einfamilienhaus | 500 - 1.500 Euro |
| Mehrfamilienhaus | 1.000 - 3.000 Euro |
| Komplexe Gebäude | ab 1.500 Euro |
Bei geförderten Baubegleitungen ist die Wärmeschutzberechnung häufig im Leistungsumfang enthalten.
Abgrenzung zum Energieausweis
Die Wärmeschutzberechnung ist ein Planungsinstrument zur Überprüfung der GEG-Konformität vor Baubeginn. Der Energieausweis dokumentiert das fertiggestellte Gebäude und dient der Information bei Veräußerung oder Vermietung.
Die Wärmeschutzberechnung ist detaillierter und umfangreicher. Der Energieausweis fasst die wesentlichen Kennwerte zusammen.
Qualitätssicherung
Vollständige Flächenerfassung: Systematische Erfassung aller wärmeübertragenden Bauteile
Korrekte U-Werte: Verifizierung der Materialeigenschaften und Schichtdicken
Wärmebrückenzuschläge: Berücksichtigung konstruktiver Besonderheiten
Die Beauftragung qualifizierter Fachpersonen gewährleistet die Korrektheit des Nachweises und minimiert Risiken bei der Baugenehmigung.
Optimierungspotential
Die Wärmeschutzberechnung ermöglicht die Bewertung verschiedener Planungsvarianten. Geringfügige Anpassungen (erhöhte Dämmstärken, hochwertigere Fenster) können die energetische Qualität verbessern und langfristig Betriebskosten reduzieren, ohne die Investitionskosten unverhältnismäßig zu erhöhen.
Rechtliche Bedeutung
Die Wärmeschutzberechnung ist ein öffentlich-rechtlicher Nachweis und Bestandteil der Bauunterlagen. Sie belegt die Einhaltung energetischer Mindeststandards und ist Voraussetzung für die Baugenehmigung sowie für Förderprogramme.
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