Baustellenverordnung
Die Baustellenverordnung regelt Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen – mit klaren Pflichten für Bauherren und Koordinatoren.
Baustellenverordnung: Arbeitsschutz auf der Baustelle
Baustellen gehören zu den gefährlichsten Arbeitsplätzen überhaupt. Schwere Maschinen, Höhenarbeiten, wechselnde Wetterbedingungen und das Zusammenwirken verschiedener Gewerke machen jeden Tag zum Risiko. Die Baustellenverordnung setzt hier an und definiert verbindliche Regeln für den Arbeitsschutz. Und die Verantwortung liegt dabei nicht nur bei den Baufirmen – auch der Bauherr steht in der Pflicht.
Was regelt die Baustellenverordnung?
Die Baustellenverordnung – kurz BaustellV – ist eine Rechtsverordnung auf Basis des Arbeitsschutzgesetzes. Sie setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1992 in deutsches Recht um und gilt seit 1998.
Ihr Ziel: Arbeitsunfälle und Gesundheitsschäden auf Baustellen reduzieren. Das soll nicht erst passieren, wenn die Bagger rollen, sondern bereits in der Planungsphase. Der Grundgedanke ist einfach: Wer Gefahren frühzeitig erkennt, kann sie vermeiden – und spart nebenbei noch Kosten durch einen störungsfreien Bauablauf.
Die Verordnung gilt für alle Baustellen, auf denen bauliche Anlagen errichtet, geändert oder abgebrochen werden. Das umfasst Hochbau ebenso wie Tiefbau, den Neubau eines Einfamilienhauses genauso wie die Sanierung eines Bürogebäudes.
Pflichten des Bauherrn
Die Baustellenverordnung nimmt ausdrücklich den Bauherrn in die Pflicht. Das ist ungewöhnlich, denn normalerweise sind im Arbeitsschutz die Arbeitgeber verantwortlich. Auf der Baustelle kommen aber viele verschiedene Firmen zusammen, und jemand muss die Gesamtkoordination übernehmen.
Berücksichtigung des Arbeitsschutzes bei der Planung
Bereits bei der Planung des Bauvorhabens muss der Bauherr die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes berücksichtigen. Das bedeutet konkret:
Gefährdungen vermeiden, wo möglich
Gefahren an der Quelle bekämpfen
Den Stand der Technik berücksichtigen
Kollektive Schutzmaßnahmen vor individuellen Maßnahmen
Der Architekt oder Planer sollte also bereits beim Entwurf bedenken, wie das Gebäude sicher errichtet werden kann.
Vorankündigung bei der Behörde
Bei größeren Bauvorhaben muss der Bauherr die zuständige Arbeitsschutzbehörde informieren. Diese Vorankündigung ist erforderlich, wenn:
Die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder
Der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.
Die Vorankündigung muss spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle bei der Behörde eingehen. Sie enthält unter anderem Angaben zum Bauherrn, zur Art des Bauvorhabens und zu den voraussichtlich tätigen Unternehmen.
Bestellung eines Koordinators
Sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden – was praktisch bei jedem größeren Bauvorhaben der Fall ist – muss der Bauherr einen oder mehrere Koordinatoren bestellen.
Der Koordinator wird in der Praxis oft als SiGeKo bezeichnet, kurz für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Seine Aufgabe ist es, die Arbeitsschutzmaßnahmen der verschiedenen Unternehmen aufeinander abzustimmen.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Bei größeren oder gefährlicheren Baustellen muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt werden. Dieser sogenannte SiGe-Plan ist erforderlich, wenn:
Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden und eine Vorankündigung nötig ist, oder
Besonders gefährliche Arbeiten durchgeführt werden.
Was als besonders gefährlich gilt, ist im Anhang II der Baustellenverordnung aufgelistet. Dazu gehören unter anderem:
Arbeiten mit Absturzgefahr aus mehr als 7 Metern Höhe
Arbeiten im Bereich von Hochspannungsleitungen
Arbeiten mit Sprengstoff oder biologischen Stoffen
Arbeiten in der Nähe von Verkehrswegen
Schachtarbeiten und Tunnelarbeiten
Der SiGe-Plan enthält die auf der Baustelle anzuwendenden Arbeitsschutzregeln, beschreibt die spezifischen Gefährdungen und legt Maßnahmen fest. Er wird vor Beginn der Arbeiten erstellt und bei Änderungen fortgeschrieben.
Aufgaben des Koordinators
Der SiGeKo hat zwei Arbeitsphasen: die Planungsphase und die Ausführungsphase.
In der Planungsphase
Während der Planung berät der Koordinator den Bauherrn bei der Umsetzung der Arbeitsschutzgrundsätze. Er koordiniert die verschiedenen Planungsbeteiligten und sorgt dafür, dass sicherheitsrelevante Aspekte berücksichtigt werden. Außerdem erstellt er den SiGe-Plan und stellt Unterlagen für die spätere Nützung und Instandhaltung des Bauwerks zusammen.
In der Ausführungsphase
Während der Bauarbeiten koordiniert der SiGeKo die Zusammenarbeit der verschiedenen Unternehmen. Er überwacht die Umsetzung des SiGe-Plans, organisiert die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten und passt den Plan bei Änderungen an.
Der Koordinator hat keine Weisungsbefugnis gegenüber den Unternehmen. Er berät und koordiniert, kann aber keine Anordnungen treffen. Bei schweren Verstößen muss er den Bauherrn informieren.
Anforderungen an den Koordinator
Der Koordinator muss für seine Aufgaben geeignet sein. Die Baustellenverordnung macht keine detaillierten Vorgaben zur Qualifikation, aber in der Praxis werden erwartet:
Baufachliche Kenntnisse (Architekt, Bauingenieur oder vergleichbar)
Arbeitsschutzrechtliche Kenntnisse
Erfahrung in der Koordination von Baustellen
Kommunikative Fähigkeiten
Viele Koordinatoren haben spezielle Lehrgänge absolviert, etwa nach RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen). Diese Ausbildung dauert mehrere Tage und schließt mit einer Prüfung ab.
Pflichten der Arbeitgeber
Nicht nur der Bauherr hat Pflichten. Auch die auf der Baustelle tätigen Arbeitgeber müssen ihren Teil beitragen:
Beschäftigte über Schutzmaßnahmen informieren
Hinweise des Koordinators beachten
Den SiGe-Plan berücksichtigen
Mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten
Die Information der Beschäftigten muss in verständlicher Form und Sprache erfolgen. Bei ausländischen Arbeitnehmern kann das bedeuten, dass Unterweisungen übersetzt werden müssen.
Auch Soloselbstständige ohne eigene Beschäftigte, die auf der Baustelle arbeiten, müssen die Arbeitsschutzvorschriften einhalten und den SiGe-Plan beachten.
Änderungen seit April 2023
Im April 2023 wurde die Baustellenverordnung aktualisiert. Die wichtigsten Änderungen:
Erweiterte Informationspflichten des Bauherrn, damit Arbeitgeber ihre Schutzmaßnahmen besser planen können
Stärkung der Rolle des SiGeKo
Klarstellung zur frühzeitigen Einbindung des Koordinators in die Planungsphase
Anpassungen zur vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie
Übertragung der Bauherrenpflichten
Der Bauherr kann seine Pflichten nach der Baustellenverordnung auf einen Dritten übertragen. Das ist in der Praxis häufig der Fall, da private Bauherren meist nicht die nötige Fachkenntnis haben.
Die Übertragung muss schriftlich erfolgen und der Dritte muss geeignet sein, also über die erforderlichen Kenntnisse und Befugnisse verfügen. Oft übernehmen Architekten, Projektsteuerer oder Bauunternehmer diese Aufgaben.
Wichtig: Auch bei Übertragung bleibt eine Restverantwortung beim Bauherrn. Er muss sich vergewissern, dass der Beauftragte seine Pflichten erfüllt.
Verstöße und Konsequenzen
Wer gegen die Baustellenverordnung verstößt, riskiert empfindliche Folgen:
Bußgelder bis zu 5.000 Euro bei Ordnungswidrigkeiten
Strafrechtliche Konsequenzen bei Gefährdung von Personen
Zivilrechtliche Haftung bei Unfällen
Probleme mit der Berufsgenossenschaft
Bei schweren Unfällen kann auch der Bauherr persönlich haftbar gemacht werden, wenn er seine Koordinationspflichten vernachlässigt hat.
Praktische Tipps für Bauherren
Als Bauherr sollten Sie folgende Punkte beachten:
Prüfen Sie frühzeitig, ob eine Vorankündigung erforderlich ist
Beauftragen Sie rechtzeitig einen qualifizierten SiGeKo
Lassen Sie sich die Übertragung von Pflichten schriftlich bestätigen
Fordern Sie den SiGe-Plan an und archivieren Sie ihn
Informieren Sie sich über die Umsetzung auf der Baustelle
Die Kosten für den Koordinator sind im Vergleich zu den Gesamtbaukosten gering – die Investition in Sicherheit zahlt sich aus.
Fazit
Die Baustellenverordnung macht Sicherheit zur Gemeinschaftsaufgabe. Sie nimmt den Bauherrn in die Pflicht, bereits bei der Planung an den Arbeitsschutz zu denken und während der Bauphase für Koordination zu sorgen. Der SiGeKo ist dabei die zentrale Figur, die das Zusammenspiel der verschiedenen Gewerke im Blick behält. Wer seine Pflichten ernst nimmt, schützt nicht nur Menschenleben, sondern vermeidet auch Bauunterbrechungen und Haftungsrisiken.
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