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Baustellenverordnung

Die Baustellenverordnung regelt Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen – mit klaren Pflichten für Bauherren und Koordinatoren.

Baustellenverordnung: Arbeitsschutz auf der Baustelle

Baustellen gehören zu den gefährlichsten Arbeitsplätzen überhaupt. Schwere Maschinen, Höhenarbeiten, wechselnde Wetterbedingungen und das Zusammenwirken verschiedener Gewerke machen jeden Tag zum Risiko. Die Baustellenverordnung setzt hier an und definiert verbindliche Regeln für den Arbeitsschutz. Und die Verantwortung liegt dabei nicht nur bei den Baufirmen – auch der Bauherr steht in der Pflicht.

Was regelt die Baustellenverordnung?

Die Baustellenverordnung – kurz BaustellV – ist eine Rechtsverordnung auf Basis des Arbeitsschutzgesetzes. Sie setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1992 in deutsches Recht um und gilt seit 1998.

Ihr Ziel: Arbeitsunfälle und Gesundheitsschäden auf Baustellen reduzieren. Das soll nicht erst passieren, wenn die Bagger rollen, sondern bereits in der Planungsphase. Der Grundgedanke ist einfach: Wer Gefahren frühzeitig erkennt, kann sie vermeiden – und spart nebenbei noch Kosten durch einen störungsfreien Bauablauf.

Die Verordnung gilt für alle Baustellen, auf denen bauliche Anlagen errichtet, geändert oder abgebrochen werden. Das umfasst Hochbau ebenso wie Tiefbau, den Neubau eines Einfamilienhauses genauso wie die Sanierung eines Bürogebäudes.

Pflichten des Bauherrn

Die Baustellenverordnung nimmt ausdrücklich den Bauherrn in die Pflicht. Das ist ungewöhnlich, denn normalerweise sind im Arbeitsschutz die Arbeitgeber verantwortlich. Auf der Baustelle kommen aber viele verschiedene Firmen zusammen, und jemand muss die Gesamtkoordination übernehmen.

Berücksichtigung des Arbeitsschutzes bei der Planung

Bereits bei der Planung des Bauvorhabens muss der Bauherr die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes berücksichtigen. Das bedeutet konkret:

  • Gefährdungen vermeiden, wo möglich

  • Gefahren an der Quelle bekämpfen

  • Den Stand der Technik berücksichtigen

  • Kollektive Schutzmaßnahmen vor individuellen Maßnahmen

Der Architekt oder Planer sollte also bereits beim Entwurf bedenken, wie das Gebäude sicher errichtet werden kann.

Vorankündigung bei der Behörde

Bei größeren Bauvorhaben muss der Bauherr die zuständige Arbeitsschutzbehörde informieren. Diese Vorankündigung ist erforderlich, wenn:

  • Die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder

  • Der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.

Die Vorankündigung muss spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle bei der Behörde eingehen. Sie enthält unter anderem Angaben zum Bauherrn, zur Art des Bauvorhabens und zu den voraussichtlich tätigen Unternehmen.

Bestellung eines Koordinators

Sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden – was praktisch bei jedem größeren Bauvorhaben der Fall ist – muss der Bauherr einen oder mehrere Koordinatoren bestellen.

Der Koordinator wird in der Praxis oft als SiGeKo bezeichnet, kurz für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Seine Aufgabe ist es, die Arbeitsschutzmaßnahmen der verschiedenen Unternehmen aufeinander abzustimmen.

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Bei größeren oder gefährlicheren Baustellen muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt werden. Dieser sogenannte SiGe-Plan ist erforderlich, wenn:

  • Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden und eine Vorankündigung nötig ist, oder

  • Besonders gefährliche Arbeiten durchgeführt werden.

Was als besonders gefährlich gilt, ist im Anhang II der Baustellenverordnung aufgelistet. Dazu gehören unter anderem:

  • Arbeiten mit Absturzgefahr aus mehr als 7 Metern Höhe

  • Arbeiten im Bereich von Hochspannungsleitungen

  • Arbeiten mit Sprengstoff oder biologischen Stoffen

  • Arbeiten in der Nähe von Verkehrswegen

  • Schachtarbeiten und Tunnelarbeiten

Der SiGe-Plan enthält die auf der Baustelle anzuwendenden Arbeitsschutzregeln, beschreibt die spezifischen Gefährdungen und legt Maßnahmen fest. Er wird vor Beginn der Arbeiten erstellt und bei Änderungen fortgeschrieben.

Aufgaben des Koordinators

Der SiGeKo hat zwei Arbeitsphasen: die Planungsphase und die Ausführungsphase.

In der Planungsphase

Während der Planung berät der Koordinator den Bauherrn bei der Umsetzung der Arbeitsschutzgrundsätze. Er koordiniert die verschiedenen Planungsbeteiligten und sorgt dafür, dass sicherheitsrelevante Aspekte berücksichtigt werden. Außerdem erstellt er den SiGe-Plan und stellt Unterlagen für die spätere Nützung und Instandhaltung des Bauwerks zusammen.

In der Ausführungsphase

Während der Bauarbeiten koordiniert der SiGeKo die Zusammenarbeit der verschiedenen Unternehmen. Er überwacht die Umsetzung des SiGe-Plans, organisiert die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten und passt den Plan bei Änderungen an.

Der Koordinator hat keine Weisungsbefugnis gegenüber den Unternehmen. Er berät und koordiniert, kann aber keine Anordnungen treffen. Bei schweren Verstößen muss er den Bauherrn informieren.

Anforderungen an den Koordinator

Der Koordinator muss für seine Aufgaben geeignet sein. Die Baustellenverordnung macht keine detaillierten Vorgaben zur Qualifikation, aber in der Praxis werden erwartet:

  • Baufachliche Kenntnisse (Architekt, Bauingenieur oder vergleichbar)

  • Arbeitsschutzrechtliche Kenntnisse

  • Erfahrung in der Koordination von Baustellen

  • Kommunikative Fähigkeiten

Viele Koordinatoren haben spezielle Lehrgänge absolviert, etwa nach RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen). Diese Ausbildung dauert mehrere Tage und schließt mit einer Prüfung ab.

Pflichten der Arbeitgeber

Nicht nur der Bauherr hat Pflichten. Auch die auf der Baustelle tätigen Arbeitgeber müssen ihren Teil beitragen:

  • Beschäftigte über Schutzmaßnahmen informieren

  • Hinweise des Koordinators beachten

  • Den SiGe-Plan berücksichtigen

  • Mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten

Die Information der Beschäftigten muss in verständlicher Form und Sprache erfolgen. Bei ausländischen Arbeitnehmern kann das bedeuten, dass Unterweisungen übersetzt werden müssen.

Auch Soloselbstständige ohne eigene Beschäftigte, die auf der Baustelle arbeiten, müssen die Arbeitsschutzvorschriften einhalten und den SiGe-Plan beachten.

Änderungen seit April 2023

Im April 2023 wurde die Baustellenverordnung aktualisiert. Die wichtigsten Änderungen:

  • Erweiterte Informationspflichten des Bauherrn, damit Arbeitgeber ihre Schutzmaßnahmen besser planen können

  • Stärkung der Rolle des SiGeKo

  • Klarstellung zur frühzeitigen Einbindung des Koordinators in die Planungsphase

  • Anpassungen zur vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie

Übertragung der Bauherrenpflichten

Der Bauherr kann seine Pflichten nach der Baustellenverordnung auf einen Dritten übertragen. Das ist in der Praxis häufig der Fall, da private Bauherren meist nicht die nötige Fachkenntnis haben.

Die Übertragung muss schriftlich erfolgen und der Dritte muss geeignet sein, also über die erforderlichen Kenntnisse und Befugnisse verfügen. Oft übernehmen Architekten, Projektsteuerer oder Bauunternehmer diese Aufgaben.

Wichtig: Auch bei Übertragung bleibt eine Restverantwortung beim Bauherrn. Er muss sich vergewissern, dass der Beauftragte seine Pflichten erfüllt.

Verstöße und Konsequenzen

Wer gegen die Baustellenverordnung verstößt, riskiert empfindliche Folgen:

  • Bußgelder bis zu 5.000 Euro bei Ordnungswidrigkeiten

  • Strafrechtliche Konsequenzen bei Gefährdung von Personen

  • Zivilrechtliche Haftung bei Unfällen

  • Probleme mit der Berufsgenossenschaft

Bei schweren Unfällen kann auch der Bauherr persönlich haftbar gemacht werden, wenn er seine Koordinationspflichten vernachlässigt hat.

Praktische Tipps für Bauherren

Als Bauherr sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Prüfen Sie frühzeitig, ob eine Vorankündigung erforderlich ist

  2. Beauftragen Sie rechtzeitig einen qualifizierten SiGeKo

  3. Lassen Sie sich die Übertragung von Pflichten schriftlich bestätigen

  4. Fordern Sie den SiGe-Plan an und archivieren Sie ihn

  5. Informieren Sie sich über die Umsetzung auf der Baustelle

Die Kosten für den Koordinator sind im Vergleich zu den Gesamtbaukosten gering – die Investition in Sicherheit zahlt sich aus.

Fazit

Die Baustellenverordnung macht Sicherheit zur Gemeinschaftsaufgabe. Sie nimmt den Bauherrn in die Pflicht, bereits bei der Planung an den Arbeitsschutz zu denken und während der Bauphase für Koordination zu sorgen. Der SiGeKo ist dabei die zentrale Figur, die das Zusammenspiel der verschiedenen Gewerke im Blick behält. Wer seine Pflichten ernst nimmt, schützt nicht nur Menschenleben, sondern vermeidet auch Bauunterbrechungen und Haftungsrisiken.

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