Bodengutachten: Kosten, Inhalt und Nutzen für Bauherren
Alles zum Bodengutachten: Was kostet es, was steht drin, wann ist es Pflicht? Praktische Infos für Bauherren und Grundstückskäufer.
Zuletzt aktualisiert: 12.01.2025
Bodengutachten
Ein Bodengutachten (auch Baugrundgutachten) untersucht die geotechnischen Eigenschaften des Baugrunds und bildet die Grundlage für die Gründungsplanung baulicher Anlagen.
Definition
Das Bodengutachten ist eine geotechnische Untersuchung der Bodenbeschaffenheit eines Grundstücks. Ein Geologe oder Geotechniker entnimmt durch Bohrungen oder Schürfe Bodenproben, die anschließend laboranalytisch ausgewertet werden. Das Ergebnis wird in einem schriftlichen Gutachten dokumentiert.
Die normative Grundlage bildet in Deutschland DIN 4020:2010-12 (Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke) als Ergänzung zum Eurocode 7 (DIN EN 1997-1/-2). DIN 4020 regelt die Anforderungen an geotechnische Untersuchungen und die Struktur des geotechnischen Berichts. Für die geotechnische Bemessung gelten ergänzend DIN EN 1997-1 (Eurocode 7) und DIN 1054 als nationale Ergänzung.
Inhalt eines Bodengutachtens
Bodenarten und Schichtung Klassifizierung der angetroffenen Bodenschichten (Lehm, Sand, Ton, Kies) mit Angabe der Mächtigkeit und Lagerungsdichte. Die Klassifizierung erfolgt nach DIN 18196:2023-02 (Erd- und Grundbau – Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke), die auf DIN EN ISO 14688-1/-2 basiert.
Tragfähigkeit Ermittlung der Bodenkennwerte zur Bemessung der Gründung nach Eurocode 7. Bei unzureichender Tragfähigkeit erfolgt die Empfehlung von Bodenaustausch oder Tiefengründung. Die erforderliche Erkundungstiefe richtet sich nach DIN 4020 und beträgt bei Flachgründungen typischerweise mindestens das 1,5-fache der kleinsten Fundamentbreite.
Grundwasserstand Feststellung des Grundwasserspiegels und dessen jahreszeitlicher Schwankungen. Maßgeblich für die Bemessung der Kellerabdichtung und Entscheidung über die Abdichtungsart. Bei erdberührten Bauteilen sind die Abdichtungsanforderungen nach DIN 18533 (Abdichtung von erdberührten Bauteilen) mit Einteilung in Wassereinwirkungsklassen W1 bis W4 zu beachten.
Abdichtungsempfehlungen Bei Unterkellerung werden Empfehlungen zur Abdichtungsart gegeben:
Schwarze Wanne: bahnenförmige oder flüssig aufgebrachte Abdichtungen nach DIN 18533
Weiße Wanne: wasserundurchlässige Betonkonstruktion nach DAfStb-Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" (überarbeitet 12/2017)
Dränage: Angaben zur Notwendigkeit einer Dränage nach DIN 4095
Frostempfindlichkeit Klassifizierung der Frostempfindlichkeit gemäß DIN 18196:2023-02. Bestimmung der erforderlichen Gründungstiefe unterhalb der Frostgrenze (in Deutschland typischerweise 80 cm).
Versickerungsfähigkeit Ermittlung des Durchlässigkeitsbeiwertes kf zur Beurteilung der Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswasser. Die Beurteilung und Planung von Versickerungsanlagen erfolgt nach DWA-Arbeitsblatt A 138-1 (Oktober 2024: Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser – Teil 1: Planung, Bau, Betrieb). Relevant für die Planung der Entwässerung und Genehmigung dezentraler Regenwasserbewirtschaftung.
Altlasten (bei erweitertem Gutachten) Untersuchung auf Bodenverunreinigungen bei Verdachtsflächen (ehemalige Industriestandorte, Tankstellen, Altablagerungen). Die Erkundung und Bewertung richtet sich nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie LAGA PN 98 (Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen).
Kosten
Die Kosten für ein Bodengutachten variieren nach Grundstücksgröße, Anzahl der Aufschlüsse und Untersuchungsumfang.
Typischer Kostenrahmen für ein Einfamilienhaus-Grundstück: 1.000 bis 2.500 €
Kostenkomponenten:
Anfahrt und Einmessung: 50-150 €
Kleinbohrungen (3-4 Aufschlüsse): je 150-200 €
Laboranalysen: 200-400 €
Geotechnischer Bericht nach DIN 4020: 200-1.000 €
Bei Kellerbauweise erhöht sich der Aufwand typischerweise, da mehr Aufschlüsse in größerer Tiefe und zusätzliche hydrogeologische Untersuchungen erforderlich sind. Erweiterte Untersuchungen auf Altlasten können mehrere tausend Euro zusätzlich verursachen.
Als Richtwert gelten 0,1 bis 0,5% der Gesamtbaukosten.
Rechtliche Anforderungen
In Deutschland besteht keine generelle gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines Bodengutachtens für private Bauvorhaben. Das Baugrundrisiko liegt grundsätzlich beim Bauherrn als Bereitsteller des Baugrunds. Diese Risikoverteilung ist jedoch differenziert zu betrachten:
Nach ständiger Rechtsprechung trägt der Auftraggeber das Baugrundrisiko, soweit er den Baugrund bereitstellt und die Ausführenden keine besonderen Risiken übernommen haben. Bei erkennbaren Risiken sind Planer und ausführende Unternehmen jedoch zu Bedenkenhinweisen verpflichtet (§ 4 Abs. 3 VOB/B). Bei funktionalen Ausschreibungen oder Übernahme der Planung durch den Auftragnehmer kann eine abweichende Risikoverteilung entstehen.
Rechtliche Rahmenbedingungen:
VOB/A: Nach § 7 VOB/A muss die Leistungsbeschreibung bei öffentlichen Aufträgen eine eindeutige und erschöpfende Beschreibung der Boden- und Wasserverhältnisse enthalten. Dies wird in der Praxis regelmäßig durch ein Baugrundgutachten nach DIN 4020 erfüllt, eine zwingende Rechtsnorm zur Gutachtenvorlage besteht jedoch nicht.
Banken und Finanzierer: Kreditinstitute können ein Bodengutachten für die Baufinanzierung verlangen. KfW-Förderprogramme (z.B. BEG-Wohngebäude) verlangen typischerweise kein Baugrundgutachten.
Bebauungspläne: Einzelne Bebauungspläne können in ihren textlichen Festsetzungen oder Hinweisen Baugrunduntersuchungen vorsehen oder empfehlen. Dies ist lokal unterschiedlich und nicht allgemeinverbindlich.
Öffentliche Bauvorhaben: Öffentliche Auftraggeber beschreiben die Boden- und Grundwasserverhältnisse gemäß VOB/A, wofür regelmäßig ein Gutachten nach DIN 4020 herangezogen wird.
Risiken ohne Bodengutachten
Fehlende Baugrundkenntnis kann zu erheblichen Mehrkosten führen:
Unzureichende Gründung mit Setzungsschäden
Feuchtigkeitsschäden durch unerkannten hohen Grundwasserstand
Erforderliche Umplanung bei ungeeigneten Bodenverhältnissen
Mehrkosten durch erforderlichen Bodenaustausch oder Tiefengründung
Eingeschränkte Versicherungsdeckung bei Baugrundschäden (viele Bauleistungs- und Gebäudeversicherungen schließen Schäden durch Eigenschaften oder Veränderungen des Baugrunds sowie schleichende Setzungen aus; die Deckung hängt stark von den vereinbarten Klauseln ab)
Mehrkosten durch nachträgliche Anpassungen übersteigen die Gutachtenkosten häufig um ein Vielfaches.
Ablauf der Untersuchung
Felduntersuchung Der Gutachter führt Bohrungen oder Schürfe an den geplanten Gebäudeecken und kritischen Punkten durch. Typische Aufschlusstiefe: 3 bis 6 Meter (abhängig von der Bauwerksgeometrie und den zu erwartenden Bodenverhältnissen). Die erforderliche Erkundungstiefe richtet sich nach DIN 4020 und Eurocode 7. Zeitaufwand vor Ort: ca. 3 Stunden.
Laboruntersuchung Die entnommenen Bodenproben werden bodenmechanisch untersucht. Ermittlung von Kornverteilung, Dichte, Wassergehalt, Scherfestigkeit und Zusammendrückbarkeit nach den in DIN EN 1997-2 und DIN 4020 beschriebenen Verfahren.
Berichtserstellung Das schriftliche Gutachten nach DIN 4020 dokumentiert die Ergebnisse und enthält Empfehlungen zur Gründung, Abdichtung (Wassereinwirkungsklasse nach DIN 18533, ggf. Notwendigkeit einer Dränage nach DIN 4095) und Versickerungsfähigkeit. Bearbeitungszeit: 1-2 Wochen.
Zeitpunkt der Beauftragung
Idealerweise erfolgt die Beauftragung vor Grundstückserwerb oder mit Rücktrittsklausel im Kaufvertrag für den Fall ungünstiger Bodenverhältnisse.
Spätestens ist das Gutachten vor Beginn der Planung erforderlich, damit Architekt und Statiker die Ergebnisse in die Entwurfsplanung einbeziehen können.
Qualifikation des Gutachters
Bodengutachten werden von Geologen, Geotechnikern oder spezialisierten Ingenieurbüros erstellt. Der Begriff "Sachverständiger" ist in Deutschland nicht geschützt.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.v. SV) werden von den Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern nach eingehender Prüfung ihrer besonderen Sachkunde bestellt. Nach Landesbauordnungen anerkannte Prüfingenieure oder Prüfsachverständige verfügen ebenfalls über geprüfte Qualifikationen. Für private Bauherren besteht keine zwingende Voraussetzung zur Beauftragung öffentlich bestellter Sachverständiger, jedoch bieten diese eine erhöhte Rechtssicherheit.
Lokale Gutachter verfügen häufig über fundierte Kenntnisse der regionalen Bodenverhältnisse.
Zusammenfassung
Das Bodengutachten stellt eine kostengünstige Risikoabsicherung gegen Baugrundrisiken dar. Die Investition von typischerweise 1.000 bis 2.500 € verhindert potenzielle Mehrkosten im fünfstelligen Bereich. Die Baugrunduntersuchung nach DIN 4020 als Ergänzung zum Eurocode 7 bildet die fachliche Grundlage für eine sachgerechte Gründungsplanung. Aktuelle Normen wie DIN 18196:2023-02 für die Bodenklassifikation, DIN 18533 für Abdichtungen und DWA-A 138-1 (10/2024) für Versickerungsanlagen sind bei der Gutachtenerstellung zu beachten.
Weiterführende Informationen
✓ Vielen Dank für Ihr Feedback!