Ertragswertverfahren: Berechnung, Formel und Beispiel
Das Ertragswertverfahren erklärt: Wie funktioniert die Berechnung, welche Formel wird verwendet und wann kommt es zum Einsatz?
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren ist ein normiertes Wertermittlungsverfahren zur Bewertung ertragbringender Immobilien. Es wird für die Verkehrswertermittlung vermieteter oder zur Vermietung bestimmter Objekte angewendet.
Definition
Das Ertragswertverfahren ist eines der drei anerkannten Wertermittlungsverfahren gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), neben Sachwert- und Vergleichswertverfahren. Es ermittelt den Verkehrswert einer Immobilie auf Grundlage der erzielbaren Erträge.
Das Verfahren basiert auf der Überlegung, dass der Wert einer ertragbringenden Immobilie durch die kapitalisierte Summe der künftig erzielbaren Reinerträge bestimmt wird.
Anwendungsbereich
Das Ertragswertverfahren wird angewendet für:
Mehrfamilienhäuser
Wohn- und Geschäftshäuser
Bürogebäude
Einzelhandelsobjekte
Hotels und Gastronomieimmobilien
Logistik- und Lagerhallen
Alle vermieteten oder zur Vermietung bestimmten Objekte
Für eigengenutzte Einfamilienhäuser ist das Verfahren nicht geeignet, da keine Mieteinnahmen erzielt werden.
Berechnungsformel
Die Grundformel des Ertragswertverfahrens lautet:
Ertragswert = Bodenwert + Gebäudeertragswert
Der Bodenwert wird separat ermittelt. Der Gebäudeertragswert ergibt sich aus der Kapitalisierung der Erträge.
Erweiterte Formel:
Ertragswert = Bodenwert + (Reinertrag - Bodenwertverzinsung) × Vervielfältiger
Berechnungsablauf
Schritt 1: Ermittlung des Bodenwerts
Der Bodenwert wird aus dem Bodenrichtwert multipliziert mit der Grundstücksfläche ermittelt, ggf. mit objektspezifischen Zu- oder Abschlägen.
Beispiel: 250 €/m² × 800 m² = 200.000 €
Schritt 2: Ermittlung des Rohertrags
Der Rohertrag umfasst die jährlichen Mieteinnahmen. Maßgeblich ist die marktüblich erzielbare Miete, nicht die tatsächlich vereinbarte Miete.
Beispiel: 6 Wohnungen à 80 m², 10 €/m², 12 Monate = 57.600 €
Schritt 3: Abzug der Bewirtschaftungskosten
Vom Rohertrag werden Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und Mietausfallwagnis abgezogen. Diese betragen typischerweise 20-30% des Rohertrags.
Beispiel: 57.600 € × 25% = 14.400 € Bewirtschaftungskosten Reinertrag: 57.600 € - 14.400 € = 43.200 €
Schritt 4: Abzug der Bodenwertverzinsung
Da der Bodenwert separat berücksichtigt wird, ist die Verzinsung des Bodenwerts vom Reinertrag abzuziehen.
Beispiel: 200.000 € × 5% Liegenschaftszinssatz = 10.000 € Gebäudereinertrag: 43.200 € - 10.000 € = 33.200 €
Schritt 5: Kapitalisierung
Der Gebäudereinertrag wird mit dem Vervielfältiger kapitalisiert. Der Vervielfältiger ergibt sich aus Restnutzungsdauer und Liegenschaftszinssatz.
Beispiel: Restnutzungsdauer 45 Jahre, Liegenschaftszinssatz 5% Vervielfältiger: 17,77 Gebäudeertragswert: 33.200 € × 17,77 = 590.064 €
Schritt 6: Addition von Bodenwert und Gebäudeertragswert
Ertragswert = 200.000 € + 590.064 € = 790.064 €
Der Liegenschaftszinssatz
Der Liegenschaftszinssatz stellt einen zentralen Parameter im Ertragswertverfahren dar. Bereits geringfügige Änderungen des Zinssatzes haben erhebliche Auswirkungen auf das Bewertungsergebnis.
Die Gutachterausschüsse ermitteln den Liegenschaftszinssatz aus tatsächlichen Verkaufsfällen durch Analyse der Relation zwischen Kaufpreisen und den zugehörigen Erträgen.
Typische Liegenschaftszinssätze:
Wohnimmobilien in guter Lage: 3-4%
Wohnimmobilien in mittlerer Lage: 4-5%
Büroimmobilien: 5-7%
Einzelhandelsimmobilien: 5-8%
Ein niedrigerer Liegenschaftszinssatz führt zu einem höheren Ertragswert. Dies reflektiert die Marktbeobachtung, dass in attraktiven Lagen niedrigere Renditen akzeptiert werden.
Der Vervielfältiger
Der Vervielfältiger wird durch zwei Parameter bestimmt:
Liegenschaftszinssatz
Restnutzungsdauer
Die Berechnung erfolgt mittels Rentenbarwertformel. In der Praxis werden Vervielfältigertabellen oder Berechnungsprogramme verwendet.
Grundsatz: Eine längere Restnutzungsdauer und ein niedrigerer Liegenschaftszinssatz führen zu einem höheren Vervielfältiger.
Beispielhafte Vervielfältiger:
5% Liegenschaftszinssatz, 30 Jahre Restnutzungsdauer: 15,37
5% Liegenschaftszinssatz, 50 Jahre Restnutzungsdauer: 18,26
3% Liegenschaftszinssatz, 50 Jahre Restnutzungsdauer: 25,73
Bewertung des Verfahrens
Vorteile:
Ertragsorientierte Bewertung
Transparente und nachvollziehbare Berechnung
International anerkannte Methodik
Geeignet für Investitionsentscheidungen
Nachteile:
Hohe Sensitivität gegenüber dem Liegenschaftszinssatz
Erfordernis der Schätzung marktüblicher Mieten
Erhebliche Auswirkungen bei geringfügigen Parameteränderungen
Keine Anwendbarkeit bei eigengenutzten Immobilien
Praktische Anwendung
Das Ertragswertverfahren findet Anwendung bei der steuerlichen Bewertung (Erbschaft- und Schenkungsteuer), der Beleihungswertermittlung durch Kreditinstitute sowie als Grundlage für Kaufpreisverhandlungen.
Der ermittelte Ertragswert stellt einen rechnerischen Wert dar, der vom tatsächlichen Marktpreis abweichen kann.
Häufige Fehlerquellen
Ansatz der tatsächlichen statt der marktüblichen Miete Maßgeblich ist die marktüblich erzielbare Miete, nicht die tatsächlich vereinbarte Miete.
Zu niedrige Bewirtschaftungskosten Ein Ansatz von lediglich 15% des Rohertrags ist in der Regel nicht marktgerecht. Bei älteren Objekten können 30% sachgerecht sein.
Fehlerhafter Liegenschaftszinssatz Der Liegenschaftszinssatz sollte von den örtlichen Gutachterausschüssen bezogen werden. Eigenständige Schätzungen führen häufig zu Fehlbewertungen.
Überschätzung der Restnutzungsdauer Die Restnutzungsdauer ist unter Berücksichtigung von Baujahr, Bauweise und Erhaltungszustand realistisch einzuschätzen.
Zusammenfassung
Das Ertragswertverfahren stellt die sachgerechte Methodik zur Bewertung ertragbringender Immobilien dar. Die korrekte Anwendung der Methodik und die sachgerechte Bestimmung der Eingabeparameter sind für ein belastbares Bewertungsergebnis essentiell.
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