Vermögenswirksame Leistungen: So nutzen Sie das Arbeitgeber-Extra
Bis zu 40 Euro monatlich vom Arbeitgeber plus staatliche Zulage - vermögenswirksame
Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VwL) bezeichnen Geldleistungen, die Arbeitgeber zugunsten ihrer Arbeitnehmer in qualifizierte Sparverträge einzahlen. Diese Form der Vermögensbildung wird durch das Vermögensbildungsgesetz flankiert und kann durch staatliche Arbeitnehmersparzulagen ergänzt werden.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Basis vermögenswirksamer Leistungen bildet das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). VL sind keine gesetzlich vorgeschriebene Leistung, sondern basieren auf:
Individualarbeitsvertraglichen Vereinbarungen
Tarifverträgen (in vielen Branchen Standard)
Betriebsvereinbarungen
Freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen
Die Höhe der Arbeitgeberleistung kann bis zu 40 Euro monatlich (480 Euro jährlich) betragen. In der Praxis variiert sie je nach Branche und Tarifvertrag erheblich: Im öffentlichen Dienst liegen die VL bei 6,65 bis 13,29 Euro monatlich, in der Metall- und Elektroindustrie bei bis zu 40 Euro.
Anspruchsberechtigung
Anspruchsberechtigt sind sämtliche Arbeitnehmer in abhängiger Beschäftigung, unabhängig von Beschäftigungsumfang oder -dauer:
Vollzeitbeschäftigte
Teilzeitbeschäftigte
Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Auszubildende
Beamte, Richter, Soldaten
Selbstständige und Freiberufler können keine VL erhalten, da kein Arbeitgeberverhältnis besteht.
Der konkrete Anspruch ergibt sich aus dem individuellen Arbeitsvertrag oder dem anwendbaren Tarifvertrag. Arbeitnehmer sollten beim Arbeitgeber oder der Personalabteilung die Verfügbarkeit und Höhe der VL erfragen.
VL-fähige Anlageformen
Das 5. VermBG definiert qualifizierte Anlageformen, in die vermögenswirksame Leistungen fließen können:
Bausparvertrag: Einzahlungen in Bausparverträge bei zugelassenen Bausparkassen. Diese Variante eignet sich für Arbeitnehmer mit mittel- bis langfristiger Absicht zum Immobilienerwerb. Die Verzinsung ist moderat, die Konstruktion sicher.
Aktienfondssparplan: Investition in Investmentfonds mit Mindestaktienquote von 60 Prozent. Diese Option bietet langfristig höhere Renditepotenziale bei entsprechend höherer Volatilität. Geeignet für langfristige Vermögensbildung ohne kurzfristigen Liquiditätsbedarf.
Banksparplan: Regelmäßiges Sparen bei Kreditinstituten mit fest- oder variabelverzinslicher Anlage. Sichere, aber renditeschwache Option.
Baukredittilgung: Unter bestimmten Voraussetzungen können VL zur Tilgung von Immobiliendarlehen für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet werden.
Mitarbeiterbeteiligung: Erwerb von Anteilen am Unternehmen des Arbeitgebers (Aktien, GmbH-Anteile, Genussrechte). Dies bindet den Arbeitnehmer zusätzlich an das Unternehmen und konzentriert das Risiko.
Staatliche Förderung durch Arbeitnehmersparzulage
Zusätzlich zu den Arbeitgeberzahlungen gewährt der Staat unter bestimmten Voraussetzungen eine Arbeitnehmersparzulage:
Einkommensgrenzen (seit 2024): Das zu versteuernde Einkommen darf 40.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 80.000 Euro (Verheiratete/Zusammenveranlagung) nicht überschreiten.
Förderhöhe:
Bausparen: 9 Prozent auf maximal 470 Euro jährlich = max. 42,30 Euro Zulage
Aktienfonds: 20 Prozent auf maximal 400 Euro jährlich = max. 80 Euro Zulage
Die Förderung kann parallel für beide Anlageformen beansprucht werden. Maximale Jahresförderung: 122,30 Euro.
Wichtig: Die Arbeitnehmersparzulage ist unabhängig davon erhältlich, ob der Arbeitgeber VL zahlt. Auch eigenfinanzierte Einzahlungen in VL-Verträge werden staatlich gefördert, sofern die Einkommensgrenzen unterschritten werden.
Einrichtung und Ablauf
Die Implementierung vermögenswirksamer Leistungen erfolgt in vier Schritten:
1. Vertragsabschluss: Der Arbeitnehmer schließt einen VL-fähigen Sparvertrag bei einem Anbieter (Bank, Bausparkasse, Fondsgesellschaft) ab.
2. Arbeitgeberbenachrichtigung: Der Arbeitnehmer legt dem Arbeitgeber die Vertragsbescheinigung vor, die Kontoverbindung und Institutionskennzeichen enthält.
3. Monatliche Überweisung: Der Arbeitgeber überweist die VL-Beträge direkt an die anlegeführende Stelle. Die Beträge erscheinen auf der Gehaltsabrechnung als Teil des steuerpflichtigen Bruttogehalts.
4. Beantragung der Arbeitnehmersparzulage: Jährlich mit der Einkommensteuererklärung über Anlage VL. Die Zulage wird direkt dem Sparvertrag gutgeschrieben.
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung
Vermögenswirksame Leistungen sind Teil des steuerpflichtigen Arbeitslohns und unterliegen:
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Gegebenenfalls Kirchensteuer
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze)
Die Arbeitnehmersparzulage hingegen ist steuer- und sozialabgabenfrei. Sie wird nicht auf das Bruttoeinkommen angerechnet.
Die Kapitalerträge aus VL-Verträgen (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Der Sparer-Pauschbetrag (1.000/2.000 Euro) kann geltend gemacht werden.
Vertragslaufzeiten und Sperrfristen
VL-Verträge weisen typischerweise eine Gesamtlaufzeit von sieben Jahren auf:
Sechs Jahre Ansparphase mit monatlichen Einzahlungen
Ein Jahr Ruhephase ohne Einzahlungen
Diese Struktur ermöglicht die Förderung von sieben Verträgen durch gestaffelte Abschlüsse.
Für die Arbeitnehmersparzulage gelten Sperrfristen. Vorzeitige Verfügungen vor Fristablauf führen zum Verlust der staatlichen Förderung. Ausnahmen bestehen bei:
Arbeitslosigkeit über zwölf Monate
Erwerbsunfähigkeit
Tod des Sparers
Verwendung für selbstgenutztes Wohneigentum
Behandlung bei Arbeitgeberwechsel
Der VL-Vertrag ist Eigentum des Arbeitnehmers und besteht unabhängig vom Arbeitgeber fort. Bei Arbeitgeberwechsel bestehen mehrere Optionen:
Weiterführung: Der neue Arbeitgeber zahlt in den bestehenden Vertrag ein. Hierfür ist lediglich die Vorlage der Vertragsbescheinigung erforderlich.
Ruhenlassen: Der Vertrag wird bis zum Laufzeitende ohne weitere Einzahlungen fortgeführt. Die Sperrfrist läuft weiter.
Eigeneinzahlungen: Ohne Arbeitgeber-VL können Eigeneinzahlungen erfolgen. Die Arbeitnehmersparzulage bleibt bei Unterschreitung der Einkommensgrenzen erhalten.
Neuabschluss: Bei Wechsel der Anlagestrategie kann ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.
Wirtschaftliche Bewertung
Die Vorteilhaftigkeit vermögenswirksamer Leistungen lässt sich quantifizieren:
Bei Arbeitgeber-VL von 40 Euro monatlich über sechs Jahre ergeben sich 2.880 Euro Kapitalzufluss ohne Eigenaufwand. Bei zusätzlicher maximaler Arbeitnehmersparzulage (122,30 Euro jährlich über sieben Jahre = 856,10 Euro) summiert sich der Vorteil auf 3.736,10 Euro.
Selbst bei geringen Arbeitgeber-VL (z.B. 13 Euro monatlich im öffentlichen Dienst) akkumulieren sich über sieben Jahre 1.092 Euro Arbeitgeberleistungen zuzüglich potenzieller Zulagen und Kapitalerträge.
Die Opportunitätskosten der Nichtnutzung bei bestehendem Anspruch sind evident: Es handelt sich um einen Verzicht auf unentgeltliche Transfers.
Häufige Defizite in der Praxis
Empirische Erhebungen zeigen eine deutliche Unternutzung vermögenswirksamer Leistungen:
Viele Arbeitnehmer kennen ihren Anspruch nicht
Die Einrichtung wird als administrativ aufwendig perzipiert (tatsächlicher Aufwand: circa eine Stunde)
Die absolute Förderhöhe wird als gering bewertet, ohne die langfristige Akkumulation zu berücksichtigen
Die Arbeitnehmersparzulage wird häufig nicht beantragt, obwohl Anspruch besteht
Zusammenfassung
Vermögenswirksame Leistungen konstituieren einen etablierten Mechanismus der betrieblichen Vermögensbildung mit staatlicher Flankierung. Für Arbeitnehmer mit Anspruch stellt die Nutzung eine Form der Arbitrage dar: Es erfolgt ein Vermögenszufluss ohne äquivalenten Verzicht. Die Nichtnutzung trotz Anspruchsberechtigung ist ökonomisch nicht rational und entspricht einem Verzicht auf Einkommen.
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