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Immobilie: Arten, Bewertung und Besonderheiten

Was genau ist eine Immobilie? Welche Arten gibt es und wie wird der Wert

Immobilie

Der Begriff Immobilie leitet sich vom lateinischen "immobilis" (unbeweglich) ab und bezeichnet unbewegliche Sachgüter, die fest mit dem Grund und Boden verbunden sind. Im Unterschied zu beweglichen Wirtschaftsgütern wie Fahrzeugen oder Einrichtungsgegenständen stellen Immobilien eine eigenständige Anlageklasse mit spezifischen rechtlichen und wirtschaftlichen Merkmalen dar.

Rechtliche Definition und Bestandteile

Eine Immobilie umfasst nach deutschem Recht das Grundstück sowie alle wesentlichen Bestandteile im Sinne der §§ 93 ff. BGB. Dazu gehören sämtliche Gebäude, bauliche Anlagen und fest verbundene Einrichtungen wie Heizungssysteme oder eingebaute Küchen. Diese werden gemäß § 94 BGB als wesentliche Bestandteile des Grundstücks betrachtet und können nicht gesondert veräußert werden.

Das deutsche Sachenrecht folgt dem Grundsatz der Einheit von Grund und Gebäude (Superfizies solo cedit). Nach § 94 Abs. 1 Satz 1 BGB gelten Gebäude als Bestandteil des Grundstücks. Der Eigentümer des Grundstücks ist somit zugleich Eigentümer aller darauf errichteten baulichen Anlagen. Dies unterscheidet das deutsche Recht von Systemen mit Grundstücks- und Gebäudeeigentum als getrennte Rechtsgüter.

Typologie nach Nutzungsart

Die Klassifikation von Immobilien erfolgt primär nach ihrer wirtschaftlichen Verwendung:

Wohnimmobilien umfassen alle der Wohnnutzung dienenden Gebäude und Eigentumswohnungen, von Einfamilienhäusern über Mehrfamilienhäuser bis zu Wohnanlagen. Diese Assetklasse bildet den größten Teil des privaten Immobilienvermögens und ist für Privatanleger am besten zugänglich.

Gewerbeimmobilien werden zu gewerblichen Zwecken genutzt und unterteilen sich in Büroimmobilien, Einzelhandelsimmobilien, Industrieimmobilien und Produktionsstätten. Die Bewertung dieser Immobilienklasse erfordert fundierte Kenntnisse, da Mieteinnahmen stark von konjunkturellen Entwicklungen und branchenspezifischen Faktoren abhängen.

Mischimmobilien verbinden Wohn- und Gewerbeeinheiten. Das typische Beispiel sind Wohn- und Geschäftshäuser mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss und Wohneinheiten in den Obergeschossen. Diese Nutzungsmischung ermöglicht eine Risikodiversifikation im Portfolio.

Spezialimmobilien erfüllen besondere Nutzungsanforderungen wie Hotels, Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder Logistikzentren. Die Bewertung und Verwaltung dieser Immobilien erfordert spezialisiertes Fachwissen.

Wertermittlungsverfahren

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) regelt die normierten Verfahren zur Verkehrswertermittlung in Deutschland. Je nach Immobilientyp und Verwendungszweck kommen unterschiedliche Bewertungsmethoden zur Anwendung.

Vergleichswertverfahren (§ 15 ImmoWertV): Bei diesem Verfahren wird der Marktwert durch Heranziehung von Kaufpreisen vergleichbarer Objekte ermittelt. Die Methode eignet sich insbesondere für Eigentumswohnungen und Reihenhäuser, bei denen ausreichende Vergleichsdaten vorliegen.

Sachwertverfahren (§ 21 ImmoWertV): Der Wert ermittelt sich aus den Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich Alterswertminderung zuzüglich des Bodenwerts. Dieses Verfahren findet Anwendung bei selbstgenutzten Immobilien ohne Mietertragspotenzial.

Ertragswertverfahren (§ 17 ImmoWertV): Der Verkehrswert wird aus den nachhaltig erzielbaren Reinerträgen der Immobilie abgeleitet. Die zukünftigen Mieteinnahmen werden unter Berücksichtigung eines Kapitalisierungszinssatzes auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Dies ist das Standardverfahren für Renditeimmobilien.

Marktentwicklung und Preisbildung

Die deutschen Immobilienmärkte unterliegen zyklischen Schwankungen mit erheblichen regionalen Unterschieden. Zwischen 2010 und 2022 verzeichneten urbane Ballungsräume Preissteigerungen von über 100 Prozent, während die Zinswende ab 2022 zu Preiskorrekturen führte.

Die Preisdynamik weist starke regionale Disparitäten auf. Metropolregionen wie München, Hamburg und Frankfurt am Main bleiben hochpreisig, während strukturschwache ländliche Regionen Stagnation oder Preisrückgänge verzeichnen. Diese Heterogenität erfordert differenzierte Standortanalysen für Investitionsentscheidungen.

Als Sachwert gelten Immobilien langfristig als Inflationsschutz. Mieteinnahmen passen sich tendenziell an das allgemeine Preisniveau an, während der Substanzwert erhalten bleibt. Dennoch können kurzfristige Marktvolatilität und Zinsänderungen zu erheblichen Bewertungsschwankungen führen.

Rechtliche Besonderheiten des Erwerbs

Der Immobilienerwerb unterliegt gemäß § 311b BGB dem Formzwang der notariellen Beurkundung. Ohne notarielle Beurkundung ist der Kaufvertrag nichtig. Der Notar erfüllt dabei eine Beratungs- und Kontrollfunktion und veranlasst die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Der Erwerb ist mit erheblichen Transaktionskosten verbunden:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises (bundeslandabhängig)

  • Notar- und Grundbuchgebühren: ca. 1,5 Prozent

  • Maklerprovision: 3 bis 7 Prozent (je nach Region und Vereinbarung)

Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro können sich die Kaufnebenkosten auf 40.000 Euro oder mehr belaufen. Diese Kosten sind bei der Investitionskalkulation zu berücksichtigen, da sie nicht wertbildend sind.

Immobilien als Anlageform

Immobilien gehören zu den traditionell bevorzugten Anlageformen deutscher Investoren. Diese Präferenz basiert auf der Tangibilität des Investments, der relativen Wertbeständigkeit und dem Potenzial kontinuierlicher Ertragsströme durch Vermietung.

Die Assetklasse weist jedoch spezifische Charakteristika auf:

Illiquidität: Im Unterschied zu Wertpapieren erfordert die Veräußerung von Immobilien mehrere Monate und ist mit erheblichen Transaktionskosten verbunden.

Managementintensität: Vermietete Immobilien erfordern laufende Verwaltungstätigkeit, Instandhaltung und Mieterbetreuung.

Kapitalbindung: Immobilieninvestments binden erhebliche Kapitalbeträge in einem einzelnen Vermögenswert an einem spezifischen Standort.

Die Bruttomietrendite vermieteter Wohnimmobilien bewegt sich aktuell zwischen 2 und 5 Prozent, abhängig von Lage und Objektqualität. Zusätzlich zum laufenden Ertrag besteht ein Wertsteigerungspotenzial, das jedoch nicht garantiert ist. Von den Bruttoerträgen sind Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen und Leerstandsrisiken zu subtrahieren.

Steuerliche Behandlung

Die steuerliche Behandlung von Immobilieninvestments bietet verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten:

Abschreibung: Bei vermieteten Immobilien ist eine lineare Abschreibung gemäß § 7 EStG möglich. Bei nach 1924 errichteten Gebäuden beträgt die AfA 2 Prozent jährlich, bei älteren Gebäuden 2,5 Prozent. Diese nicht zahlungswirksame Abschreibung mindert den steuerpflichtigen Gewinn aus Vermietung und Verpachtung.

Spekulationsfrist: Nach § 23 EStG sind Veräußerungsgewinne bei selbstgenutzten Immobilien nach zwei Jahren, bei vermieteten Objekten nach zehn Jahren steuerfrei. Erfolgt die Veräußerung innerhalb dieser Fristen, unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer.

Erbschaft- und Schenkungsteuer: Die Erbschaftsteuer bemisst sich nach dem Verkehrswert der Immobilie. Für selbstgenutztes Wohneigentum existieren unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbefreiungen. Zur Steueroptimierung können gestaffelte Schenkungen mit Freibetragsausnutzung sinnvoll sein.

Zusammenfassung

Immobilien stellen eine eigenständige Anlageklasse mit spezifischen rechtlichen und wirtschaftlichen Eigenschaften dar. Sie bieten Potenzial für stabile Erträge und Vermögensbildung, erfordern jedoch erhebliche Kapitalressourcen, Fachkenntnisse und Managementkapazitäten. Für fundierte Investitionsentscheidungen sind Kenntnisse der Immobilienklassifikation, der Bewertungsverfahren sowie der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen essentiell.

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