Maklervermittlungsportale: Makler finden und vergleichen
Maklervermittlungsportale helfen bei der Suche nach dem passenden Immobilienmakler. Sie vergleichen Angebote und stellen den Kontakt her.
Zuletzt aktualisiert: 12.01.2025
Maklervermittlungsportale
Maklervermittlungsportale sind Online-Plattformen, die Immobilieneigentümer mit regionalen Immobilienmaklern zusammenbringen. Sie fungieren als Vermittlungsinstanz und ermöglichen den Vergleich verschiedener Maklerangebote. Die Nutzung erfolgt für Eigentümer typischerweise kostenfrei, während die Portale ihre Vergütung von den teilnehmenden Maklern erhalten.
Funktionsweise
Der Vermittlungsprozess gliedert sich in mehrere Schritte:
Objekterfassung: Der Eigentümer beschreibt die zu vermarktende Immobilie über ein Online-Formular und hinterlässt Kontaktdaten.
Maklerauswahl: Das Portal übermittelt die Anfrage typischerweise an bis zu drei regionale Makler, die im System registriert sind und den Suchkriterien entsprechen.
Kontaktaufnahme: Die ausgewählten Makler kontaktieren den Eigentümer und unterbreiten individuelle Angebote.
Vertragsabschluss: Der Eigentümer wählt einen Makler aus und schließt mit diesem einen Maklervertrag. Bei Kaufvermittlungen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser (Käufer als Verbraucher) muss der Vertrag gemäß § 656a BGB in Textform erfolgen.
Die bekanntesten Plattformen im deutschsprachigen Raum sind ImmoScout24 mit integrierter Maklerempfehlung (echte Vermittlungsplattform) sowie Homeday und McMakler, die als Hybridmakler selbst Maklertätigkeiten durchführen und nicht externe Makler vermitteln. Daneben existieren zahlreiche weitere regionale Anbieter.
Geschäftsmodelle
Maklervermittlungsportale nutzen unterschiedliche Geschäftsmodelle:
Lead-basierte Vergütung: Makler zahlen für jeden übermittelten Kontakt (Lead), unabhängig vom Abschluss eines Maklervertrags. Die Kosten pro Lead variieren nach Region und Objektwert.
Erfolgsbasierte Vergütung: Das Portal erhält eine Provision, wenn ein Maklervertrag zustande kommt und das Objekt verkauft wird.
Hybridmakler-Modell: Einige Portale wie Homeday oder McMakler sind selbst als Makler tätig und vermitteln nicht externe Makler, sondern eigene Mitarbeiter.
Vorteile für Eigentümer
Effizienz: Ein einzelnes Formular ersetzt die individuelle Recherche und Kontaktaufnahme zu mehreren Maklern.
Angebotsvergleich: Die zeitnahe Übermittlung mehrerer Angebote ermöglicht einen direkten Vergleich von Provisionsstrukturen und Leistungsversprechen.
Kostenfreie Nutzung: Eigentümer tragen keine direkten Kosten für die Plattformnutzung.
Erste Wertindikation: Einige Portale bieten algorithmische Immobilienbewertungen als erste Orientierung. Diese basieren auf Vergleichsdaten und teils KI-Analysen, ersetzen jedoch kein professionelles Gutachten.
Kritische Aspekte
Motivation der Makler: Makler, die für Leads bezahlen, stehen unter wirtschaftlichem Druck, Aufträge zu gewinnen. Dies kann zu überhöhten Verkaufspreiseinschätzungen führen, um den Auftrag zu erhalten.
Qualitätsselektion: Die Auswahl erfolgt primär nach Verfügbarkeit und Zahlungsbereitschaft der Makler. Die fachliche Qualifikation oder nachweisbare Erfolgsquote fließt nicht zwingend in die Vermittlung ein.
Lokale Marktkenntnis: Bei überregional tätigen Plattformen kann die lokale Expertise der vermittelten Makler variieren.
Datenschutz: Eigentümer sollten die Verwendung ihrer Kontaktdaten prüfen. Portale leiten Anfragen typischerweise an bis zu drei passende Makler weiter, wobei die Datenweitergabe auf Basis von Einwilligung und Transparenz nach Art. 6 DSGVO erfolgen muss. Telefon- und E-Mail-Werbung durch Makler unterliegt zudem den Regelungen des § 7 UWG und erfordert in der Regel eine Einwilligung.
Hybridmakler
Hybridmakler kombinieren zentrale digitale Infrastruktur mit lokalen Maklern. Die Vorteile liegen in standardisierten Prozessen, professioneller Fotografie und größerer Reichweite durch konzernweite Marketingmaßnahmen.
Nachteile können reduzierter persönlicher Kontakt und eingeschränkte lokale Marktkenntnis sein. Die Verfügbarkeit einzelner Ansprechpartner kann bei hoher Auslastung limitiert sein.
Auswahlkriterien
Bei der Nutzung von Maklervermittlungsportalen sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden:
Prüfung der Maklererlaubnis: Fordern Sie eine Kopie der Erlaubnis nach § 34c GewO an oder prüfen Sie die Angaben im Impressum. Ein öffentliches Register für § 34c GewO existiert nicht. Makler unterliegen zudem einer Weiterbildungspflicht von 20 Stunden in drei Jahren gemäß § 34c Abs. 2a GewO i.V.m. § 15b MaBV.
Regionale Präsenz: Ist der Makler in der betreffenden Region aktiv und verfügt über Marktkenntnisse?
Referenzen: Existieren nachprüfbare Verkaufserfolge in vergleichbaren Objektkategorien?
Provisionsstruktur: Bei Kaufverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser (Käufer als Verbraucher) gelten seit 23.12.2020 die §§ 656a bis 656d BGB. Diese schreiben Textform, hälftige Teilung bei Doppeltätigkeit und eine maximale Abwälzung von 50 Prozent vor. Die BGH-Rechtsprechung 2025 untersagt Umgehungen dieser Regelungen. Bei Mehrfamilienhäusern oder Anlageimmobilien finden diese Vorschriften keine Anwendung.
Persönliches Gespräch: Ein ausführliches Kennenlernen vor Vertragsabschluss ermöglicht die Bewertung von Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit.
Alternativen
Neben Vermittlungsportalen existieren weitere Wege zur Maklersuche:
Persönliche Empfehlungen: Referenzen aus dem persönlichen Umfeld bieten häufig verlässlichere Qualitätshinweise.
Lokale Recherche: Direkte Kontaktaufnahme zu Maklern, die regelmäßig in der betreffenden Region vermitteln.
IHK-Auskunft: Industrie- und Handelskammern informieren über das Erlaubnisverfahren nach § 34c GewO. Ein öffentliches, bundesweites Register zugelassener Immobilienmakler existiert nicht. Einzelne IHKs bieten teilweise Branchenverzeichnisse an.
Einordnung
Maklervermittlungsportale bieten eine praktische Übersicht über verfügbare Makler und ermöglichen einen ersten Vergleich. Sie ersetzen jedoch nicht die sorgfältige Prüfung und persönliche Auswahl des Maklers.
Die endgültige Entscheidung sollte auf Basis persönlicher Gespräche, nachprüfbarer Referenzen und der Bewertung der lokalen Expertise getroffen werden. Die Geschwindigkeit der Vermittlung sollte nicht zu übereilten Vertragsabschlüssen führen.
Bei Online-Maklerverträgen ist auf die korrekte Gestaltung der Bestellschaltfläche nach § 312j BGB zu achten. Der BGH hat im Oktober 2025 entschieden, dass Online-Maklerverträge mit unzureichender Button-Beschriftung (z.B. neutral "Senden" statt eindeutiger Hinweis auf Zahlungspflicht) nichtig sein können.
Siehe auch
Weblinks
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