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Nebenkostenprivileg

Das Nebenkostenprivileg für Kabel-TV ist Geschichte. Was das Ende für Mieter und Vermieter bedeutet.

Nebenkostenprivileg

Das Nebenkostenprivileg bezeichnete die bis zum 30. Juni 2024 bestehende Möglichkeit für Vermieter, die Kosten für Breitbandkabelanschlüsse über die Betriebskosten auf Mieter umzulegen. Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes vom 1. Dezember 2021 wurde dieses Privileg abgeschafft, mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2024.

Historische Regelung

Bis zum Ablauf der Übergangsfrist konnten Vermieter gemäß § 2 Nr. 15 Betriebskostenverordnung die Betriebs- und Grundgebühren für Gemeinschaftsantennenanlagen und Breitbandkabelanschlüsse als Betriebskosten auf Mieter umlegen. Dies ermöglichte Sammelverträge mit Kabelanbietern, bei denen alle Mieter eines Objekts über die Nebenkosten zur Finanzierung herangezogen wurden, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.

Abschaffungsgründe

Die Abschaffung erfolgte aus mehreren Gründen:

Wahlfreiheit der Mieter: Mieter, die den Kabelanschluss nicht nutzten (etwa wegen Satellitenempfangs, DVB-T2 oder reiner Internetnutzung), mussten dennoch die Kosten mittragen.

Marktöffnung: Die Aufhebung soll den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt fördern und Mieter in die Lage versetzen, frei zwischen Anbietern und Technologien zu wählen.

Technologische Entwicklung: Die zunehmende Verbreitung alternativer Empfangswege machte die Zwangsfinanzierung eines spezifischen Übertragungswegs rechtspolitisch fragwürdig.

Rechtslage seit 1. Juli 2024

Seit dem 1. Juli 2024 ist die Umlage von Kabelgebühren über die Betriebskosten unzulässig. Vermieter dürfen entsprechende Kosten nicht mehr auf Mieter abwälzen. Mieter sind frei, eigene Verträge mit Anbietern ihrer Wahl abzuschließen oder auf Kabelempfang gänzlich zu verzichten.

Auswirkungen für Mieter

Wahlfreiheit: Mieter können selbst entscheiden, welche Empfangsart sie nutzen möchten (Kabel, Satellit, DVB-T2, Internet-TV, Streaming).

Individuelle Vertragsgestaltung: Bei Interesse an Kabelempfang können Mieter eigene Verträge mit dem Anbieter ihrer Wahl zu selbst verhandelten Konditionen abschließen.

Reduzierung der Nebenkosten: Die bisherigen Kabelgebühren entfallen aus der Betriebskostenabrechnung, was zu einer Reduzierung der monatlichen Vorauszahlungen führen sollte.

Auswirkungen für Vermieter

Kündigung von Sammelverträgen: Bestehende Sammelverträge mit Kabelanbietern mussten fristgerecht gekündigt werden. Vermieter, die Kündigungsfristen versäumten, tragen die Kosten selbst, ohne Umlagemöglichkeit.

Anpassung der Nebenkostenabrechnungen: Ab dem Abrechnungszeitraum 2024 dürfen Kabelgebühren nur anteilig für die Monate Januar bis Juni abgerechnet werden.

Informationspflicht: Vermieter sollten Mieter proaktiv über die geänderte Rechtslage und deren Konsequenzen informieren.

Übergangsjahr 2024

Das Kalenderjahr 2024 stellt ein Übergangsjahr dar. In Betriebskostenabrechnungen für 2024 dürfen Kabelgebühren ausschließlich für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2024 anteilig umgelegt werden. Eine Umlage für die Monate Juli bis Dezember ist unzulässig und kann von Mietern angefochten werden.

Ausnahme: Glasfaseranschlüsse

Eine Ausnahme besteht für Glasfaseranschlüsse. Vermieter, die Glasfaserleitungen bis in die Wohnung verlegen lassen, dürfen ein Bereitstellungsentgelt über die Betriebskosten umlegen. Dieses ist auf maximal 60 Euro pro Jahr und Wohnung begrenzt und auf einen Zeitraum von maximal fünf Jahren (in Ausnahmefällen neun Jahren) beschränkt. Dies soll Anreize für den Glasfaserausbau schaffen.

Rechtliche Folgen bei Fehlabrechnung

Rechnen Vermieter Kabelgebühren für den Zeitraum ab 1. Juli 2024 ab, können Mieter innerhalb der Widerspruchsfrist von zwölf Monaten (§ 556 Absatz 3 Satz 6 BGB) Widerspruch einlegen und die Korrektur der Abrechnung verlangen. Die nicht umlagefähigen Positionen sind herauszurechnen.

Praktische Handlungsempfehlungen

Für Mieter: Prüfung der Nebenkostenabrechnung 2024 auf korrekte Abgrenzung der Kabelkosten. Bei Interesse an Kabelempfang Vergleich verschiedener Anbieter. Prüfung, ob alternative Empfangswege wirtschaftlicher sind.

Für Vermieter: Rechtzeitige Kündigung bestehender Sammelverträge. Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen. Korrekte anteilige Abrechnung für 2024. Information der Mieter über Änderungen.

Zusammenfassung

Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs zum 1. Juli 2024 beendet die Möglichkeit, Kabelgebühren über Betriebskosten umzulegen. Mieter erhalten Wahlfreiheit bei der Wahl des Empfangswegs, Vermieter müssen bestehende Verträge anpassen und Abrechnungen korrigieren. Das Jahr 2024 erfordert eine anteilige Abrechnung. Eine Ausnahme besteht für Glasfaseranschlüsse mit begrenztem Bereitstellungsentgelt.

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