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Arbeitnehmersparzulage: Staatliche Förderung für Ihre Immobilie

Die Arbeitnehmersparzulage fördert vermögenswirksame Leistungen - auch fürs Bausparen. So nutzen Sie die staatliche Unterstützung.

Arbeitnehmersparzulage: Staatliche Förderung fürs Eigenheim

Vermögenswirksame Leistungen kennt fast jeder. Dass der Staat zusätzlich was drauflegt, wissen dagegen viele nicht. Die Arbeitnehmersparzulage kann über die Jahre einige tausend Euro ausmachen - geschenkt vom Fiskus.

Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlicher Zuschuss zu Ihren vermögenswirksamen Leistungen (VL). Wenn Sie Ihr Geld in bestimmte Anlageformen stecken, legt der Staat einen Prozentsatz obendrauf.

Für angehende Immobilienbesitzer besonders interessant: Die Zulage gibt es auch fürs Bausparen. Und die ist höher als bei anderen Anlageformen.

Förderhöhe und Grenzen

Beim Bausparen sehen die Zahlen so aus:

Gefördert werden: Bis zu 470 Euro pro Jahr Zulage: 9% der eingezahlten Summe Maximale Förderung: 42,30 Euro pro Jahr

Bei Ehepaaren verdoppelt sich alles - vorausgesetzt, beide verdienen und sparen.

Das klingt erstmal nach wenig. Aber über die typische Bauspar-Sperrfrist von 7 Jahren summiert sich das:

  • Einzahlungen: 3.290 Euro

  • Zulagen: 296,10 Euro

Dazu kommt noch die Zinsgutschrift der Bausparkasse. Und wenn Sie die Wohnungsbauprämie ebenfalls nutzen, wird es noch mehr.

Wer bekommt die Zulage?

Es gibt Einkommensgrenzen. Für die Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen gelten:

Alleinstehende: Zu versteuerndes Einkommen bis 40.000 Euro Verheiratete: Zu versteuerndes Einkommen bis 80.000 Euro

Wichtig: Das zu versteuernde Einkommen ist nicht das Bruttogehalt. Nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und anderen Freibeträgen kommen viele unter die Grenze, auch wenn das Bruttogehalt höher aussieht.

Ein Single mit 45.000 Euro brutto kann durchaus noch förderberechtigt sein, wenn er hohe Werbungskosten oder Vorsorgeaufwendungen geltend macht.

So beantragen Sie die Zulage

Der Antrag läuft über Ihre Steuererklärung. In der Anlage VL tragen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen ein. Das Finanzamt prüft die Einkommensgrenzen und zahlt die Zulage automatisch aus.

Die Bausparkasse meldet Ihre Einzahlungen elektronisch ans Finanzamt. Sie müssen nur sicherstellen, dass die Anlage VL ausgefüllt ist.

Frist: Der Antrag muss bis vier Jahre nach Ende des Sparjahres eingereicht werden. Für 2024 also spätestens mit der Steuererklärung 2028.

Kombination mit der Wohnungsbauprämie

Clever wird es, wenn Sie beide Förderungen kombinieren. Die Wohnungsbauprämie gibt es zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage - für Einzahlungen, die nicht schon als VL gefördert werden.

Zahlen Sie also nur die 470 Euro über VL ein, können Sie weitere Beträge privat nachschießen und dafür die Wohnungsbauprämie kassieren.

Die Wohnungsbauprämie beträgt 10% auf bis zu 700 Euro pro Jahr (Alleinstehende) bzw. 1.400 Euro (Verheiratete). Das sind nochmal bis zu 70 bzw. 140 Euro extra.

Was mit dem Geld passieren muss

Hier gibt es eine wichtige Einschränkung: Die geförderten Beträge müssen wohnwirtschaftlich verwendet werden, wenn Sie die Zulage behalten wollen.

Das heißt konkret:

  • Bau oder Kauf einer Immobilie

  • Renovierung oder Modernisierung

  • Ablösung eines Immobilienkredits

Verwenden Sie das Geld anders, müssen Sie die Zulagen zurückzahlen. Ausnahme: Nach Ablauf der 7-jährigen Sperrfrist dürfen Sie frei über das Geld verfügen.

Praktisches Beispiel

Familie Müller plant den Hauskauf in 8 Jahren. Beide verdienen unter der Einkommensgrenze.

Herr Müller:

  • 470 Euro VL pro Jahr in Bausparvertrag

  • Arbeitnehmersparzulage: 42,30 Euro

  • Zusätzlich 700 Euro eigene Einzahlung für Wohnungsbauprämie: 70 Euro

Frau Müller: Gleiche Struktur, weitere 112,30 Euro pro Jahr.

Pro Jahr: 224,60 Euro staatliche Förderung In 8 Jahren: Fast 1.800 Euro geschenkt

Dazu kommen die VL vom Arbeitgeber (bis zu 480 Euro pro Jahr bei vielen Tarifverträgen) und die Zinsen der Bausparkasse.

Lohnt sich das wirklich?

Bei den kleinen Beträgen stellt sich die Frage: Ist der Aufwand gerechtfertigt?

Kurze Antwort: Ja. Der Aufwand beschränkt sich auf das Ausfüllen eines Formulars bei der Steuererklärung. Die VL werden automatisch vom Gehalt abgezogen und an die Bausparkasse überwiesen.

Für 10 Minuten Arbeit im Jahr bekommen Sie rund 100 Euro geschenkt (als Alleinstehender) oder 200 Euro (als Ehepaar). Das ist ein guter Stundenlohn.

Häufige Fehler vermeiden

Antrag vergessen: Ohne Anlage VL in der Steuererklärung gibt es keine Zulage. Automatisch passiert nichts.

Falscher Vertrag: Nicht jeder Bausparvertrag ist VL-fähig. Achten Sie bei Abschluss darauf.

Sperrfrist unterschätzt: Wer vor Ablauf der 7 Jahre auflöst und das Geld nicht wohnwirtschaftlich nutzt, verliert die Zulagen.

Einkommensgrenze vergessen: Wer die Grenze überschreitet, verschenkt die Förderung. Prüfen Sie jährlich, ob Sie noch berechtigt sind.

Fazit

Die Arbeitnehmersparzulage ist kein Vermögensturbo - aber ein nettes Extra, das Sie mitnehmen sollten. Kombiniert mit der Wohnungsbauprämie und den vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber, summiert sich über die Jahre ein ordentlicher Beitrag zum Eigenkapital.

Der Aufwand ist minimal, der Nützen real. Wenn Sie unter den Einkommensgrenzen liegen und irgendwann eine Immobilie kaufen wollen, sollten Sie die Förderung nicht liegen lassen.

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