Belastungsvollmacht: Was Sie beim Immobilienkauf wissen müssen
Die Belastungsvollmacht ermöglicht die Grundschuldbestellung vor der Eigentumsumschreibung. So funktioniert dieses wichtige Instrument.
Belastungsvollmacht: Schneller zur Finanzierung
Beim Immobilienkauf vergehen oft Wochen zwischen Kaufvertragsunterschrift und Eigentumsumschreibung. Die Bank will aber eine Grundschuld als Sicherheit - möglichst sofort. Die Lösung: die Belastungsvollmacht.
Was ist eine Belastungsvollmacht?
Eine Belastungsvollmacht berechtigt Sie als Käufer, das Grundstück schon vor der Eigentumsumschreibung mit einer Grundschuld zu belasten. Der Verkäufer erteilt Ihnen diese Vollmacht im Kaufvertrag.
Im Klartext: Sie sind noch nicht Eigentümer, dürfen aber schon eine Schuld auf die Immobilie eintragen lassen. Das klingt merkwürdig, ist aber gängige Praxis.
Warum ist das nötig?
Der Ablauf beim Immobilienkauf dauert. Typischerweise vergehen 3 bis 6 Monate zwischen Vertragsunterschrift und Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
In dieser Zeit muss aber der Kaufpreis gezahlt werden - oft innerhalb von 4 bis 8 Wochen nach Vertragsabschluss. Und die Bank zahlt erst, wenn sie eine Sicherheit hat.
Ohne Belastungsvollmacht müssten Sie warten, bis Sie Eigentümer sind. Dann erst könnte die Grundschuld eingetragen werden. Das würde den gesamten Ablauf um Monate verzögern.
Wie funktioniert die Belastungsvollmacht praktisch?
Schritt 1: Im Kaufvertrag vereinbaren
Die Belastungsvollmacht wird im notariellen Kaufvertrag erteilt. Der Verkäufer bevollmächtigt Sie, das Grundstück zu seinen Lasten mit einer Grundschuld zu belasten.
Schritt 2: Grundschuld bestellen
Mit der Vollmacht in der Hand können Sie beim Notar die Grundschuldbestellungsurkunde unterschreiben. Diese wird dann beim Grundbuchamt eingereicht.
Schritt 3: Eintragung abwarten
Das Grundbuchamt trägt die Grundschuld ein - obwohl Sie noch nicht Eigentümer sind. Die Grundschuld erscheint in Abteilung III des Grundbuchs.
Schritt 4: Darlehen wird ausgezahlt
Mit der eingetragenen Grundschuld (oder der Notarbestätigung) zahlt die Bank das Darlehen aus. Sie können den Kaufpreis überweisen.
Schritt 5: Eigentumsumschreibung
Nach Kaufpreiszahlung wird die Eigentumsumschreibung im Grundbuch vollzogen. Sie werden Eigentümer - die Grundschuld war schon vorher da.
Was die Belastungsvollmacht enthält
Eine typische Belastungsvollmacht im Kaufvertrag umfasst:
Die Berechtigung zur Eintragung einer Grundschuld
Die Höhe der maximalen Belastung (meist Kaufpreis plus Nebenkosten)
Die Rangstelle der Grundschuld
Die Bedingung, dass die Belastung nur zur Kaufpreisfinanzierung dient
Oft wird die Vollmacht an Bedingungen geknüpft - etwa dass eine Auflassungsvormerkung zu Ihren Gunsten eingetragen ist.
Risiken für den Verkäufer
Der Verkäufer geht ein Risiko ein: Er ist noch Eigentümer, aber Sie belasten sein Grundstück. Theoretisch könnte das schiefgehen.
Deshalb verlangen Verkäufer Sicherheiten:
Auflassungsvormerkung: Diese wird vor der Grundschuld eingetragen und sichert Ihren Anspruch auf Eigentumsübertragung.
Auszahlung nur an den Verkäufer: Die Grundschuld wird aufgrund der Belastungsvollmacht eingetragen; zur Absicherung des Verkäufers ordnet der Notar treuhänderische Zahlungsanweisungen an. Die Bank zahlt den Kaufpreis direkt an den Verkäufer oder auf ein Notaranderkonto (letzteres nur bei berechtigtem Sicherungsinteresse gemäß § 54a BeurkG).
Risiken für den Käufer
Auch Sie tragen Risiken. Was, wenn der Kaufvertrag platzt, aber die Grundschuld schon eingetragen ist?
In diesem Fall muss die Grundschuld wieder gelöscht werden. Das verursacht Kosten und Aufwand. Die Bank wird auch keine Auszahlung vornehmen, wenn der Kauf nicht zustande kommt.
Absicherung: Achten Sie darauf, dass die Grundschuld erst eingetragen wird, wenn alle Voraussetzungen für den Kaufpreisanspruch des Verkäufers erfüllt sind.
Belastungsvollmacht bei Neubauten
Bei Bauträgerverträgen ist die Situation etwas anders. Hier kaufen Sie eine Immobilie, die noch gar nicht existiert.
Die Belastungsvollmacht ermöglicht trotzdem die Finanzierung. Die Grundschuld wird auf dem Grundstück eingetragen, das der Bauträger noch besitzt.
Bauträgerverträge sind in §§ 650u, 650v BGB geregelt. Abschlagszahlungen sind nur nach § 3 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) zulässig und folgen einem Zahlungsplan nach Baufortschritt. Zusätzliche Sicherheiten sind hier besonders wichtig - etwa die Verpflichtung des Bauträgers, das Darlehen nur entsprechend dem Baufortschritt abzurufen.
Kosten der Belastungsvollmacht
Die Belastungsvollmacht selbst kostet nichts extra - sie ist Teil des Kaufvertrags und mit dessen Gebühren abgegolten.
Kosten entstehen für:
Die Grundschuldbestellung beim Notar
Die Eintragung im Grundbuch
Diese Kosten fallen aber sowieso an - mit oder ohne Belastungsvollmacht. Die Vollmacht ermöglicht nur, dass es schneller geht.
Häufige Fragen
Ist eine Belastungsvollmacht zwingend nötig?
Nein, theoretisch könnten Sie warten, bis Sie Eigentümer sind. Aber das ist unpraktisch und verzögert alles um Monate.
Kann der Verkäufer die Vollmacht widerrufen?
Vollmachten sind grundsätzlich widerruflich (§ 168 BGB). Eine Unwiderruflichkeitsabrede ist nur in engen Grenzen zulässig und muss im Grundverhältnis (Kaufvertrag) vereinbart sein. Im Kaufvertrag wird die Belastungsvollmacht in der Regel unwiderruflich erteilt, sonst wäre sie für die Finanzierung wertlos. Ein Widerruf aus wichtigem Grund bleibt aber möglich.
Was passiert bei Insolvenz des Verkäufers?
Die Auflassungsvormerkung schützt Sie. Sie haben einen gesicherten Anspruch auf Eigentumsübertragung, der auch in der Insolvenz Bestand hat.
Fazit
Die Belastungsvollmacht ist ein Standardinstrument beim Immobilienkauf. Sie überbrückt die Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss und Eigentumsumschreibung und macht die zügige Finanzierung erst möglich.
Achten Sie darauf, dass die Vollmacht korrekt formuliert ist und alle Sicherheiten enthalten sind. Ihr Notar wird Sie beraten - nutzen Sie diese Beratung.
✓ Vielen Dank für Ihr Feedback!