Belastungsvollmacht: Was Sie beim Immobilienkauf wissen müssen
Die Belastungsvollmacht ermöglicht die Grundschuldbestellung vor der Eigentumsumschreibung. So funktioniert das Instrument - und so erlischt es wieder.
Zuletzt aktualisiert: 11.06.2026
Belastungsvollmacht: Schneller zur Finanzierung
Beim Immobilienkauf vergehen oft Wochen zwischen Kaufvertragsunterschrift und Eigentumsumschreibung. Die Bank will aber eine Grundschuld als Sicherheit - möglichst sofort. Die Lösung: die Belastungsvollmacht.
Was ist eine Belastungsvollmacht?
Eine Belastungsvollmacht berechtigt Sie als Käufer, das Grundstück schon vor der Eigentumsumschreibung mit einer Grundschuld zu belasten. Der Verkäufer erteilt Ihnen diese Vollmacht im Kaufvertrag.
Im Klartext: Sie sind noch nicht Eigentümer, dürfen aber schon eine Schuld auf die Immobilie eintragen lassen. Das klingt merkwürdig, ist aber gängige Praxis.
Warum ist das nötig?
Der Ablauf beim Immobilienkauf dauert. Typischerweise vergehen 3 bis 6 Monate zwischen Vertragsunterschrift und Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
In dieser Zeit muss aber der Kaufpreis gezahlt werden - oft innerhalb von 4 bis 8 Wochen nach Vertragsabschluss. Und die Bank zahlt erst, wenn sie eine Sicherheit hat.
Ohne Belastungsvollmacht müssten Sie warten, bis Sie Eigentümer sind. Dann erst könnte die Grundschuld eingetragen werden. Das würde den gesamten Ablauf um Monate verzögern.
Wie funktioniert die Belastungsvollmacht praktisch?
Schritt 1: Im Kaufvertrag vereinbaren
Die Belastungsvollmacht wird im notariellen Kaufvertrag erteilt. Der Verkäufer bevollmächtigt Sie, das Grundstück zu seinen Lasten mit einer Grundschuld zu belasten.
Schritt 2: Grundschuld bestellen
Mit der Vollmacht in der Hand können Sie beim Notar die Grundschuldbestellungsurkunde unterschreiben. Diese wird dann beim Grundbuchamt eingereicht.
Schritt 3: Eintragung abwarten
Das Grundbuchamt trägt die Grundschuld ein - obwohl Sie noch nicht Eigentümer sind. Die Grundschuld erscheint in Abteilung III des Grundbuchs.
Schritt 4: Darlehen wird ausgezahlt
Mit der eingetragenen Grundschuld (oder der Notarbestätigung) zahlt die Bank das Darlehen aus. Sie können den Kaufpreis überweisen.
Schritt 5: Eigentumsumschreibung
Nach Kaufpreiszahlung wird die Eigentumsumschreibung im Grundbuch vollzogen. Sie werden Eigentümer - die Grundschuld war schon vorher da.
Was die Belastungsvollmacht enthält
Eine typische Belastungsvollmacht im Kaufvertrag umfasst:
Die Berechtigung zur Eintragung einer Grundschuld
Die Höhe der maximalen Belastung (meist Kaufpreis plus Nebenkosten)
Die Rangstelle der Grundschuld
Die Bedingung, dass die Belastung nur zur Kaufpreisfinanzierung dient
Oft wird die Vollmacht an Bedingungen geknüpft - etwa dass eine Auflassungsvormerkung zu Ihren Gunsten eingetragen ist.
Risiken für den Verkäufer
Der Verkäufer geht ein Risiko ein: Er ist noch Eigentümer, aber Sie belasten sein Grundstück. Theoretisch könnte das schiefgehen.
Deshalb verlangen Verkäufer Sicherheiten:
Auflassungsvormerkung: Diese wird vor der Grundschuld eingetragen und sichert Ihren Anspruch auf Eigentumsübertragung.
Auszahlung nur an den Verkäufer: Die Grundschuld wird aufgrund der Belastungsvollmacht eingetragen; zur Absicherung des Verkäufers ordnet der Notar treuhänderische Zahlungsanweisungen an. Die Bank zahlt den Kaufpreis direkt an den Verkäufer oder auf ein Notaranderkonto (letzteres nur bei berechtigtem Sicherungsinteresse gemäß § 54a BeurkG).
Risiken für den Käufer
Auch Sie tragen Risiken. Was, wenn der Kaufvertrag platzt, aber die Grundschuld schon eingetragen ist?
In diesem Fall muss die Grundschuld wieder gelöscht werden. Das verursacht Kosten und Aufwand. Die Bank wird auch keine Auszahlung vornehmen, wenn der Kauf nicht zustande kommt.
Absicherung: Achten Sie darauf, dass die Grundschuld erst eingetragen wird, wenn alle Voraussetzungen für den Kaufpreisanspruch des Verkäufers erfüllt sind.
Belastungsvollmacht bei Neubauten
Bei Bauträgerverträgen ist die Situation etwas anders. Hier kaufen Sie eine Immobilie, die noch gar nicht existiert.
Die Belastungsvollmacht ermöglicht trotzdem die Finanzierung. Die Grundschuld wird auf dem Grundstück eingetragen, das der Bauträger noch besitzt.
Bauträgerverträge sind in §§ 650u, 650v BGB geregelt. Abschlagszahlungen sind nur nach § 3 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) zulässig und folgen einem Zahlungsplan nach Baufortschritt. Zusätzliche Sicherheiten sind hier besonders wichtig - etwa die Verpflichtung des Bauträgers, das Darlehen nur entsprechend dem Baufortschritt abzurufen.
Kosten der Belastungsvollmacht
Die Belastungsvollmacht selbst kostet nichts extra - sie ist Teil des Kaufvertrags und mit dessen Gebühren abgegolten.
Kosten entstehen für:
Die Grundschuldbestellung beim Notar
Die Eintragung im Grundbuch
Diese Kosten fallen aber sowieso an - mit oder ohne Belastungsvollmacht. Die Vollmacht ermöglicht nur, dass es schneller geht.
Wann erlischt die Belastungsvollmacht
Die Belastungsvollmacht hat ihren Zweck erfüllt - die Grundschuld ist eingetragen, der Kaufpreis bezahlt, Sie sind Eigentümer. In den meisten Fällen müssen Sie sich um die Löschung nicht kümmern. Die Belastungsvollmacht erlischt von selbst:
Bei Eigentumsumschreibung
Sobald Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, wird die Belastungsvollmacht gegenstandslos. Sie brauchen keine Vollmacht mehr, um Ihr eigenes Grundstück zu belasten - das können Sie als Eigentümer sowieso.
Bei Zweckerfüllung
Die Vollmacht wurde für einen bestimmten Zweck erteilt: die Finanzierung des Kaufpreises. Ist dieser Zweck erfüllt, erlischt sie.
Bei Fristablauf
Manche Kaufverträge enthalten eine zeitliche Befristung der Vollmacht. Nach Ablauf dieser Frist ist sie nicht mehr gültig.
Wann muss aktiv gelöscht werden
Es gibt Situationen, in denen eine aktive Löschung oder Rückgabe nötig wird:
Kaufvertrag wird rückabgewickelt
Der Kauf platzt - sei es durch Rücktritt, Anfechtung oder Aufhebungsvertrag. Wurde die Grundschuld schon eingetragen, muss sie gelöscht werden.
Die Belastungsvollmacht selbst wird nicht aus dem Grundbuch gelöscht (sie stand dort nie drin), aber die damit eingetragene Grundschuld muss weg.
Grundschuld wurde noch nicht genutzt
Sie haben die Vollmacht bekommen, aber die Finanzierung kam anders zustande. Die Grundschuld wurde nie eingetragen. In diesem Fall ist die Vollmacht noch "offen".
Rechtlich erlischt sie mit der Eigentumsumschreibung. Aber für ein sauberes Verhältnis sollte das dokumentiert werden.
Finanzierung wird umgestellt
Sie wollen eine andere Bank nehmen oder die Finanzierung anders strukturieren. Die ursprüngliche Belastungsvollmacht passt nicht mehr.
Hier kann eine neue Vollmacht nötig sein - oder die alte wird entsprechend angepasst.
Löschung der eingetragenen Grundschuld
Wenn die mit der Belastungsvollmacht eingetragene Grundschuld gelöscht werden soll, brauchen Sie:
Löschungsbewilligung der Bank: Die Bank erklärt, dass sie auf die Grundschuld verzichtet.
Antrag beim Grundbuchamt: Der Notar reicht den Löschungsantrag ein.
Löschungsvermerk: Das Grundbuchamt trägt die Löschung ein.
Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind wertabhängig. Für die Grundbuchlöschung fällt nach KV 14140 eine 0,5-Gebühr an, die sich nach § 34 GNotKG berechnet. Hinzu kommen Notargebühren, ebenfalls wertabhängig nach GNotKG.
In der Praxis liegen die Gesamtkosten (Notar + Grundbuch) bei etwa 0,2% bis 0,4% der Grundschuldsumme. Bei einer Grundschuld über 200.000 Euro sind das zusammen etwa 400 bis 800 Euro.
Sonderfälle beim Erlöschen
Vollmacht für mehrere Grundschulden
Manche Kaufverträge erlauben die Eintragung mehrerer Grundschulden - etwa für verschiedene Darlehensgeber. Hier gilt: Die Vollmacht erlischt erst, wenn alle berechtigten Nutzungen erfolgt sind oder der Eigentumswechsel vollzogen ist.
Vollmacht wurde überschritten
Was, wenn eine höhere Grundschuld eingetragen wurde als die Vollmacht erlaubt? Die überschießende Eintragung ist anfechtbar und kann korrigiert werden.
In der Praxis prüft das Grundbuchamt die Vollmacht vor der Eintragung gemäß § 27 GBO (fehlende Eigentümerzustimmung bei überschießendem Umfang). Fehler kommen selten vor.
Nach Eigentumsumschreibung prüfen
Kontrollieren Sie den Grundbuchauszug, ob alles korrekt eingetragen ist - Ihr Eigentum und die Grundschuld. Halten Sie alle Unterlagen zur Finanzierung und zur Grundschuldbestellung griffbereit. Wenn Sie später die Bank wechseln wollen, klären Sie frühzeitig, wie mit der bestehenden Grundschuld umgegangen wird (Abtretung oder Löschung und Neueintragung).
Häufige Fragen
Ist eine Belastungsvollmacht zwingend nötig?
Nein, theoretisch könnten Sie warten, bis Sie Eigentümer sind. Aber das ist unpraktisch und verzögert alles um Monate.
Kann der Verkäufer die Vollmacht widerrufen?
Vollmachten sind grundsätzlich widerruflich (§ 168 BGB). Eine Unwiderruflichkeitsabrede ist nur in engen Grenzen zulässig und muss im Grundverhältnis (Kaufvertrag) vereinbart sein. Im Kaufvertrag wird die Belastungsvollmacht in der Regel unwiderruflich erteilt, sonst wäre sie für die Finanzierung wertlos. Ein Widerruf aus wichtigem Grund bleibt aber möglich.
Was passiert bei Insolvenz des Verkäufers?
Die Auflassungsvormerkung schützt Sie. Sie haben einen gesicherten Anspruch auf Eigentumsübertragung, der auch in der Insolvenz Bestand hat.
Fazit
Die Belastungsvollmacht ist ein Standardinstrument beim Immobilienkauf. Sie überbrückt die Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss und Eigentumsumschreibung und macht die zügige Finanzierung erst möglich.
Achten Sie darauf, dass die Vollmacht korrekt formuliert ist und alle Sicherheiten enthalten sind. Ihr Notar wird Sie beraten - nutzen Sie diese Beratung.
Häufig gestellte Fragen
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Eine Belastungsvollmacht ist die im notariellen Kaufvertrag erteilte Ermächtigung des Verkäufers an den Käufer, das Grundstück schon vor Eigentumsumschreibung mit einer Grundschuld zu belasten. Damit kann der Käufer, obwohl er noch nicht Eigentümer ist, die Grundschuld bestellen und ins Grundbuch eintragen lassen, um die Finanzierung zu sichern.
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Banken zahlen den Kaufpreis meist erst aus, wenn eine Grundschuld als Sicherheit eingetragen ist, während zwischen Vertragsunterschrift und Eigentumsumschreibung typischerweise 3 bis 6 Monate liegen. Die Belastungsvollmacht überbrückt diese Zeit, ermöglicht die vorzeitige Grundschuldbestellung und damit die zügige Auszahlung des Darlehens und die fristgerechte Kaufpreiszahlung.
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Der Verkäufer bleibt zunächst Eigentümer, während sein Grundstück bereits mit einer Grundschuld belastet wird; geht etwas schief, könnte er mit einer Belastung auf seinem Eigentum zurückbleiben. Zur Risikobegrenzung werden daher regelmäßig eine vorherige Auflassungsvormerkung und treuhänderische Zahlungsanweisungen vereinbart, damit die Bank den Kaufpreis direkt an den Verkäufer oder bei berechtigtem Sicherungsinteresse auf ein Notaranderkonto nach § 54a BeurkG zahlt.
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Die Absicherung erfolgt typischerweise durch eine vor der Grundschuld eingetragene Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers sowie durch treuhänderische Zahlungsanweisungen des Notars, die die Auszahlung direkt an den Verkäufer steuern. Zudem enthält die Vollmacht in der Regel inhaltliche Beschränkungen wie Höchstbetrag, Rangstelle und den Zweck „nur zur Kaufpreisfinanzierung“, und sie wird im Kaufvertrag regelmäßig unwiderruflich erteilt, wobei ein Widerruf aus wichtigem Grund möglich bleibt. In der Praxis wird die Grundschuldbestellung häufig von der Erfüllung dieser Voraussetzungen abhängig gemacht.
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Sie erlischt regelmäßig automatisch mit der Eigentumsumschreibung oder sobald der Finanzierungszweck erfüllt ist. Ist die Vollmacht befristet, endet sie mit Fristablauf. Bei Vollmachten für mehrere Grundschulden erlischt sie erst nach allen zulässigen Nutzungen oder mit dem Eigentumswechsel.
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Eine eigenständige Löschung der Belastungsvollmacht erfolgt nicht, weil sie nicht im Grundbuch steht und nach Zweckerfüllung gegenstandslos ist. Nur eine aufgrund der Vollmacht eingetragene Grundschuld wird aktiv gelöscht: Die Bank erteilt eine Löschungsbewilligung, der Notar stellt den Antrag beim Grundbuchamt. Das Grundbuchamt trägt die Löschung ein. Wurde die Vollmacht nie genutzt, genügt in der Regel die Dokumentation, dass sie mit Eigentumsumschreibung erloschen ist.
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Die Bank gibt die Löschungsbewilligung ab, der Notar veranlasst mit dieser Unterlage den Löschungsantrag beim Grundbuchamt. Das Grundbuchamt nimmt die Löschung vor. Die Belastungsvollmacht selbst veranlasst niemand zur Löschung, sie erlischt automatisch.
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