Belastungsvollmacht Löschung: Wann und wie sie erlischt
Die Belastungsvollmacht erlischt automatisch oder muss aktiv gelöscht werden. Erfahren Sie, wann welcher Fall eintritt.
Belastungsvollmacht Löschung: Was Sie wissen müssen
Die Belastungsvollmacht hat ihren Zweck erfüllt - die Grundschuld ist eingetragen, der Kaufpreis bezahlt, Sie sind Eigentümer. Was passiert jetzt mit der Vollmacht?
Wann erlischt die Belastungsvollmacht automatisch?
In den meisten Fällen müssen Sie sich um die Löschung nicht kümmern. Die Belastungsvollmacht erlischt von selbst:
Bei Eigentumsumschreibung
Sobald Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, wird die Belastungsvollmacht gegenstandslos. Sie brauchen keine Vollmacht mehr, um Ihr eigenes Grundstück zu belasten - das können Sie als Eigentümer sowieso.
Bei Zweckerfüllung
Die Vollmacht wurde für einen bestimmten Zweck erteilt: die Finanzierung des Kaufpreises. Ist dieser Zweck erfüllt, erlischt sie.
Bei Fristablauf
Manche Kaufverträge enthalten eine zeitliche Befristung der Vollmacht. Nach Ablauf dieser Frist ist sie nicht mehr gültig.
Wann muss aktiv gelöscht werden?
Es gibt Situationen, in denen eine aktive Löschung oder Rückgabe nötig wird:
Kaufvertrag wird rückabgewickelt
Der Kauf platzt - sei es durch Rücktritt, Anfechtung oder Aufhebungsvertrag. Wurde die Grundschuld schon eingetragen, muss sie gelöscht werden.
Die Belastungsvollmacht selbst wird nicht aus dem Grundbuch gelöscht (sie stand dort nie drin), aber die damit eingetragene Grundschuld muss weg.
Grundschuld wurde noch nicht genutzt
Sie haben die Vollmacht bekommen, aber die Finanzierung kam anders zustande. Die Grundschuld wurde nie eingetragen. In diesem Fall ist die Vollmacht noch "offen".
Rechtlich erlischt sie mit der Eigentumsumschreibung. Aber für ein sauberes Verhältnis sollte das dokumentiert werden.
Finanzierung wird umgestellt
Sie wollen eine andere Bank nehmen oder die Finanzierung anders strukturieren. Die ursprüngliche Belastungsvollmacht passt nicht mehr.
Hier kann eine neue Vollmacht nötig sein - oder die alte wird entsprechend angepasst.
Das Verfahren bei Löschung der Grundschuld
Wenn die mit der Belastungsvollmacht eingetragene Grundschuld gelöscht werden soll, brauchen Sie:
Löschungsbewilligung der Bank: Die Bank erklärt, dass sie auf die Grundschuld verzichtet.
Antrag beim Grundbuchamt: Der Notar reicht den Löschungsantrag ein.
Löschungsvermerk: Das Grundbuchamt trägt die Löschung ein.
Die Belastungsvollmacht selbst muss nicht gelöscht werden - sie ist ein Teil des Kaufvertrags und hat nach Zweckerfüllung keine Wirkung mehr.
Kosten bei Löschung
Die Löschung einer Grundschuld kostet:
Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind wertabhängig. Für die Grundbuchlöschung fällt nach KV 14140 eine 0,5-Gebühr an, die sich nach § 34 GNotKG berechnet. Hinzu kommen Notargebühren, ebenfalls wertabhängig nach GNotKG.
In der Praxis liegen die Gesamtkosten (Notar + Grundbuch) bei etwa 0,2% bis 0,4% der Grundschuldsumme. Bei einer Grundschuld über 200.000 Euro sind das zusammen etwa 400 bis 800 Euro.
Sonderfälle
Vollmacht für mehrere Grundschulden
Manche Kaufverträge erlauben die Eintragung mehrerer Grundschulden - etwa für verschiedene Darlehensgeber. Hier gilt: Die Vollmacht erlischt erst, wenn alle berechtigten Nützungen erfolgt sind oder der Eigentumswechsel vollzogen ist.
Vollmacht wurde überschritten
Was, wenn eine höhere Grundschuld eingetragen wurde als die Vollmacht erlaubt? Die überschießende Eintragung ist anfechtbar und kann korrigiert werden.
In der Praxis prüft das Grundbuchamt die Vollmacht vor der Eintragung gemäß § 27 GBO (fehlende Eigentümerzustimmung bei überschießendem Umfang). Fehler kommen selten vor.
Verkäufer widerruft die Vollmacht
Theoretisch möglich, wenn die Vollmacht nicht als unwiderruflich erteilt wurde. In der Praxis würde das den gesamten Kaufvertrag gefährden und zu Schadensersatzansprüchen führen.
Tipps für Käufer
Dokumentation aufbewahren: Halten Sie alle Unterlagen zur Finanzierung und zur Grundschuldbestellung griffbereit. Das erleichtert spätere Vorgänge.
Nach Eigentumsumschreibung prüfen: Kontrollieren Sie den Grundbuchauszug, ob alles korrekt eingetragen ist - Ihr Eigentum und die Grundschuld.
Bei Umfinanzierung rechtzeitig handeln: Wenn Sie die Bank wechseln wollen, klären Sie frühzeitig, wie mit der bestehenden Grundschuld umgegangen wird (Abtretung oder Löschung und Neueintragung).
Fazit
Die Löschung einer Belastungsvollmacht ist meist kein aktiver Vorgang. Sie erlischt automatisch mit der Eigentumsumschreibung.
Problematisch wird es nur, wenn der Kauf nicht wie geplant abläuft. Dann müssen eventuell eingetragene Grundschulden gelöscht werden - was Zeit und Geld kostet. Achten Sie deshalb darauf, dass die Finanzierung steht, bevor die Grundschuld eingetragen wird.
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