Sollzinssatz: Der gebundene Zinssatz im Vertrag
Der Sollzinssatz ist der vertraglich vereinbarte Zinssatz. Erfahren Sie was er bedeutet und wie er sich vom Effektivzins unterscheidet.
Sollzinssatz: Der gebundene Zinssatz im Vertrag
In Ihrem Kreditvertrag steht der Sollzinssatz. Das ist der Zinssatz den Sie auf Ihre Schuld zahlen. Aber Vorsicht: Er ist nicht das Gleiche wie der Effektivzins.
Was ist der Sollzinssatz?
Der Sollzinssatz - früher Nominalzins genannt - ist der Zinssatz der vertraglich für die Zinsbindungsfrist vereinbart wird.
Wenn im Vertrag 3,5% Sollzinssatz steht, zahlen Sie auf Ihre Restschuld genau diese 3,5% Zinsen pro Jahr.
Bei 200.000 Euro Schuld sind das 7.000 Euro Zinsen im Jahr. Oder etwa 583 Euro im Monat.
Sollzinssatz gebunden vs. variabel
Gebundener Sollzinssatz: Bleibt für die Zinsbindungsfrist fest. Ändert sich nicht, egal was am Markt passiert.
Variabler Sollzinssatz: Kann sich ändern. Meist alle 3 oder 6 Monate, orientiert am EURIBOR.
Bei Baufinanzierungen ist der gebundene Sollzinssatz Standard. Das gibt Planungssicherheit.
Der Unterschied zum Effektivzins
Der Effektivzins enthält mehr als nur den Sollzins:
Bearbeitungsgebühren
Disagio
Vermittlungskosten
Tilgungsverrechnung
Deshalb ist der Effektivzins immer höher als der Sollzinssatz. Bei einem sauberen Angebot ohne versteckte Kosten liegt der Unterschied bei etwa 0,1-0,2%.
Zum Vergleichen von Angeboten nutzen Sie den Effektivzins. Den Sollzinssatz brauchen Sie für die Steuer und die Ratenberechnung.
So wirkt sich der Sollzinssatz auf Ihre Rate aus
Die monatliche Zinsbelastung berechnet sich: Restschuld x Sollzinssatz / 12
Bei 250.000 Euro und 3,5% Sollzins: 250.000 x 3,5% / 12 = 729 Euro Zinsen pro Monat
Dazu kommt die Tilgung. Bei 2% anfänglicher Tilgung: 250.000 x 2% / 12 = 417 Euro Tilgung pro Monat
Gesamtrate: 729 + 417 = 1.146 Euro
Sollzins und Anschlussfinanzierung
Am Ende der Zinsbindung wird ein neuer Sollzinssatz vereinbart. Zu den dann gültigen Marktkonditionen.
Wenn der neue Sollzins höher ist, steigt Ihre Rate. Bei 250.000 Euro Restschuld macht 1% mehr Sollzins etwa 208 Euro mehr Rate.
Das ist das Zinsänderungsrisiko bei der Anschlussfinanzierung.
Der anfängliche effektive Jahreszins
Bei Baufinanzierungen sehen Sie oft den Begriff anfänglicher effektiver Jahreszins. Das bedeutet: Der Effektivzins gilt nur für die Zinsbindungsfrist.
Danach ändert er sich weil niemand weiß wo die Zinsen in 10 Jahren stehen.
Mein Rat
Achten Sie auf beide Werte: Sollzinssatz und Effektivzins.
Der Sollzins zeigt was Sie tatsächlich an Zinsen zahlen. Der Effektivzins zeigt die Gesamtkosten und ist zum Vergleich geeignet.
Große Abweichungen zwischen beiden sollten Sie stutzig machen. Da könnten versteckte Kosten lauern.
Häufig gestellte Fragen
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Der Sollzinssatz ist der im Kreditvertrag für die Zinsbindungsfrist vereinbarte Zinssatz, den Sie auf die jeweilige Restschuld zahlen. Früher wurde er Nominalzins genannt. Beispiel: Bei 200.000 Euro und 3,5% zahlen Sie 7.000 Euro Zinsen pro Jahr.
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Der Sollzins ist nur der vertragliche Zins auf die Restschuld, während der Effektivzins zusätzlich alle kreditbezogenen Kosten wie Gebühren, Disagio, Vermittlungskosten und die Tilgungsverrechnung einbezieht. Daher ist der Effektivzins immer höher; bei einem sauberen Angebot liegt die Differenz meist bei etwa 0,1-0,2%. Zum Angebotsvergleich dient der Effektivzins, der Sollzins ist vor allem für Steuer und Ratenberechnung relevant.
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Der Sollzinssatz wird zwischen Kreditnehmer und Bank im Kreditvertrag für eine bestimmte Zinsbindungsfrist fest vereinbart und orientiert sich am jeweiligen Marktzinsniveau. Bei variablen Darlehen wird er regelmäßig, meist alle 3 oder 6 Monate, anhand eines Referenzzinses wie dem EURIBOR angepasst. Nach Ablauf der Zinsbindung wird ein neuer Sollzins zu den dann gültigen Marktkonditionen vereinbart.
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Gebundener Sollzins bedeutet, dass der Zinssatz während der vereinbarten Zinsbindungsfrist unverändert bleibt, unabhängig davon, was am Markt passiert. Das ist bei Baufinanzierungen der Standard und bietet Planungssicherheit, weil sich die Rate in der Bindungszeit nicht wegen Zinsänderungen verändert.
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