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Wohnungsbaufoerderung in Deutschland

Die Wohnungsbaufoerderung umfasst staatliche Maßnahmen zur Unterstützung des Wohnungsbaus durch zinsguenstige Kredite, Zuschüsse und steuerliche Vergünstigungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.

Zuletzt aktualisiert: 13.01.2026

Wohnungsbauförderung in Deutschland

Die Wohnungsbauförderung bezeichnet das Gesamtsystem staatlicher Maßnahmen zur Förderung der Schaffung von Wohnraum in Deutschland. Sie umfasst finanzielle Instrumente wie zinsguenstige Darlehen, direkte Zuschüsse, Bürgschaften und steuerliche Vergünstigungen. Zu den steuerlichen Instrumenten gehören die degressive Abschreibung (AfA) von 5 Prozent über 6 Jahre für Mietwohnungsneubau sowie die Sonder-AfA mit angepassten Kostengrenzen. Die Förderung erfolgt durch Bund, Länder und Kommunen mit unterschiedlichen Programmen und Zielsetzungen.

Struktur und Zuständigkeiten

Das deutsche Fördersystem ist mehrstufig organisiert:

Bundesebene: Der Bund gewährt den Ländern seit 2020 Finanzhilfen nach Art. 104d GG für Investitionen im sozialen Wohnungsbau; die Ausgestaltung erfolgt jährlich per Verwaltungsvereinbarung. Zudem betreibt der Bund eigene Förderprogramme über die KfW-Bankengruppe. Die Länder entscheiden über die konkrete Verwendung der Finanzhilfen.

Landesebene: Die 16 Bundesländer verfügen über eigene Wohnungsbauförderprogramme mit länderspezifischen Regelungen. Die Umsetzung erfolgt über Landesförderbanken (z.B. BayernLabo, L-Bank, NRW.BANK). Jedes Land definiert eigene Förderrichtlinien, Einkommensgrenzen und Förderhöhen.

Kommunale Ebene: Städte und Gemeinden können ergänzende Programme auflegen, die auf lokale Bedarfe zugeschnitten sind.

Bundesförderung

Für das Jahr 2025 stellt der Bund den Ländern insgesamt 3,5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung, davon 500 Millionen Euro für das Programm "Junges Wohnen", das günstigen Wohnraum für Studierende und Auszubildende fördert. Langfristig sind bis 2029 insgesamt 23,5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau eingeplant.

Die Mittel werden als Finanzhilfen nach Art. 104d GG an die Länder übertragen, die über die Mittelverwendung nach eigenen Förderrichtlinien entscheiden. Eine direkte Auszahlung an Bauherren erfolgt nicht durch den Bund.

Landesförderung

Die Bundesländer haben unterschiedliche Fördersysteme entwickelt:

Bayern

Die BayernLabo wickelt die bayerische Wohnungsbauförderung ab. Das Programm umfasst Förderung für Eigenheimbau, Mietwohnungsbau und Modernisierung. Die Förderkonditionen sind regional differenziert und berücksichtigen unterschiedliche Preisniveaus in Ballungsräumen und ländlichen Gebieten.

Nordrhein-Westfalen

Das mehrjährige Wohnraumförderprogramm wurde bis 2027 auf 10,5 Milliarden Euro aufgestockt. Ab 2025 gilt eine einheitliche Anfangsverzinsung von 1,0 Prozent mit bis zu 30 Jahren Zinsverbilligung. Die NRW.BANK vergibt Fördermittel nach landeseigenen Kriterien.

Baden-Württemberg

Seit Januar 2025 gelten aktualisierte Förderbedingungen mit einem Festbetrag von 5.100 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche für die Baukostenberechnung. Die L-Bank fungiert als Förderinstitut des Landes.

Hamburg

Hamburg stellt für das Wohnraumförderprogramm 2025/2026 insgesamt 1,774 Milliarden Euro bereit. Der Förderbarwert für 2025 beträgt rund 906 Millionen Euro. Der Schwerpunkt liegt auf gefördertem Neubau, Modernisierung und Bindungsankauf.

Hessen

Das Land nimmt Anträge für Bauvorhaben zweimal jährlich entgegen (Stichtage 2025: 23. Mai und 19. September). Das Jahr 2024 erreichte ein Rekordvolumen von rund 786 Millionen Euro. Im März 2025 wurden zusätzlich knapp 36 Millionen Euro nicht abgerufene Mittel für weitere Projekte bereitgestellt.

Berlin

Berlin führte das Programm Sozialer Wohnungsbau 2014 wieder ein. Seit 2023 existiert eine erweiterte Förderung für Wohnungen mittlerer Einkommensgruppen (bis 220 Prozent der Einkommensgrenze nach § 9 WoFG).

Sozialer Wohnungsbau

Der Bestand an Sozialwohnungen in Deutschland ist seit Jahren rückläufig. Während 2010 rund 1,66 Millionen Sozialwohnungen existierten, lag der Bestand Ende 2024 bei 1.046.031 Einheiten. Jährlich fallen Wohnungen aus der Sozialbindung, während der Neubau den Rückgang nicht kompensiert.

Im Jahr 2024 wurden 61.934 neue Sozialwohnungen bewilligt, was einer Steigerung von rund 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Das politische Ziel der Bundesregierung liegt bei 100.000 Einheiten jährlich.

Die Trägerstruktur im sozialen Wohnungsbau zeigt folgende Verteilung: Kommunale Wohnungsunternehmen realisieren etwa 40 Prozent, private Bauherren etwa 45 Prozent und Genossenschaften rund 10 Prozent der geförderten Neubauten.

Förderung für private Bauherren

Private Bauherren und Immobilienkäufer können verschiedene Förderprogramme in Anspruch nehmen:

Wohneigentum für Familien (KfW 300)

Seit Oktober 2025 bietet das Programm Wohneigentum für Familien zinsgünstige Darlehen für Familien zum Bau oder Kauf klimafreundlicher Neubauten. Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre mit einer Zinsbindung von 10 Jahren. Die Kredithöhe variiert zwischen 170.000 und 270.000 Euro je nach Kinderzahl und Effizienzstandard. Die aktuellen Zinssätze sind variabel und können auf der KfW-Webseite eingesehen werden.

Jung kauft Alt (KfW 308)

Das Programm Jung kauft Alt fördert Familien beim Erwerb sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien mit anschließender Sanierung auf mindestens Effizienzhaus-85-Standard (seit 23. Oktober 2025) innerhalb von 54 Monaten. Die Kredithöchstbeträge liegen zwischen 100.000 und 150.000 Euro. Die Zinssätze sind variabel und auf der KfW-Webseite einsehbar. Der Antrag erfolgt über einen Finanzierungspartner.

Wohneigentumsprogramm (KfW 124)

Kredit bis 100.000 Euro für Kauf oder Bau selbstgenutzten Wohneigentums ohne besondere Energiestandard-Anforderungen.

Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298)

Das Programm fördert den Neubau klimafreundlicher Wohngebäude mit bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre. Das Programm richtet sich an Bauherren, die energieeffiziente Neubauten errichten möchten.

Steuerliche Förderung

Neben direkten Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten fördert der Staat den Wohnungsbau durch steuerliche Instrumente:

Degressive Abschreibung (AfA): Für Mietwohnungsneubau gilt im Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2029 eine degressive AfA von 5 Prozent jährlich über 6 Jahre, zusätzlich zur linearen AfA von 3 Prozent.

Sonder-AfA: Für geförderten Mietwohnungsneubau mit Effizienzhaus-40- oder QNG-Standard gelten angepasste Kostengrenzen (Bemessungsgrundlage bis 4.000 Euro pro Quadratmeter, Kostengrenze 5.200 Euro pro Quadratmeter).

Erhöhte lineare AfA: Für Wohngebäude beträgt die jährliche lineare Abschreibung 3 Prozent statt der üblichen 2 Prozent.

Antragswege

Die Antragstellung erfolgt je nach Förderart über unterschiedliche Institutionen:

Gewerblicher Mietwohnungsbau: Antragstellung bei der zuständigen Landesförderbank des jeweiligen Bundeslandes.

Eigenheimbau und -kauf: KfW-Förderung wird über die finanzierende Hausbank beantragt. Landesförderung ist separat bei der Landesförderbank zu beantragen.

Modernisierung und Sanierung: BEG-Einzelmaßnahmen werden beim BAFA beantragt. Heizungstausch-Zuschüsse für private Wohneigentümer laufen seit 2024 über die KfW. KfW-Kredite werden über die Hausbank beantragt.

Förderwirkung

Die staatliche Förderung bewirkt erhebliche Zinsersparnisse. Je nach aktuellem Zinsstand können durch KfW-Kredite mit vergünstigten Konditionen gegenüber marktüblichen Zinssätzen beträchtliche Ersparnisse über die Kreditlaufzeit entstehen. Hinzu kommen gegebenenfalls Landesförderungen von 5.000 bis 20.000 Euro je nach Bundesland. Die genaue Ersparnis hängt von den tagesaktuellen Konditionen ab, die bei der Hausbank oder auf der KfW-Webseite abgefragt werden können.

Entwicklung seit 2020

Der Wohnungsbau durchlief seit 2020 krisenhafte Phasen. Materialengpässe während der Corona-Pandemie, steigende Zinsen und Baukosten führten zu einem Rückgang der Baugenehmigungen. Zahlreiche Projekte wurden verschoben oder eingestellt.

Parallel wurde die staatliche Förderung ausgebaut. Die Mittel für den sozialen Wohnungsbau wurden verdoppelt, KfW-Programme wurden verbessert. Im Oktober 2025 erfolgte eine weitere Verbesserung der KfW-Konditionen.

Siehe auch

Die Wohnungsbauförderung in Deutschland ist ein mehrstufiges System mit Akteuren auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Der Bund stellt erhebliche Mittel bereit, deren Umsetzung den Bundesländern obliegt. Private Bauherren können verschiedene Programme auf unterschiedlichen Ebenen kombinieren. Die Förderung erfordert eine sorgfältige Recherche der verfügbaren Programme und rechtzeitige Antragstellung.

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