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Staatliche Förderung beim Hauskauf

Staatliche Förderung beim Immobilienerwerb erfolgt über verschiedene Ebenen und Programme, insbesondere durch KfW-Kredite, BAFA-Zuschüsse und Landesförderbanken.

Zuletzt aktualisiert: 13.01.2026

Staatliche Förderung beim Hauskauf

Das deutsche System der Immobilienförderung umfasst verschiedene staatliche Instrumente zur Unterstützung von Hauskäufern und Bauherren. Die Förderung erfolgt über Bund, Länder und Kommunen mit unterschiedlichen Programmen und Förderkonditionen.

Struktur des Fördersystems

Das Fördersystem gliedert sich in drei Ebenen:

Bundesebene: Die KfW-Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergibt zinsguenstige Darlehen. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gewährt Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Seit 27. Februar 2024 erfolgt die Zuschussförderung für den Heizungstausch für Privatpersonen über die KfW (Programm 458). Das BMWSB (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) ist als haushalts- und programmgebendes Ressort zuständig.

Landesebene: Jedes Bundesland unterhält eigene Förderbanken (z.B. BayernLabo, L-Bank, NRW.BANK, WI-Bank, IB.SH) mit länderspezifischen Programmen. Die Landesministerien für Wohnen und Bauen koordinieren die jeweiligen Förderpolitiken.

Kommunale Ebene: Städte und Gemeinden bieten teilweise eigene Förderprogramme oder Zuschüsse an, die auf lokale Wohnungsmarktbedürfnisse zugeschnitten sind.

KfW-Förderprogramme

Die KfW-Bankengruppe ist der zentrale Akteur der bundesweiten Wohnbauförderung.

Wohneigentum für Familien (KfW 300)

Das Programm Wohneigentum für Familien richtet sich an Familien mit Kindern und Alleinerziehende für den Bau oder Erstkauf klimafreundlicher Neubauten.

Konditionen (Stand: 23. Oktober 2025): Zinssatz 1,12 Prozent für Endkunden, Laufzeit bis 35 Jahre, Zinsbindung 10 Jahre

Kreditobergrenze: 170.000 bis 270.000 Euro je nach Kinderzahl und Effizienzstufe

Einkommensgrenze: 90.000 Euro zu versteuerndes Einkommen bei einem Kind, plus 10.000 Euro je weiterem Kind

Voraussetzung: Ersterwerb eines klimafreundlichen Wohngebäudes (Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsanforderungen, ohne fossile oder biomassebasierte Heizung). Erstkauf bedeutet: Erwerb binnen 12 Monaten nach Bauabnahme im Sinne des § 640 BGB. Optional: Stufe "mit QNG" (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude).

Jung kauft Alt (KfW 308)

Das Programm Jung kauft Alt fördert Familien beim Erwerb von Bestandsimmobilien mit schlechter Energieeffizienz und anschließender Sanierung.

Prinzip: Erwerb von Immobilien der Energieklassen F, G oder H mit anschließender Sanierung auf mindestens Effizienzhaus-85-Standard mit Erneuerbare-Energien-Klasse (EH 85 EE) innerhalb von 54 Monaten (Sanierungsziel seit 23. Oktober 2025 auf EH 85 EE gesenkt, vorher EH 70 EE). Bei Nichterreichen des Sanierungsziels kann statt Kündigung eine Härtefallregelung mit Zinsaufschlag von 1,0 Prozentpunkt für EH 100 EE in Anspruch genommen werden.

Kreditobergrenzen:

  • 100.000 Euro (1 Kind)

  • 125.000 Euro (2 Kinder)

  • 150.000 Euro (3 oder mehr Kinder)

Konditionen (Stand: 23. Oktober 2025): Zinssatz 1,12 Prozent für Endkunden, bis 35 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung

Einkommensgrenzen: 90.000 Euro zu versteuerndes Einkommen bei einem Kind, plus 10.000 Euro je weiterem Kind

Zielgruppe: Familien mit minderjährigen Kindern oder Alleinerziehende

Wohneigentumsprogramm (KfW 124)

Allgemeines Förderprogramm für Hauskauf und Hausbau ohne besondere Energiestandard-Anforderungen.

Förderhöhe: Bis 100.000 Euro zu KfW-Konditionen

Vorteil: Keine besonderen Energieanforderungen, auch für Bestandsimmobilien ohne Sanierungsverpflichtung

Antragstellung: Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Bei Immobilienkauf gilt der notarielle Kaufvertrag als Vorhabensbeginn. Bei vorab aktenkundigem Finanzierungsgespräch (einschließlich KfW) kann der formgerechte Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Vorhabensbeginn eingehen.

Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298)

Förderung für klimafreundliche Neubauten auch für Antragsteller ohne Kinder.

Förderhöhe: Bis 150.000 Euro als zinsguenstiges Darlehen je Wohneinheit

Standardstufe: Effizienzhaus 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse (EH 40 EE)

Befristete Förderstufe (seit 16. Dezember 2025): Zusätzlich wurde als eigenes Programm KfW 296 "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" eine zeitlich befristete Förderstufe für Effizienzhaus 55 mit 100 Prozent erneuerbaren Energien eingeführt (bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit), um den Wohnungsbau im unteren Preissegment zu unterstützen.

Laufzeit: Bis 35 Jahre, Zinsbindung 10 Jahre

Hinweis zur Energieeffizienz-Expertise: Die Einbindung von Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten ist bei KfW 300, 297 und 298 verpflichtend.

BAFA-Förderung (BEG EM - Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen)

Das BAFA fördert energetische Einzelmaßnahmen durch direkte Zuschüsse. Der Heizungstausch für Privatpersonen wird seit 2024 über die KfW abgewickelt (KfW-Zuschuss 458).

Geförderte Maßnahmen über BAFA:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dach, Kellerdecke (Gebäudehülle): 15 Prozent Grundförderung + 5 Prozent iSFP-Bonus

  • Austausch von Fenstern und Außentüren: 15 Prozent + 5 Prozent iSFP-Bonus

  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (Anlagentechnik): 15 Prozent + 5 Prozent iSFP-Bonus

  • Heizungsoptimierung: verschiedene Fördersätze

Förderfähige Kosten: Bis 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr; mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bis 60.000 Euro

Maximaler Zuschuss: Mit iSFP bis zu 12.000 Euro (20 % von 60.000 Euro)

Beispielrechnung: Bei Fenstertausch für 25.000 Euro ergeben sich mit Grundförderung 15 Prozent (3.750 Euro) plus 5 Prozent iSFP-Bonus (1.250 Euro) insgesamt 5.000 Euro Zuschuss.

Wichtiger Verfahrenshinweis: Bei BAFA-Maßnahmen gilt: Erst Antrag beim BAFA, dann Auftragserteilung an Handwerker. Ein Beginn vor Zuwendungsbescheid ist förderschädlich (Ausnahmen für Planungsleistungen können gelten).

Landesförderung

Die Konditionen der Landesförderbanken werden regelmäßig angepasst. Im Folgenden eine Übersicht mit den aktuellen Hauptprogrammen.

Bayern

Die BayernLabo vergibt zinsguenstige Darlehen im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms auf Basis des BayWoFG (Bayerisches Wohnungsförderungsgesetz). Spezielle Programme wie das "Bayern-Darlehen" im Rahmen des Wohnbau-Boosters mit Zinsverbilligungen. Teilweise mit Tilgungszuschüssen und regional differenzierten Einkommensgrenzen.

Nordrhein-Westfalen

Der frühere "NRW.Zuschuss Wohneigentum" (bis 10.000 Euro) endete am 14. Juli 2023 und ist nicht mehr verfügbar.

Aktuelle Programme (Stand 2025): Die NRW.BANK bietet Programme wie "NRW.BANK.Wohneigentum" und "NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen" mit teils hohen Einkommensgrenzen. Kombination mit KfW-Programmen ist teilweise möglich (Durchleitung).

Baden-Württemberg

Die L-Bank bietet verschiedene Wohnungsbau-Programme. "Finanzierung Familienzuwachs" richtet sich speziell an Familien mit Zuwachs und bietet Zinsverbilligungen.

Schleswig-Holstein

"IB.SH Immo Eigentum" ist das Landesprogramm für Wohneigentumserwerb mit Darlehen bis 200.000 Euro und Zinsbindungen von 10 oder 15 Jahren. Wichtig: Eine Kombination mit KfW 124 ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Hessen

Die WI-Bank führt Programme für Erwerb und Bau von Wohneigentum. Seit September 2024 gibt es zudem das "Hessengeld" als landeseigenen Zuschuss für Ersterwerb.

Kommunale Förderung

Einige Kommunen unterhalten eigene Förderprogramme:

  • Gezielte Förderung für Familien in bestimmten Stadtteilen oder Quartiersentwicklungen

  • Bezuschussung des Erwerbs von Bestandsimmobilien

  • Vergabe günstigen Baulandes für Familien

  • Verbilligte Grundstücke oder Erbbaurechte

Diese Programme sind oft wenig bekannt und ändern sich häufig. Informationen erteilen die kommunalen Wohnungsbauämter oder Förderwegweiser der Länder.

Antragstellung und Ablauf

Die Antragstellung muss vor Vorhabensbeginn erfolgen. Nachträgliche Anträge werden nicht berücksichtigt.

Definition Vorhabensbeginn:

  • Bei Immobilienkauf: Der notarielle Kaufvertrag gilt als Vorhabensbeginn. Bei KfW 300, 297 und 298 sind aufschiebende Bedingungen im Kaufvertrag ausdrücklich zugelassen. Bei KfW 124 kann bei vorab aktenkundigem Finanzierungsgespräch der Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Vorhabensbeginn eingehen.

  • Bei Bauvorhaben/Sanierung: Der erste Spatenstich oder die Auftragserteilung an Handwerker gilt als Vorhabensbeginn.

Verfahrensablauf:

  1. Prüfung der Förderfähigkeit (Einkommen, Familienstand, Immobilienart)

  2. Auswahl der Programme und Durchrechnung

  3. Antragstellung (KfW-Anträge über Hausbank, BAFA-Anträge direkt)

  4. Abwarten der Zusagen bzw. Zuwendungsbescheide

  5. Kaufvertragsabschluss bzw. Baubeginn bzw. Auftragserteilung

Besonderheit BAFA: Erst Antrag, dann Auftragserteilung an Handwerker. Ein Beginn vor Zuwendungsbescheid ist förderschädlich.

Kombination von Förderungen

Verschiedene Förderprogramme lassen sich grundsätzlich kombinieren:

  • KfW-Kredit plus Landesförderung

  • KfW-Kredit plus BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen

  • Bausparvertrag plus KfW-Kredit plus Wohnungsbauprämie

  • Eigenkapital plus geförderte Darlehen optimieren die Finanzierungsstruktur

Wichtige Einschränkungen: Keine Doppelförderung derselben Ausgaben ist zulässig. Die Summe aller öffentlichen Förderungen darf die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Bei der Kombination von BEG-Programmen (z.B. BEG-WG und BEG-EM) ist eine schrittweise Sanierung möglich, solange Maßnahmen und Rechnungen sauber getrennt werden und keine Doppelförderung derselben Kosten erfolgt. Für bereits bewilligte BAFA-Einzelmaßnahmen bietet die KfW Ergänzungskredite (358/359). Landesförderungen haben teilweise Kombinationsverbote (z.B. IB.SH Immo Eigentum nicht mit KfW 124).

Bei Verwendung mehrerer Darlehen ist auf eine ausgewogene Tilgungsstruktur zu achten.

Fördermittel 2025

Der Bundeshaushalt 2025 sieht folgende Mittel vor (Angaben basieren auf Regierungsentwurf und BMWSB-Mitteilungen; Haushaltsansätze können im parlamentarischen Verfahren angepasst werden):

  • Etwa 7,4 Milliarden Euro im Einzelplan 25 (Wohnen und Bauen)

  • 3,5 Milliarden Euro Finanzhilfen für sozialen Wohnungsbau an die Länder (davon 500 Millionen Euro für "Junges Wohnen")

  • Geplante Programmmittel für "Wohneigentum für Familien": 350 Millionen Euro (laut BMWSB-Meldung 14.11.2025)

  • Geplante Programmmittel für "Jung kauft Alt": 250 Millionen Euro (laut BMWSB-Meldung 14.11.2025)

  • Befristetes Programm KfW 296 (EH 55 Niedrigpreissegment): 800 Millionen Euro (Start 16.12.2025)

Für den Zeitraum 2022-2028 sind insgesamt 21,65 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen (laut BMWSB).

Hinweis: Programmvolumina sind keine individuellen Rechtsansprüche; die Verfügbarkeit kann sich im Haushaltsvollzug ändern. Mittel werden teilweise über Sondervermögen (KTF/SVIK) bereitgestellt.

Beratungsangebote

Hausbanken: Beratung zu KfW-Programmen und Antragstellung

Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten: Bei KfW 300, 297 und 298 verpflichtend einzubinden. Unterstützen bei Programmauswahl, technischer Planung und Antragstellung. Förderfähig im Rahmen der Programme.

Verbraucherzentralen: Bieten Beratung zur Bauförderung an

Förderdatenbanken:

Siehe auch

Staatliche Förderung beim Hauskauf erfolgt über ein mehrstufiges System aus Bundes-, Landes- und Kommunalprogrammen. Die KfW-Programme bilden das Rückgrat der bundesweiten Förderung. Eine sorgfältige Recherche vor Kaufvertragsabschluss oder Baubeginn ist erforderlich, da Förderanträge rechtzeitig vor Vorhabensbeginn gestellt werden müssen. Die Konditionen und Programminhalte werden regelmäßig angepasst; aktuelle Informationen sind direkt bei den Fördergebern einzuholen.

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