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Eigenheimzulage: Was davon übrig geblieben ist

Die Eigenheimzulage war von 1996 bis 2005 das zentrale Förderinstrument für selbstgenutztes Wohneigentum in Deutschland und wurde durch moderne KfW-Kreditprogramme ersetzt.

Zuletzt aktualisiert: 13.01.2026

Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage bildete von 1996 bis 2005 das zentrale Förderinstrument der deutschen Wohneigentumsförderung. Als direkter staatlicher Zuschuss stellte sie eine unbürokratische Förderform dar, deren Einstellung 2006 zu einer Neuausrichtung der Wohneigentumsförderung führte. Ab 2008 setzte der Bund mit der Eigenheimrente (Wohn-Riester) auf ein altersvorsorgeorientiertes Fördermodell.

Systematik der Eigenheimzulage

Das Fördersystem basierte auf direkten Zuschüssen ohne Rückzahlungspflicht.

Grundförderung: 1.250 Euro jährlich über acht Jahre

Kinderzulage: 800 Euro pro Kind jährlich über acht Jahre

Auszahlung: Durch das Finanzamt nach Antragstellung; für Folgejahre jeweils am 15. März (§ 13 EigZulG)

Förderzeitraum: Im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung und in den sieben folgenden Jahren (§ 3 EigZulG). Der Anspruch entsteht mit Beginn der Eigennutzung (§ 10 EigZulG). Ein Einzug im Folgejahr kann daher ein Förderjahr kosten

Eine Familie mit drei Kindern erhielt beispielsweise acht Jahre lang 3.650 Euro jährlich (1.250 + 3 x 800 Euro), insgesamt 29.200 Euro.

Einstellung und Begründung

Die Einstellung erfolgte zum 1. Januar 2006 aus mehreren Gründen (Bundestags-Drucksache 16/108):

Haushaltslage: Die jährlichen Kosten beliefen sich auf rund 9 bis 10 Milliarden Euro je nach Jahr und Abgrenzung (Bund/Länder) und bildeten einen der größten Einzelposten im Subventionsbericht.

Verteilungswirkung: Die Förderung begünstigte überwiegend Haushalte, die auch ohne Förderung Wohneigentum erworben hätten. Haushalte ohne ausreichendes Eigenkapital profitierten nicht.

Wohnungsmarktentwicklung: Der Wohnungsmarkt galt als entspannt, das Förderziel als erreicht.

Neuausrichtung der Förderung ab 2008

Nach Einstellung der direkten Zuschüsse führte die Bundesregierung ab 2008 die Eigenheimrente (Wohn-Riester) ein. Diese altersvorsorgeorientierte Förderung ermöglicht die Verwendung von Riester-Guthaben und staatlichen Zulagen für den Erwerb oder Bau selbstgenutzten Wohneigentums. Anders als die Eigenheimzulage ist Wohn-Riester an die Altersvorsorge gekoppelt und erfordert eine nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter. In den Jahren 2010 bis 2022 stiegen die Immobilienpreise, insbesondere in Ballungsräumen, deutlich an. Die Erschwinglichkeit von Wohneigentum für Normalverdiener nahm ab. 2023 folgte ein deutlicher Rückgang der Preise; seit 2024 zeigt sich eine uneinheitliche Entwicklung.

Baukindergeld (2018-2022)

2018 führte die Bundesregierung das Baukindergeld als Nachfolgeprogramm ein.

Leistungen: 1.200 Euro pro Kind jährlich über zehn Jahre

Einkommensgrenzen: 90.000 Euro zu versteuerndes Einkommen plus 15.000 Euro je weiterem Kind

Förderfähiger Zeitraum: Erwerb oder Baugenehmigung zwischen 1. Januar 2018 und 31. März 2021 (Fristverlängerung wegen Corona)

Antragsfrist: Das BMWSB kommunizierte im November 2022 den 31. Dezember 2022 als Ende; in der Praxis wurde vielfach der 31. Dezember 2023 als späteste Antragsmöglichkeit nach Einzug dargestellt. Das Programm ist heute beendet.

Inanspruchnahme: Über 350.000 Familien nutzten das Programm, Gesamtvolumen 9,9 Milliarden Euro

Aktuelle Förderung über KfW

Seit 2023 erfolgt die Wohneigentumsförderung beim Erwerb und Neubau über zinsguenstige Kredite statt direkter Zuschüsse. Im Gebäudebestand gibt es parallel BEG-Zuschüsse (z. B. für Heizungserneuerung).

Wohneigentum für Familien (KfW 300)

Dieses Programm fördert den Neubau oder Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude.

Zinssatz: Zinsverbilligt; die KfW veröffentlicht tagesaktuelle Konditionen auf ihrer Website

Laufzeit: Bis 35 Jahre

Kreditobergrenze: 170.000 bis 270.000 Euro je nach Kinderzahl und Effizienzstandard

Voraussetzung: Effizienzhaus-40-Standard mit Treibhausgas-Grenzwerten (klimafreundliches Wohngebäude); bei QNG-Siegel zusätzliche Nachhaltigkeitszertifizierung

Einkommensgrenzen: 90.000 Euro plus 10.000 Euro je weiterem Kind zu versteuerndes Einkommen (seit 16. Oktober 2023)

Antragstellung: Vor Vorhabensbeginn über Finanzierungspartner; Kaufvertrag erst nach Zusage oder mit aufschiebender Bedingung

Jung kauft Alt (KfW 308)

Förderung des Erwerbs und der Sanierung älterer Bestandsimmobilien seit 3. September 2024.

Voraussetzung: Gebäudeenergieausweis mit Energieklasse F, G oder H; Sanierungsverpflichtung auf mindestens Effizienzhaus-85-EE-Standard binnen 54 Monaten (seit 23. Oktober 2025 gesenkt von EH-70-EE); Härtefallregel bei unvorhergesehenen Mehrkosten (bei Erreichen von EH-100-EE Zinsaufschlag von 1,00 Prozentpunkt statt Förderwiderruf)

Kreditobergrenze: 100.000 bis 150.000 Euro je nach Kinderzahl (niedriger als KfW 300)

Zinssatz: Zinsverbilligt; die KfW veröffentlicht tagesaktuelle Konditionen auf ihrer Website

Einkommensgrenzen: 90.000 Euro plus 10.000 Euro je weiterem Kind zu versteuerndes Einkommen

Antragstellung: Vor Kaufvertragsabschluss über Finanzierungspartner

Weitere KfW-Programme

Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KfW 297/298): Allgemeines Neubauprogramm ohne Einkommensgrenzen, bis 150.000 Euro je Wohneinheit; paralleler Förderpfad zum WEF für Haushalte, die die Einkommensgrenzen überschreiten

KfW-Wohneigentumsprogramm (124): Bis 100.000 Euro, breit nutzbar und mit anderen Programmen kombinierbar; keine Einkommensgrenzen

Hinweis: Die KfW-Konditionen (Zinssätze, Zinsbindungen) werden regelmäßig angepasst. Aktuelle Konditionen stets auf kfw.de prüfen.

Vergleich: Eigenheimzulage vs. heutige Förderung

Eigenheimzulage:

  • Direkte Geldleistung ohne Rückzahlung

  • Einfaches Antragsverfahren über Finanzamt

  • Keine Energieeffizienz-Anforderungen

  • Breite Begünstigung ohne strenge Einkommensgrenzen

KfW-Programme:

  • Zinsguenstige Darlehen mit Rückzahlungspflicht

  • Komplexeres Antragsverfahren über Hausbank

  • Verbindliche Energieeffizienz-Standards

  • Einkommensgrenzen bei WEF (300) und Jung kauft Alt (308); andere Programme ohne Einkommensgrenzen

Finanzielle Wirkung: Ein zinsverbilligter KfW-Kredit kann erhebliche Zinsersparnisse gegenüber marktüblichen Konditionen erzeugen. Bei einem Kredit von 200.000 Euro kann die Differenz zwischen einem vergünstigten KfW-Zinssatz und marktüblichen Zinsen über 20 Jahre Ersparnisse von mehreren zehntausend Euro bedeuten (Rechenbeispiel ohne Gewähr; tatsächliche Ersparnisse hängen von den tagesaktuellen KfW-Konditionen und Marktzinsen ab). Dies kann die frühere Eigenheimzulage übertreffen, erfordert aber höheren administrativen Aufwand und ist an Energieeffizienz-Standards gekoppelt.

Einkommensgrenzen im Vergleich

Eigenheimzulage (ab 1. Januar 2004): Summe der positiven Einkünfte im Erstjahr plus Vorjahr maximal 70.000 Euro (Ledige) bzw. 140.000 Euro (Verheiratete) plus 30.000 Euro je Kind (§ 5 EigZulG). Die meisten Mittelschichtfamilien waren förderfähig.

Aktuelle KfW-Programme WEF (300) und Jung kauft Alt (308) (zu versteuerndes Einkommen):

  • Erstes Kind: 90.000 Euro

  • Zwei Kinder: 100.000 Euro

  • Drei Kinder: 110.000 Euro

  • Vier Kinder: 120.000 Euro

Das zu versteuernde Einkommen liegt durch Abzüge deutlich unter dem Bruttoeinkommen. Doppelverdienerhaushalte mit höherem Einkommen überschreiten die Grenzen häufig.

Klimafreundlicher Neubau (297/298) und KfW-Wohneigentumsprogramm (124): Keine Einkommensgrenzen

Antragstellung und Verfahren

Eigenheimzulage: Antrag beim Finanzamt nach Fertigstellung (§ 12 EigZulG), Festsetzung und direkte Auszahlung durch das Finanzamt (§ 13 EigZulG), keine vorherige Zusage erforderlich

KfW-Programme: Antragstellung vor Vorhabensbeginn über Finanzierungspartner erforderlich; Kaufvertrag oder Bauvertrag erst nach Zusage oder nur mit aufschiebender Bedingung zulässig; Einbindung einer Energie-Expertin oder eines Energie-Experten und umfangreiche Nachweise obligatorisch

Kombinationsmöglichkeiten aktueller Förderung

Moderne Förderprogramme lassen unter bestimmten Voraussetzungen Kombinationen zu:

  • KfW-Kredit plus Landesförderung (landesrechtlich zu prüfen, z.B. Bayern, NRW)

  • KfW-Kredit plus BAFA-Zuschüsse im BEG-System (Bundesförderung für effiziente Gebäude)

  • BEG-Ergänzungskredite (358/359): Seit 1. Januar 2024 zur Finanzierung bereits bewilligter BEG-Zuschüsse; Antrag binnen 12 Monaten nach Zuschusszusage; bis 120.000 Euro je Wohneinheit mit Zinsvorteil

  • KfW-Kredit plus Wohnungsbauprämie

Überschneidungen der förderfähigen Kosten müssen stets vermieden werden.

Die potenzielle Gesamtförderung kann durch Kombination verschiedener Programme die frühere Eigenheimzulage übersteigen.

Siehe auch

Die Eigenheimzulage war ein niederschwelliges Förderinstrument mit direkten Zuschüssen. Die Einstellung 2006 leitete eine Neuausrichtung der Wohneigentumsförderung ein: Ab 2008 etablierte der Bund mit Wohn-Riester ein altersvorsorgeorientiertes Modell, 2018 folgte das Baukindergeld als direkter Zuschuss für Familien, und seit 2023 dominieren zinsverbilligte KfW-Kreditprogramme mit Energieeffizienz-Anforderungen. Die aktuelle Förderung ist komplexer als die Eigenheimzulage, kann aber für die Zielgruppe finanziell vorteilhafter sein. Der wesentliche Unterschied liegt im Zugang: Die Eigenheimzulage war breit angelegt und niedrigschwellig. Die heutigen Programme sind selektiver, setzen auf Energieeffizienz und Klimaschutz und begünstigen gezielt Familien mit mittlerem Einkommen.

Rechtsgrundlagen

  • Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) – außer Kraft getreten zum 1. Januar 2006

  • Bundestags-Drucksache 16/108 – Gesetzentwurf zur Abschaffung der Eigenheimzulage

  • KfW-Förderprogramme 300 und 308 – auf Basis des Klimafreundlichen Wohngebäude-Standards

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