Anliegerbeiträge: Was Grundstückseigentümer zahlen müssen
Anliegerbeiträge für Straßenbau können Eigentümer unerwartet hart treffen.
Zuletzt aktualisiert: 12.01.2025
Anliegerbeiträge
Ein Bekannter erzählte mir neulich von seinem Schock. 23.000 Euro sollte er zahlen - für eine Straße, die er nie bestellt hatte. Die Gemeinde hatte beschlossen, seine Anliegerstraße zu sanieren. Neue Fahrbahn, neue Gehwege, neue Beleuchtung. Und die Anwohner durften mitzahlen.
Was sind Anliegerbeiträge?
Wenn eine Kommune Straßen baut oder saniert, kann sie die Kosten teilweise auf die Anlieger umlegen. Das sind alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke an die betroffene Straße grenzen. Die rechtliche Grundlage findet sich im Kommunalabgabengesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Die Idee dahinter: Die Anlieger profitieren besonders von der verbesserten Infrastruktur. Eine neue Straße erhöht den Wert ihrer Grundstücke. Also sollen sie sich an den Kosten beteiligen.
So weit die Theorie. In der Praxis fühlen sich viele Eigentümer überrumpelt. Die Bescheide kommen oft unerwartet, die Summen sind beträchtlich.
Wie hoch können die Beiträge sein?
Nach Erfahrungen von Eigentümerverbänden liegen die Beiträge meist zwischen 3 und 50 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Bei einem 600-Quadratmeter-Grundstück können das zwischen 1.800 und 30.000 Euro sein.
Bescheide über 10.000 bis 20.000 Euro sind keine Seltenheit. In Extremfällen werden auch höhere Summen fällig. Gerade bei gestiegenen Baupreisen in den letzten Jahren haben die Beiträge zugenommen.
Die genaue Höhe hängt von mehreren Faktoren ab: Art der Straße, Umfang der Baumaßnahme, Größe des Grundstücks, Geschossigkeit der Bebauung, Nützungsart.
Der Verteilungsschlüssel
Nicht alle Anlieger zahlen gleich viel. Die Kosten werden nach einem Schlüssel verteilt, der verschiedene Faktoren berücksichtigt:
Die Grundstücksgröße ist meist der wichtigste Faktor. Große Grundstücke zahlen mehr als kleine.
Die Geschosszahl spielt auch eine Rolle. Ein Mehrfamilienhaus mit drei Etagen wird stärker belastet als ein eingeschossiger Bungalow.
Die Nützung macht einen Unterschied. Gewerbliche Grundstücke werden oft höher veranlagt, weil sie mehr Verkehr verursachen.
Die genaue Berechnung regelt die kommunale Satzung. Ein Blick ins Rathaus kann klären, welche Kriterien vor Ort gelten.
Wie viel übernimmt die Gemeinde?
Je nach Straßenart ist der Gemeindeanteil unterschiedlich hoch:
Bei Anliegerstraßen werden meist 75% der Kosten auf die Anwohner umgelegt. Die Gemeinde trägt 25%.
Bei Haupterschließungsstraßen liegt der Anliegeranteil bei 50% bis 60%.
Bei Hauptverkehrsstraßen zahlen Anlieger nur etwa 25%, weil diese vorrangig dem überörtlichen Verkehr dienen.
Das bedeutet: Wohnen Sie an einer kleinen Sackgasse, tragen Sie einen größeren Anteil als an einer Durchgangsstraße.
Abschaffung in einigen Bundesländern
Die gute Nachricht: Der Trend geht zur Abschaffung. Bayern war Vorreiter und hat die Straßenausbaubeiträge bereits 2018 abgeschafft. Nordrhein-Westfalen folgte 2024 für neue Maßnahmen.
Stand 2025 erheben nur noch fünf Bundesländer Straßenausbaubeiträge. Wenn Sie in einem der anderen Länder wohnen, können Sie aufatmen. Zumindest für künftige Baumaßnahmen sind Sie befreit.
Allerdings: Bescheide, die vor der Abschaffung ergangen sind, bleiben gültig. Und in den verbliebenen Bundesländern kann es Sie weiterhin treffen.
Wann kann man sich wehren?
Rechtlich ist gegen Anliegerbeiträge schwer anzukommen, wenn die Gemeinde alles korrekt gemacht hat. Aber es gibt Ansatzpunkte:
Die Satzung muss ordnungsgemäß beschlossen sein. Fehler bei der Veröffentlichung können den Bescheid unwirksam machen.
Die Berechnung muss stimmen. Falsche Grundstücksflächen, verkehrte Geschosszahlen - das lässt sich prüfen.
Die Maßnahme muss angemessen sein. Gold-Standard auf einer Nebenstraße könnte unverhältnismäßig sein.
Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zustellung eingelegt werden. Wer unsicher ist, sollte diese Frist nicht verstreichen lassen.
Härtefallregelungen
Viele Satzungen sehen Härtefallregelungen vor. Wer durch die Beiträge in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten gerät, kann Ratenzahlung oder Stundung beantragen. Das verhindert im Extremfall, dass jemand sein Haus wegen einer Straßensanierung verliert.
Die Hürden für Härtefälle sind allerdings hoch. Bloße Unannehmlichkeiten reichen nicht. Es muss eine echte Notlage drohen.
Beim Immobilienkauf bedenken
Wer ein Grundstück kauft, sollte vorher prüfen: Steht eine Straßensanierung bevor? Die Gemeinde muss auf Nachfrage Auskunft geben. Künftige Baumaßnahmen können eine Verhandlungsbasis beim Kaufpreis sein.
Auch der Zustand der angrenzenden Straßen sagt etwas aus. Alte, schadhafte Beläge deuten auf baldigen Sanierungsbedarf hin. Das potenzielle Risiko sollte eingepreist werden.
Anliegerbeiträge sind eine unangenehme Überraschung, die aber in vielen Regionen zum Grundbesitz dazugehört. Wer informiert ist, kann sich zumindest finanziell darauf vorbereiten.
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