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Abwassergebühr: Kosten für Hausbesitzer erklärt

Die Abwassergebühr belastet Grundstückseigentümer jährlich. Wie sie berechnet

Zuletzt aktualisiert: 12.01.2025

Abwassergebühr

Die Abwassergebühr ist eine kommunale Abgabe zur Finanzierung der öffentlichen Abwasserentsorgung. Sie wird von Gemeinden auf Grundlage der Kommunalabgabengesetze der Bundesländer erhoben und zählt zu den wesentlichen laufenden Kosten für Grundstückseigentümer.

Rechtliche Grundlagen und Berechnungsmethode

Die Abwassergebühr wird nach dem Äquivalenzprinzip berechnet, wonach die Gebühr in einem angemessenen Verhältnis zur Inanspruchnahme der kommunalen Leistung stehen muss. Gemäß den Kommunalabgabengesetzen der Länder dürfen die Gemeinden ihre Kosten für Bau, Betrieb und Unterhaltung der Kanalisation und Kläranlagen über Benutzungsgebühren refinanzieren. Diese unterliegen dem Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip.

Die Berechnung erfolgt nach dem modifizierten Frischwassermaßstab für Schmutzwasser und nach der versiegelten Grundstücksfläche für Niederschlagswasser. Überschreitet der Kostenanteil der Niederschlagswasserentsorgung 12 Prozent der Gesamtkosten, ist die Bemessung der Niederschlagswasseranteile über den Frischwassermaßstab unzulässig. In diesem Fall ist regelmäßig eine getrennte Erhebung (gesplittete Gebühr) beziehungsweise ein flächenbezogener Maßstab erforderlich. Eine Einheitsgebühr kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn der Niederschlagswasseranteil nicht mehr als 12 Prozent beträgt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).

Gesplittete Abwassergebühr

Die gesplittete Abwassergebühr hat sich als Standard in deutschen Kommunen etabliert. Sie trennt die Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser und ermöglicht eine verursachergerechtere Kostenverteilung.

Schmutzwassergebühr: Bemessungsgrundlage ist der Frischwasserverbrauch. Die rechtliche Grundlage bildet die Annahme, dass die bezogene Trinkwassermenge als Abwasser in die Kanalisation eingeleitet wird. Die Gebührensätze liegen deutschlandweit zwischen 1,50 und 4,00 Euro pro Kubikmeter.

Niederschlagswassergebühr: Berechnet wird nach der versiegelten Grundstücksfläche, zu der Dachflächen, befestigte Wege, Terrassen und sonstige undurchlässige Oberflächen zählen. Übliche Gebührensätze bewegen sich zwischen 0,70 und 1,90 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche jährlich.

Berechnungsbeispiel

Bei einem Einfamilienhaus mit folgenden Parametern:

  • Frischwasserverbrauch: 140 Kubikmeter jährlich

  • Dachfläche: 120 Quadratmeter

  • Befestigte Wege und Terrasse: 60 Quadratmeter

  • Versiegelte Fläche gesamt: 180 Quadratmeter

Ergibt sich bei einem Schmutzwassersatz von 2,50 Euro pro Kubikmeter eine Gebühr von 350 Euro. Die Niederschlagswassergebühr bei 1,20 Euro pro Quadratmeter beträgt 216 Euro. Die jährliche Gesamtbelastung liegt damit bei 566 Euro.

Ermittlung der versiegelten Flächen

Zur Feststellung der versiegelten Flächen verwenden Kommunen verschiedene Methoden. Bei Einführung der gesplitteten Gebühr erfolgten Eigentümerabfragen durch Fragebögen. Ergänzend setzen viele Gemeinden Luftbildauswertungen und Katasterdaten ein.

Nachträgliche bauliche Veränderungen, die zu einer Vergrößerung der versiegelten Fläche führen, sind meldepflichtig. Dies betrifft den Bau von Garagen, Carports, Terrassen oder befestigten Zufahrten.

Reduzierung der Gebührenlast

Mehrere Gestaltungsoptionen ermöglichen eine rechtmäßige Verringerung der Abwassergebühren:

Versickerungsanlagen: Genehmigte Regenwasserversickerungsanlagen auf dem eigenen Grundstück können die Niederschlagswassergebühr reduzieren. Die mögliche Minderung variiert je nach Kommune. Beispiel Berlin: Seit 1. Januar 2024 kann die Niederschlagswassergebühr für an einen Regenwasserspeicher zur Gebäudenutzung (zum Beispiel WC-Spülung) angeschlossene Flächen um 90 Prozent reduziert werden; bei reiner Gartenbewässerung beträgt die Minderung 10 Prozent bei ausreichendem Speichervolumen. Die Anlagen müssen den wasserrechtlichen Anforderungen entsprechen und behördlich genehmigt sein.

Regenwassernutzung: Zisternen zur Sammlung und Nutzung von Regenwasser für Gartenbewässerung mindern die abzuführende Niederschlagswassermenge und damit die Gebühr. Allerdings genügen nicht alle Regenwassernutzungsanlagen für Gebührenermäßigungen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat betont, dass qualifizierte Anlagen mit ausreichendem Speichervolumen erforderlich sind; einfache Regentonnen reichen nicht aus.

Entsiegelung: Der Ersatz undurchlässiger Beläge durch wasserdurchlässige Materialien wie Rasengittersteine oder Schotterrasen reduziert die anrechenbare versiegelte Fläche dauerhaft.

Gartenwasserzähler: Ein separater Wasserzähler für die Gartenbewässerung erfasst Wassermengen, die nicht als Abwasser anfallen. Diese werden von der Schmutzwassergebühr ausgenommen. Die Zähler müssen in der Regel geeicht, bei der Kommune angezeigt und abgenommen beziehungsweise verplombt sein. Die Eichfrist beträgt häufig sechs Jahre. Poolbefüllungen sind regelmäßig von der Berücksichtigung über Gartenwasserzähler ausgeschlossen.

Regionale Differenzen

Nach dem Abwassergebührenranking 2023 von Haus & Grund Deutschland variieren die Abwassergebühren in den 100 größten deutschen Städten erheblich. Die Spannbreite reicht von unter 300 Euro bis über 800 Euro jährlich für einen Vier-Personen-Haushalt mit durchschnittlichem Verbrauch.

Die Unterschiede resultieren aus verschiedenen Faktoren wie Alter und Zustand der Kanalnetze, geografischen Gegebenheiten, Einwohnerdichte, Investitionsbedarf und kommunalen Gebührenpolitiken.

Umlegung auf Mieter

Die Abwassergebühren zählen gemäß § 2 Nr. 3 Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten. Vermieter können sie bei entsprechender mietvertraglicher Vereinbarung auf Mieter umlegen. Die Niederschlagswassergebühr ist als grundstücksbezogene Abgabe ebenfalls umlagefähig, auch wenn der Mieter keinen Einfluss auf die Größe versiegelter Flächen hat.

Die Verteilung der Betriebskosten ist mietvertraglich zu regeln. Ohne abweichende Vereinbarung werden Betriebskosten nach § 556a Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch grundsätzlich nach Wohnfläche verteilt. Zulässig sind aber abweichende, im Mietvertrag vereinbarte Schlüssel (zum Beispiel Personenzahl).

Eigentümerwechsel

Die Abwassergebühren stellen eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung dar, die mit dem Grundstück verbunden ist. Die Gebührenschuld knüpft satzungsrechtlich an den Grundstückseigentümer an. Bei Eigentumsübergang (maßgeblich ist die Grundbucheintragung gemäß § 873 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch) geht die Gebührenpflicht auf den Erwerber über.

Viele Kommunen verlangen eine Anzeige des Eigentümerwechsels und stellen bis zur Ummeldung weiterhin den bisherigen Eigentümer als Schuldner fest. Im notariellen Kaufvertrag sollte die anteilige Kostenverteilung für das Übergangsjahr geregelt werden, da der öffentlich-rechtliche Gebührenbescheid nicht automatisch die interne Kostentragung zwischen Veräußerer und Erwerber abbildet.

Die Abwassergebühr gehört zu den dauerhaften Belastungen des Grundeigentums und ist bei der Kalkulation der laufenden Eigentümerkosten zu berücksichtigen.

Weiterführende Informationen

Detaillierte Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr bietet die Wikipedia. Aktuelle Gebührensätze sind bei den jeweiligen Kommunen oder Zweckverbänden abrufbar.

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