Anliegerpflichten: Was Grundstückseigentümer beachten müssen
Anliegerpflichten wie Winterdienst oder Gehwegreinigung treffen jeden Grundstückseigentümer.
Zuletzt aktualisiert: 12.01.2025
Anliegerpflichten
Es war ein grauer Novembermorgen, als bei einer Kundin das Telefon klingelte. Ihr Nachbar war auf dem Gehweg vor ihrem Haus ausgerutscht und hatte sich das Handgelenk gebrochen. Jetzt wollte er Schadensersatz. Das feuchte Laub, auf dem er gestürzt war, lag auf ihrem Gehwegabschnitt. Sie hatte es nicht weggefegt.
Was sind Anliegerpflichten?
Als Grundstückseigentümer haben Sie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten gegenüber der Allgemeinheit. Die wichtigsten betreffen den öffentlichen Gehweg vor Ihrem Grundstück. Auch wenn der Gehweg der Gemeinde gehört, müssen Sie sich darum kümmern.
Diese Pflichten werden von den Kommunen durch Satzung auf die Anlieger übertragen. Rechtlich zulässig, praktisch für viele Eigentümer überraschend. Denn wer denkt schon beim Hauskauf an den Gehweg?
Die typischen Anliegerpflichten umfassen:
Winterdienst - Schneeräumen und Streuen bei Glätte Reinigung - Laub fegen, Unrat beseitigen Verkehrssicherung - Gefahrenquellen beseitigen
Die Details regelt jede Gemeinde selbst. Ein Blick in die lokale Straßenreinigungssatzung lohnt sich.
Winterdienst - die größte Herausforderung
Der Winterdienst ist die bekannteste Anliegerpflicht. Bei Schnee und Eis müssen Gehwege geräumt und gestreut werden. Und zwar zeitig.
Die meisten Satzungen schreiben vor: Werktags muss bis 7 Uhr morgens geräumt sein. An Sonn- und Feiertagen bis 8 oder 9 Uhr. Abends muss bis 20 Uhr nachgeräumt werden, wenn es weiterschneit.
Die Breite des freizuhaltenden Streifens liegt meist bei 1 bis 1,50 Metern. Genug, dass zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen.
Beim Streumittel gibt es Einschränkungen. Salz ist in vielen Kommunen verboten oder nur bei extremer Glätte erlaubt. Sand oder Splitt sind die Alternativen.
Reinigungspflichten das ganze Jahr
Nicht nur im Winter sind Sie gefordert. Die Gehwegreinigung ist eine Dauerpflicht:
Laub muss regelmäßig zusammengefegt werden, besonders im Herbst. Das gilt auch für Laub von Bäumen, die der Gemeinde gehören.
Unkraut zwischen den Pflastersteinen soll entfernt werden. Manche Satzungen verlangen das mehrmals im Jahr.
Verschmutzungen durch parkende Autos, herabfallende Früchte oder andere Einflüsse gehen ebenfalls auf Ihre Kappe.
Was passiert bei Verstößen?
Hier wird es ernst. Verletzt sich jemand auf Ihrem Gehwegabschnitt, weil Sie Ihre Pflichten nicht erfüllt haben, haften Sie. Das kann teuer werden.
Ein Sturz auf Glatteis kann Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall reden wir von fünfstelligen Beträgen.
Zusätzlich kann die Gemeinde ein Bußgeld verhängen. Die Höhe variiert, liegt aber meist zwischen 50 und 500 Euro pro Verstoß.
Übertragung auf Mieter möglich
Vermieter können die Anliegerpflichten auf ihre Mieter übertragen. Das muss ausdrücklich im Mietvertrag stehen. Eine bloße Erwähnung in der Hausordnung reicht nicht.
Bei mehreren Mietern sollte ein Räumungsplan existieren. Wer ist wann dran? Ohne klare Regelung haftet am Ende doch der Vermieter.
Auch bei Übertragung auf Mieter bleibt ein Restrisiko. Kommt ein Mieter seinen Pflichten nicht nach, kann der Eigentümer in die Haftung genommen werden. Deshalb sollte die Einhaltung kontrolliert werden.
Professionelle Hilfe einschalten
Wer nicht selbst räumen kann oder will, darf einen Dienstleister beauftragen. Winterdienst-Firmen und Hausmeisterservices bieten das an.
Die Kosten liegen je nach Länge des Gehwegs und Häufigkeit zwischen 20 und 50 Euro pro Einsatz. Bei einem normalen Winter summiert sich das auf einige Hundert Euro pro Saison.
Aber Vorsicht: Die Beauftragung eines Dienstleisters befreit nicht automatisch von der Haftung. Sie müssen prüfen, ob die Firma zuverlässig ist und tatsächlich räumt. Bei Versäumnissen können Sie trotzdem in Regress genommen werden.
Versicherung prüfen
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sollte jeder Immobilieneigentümer haben. Sie deckt Schäden ab, die Dritten auf dem Grundstück oder dem angrenzenden Gehweg entstehen.
Die Prämien sind überschaubar, meist zwischen 30 und 100 Euro pro Jahr. Im Schadensfall kann das die Rettung sein.
Prüfen Sie, ob die Anliegerpflichten explizit mitversichert sind. Bei älteren Policen kann das fehlen.
Praktische Tipps
Informieren Sie sich über die genauen Anforderungen in Ihrer Gemeinde. Die Satzungen unterscheiden sich teilweise erheblich.
Legen Sie sich rechtzeitig Streumaterial bereit. Wenn der erste Schnee fällt, sind Sand und Splitt im Baumarkt oft vergriffen.
Dokumentieren Sie Ihre Räumaktionen, zumindest bei kritischem Wetter. Ein Foto mit Zeitstempel kann im Streitfall helfen.
Sprechen Sie sich mit den Nachbarn ab. Bei längerer Abwesenheit kann ein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft entscheidend sein.
Die Anliegerpflichten gehören zum Grundbesitz dazu. Wer sie ernst nimmt, schützt sich vor Ärger und Haftungsrisiken.
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