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Modernisierung von Immobilien: Werterhalt, Wertsteigerung und rechtliche Besonderheiten

Ein neues Badezimmer, energiesparende Fenster, eine moderne Heizung - all das fällt unter Modernisierung. Aber Vorsicht: Der Begriff ist rechtlich definiert und hat weitreichende Konsequenzen - besonders für Vermieter und Mieter.

Modernisierung von Immobilien: Werterhalt, Wertsteigerung und rechtliche Besonderheiten

Ein neues Badezimmer, energiesparende Fenster, eine moderne Heizung - all das fällt unter Modernisierung. Aber Vorsicht: Der Begriff ist rechtlich definiert und hat weitreichende Konsequenzen - besonders für Vermieter und Mieter.

Was genau ist eine Modernisierung?

Modernisierung bedeutet, eine Immobilie auf einen besseren Standard zu bringen. Es geht nicht darum, Defekte zu reparieren (das wäre Instandhaltung) oder nur die Optik aufzufrischen (das wäre Renovierung). Modernisierung verbessert tatsächlich etwas - Energieeffizienz, Wohnkomfort oder den Gebrauchswert.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 555b BGB) definiert Modernisierungsmaßnahmen als bauliche Veränderungen, die:

  • Den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen

  • Die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern

  • Nachhaltig Energie einsparen

  • Die Nützung erneuerbarer Energien ermöglichen

  • Den Wasserverbrauch nachhaltig reduzieren

  • Neuen Wohnraum schaffen

Typische Modernisierungsmaßnahmen

Energetische Modernisierung

  • Wärmedämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke

  • Austausch alter Fenster gegen Wärmeschutzverglasung

  • Einbau einer modernen Heizungsanlage

  • Installation einer Photovoltaikanlage

  • Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung

Komfort- und Wohnwertverbesserung

  • Anbau eines Balkons

  • Einbau eines Aufzugs

  • Vergrößerung von Fensterflächen

  • Grundrissänderungen für bessere Nützbarkeit

  • Einbau moderner Sanitäranlagen mit höherem Standard

Technische Modernisierung

  • Erneuerung der Elektroinstallation

  • Einbau von Glasfaser-Anschlüssen

  • Smart-Home-Ausstattung

  • Moderne Türsprechanlagen

Abgrenzung zu Instandhaltung und Renovierung

Die Unterscheidung ist wichtig - rechtlich und steuerlich:

Renovierung: Rein optische Maßnahmen wie Streichen, Tapezieren, Bodenbeläge erneuern. Keine substanzielle Verbesserung.

Instandhaltung/Instandsetzung: Reparatur und Erhalt des bestehenden Zustands. Defektes wird repariert, Verschlissenes ersetzt - aber ohne Verbesserung.

Modernisierung: Tatsächliche Verbesserung des Standards. Das Ergebnis ist besser als das, was vorher da war.

Ein Beispiel: Alte Holzfenster werden undicht.

  • Reparieren und neu streichen = Instandhaltung

  • Durch identische Holzfenster ersetzen = Instandhaltung

  • Durch Fenster mit Dreifachverglasung ersetzen = Modernisierung

Modernisierung und Mietrecht

Für Vermieter hat die Einordnung als Modernisierung große Bedeutung:

Mieterhöhung möglich

Modernisierungskosten können auf die Miete umgelegt werden. Nach § 559 BGB darf die Jahresmiete um 8 Prozent der aufgewendeten Kosten erhöht werden. Bei 50.000 Euro Modernisierungskosten also um 4.000 Euro pro Jahr oder etwa 333 Euro pro Monat.

Aber: Es gibt eine Kappungsgrenze. Die Miete darf innerhalb von sechs Jahren nicht um mehr als 3 Euro pro Quadratmeter steigen (in angespannten Wohnungsmärkten 2 Euro).

Duldungspflicht des Mieters

Mieter müssen Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich dulden - anders als bei reinen Instandhaltungsarbeiten. Der Vermieter muss sie allerdings drei Monate vorher schriftlich ankündigen.

Kostenaufteilung bei Mischmaßnahmen

Oft sind Maßnahmen teils Instandhaltung, teils Modernisierung. Der Fensteraustausch zum Beispiel: Die alten Fenster wären ohnehin fällig gewesen (Instandhaltung), aber die neuen sind besser (Modernisierung). Dann darf nur der Modernisierungsanteil umgelegt werden.

Steuerliche Aspekte

Für Vermieter

Modernisierungskosten sind grundsätzlich Herstellungskosten - sie werden über die Nützungsdauer abgeschrieben (typisch: 2 Prozent pro Jahr bei Wohngebäuden). Das unterscheidet sie von Instandhaltungskosten, die sofort absetzbar sind.

Aber: Bei Kosten unter 4.000 Euro je Maßnahme greift die Vereinfachungsregel - sie können als sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand behandelt werden.

Für Selbstnutzer

Energetische Modernisierungen können steuerlich gefördert werden (§ 35c EStG): 20 Prozent der Kosten sind über drei Jahre absetzbar - maximal 40.000 Euro Steuerersparnis.

Voraussetzung: Das Gebäude ist mindestens zehn Jahre alt und die Maßnahme wird von einem Fachbetrieb ausgeführt.

Förderung für Modernisierungen

Der Staat unterstützt energetische Modernisierungen umfangreich:

KfW-Förderung:

  • Zinsgünstige Kredite für Komplettsanierungen

  • Zuschüsse für Heizungstausch und Einzelmaßnahmen

  • Bis zu 70 Prozent Förderung bei Heizungserneuerung

BAFA-Förderung:

  • Zuschüsse für Dämmung, Fenster, Lüftung

  • Förderung der Energieberatung

Steuerliche Förderung:

  • 20 Prozent der Kosten absetzbar für Selbstnutzer

Die Förderlandschaft ist komplex. Eine Energieberatung vor Beginn der Maßnahmen lohnt sich fast immer - zumal die Beratung selbst gefördert wird.

Modernisierungsbedarf erkennen

Woran merken Sie, dass Modernisierung fällig ist?

Energetische Signale:

  • Heizkosten deutlich über Vergleichswerten

  • Zugluft an Fenstern und Türen

  • Feuchte Wände oder Schimmel

  • Alte Heizung (über 20 Jahre)

Technische Signale:

  • Veraltete Elektroinstallation

  • Alte Wasserrohre (Blei, verzinkter Stahl)

  • Fehlender Schallschutz

  • Mangelnde Barrierefreiheit

Wirtschaftliche Signale:

  • Schwierigkeiten bei der Vermietung

  • Preisabschläge beim Verkauf

  • Schlechte Energieeffizienzklasse

Der richtige Zeitpunkt

Modernisierungen lohnen sich besonders:

Bei Eigentümerwechsel: Die Wohnung steht ohnehin leer, kein Mieter muss umziehen.

Zusammen mit Instandhaltung: Wenn das Dach ohnehin neu gedeckt wird, kostet die Dämmung nur den Materialaufpreis.

Bei niedrigen Zinsen: Finanzierte Modernisierungen werden günstiger.

Vor Verschärfung gesetzlicher Anforderungen: Wer wartet, muss vielleicht strengere Standards erfüllen.

Externe Quellen und weiterführende Informationen

Zusammenfassung

Modernisierung bezeichnet bauliche Veränderungen, die den Standard einer Immobilie dauerhaft verbessern. Im Gegensatz zur Renovierung (optische Auffrischung) und Instandhaltung (Substanzerhaltung) geht Modernisierung über die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands hinaus.

§ 555b BGB definiert Modernisierungsmaßnahmen abschließend. Energetische Verbesserungen (Wärmedämmung, Heizungserneuerung), Komfortsteigerungen und technische Upgrades fallen hierunter.

Mietrechtlich bedeutsam: Modernisierungskosten können über die Modernisierungsumlage anteilig auf die Miete umgelegt werden. Die korrekte Abgrenzung zu Instandhaltungsmaßnahmen ist dabei entscheidend. Die staatliche Förderung durch KfW und BAFA macht energetische Modernisierungen wirtschaftlich attraktiver.

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