Oberflächenwasser im Nachbarschaftsrecht
Oberflächenwasser vom Nachbargrundstück muss nicht immer geduldet werden.
Zuletzt aktualisiert: 12.01.2025
Oberflächenwasser im Nachbarschaftsrecht
Es regnet, das Wasser sammelt sich, läuft bergab - und landet im Garten des Nachbarn. Wer ist schuld? Wer muss es dulden? Wer muss etwas ändern? Oberflächenwasser ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Nachbarn.
Was ist Oberflächenwasser?
Oberflächenwasser ist Wasser, das auf der Erdoberfläche abfließt. Regenwasser, Schmelzwasser, Wasser aus Beregnungsanlagen. Alles, was nicht versickert, sondern oben bleibt und irgendwohin fließt.
Im Unterschied dazu gibt es Grundwasser, das unterirdisch fließt, und Abwasser, das durch Rohre geleitet wird. Oberflächenwasser folgt der Schwerkraft und dem Gelände.
Der natürliche Wasserablauf
Grundsätzlich gilt: Der natürliche Wasserablauf ist hinzunehmen. Wenn das Gelände so beschaffen ist, dass Wasser vom höheren zum tieferen Grundstück fließt, muss der tieferliegende Nachbar das dulden.
Das ist keine Immission im Sinne von Paragraf 906 BGB. Das Wasser folgt den Naturgesetzen. Dagegen kann man nichts machen.
Das BGB enthält keine speziellen Vorschriften zum Oberflächenwasser zwischen Nachbarn. Die allgemeinen Regeln der Paragrafen 823, 906 und 1004 BGB gelten, aber sie passen nur bedingt.
Künstlich veränderter Wasserablauf
Anders sieht es aus, wenn jemand den natürlichen Wasserablauf verändert. Bauliche Maßnahmen können dazu führen, dass mehr Wasser auf das Nachbargrundstück gelangt als vorher.
Typische Ursachen:
Bodenversiegelung: Terrassen, Einfahrten, Pflasterflaechen verhindern die Versickerung. Das Wasser muss woanders hin.
Geländeanpassungen: Aufschuettungen oder Abgrabungen verändern das Gefaelle. Wasser fließt anders als vorher.
Daechern und Rinnen: Ohne ordentliche Ableitung tropft Regenwasser vom Dach auf das Nachbargrundstück.
Drainagen: Unterirdische Entwässerungen können Wasser auf das Nachbargrundstück leiten.
In all diesen Fällen hat der Nachbar einen Abwehranspruch. Er kann verlangen, dass der Wasserzufluss unterbunden wird.
Der Abwehranspruch
Der Anspruch ergibt sich aus Paragraf 1004 BGB. Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Beseitigung einer Beeinträchtigung verlangen. Und er kann künftige Beeinträchtigungen verbieten lassen.
Voraussetzung: Die bauliche Maßnahme muss ursaechlich für den Wasserzufluss sein. Wäre das Wasser auch ohne die Maßnahme gekommen, gibt es keinen Anspruch.
Das kann im Einzelfall schwierig zu beurteilen sein. Ein Sachverstaendigengutachten kann helfen, die Ursache zu klären.
Landesrechtliche Regelungen
Die Landesgesetze ergänzen das Bundesrecht. Viele Nachbarrechtsgesetze enthalten spezielle Vorschriften zum Oberflächenwasser.
Das Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein zum Beispiel bestimmt: Der Eigentümer eines Grundstücks muss seine baulichen Anlagen so einrichten, dass Niederschlagswasser nicht auf das Nachbargrundstück tropft, dorthin abgeleitet wird oder auf andere Weise übertritt.
Ähnliche Regelungen gibt es in anderen Bundesländern. Die Details unterscheiden sich, aber die Grundtendenz ist gleich: Jeder muss sein Wasser auf dem eigenen Grundstück halten.
Traufwasser und Dachentwaesserung
Traufwasser ist das Regenwasser, das vom Dach kommt. Es darf nicht auf das Nachbargrundstück ablaufen.
Das bedeutet: Jedes Gebäude braucht eine ordentliche Dachentwaesserung. Regenrinnen, Fallrohre, Anschluss an den Kanal oder Versickerung auf dem eigenen Grundstück.
Wer ein altes Haus ohne Regenrinne hat, kann Ärger bekommen. Wenn das Traufwasser auf das Nachbargrundstück spritzt, muss nachgeruestet werden.
Praktische Lösungen
Wenn Wasser vom Nachbarn kommt, gibt es verschiedene Lösungsmoeglichkeiten:
Drainage: Eine Drainage faengt das Wasser auf und leitet es ab. Wohin, muss geklärt werden - nicht wieder zum Nachbarn.
Versickerung: Versickerungsmulden oder Rigolen nehmen das Wasser auf und lassen es langsam ins Erdreich sickern.
Regentonnen: Sie fangen Dachablaufwasser auf. Nett, aber oft nicht ausreichend.
Stuetzmauern: Bei Hanggrundstucken können Mauern das Wasser aufhalten.
Bepflanzung: Pflanzen stabilisieren den Boden und verlangsamen den Wasserablauf.
Die Kosten traegt derjenige, der die Ursache gesetzt hat. Wenn der Nachbar gebaut hat und dadurch Wasser kommt, muss er zahlen.
Was tun bei Streit?
Erster Schritt: Das Gespräch suchen. Vielleicht weiss der Nachbar gar nicht, dass sein Umbau Probleme verursacht.
Zweiter Schritt: Dokumentieren. Fotos machen, wenn das Wasser fließt. Protokollieren, wann und wie oft es passiert.
Dritter Schritt: Schriftlich auffordern. Den Nachbarn formal auffordern, die Ursache zu beseitigen.
Vierter Schritt: Sachverstaendigen einschalten. Wenn die Ursache unklar ist, kann ein Gutachten helfen.
Fuenfter Schritt: Anwalt einschalten. Wenn alles andere scheitert, bleibt der Rechtsweg.
Wann muss man dulden?
Es gibt Fälle, in denen man Wasser dulden muss:
Bei natürlichem Gefaelle ohne künstliche Veränderung.
Bei geringfuegigen Wassermengen, die keine wesentliche Beeinträchtigung darstellen.
Bei übermaessigem Niederschlag, der auch ohne die bauliche Maßnahme gekommen wäre.
Bei wasserrechtlichen Regelungen, die eine Ableitung erlauben.
Im Zweifel kommt es auf den Einzelfall an. Die Gerichte waegen die Interessen beider Seiten ab.
Versicherungsfragen
Wer traegt den Schaden, wenn Wasser vom Nachbarn kommt und Schäden verursacht?
Die eigene Gebäudeversicherung kann greifen, wenn Elementarschaeden eingeschlossen sind. Aber sie wird versuchen, den Verursacher in Regress zu nehmen.
Die Haftpflichtversicherung des Nachbarn kann zahlen, wenn dieser schuldhaft gehandelt hat.
Im Streitfall ist juristische Beratung unumgaenglich.
Fazit
Oberflächenwasser gehört zu den praktischen Problemen des Grundstückseigentums. Die Rechtslage ist komplex, weil Bundesrecht, Landesrecht und Einzelfallbeurteilung zusammenspielen.
Die Grundregel ist einfach: Natürlicher Abfluss ist zu dulden, künstlich verstaerkter Abfluss nicht. Wer baut, muss sein Wasser im Griff behalten.
Der beste Rat: Schon bei der Planung an die Entwaesserung denken. Und im Streitfall früh mit dem Nachbarn reden. Wasser ist geduldig - Nachbarn oft nicht.
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