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26 Begriffe zum Thema Nachbarschaftsrecht im Immobilien-Lexikon.
Eine gemeinschaftliche Grenzeinrichtung ist eine bauliche oder pflanzliche Anlage auf der Grundstücksgrenze, die im gemeinschaftlichen Eigentum beider Nachbarn steht.
Ein gemeinschaftlicher Gehweg ist ein im Miteigentum mehrerer Grundstückseigentümer stehender Weg zur Erschließung ihrer Grundstücke.
Gewerbebetriebe und ihre Nachbarn geraten oft in Konflikt. Die TA Lärm und das BImSchG regeln, wie viel Lärm und andere Immissionen zumutbar sind.
Der Grundsatz der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme verpflichtet Nachbarn
Eine nachbarrechtliche Einigung regelt Absprachen zwischen Nachbarn, etwa
Das Nachbarschaftsrecht regelt das Verhältnis zwischen benachbarten Grundstückseigentümern und konkretisiert die Grenzen der Eigentumsausübung im nachbarlichen Kontext.
Die Nachbarschaftsrechtsgesetze der Bundesländer regeln das Verhältnis zwischen benachbarten Grundstückseigentümern und konkretisieren die bundesrechtlichen Grundnormen.
Das Notwegerecht nach § 917 BGB gewährt dem Eigentümer eines Grundstücks ohne Wegverbindung einen Anspruch auf Duldung eines Notweges.
Das Wegerecht berechtigt zur Nutzung eines fremden Grundstücks als Zugang. Es wird als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.
Das Wegerecht für Nachbarn ermöglicht die Nutzung des Nachbargrundstücks zur Erschließung des eigenen Grundstücks durch Notwegerecht oder Grunddienstbarkeit.