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Komposthaufen im Nachbarschaftsrecht

Ein Komposthaufen im Garten ist erlaubt, aber bei starken Gerüchen oder

Zuletzt aktualisiert: 12.01.2025

Komposthaufen im Nachbarschaftsrecht

Der Kompost ist des Gaertners Gold. Küchenabfaelle, Laub, Rasenschnitt - alles wird zu wertvoller Erde. Aber der Haufen kann auch stinken. Und dann gibt es Ärger mit dem Nachbarn.

Ist ein Komposthaufen erlaubt?

Ja, grundsätzlich schon. Ein spezielles Komposthaufen-Gesetz gibt es nicht. Die Anlage eines Komposthaufens unterliegt keinen besonderen rechtlichen Beschraenkungen.

Wer einen Garten hat, darf dort kompostieren. Das gehört zur üblichen Gartennutzung. Kein Nachbar kann verlangen, dass der Kompost gaenzlich verschwindet.

Aber: Es gibt Grenzen. Und diese Grenzen ergeben sich aus dem allgemeinen Nachbarrecht, insbesondere aus Paragraf 906 BGB.

Abstand zur Grundstücksgrenze

Die meisten Landesgesetze schweigen zum Thema Kompost. Es gibt keine bundesweit geltende Mindestabstandsregel.

In der Praxis hat sich ein Abstand von 0,5 Metern zur Grundstücksgrenze eingebuergert. Manche Bundesländer nennen diesen Wert auch ausdruecklich. Bis zu einer Höhe von zwei Metern darf der Kompost dann stehen.

Empfohlen wird allerdings mehr: Ein Meter Abstand schadet nicht. Und je weiter weg von der Grenze, desto weniger Konfliktpotenzial.

Das Problem mit dem Geruch

Kompost riecht. Das liegt in der Natur der Sache. Organisches Material zersetzt sich, dabei entstehen Gerüche. Bei gut geführtem Kompost ist der Geruch erdig und dezent. Bei schlecht geführtem Kompost kann er penetrant sein.

Paragraf 906 BGB regelt, dass Nachbarn Gerüche bis zu einem gewissen Mass dulden müssen. Gerüche, die ortsüblich sind und die Nutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeintraechtigen, sind hinzunehmen.

Aber: Starke Geruchsbelaestigung muss nicht geduldet werden. Wenn es wirklich stinkt, kann der Nachbar verlangen, dass der Komposthaufen verlegt wird.

Wann ist die Grenze überschritten?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Es kommt auf den Einzelfall an.

Relevante Faktoren sind: Wie stark ist der Geruch? Wie oft tritt er auf? Wie nahe liegt der Kompost am Nachbarhaus? Gibt es Alternativen auf dem Grundstück?

Das Landgericht Muenchen I hat einen Fall entschieden, bei dem ein Komposthaufen direkt an der Grenze stand, obwohl das Grundstück 1350 Quadratmeter groß war. Das Gericht gab dem Nachbarn recht: Der Eigentümer hätte den Haufen problemlos woanders aufstellen können. Die Grenznaehe war nicht nötig und daher nicht hinzunehmen.

Insekten und Ungeziefer

Nicht nur der Geruch kann stören. Komposthaufen ziehen Insekten an. Fliegen, Kaefer, manchmal auch Ratten oder Maeuse.

Wenn die Ungezieferbelastung wesentlich wird, kann auch das einen Anspruch auf Verlegung begruenden. Wiederum gilt: Es kommt auf die konkreten Umstaende an.

Ein paar Fliegen im Sommer muss jeder aushalten. Ein Rattenproblem nicht.

Optische Beeinträchtigung

Manche Nachbarn stören sich einfach am Anblick. Der Komposthaufen ist haesslich, verdirbt den Blick in den Garten.

Das reicht nicht. Der Umstand, dass der Komposthaufen sichtbar ist, ist allein kein Grund für eine Verlegung. Ästhetische Bedenken genügen nicht.

Anders wäre es nur, wenn der Kompost völlig verwahrlost und einen vermüllten Eindruck macht. Aber das wäre dann schon eine andere Kategorie.

Was kann der Nachbar verlangen?

Bei wesentlicher Beeinträchtigung kann der Nachbar verlangen, dass der Komposthaufen an eine andere, weniger störende Stelle verlegt wird.

In schweren Fällen kann sogar die vollständige Beseitigung verlangt werden. Das ist aber die Ausnahme. Normalerweise reicht eine Verlegung.

Der Anspruch ergibt sich aus Paragraf 1004 BGB in Verbindung mit Paragraf 906 BGB.

Was sollte man beachten?

Wer einen Komposthaufen anlegt, kann einiges tun, um Streit zu vermeiden:

Position wählen: Möglichst weit weg von der Grenze. Möglichst weit weg von Fenstern, Tueren und Terrassen der Nachbarn.

Richtig kompostieren: Gut geschichteter, regelmäßig umgesetzter Kompost riecht weniger als ein vernachlaessigter Haufen. Keine Fleisch- oder Fischreste einwerfen, die ziehen Ratten an.

Abdecken: Eine Abdeckung reduziert Gerüche und Fliegen.

Komposter verwenden: Geschlossene Komposter riechen weniger als offene Haufen.

Bei Streit mit dem Nachbarn

Wenn der Nachbar sich beschwert, sollte man zunächst das Gespräch suchen. Oft lässt sich eine Lösung finden: Der Kompost wandert ein paar Meter weiter, der Nachbar ist zufrieden.

Wenn das nicht hilft, kann der Nachbar das Ordnungsamt einschalten oder vor Gericht ziehen. Das sollte vermieden werden, denn dann wird es teuer und der Friede ist dauerhaft gestört.

Pflichten des Kompostierers

Wer einen Komposthaufen betreibt, hat eine Pflicht zur Rücksichtnahme. Er muss die Geruchsbelaestigung so gering wie möglich halten.

Das bedeutet: Ordentliche Kompostierung, keine Verwahrlosung, keine unnötige Grenznaehe. Wer diese Grundsaetze beachtet, hat in der Regel nichts zu befürchten.

Fazit

Kompostieren ist erlaubt und sogar ökologisch sinnvoll. Aber der Nachbar hat auch Rechte.

Ein halber Meter Abstand zur Grenze ist das Minimum. Ein Meter oder mehr ist besser. Und wer seinen Kompost ordentlich führt, hat weniger Probleme mit Gerüchen und Ungeziefer.

Im Zweifel gilt: Lieber vorher mit dem Nachbarn reden als hinterher mit dem Anwalt.

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