Schufa: Der Gatekeeper für Ihre Baufinanzierung
Die Schufa entscheidet mit ob Sie einen Kredit bekommen. Erfahren Sie was dort gespeichert wird und wie Sie Ihren Score verbessern.
Zuletzt aktualisiert: 12.01.2026
SCHUFA Holding AG
Die SCHUFA Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist die größte deutsche Wirtschaftsauskunftei und zentrale Kreditinformationsstelle. Sie erfasst und bewertet kreditrelevante Daten von Privatpersonen und spielt eine entscheidende Rolle bei der Kreditvergabe für Immobilienfinanzierungen.
Funktion und Zweck
Die SCHUFA sammelt Informationen über das Zahlungsverhalten und die Kreditwürdigkeit von über 68 Millionen Privatpersonen in Deutschland. Kreditinstitute nutzen diese Daten zur Bonitätsprüfung vor Darlehensvergabe.
Eine Kreditwürdigkeitsprüfung ist nach § 505a BGB gesetzlich vorgeschrieben, bevor ein Immobilienverbraucherdarlehen vergeben werden darf. In der Praxis greifen fast alle Kreditinstitute auf SCHUFA-Daten zurück, rechtlich zwingend ist die Nutzung der SCHUFA jedoch nicht. Die BaFin erwartet von Instituten eine eigenständige Beurteilung der Kreditwürdigkeit und nicht die ausschließliche Übernahme externer Scores.
Gespeicherte Daten
Positive Einträge
Girokonten und Kreditkarten
Laufende und getilgte Darlehen
Leasingverträge
Mobilfunkverträge
Versandhauskonten
Negative Einträge
Mahnbescheide
Vollstreckungsbescheide
Inkassoverfahren
Privatinsolvenz
Vermögensauskunft (früher "eidesstattliche Versicherung", §§ 802c ff. ZPO) und Einträge im Schuldnerverzeichnis
Kredite mit Zahlungsrückständen
Hinweis zu Speicherfristen: Die Speicherdauer von Negativmerkmalen ist aktuell Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Seit 01.01.2025 hat die SCHUFA im Rahmen des Code of Conduct die Speicherfrist für ausgeglichene Forderungen von 36 auf 18 Monate verkürzt. Weitere Änderungen könnten durch laufende OLG- und BGH-Verfahren folgen.
Nicht gespeicherte Daten
Die SCHUFA erfasst keine Informationen zu:
Einkommen und Vermögen
Beruf und Arbeitgeber
Familienstand
Konfession und politische Zugehörigkeit
Nationalität
SCHUFA-Score
Der SCHUFA-Basisscore ist ein Prozentwert bis 100%, der die statistische Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kreditnehmers prognostiziert. Ein höherer Score signalisiert geringeres Ausfallrisiko. Der Basisscore wird quartalsweise aktualisiert.
Bewertung und Kreditentscheidung
Wichtig: Die SCHUFA veröffentlicht keine offiziellen Schwellenwerte für Kreditentscheidungen. Kreditinstitute nutzen den SCHUFA-Score als einen Faktor unter vielen und treffen ihre Entscheidungen auf Basis einer Gesamtbetrachtung, die auch Einkommen, Sicherheiten, Beleihungsauslauf und institutseigene Risikomodelle einbezieht.
Als grobe Orientierung aus der Praxis gilt: Scores über 97,5% gelten als sehr gut, Scores zwischen 95% und 97,5% als gut. Bei Scores unter 95% können Einschränkungen auftreten, bei Scores unter 90% wird die Kreditvergabe deutlich erschwert. Diese Werte sind jedoch keine verbindlichen Schwellen und können je nach Institut und Gesamtsituation des Antragstellers stark variieren.
Die BaFin betont ausdrücklich, dass Institute Score-Werte nicht als alleiniges Entscheidungskriterium heranziehen dürfen, sondern eine eigenständige Kreditwürdigkeitsprüfung vornehmen müssen.
Branchenscore Hypothekargeschäft
Neben dem allgemeinen Basisscore existiert der Branchenscore "Hypothekargeschäft" (Version 3.0), der speziell für Immobilienfinanzierungen entwickelt wurde und branchenspezifische Ausfallrisiken präziser bewertet. Branchenscores werden tagesaktuell berechnet (im Gegensatz zum quartalsweisen Basisscore) und nutzen unterschiedliche Skalen sowie Ratingstufen (A bis M). Sie können vom Basisscore abweichen und sind für die jeweilige Branche spezifisch optimiert.
Einflussfaktoren auf den Score
Negative Faktoren
Zahlungsstörungen: Mahnbescheide, Inkassoverfahren und Zahlungsausfälle haben die stärksten negativen Auswirkungen
Kreditanfragen: Häufige Kreditanfragen (nicht Konditionsanfragen) innerhalb kurzer Zeit signalisieren erhöhten Finanzierungsbedarf und können sich kurzfristig negativ auswirken
Zahlungsausfälle: Führen zu langfristiger Verschlechterung des Scores
Kontenhäufung: Übermäßig viele Konten und Kreditkarten können möglicherweise negativ bewertet werden (das genaue Ausmaß ist nicht offiziell beziffert)
Positive Faktoren
Langjährige, störungsfreie Geschäftsbeziehungen
Regelmäßige, fristgerechte Zahlungen
Abgeschlossene und vollständig getilgte Kredite
Stabile Finanzstruktur
Konditionsanfrage vs. Kreditanfrage
Eine kritische Unterscheidung für Kreditnehmer:
Konditionsanfrage: Wird SCHUFA-neutral als "Anfrage Kreditkondition" gespeichert und beeinflusst den Score nicht. Konditionsanfragen sind für andere Institute in der Regel nicht oder nur sehr kurzzeitig (ca. 10 Tage) sichtbar
Kreditanfrage: Wird als "Anfrage Kredit" gespeichert, kann sich negativ auf den Score auswirken und ist für Banken eine Zeit lang (ca. 12 Monate) sichtbar
Bei Vergleichsangeboten muss unbedingt sichergestellt werden, dass Kreditinstitute ausschließlich Konditionsanfragen durchführen. Da Konditionsanfragen score-neutral sind, ist eine unbegrenzte Anzahl von Vergleichsanfragen möglich.
Selbstauskunft
Nach Art. 15 DSGVO besteht ein kostenloser Auskunftsanspruch über gespeicherte personenbezogene Daten. Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO kann einmal jährlich kostenfrei angefordert werden und umfasst:
Alle gespeicherten Daten
Score-Werte
Nachvollziehbare Erklärung der maßgeblichen Kriterien und Logik
Anfragende Unternehmen
Wichtige Rechtsentwicklung: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 27.02.2025 (C-203/22) entschieden, dass Auskunfteien bei automatisierten Bonitätsbewertungen nachvollziehbare Informationen über die involvierte Logik, Kriterien und deren Gewichtung bereitstellen müssen, soweit dies erforderlich ist, um die Entscheidung zu verstehen und gegebenenfalls anzufechten. Eine vollständige Offenlegung des Algorithmus ist nicht zwingend erforderlich. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden (19.11.2025) hat die zuständige Datenschutzbehörde verpflichtet, die Durchsetzung dieser Auskunftsrechte gegenüber der SCHUFA zu veranlassen.
Die Selbstauskunft sollte vor Beantragung einer Baufinanzierung eingeholt werden, um Fehler zu identifizieren und korrigieren zu lassen.
Maßnahmen zur Score-Verbesserung
Kurzfristige Maßnahmen
Datenkontrolle: Unrichtige oder veraltete Einträge durch die SCHUFA berichtigen lassen
Kontenkonsolidierung: Nicht genutzte Kreditkarten und Konten kündigen
Zahlungsdisziplin: Sämtliche Rechnungen fristgerecht begleichen
Langfristige Maßnahmen
Kontinuierliche pünktliche Zahlungsweise etablieren
Bestehende Kredite planmäßig tilgen
Keine neue Kreditaufnahme kurz vor geplanter Baufinanzierung
Bei Vergleichsangeboten stets nur Konditionsanfragen verwenden (diese sind score-neutral und unbegrenzt möglich), niemals echte Kreditanfragen
Baufinanzierung bei negativem SCHUFA-Score
Möglichkeiten
Erhöhtes Eigenkapital: Reduzierung des Kreditbedarfs und damit des Risikos
Bürge oder zweiter Kreditnehmer: Person mit ausreichender Bonität als zusätzlicher Schuldner
Spezialisierte Kreditinstitute: Einzelne Institute akzeptieren niedrigere Scores bei Zinsaufschlägen
Konsequenzen
Bei negativem Score:
Zinsaufschläge (die Höhe variiert stark je nach Institut und individuellem Risikoprofil)
Reduzierte Darlehenssumme
Höhere Eigenkapitalanforderungen
Eventuelle Ablehnung
Nicht empfohlene Optionen
Finanzierungsangebote "ohne SCHUFA" sind in Deutschland bei seriösen Kreditinstituten nicht verfügbar, da eine Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 505a BGB gesetzlich vorgeschrieben ist. Entsprechende Angebote sind häufig unseriös und mit erheblichen Kostenrisiken verbunden.
Rechtliche Grundlagen
Die Tätigkeit der SCHUFA unterliegt:
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), insbesondere § 31 BDSG (Scoring-Vorschriften)
§ 505a BGB (Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehen)
§ 505b BGB (Inhalte und Grundsätze der Kreditwürdigkeitsprüfung)
Die Aufsicht über die SCHUFA obliegt der zuständigen Landesdatenschutzbehörde am Sitz der Gesellschaft, dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI).
Aktuelle Rechtsprechung
EuGH-Urteil vom 07.12.2023 (C-634/21): Scoring kann eine nach Art. 22 DSGVO grundsätzlich unzulässige automatisierte Entscheidung darstellen, wenn es maßgeblich für die Kreditentscheidung ist. Dies betrifft sowohl Kreditinstitute als auch Auskunfteien und verpflichtet zu erhöhter Sorgfalt bei der Verwendung von Scoring-Verfahren.
EuGH-Urteil vom 27.02.2025 (C-203/22): Betroffene haben Anspruch auf nachvollziehbare Informationen über die involvierte Logik, Kriterien und Gewichtungen bei automatisierten Bonitätsbewertungen. Die vollständige Offenlegung des Algorithmus ist nicht zwingend, wohl aber eine Erklärung, die ein Verstehen und gegebenenfalls Anfechten der Entscheidung ermöglicht.
Speicherfristen: Die Dauer der Speicherung von Negativmerkmalen ist aktuell Gegenstand von Gerichtsverfahren vor dem BGH und verschiedenen Oberlandesgerichten. Die SCHUFA hat im Rahmen des Code of Conduct ab 01.01.2025 die Speicherfrist für ausgeglichene Forderungen von 36 auf 18 Monate verkürzt.
Strategische Vorbereitung auf Immobilienerwerb
Empfohlene Vorgehensweise:
12 Monate vor geplantem Kauf: SCHUFA-Selbstauskunft einholen und dabei auch eine nachvollziehbare Erklärung des Scores (Kriterien und Gewichtung) anfordern
Bei Fehlern: Korrektur bei der SCHUFA beantragen
Bei niedrigem Score: Verbesserungsmaßnahmen umsetzen
6 Monate vor Kauf: Erneute Überprüfung
Bei Finanzierungsanfrage: Unbedingt sicherstellen, dass Institute ausschließlich Konditionsanfragen (score-neutral) durchführen, niemals echte Kreditanfragen
Quellen
Gesetzliche Grundlagen
Behörden und Aufsicht
Rechtsprechung
Verbraucherinformationen
Fachinformationen
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