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Schufa: Der Gatekeeper für Ihre Baufinanzierung

Die Schufa entscheidet mit ob Sie einen Kredit bekommen. Erfahren Sie was dort gespeichert wird und wie Sie Ihren Score verbessern.

Zuletzt aktualisiert: 12.01.2026

SCHUFA Holding AG

Die SCHUFA Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist die größte deutsche Wirtschaftsauskunftei und zentrale Kreditinformationsstelle. Sie erfasst und bewertet kreditrelevante Daten von Privatpersonen und spielt eine entscheidende Rolle bei der Kreditvergabe für Immobilienfinanzierungen.

Funktion und Zweck

Die SCHUFA sammelt Informationen über das Zahlungsverhalten und die Kreditwürdigkeit von über 68 Millionen Privatpersonen in Deutschland. Kreditinstitute nutzen diese Daten zur Bonitätsprüfung vor Darlehensvergabe.

Eine Kreditwürdigkeitsprüfung ist nach § 505a BGB gesetzlich vorgeschrieben, bevor ein Immobilienverbraucherdarlehen vergeben werden darf. In der Praxis greifen fast alle Kreditinstitute auf SCHUFA-Daten zurück, rechtlich zwingend ist die Nutzung der SCHUFA jedoch nicht. Die BaFin erwartet von Instituten eine eigenständige Beurteilung der Kreditwürdigkeit und nicht die ausschließliche Übernahme externer Scores.

Gespeicherte Daten

Positive Einträge

  • Girokonten und Kreditkarten

  • Laufende und getilgte Darlehen

  • Leasingverträge

  • Mobilfunkverträge

  • Versandhauskonten

Negative Einträge

  • Mahnbescheide

  • Vollstreckungsbescheide

  • Inkassoverfahren

  • Privatinsolvenz

  • Vermögensauskunft (früher "eidesstattliche Versicherung", §§ 802c ff. ZPO) und Einträge im Schuldnerverzeichnis

  • Kredite mit Zahlungsrückständen

Hinweis zu Speicherfristen: Die Speicherdauer von Negativmerkmalen ist aktuell Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Seit 01.01.2025 hat die SCHUFA im Rahmen des Code of Conduct die Speicherfrist für ausgeglichene Forderungen von 36 auf 18 Monate verkürzt. Weitere Änderungen könnten durch laufende OLG- und BGH-Verfahren folgen.

Nicht gespeicherte Daten

Die SCHUFA erfasst keine Informationen zu:

  • Einkommen und Vermögen

  • Beruf und Arbeitgeber

  • Familienstand

  • Konfession und politische Zugehörigkeit

  • Nationalität

SCHUFA-Score

Der SCHUFA-Basisscore ist ein Prozentwert bis 100%, der die statistische Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kreditnehmers prognostiziert. Ein höherer Score signalisiert geringeres Ausfallrisiko. Der Basisscore wird quartalsweise aktualisiert.

Bewertung und Kreditentscheidung

Wichtig: Die SCHUFA veröffentlicht keine offiziellen Schwellenwerte für Kreditentscheidungen. Kreditinstitute nutzen den SCHUFA-Score als einen Faktor unter vielen und treffen ihre Entscheidungen auf Basis einer Gesamtbetrachtung, die auch Einkommen, Sicherheiten, Beleihungsauslauf und institutseigene Risikomodelle einbezieht.

Als grobe Orientierung aus der Praxis gilt: Scores über 97,5% gelten als sehr gut, Scores zwischen 95% und 97,5% als gut. Bei Scores unter 95% können Einschränkungen auftreten, bei Scores unter 90% wird die Kreditvergabe deutlich erschwert. Diese Werte sind jedoch keine verbindlichen Schwellen und können je nach Institut und Gesamtsituation des Antragstellers stark variieren.

Die BaFin betont ausdrücklich, dass Institute Score-Werte nicht als alleiniges Entscheidungskriterium heranziehen dürfen, sondern eine eigenständige Kreditwürdigkeitsprüfung vornehmen müssen.

Branchenscore Hypothekargeschäft

Neben dem allgemeinen Basisscore existiert der Branchenscore "Hypothekargeschäft" (Version 3.0), der speziell für Immobilienfinanzierungen entwickelt wurde und branchenspezifische Ausfallrisiken präziser bewertet. Branchenscores werden tagesaktuell berechnet (im Gegensatz zum quartalsweisen Basisscore) und nutzen unterschiedliche Skalen sowie Ratingstufen (A bis M). Sie können vom Basisscore abweichen und sind für die jeweilige Branche spezifisch optimiert.

Einflussfaktoren auf den Score

Negative Faktoren

  • Zahlungsstörungen: Mahnbescheide, Inkassoverfahren und Zahlungsausfälle haben die stärksten negativen Auswirkungen

  • Kreditanfragen: Häufige Kreditanfragen (nicht Konditionsanfragen) innerhalb kurzer Zeit signalisieren erhöhten Finanzierungsbedarf und können sich kurzfristig negativ auswirken

  • Zahlungsausfälle: Führen zu langfristiger Verschlechterung des Scores

  • Kontenhäufung: Übermäßig viele Konten und Kreditkarten können möglicherweise negativ bewertet werden (das genaue Ausmaß ist nicht offiziell beziffert)

Positive Faktoren

  • Langjährige, störungsfreie Geschäftsbeziehungen

  • Regelmäßige, fristgerechte Zahlungen

  • Abgeschlossene und vollständig getilgte Kredite

  • Stabile Finanzstruktur

Konditionsanfrage vs. Kreditanfrage

Eine kritische Unterscheidung für Kreditnehmer:

  • Konditionsanfrage: Wird SCHUFA-neutral als "Anfrage Kreditkondition" gespeichert und beeinflusst den Score nicht. Konditionsanfragen sind für andere Institute in der Regel nicht oder nur sehr kurzzeitig (ca. 10 Tage) sichtbar

  • Kreditanfrage: Wird als "Anfrage Kredit" gespeichert, kann sich negativ auf den Score auswirken und ist für Banken eine Zeit lang (ca. 12 Monate) sichtbar

Bei Vergleichsangeboten muss unbedingt sichergestellt werden, dass Kreditinstitute ausschließlich Konditionsanfragen durchführen. Da Konditionsanfragen score-neutral sind, ist eine unbegrenzte Anzahl von Vergleichsanfragen möglich.

Selbstauskunft

Nach Art. 15 DSGVO besteht ein kostenloser Auskunftsanspruch über gespeicherte personenbezogene Daten. Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO kann einmal jährlich kostenfrei angefordert werden und umfasst:

  • Alle gespeicherten Daten

  • Score-Werte

  • Nachvollziehbare Erklärung der maßgeblichen Kriterien und Logik

  • Anfragende Unternehmen

Wichtige Rechtsentwicklung: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 27.02.2025 (C-203/22) entschieden, dass Auskunfteien bei automatisierten Bonitätsbewertungen nachvollziehbare Informationen über die involvierte Logik, Kriterien und deren Gewichtung bereitstellen müssen, soweit dies erforderlich ist, um die Entscheidung zu verstehen und gegebenenfalls anzufechten. Eine vollständige Offenlegung des Algorithmus ist nicht zwingend erforderlich. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden (19.11.2025) hat die zuständige Datenschutzbehörde verpflichtet, die Durchsetzung dieser Auskunftsrechte gegenüber der SCHUFA zu veranlassen.

Die Selbstauskunft sollte vor Beantragung einer Baufinanzierung eingeholt werden, um Fehler zu identifizieren und korrigieren zu lassen.

Maßnahmen zur Score-Verbesserung

Kurzfristige Maßnahmen

  • Datenkontrolle: Unrichtige oder veraltete Einträge durch die SCHUFA berichtigen lassen

  • Kontenkonsolidierung: Nicht genutzte Kreditkarten und Konten kündigen

  • Zahlungsdisziplin: Sämtliche Rechnungen fristgerecht begleichen

Langfristige Maßnahmen

  • Kontinuierliche pünktliche Zahlungsweise etablieren

  • Bestehende Kredite planmäßig tilgen

  • Keine neue Kreditaufnahme kurz vor geplanter Baufinanzierung

  • Bei Vergleichsangeboten stets nur Konditionsanfragen verwenden (diese sind score-neutral und unbegrenzt möglich), niemals echte Kreditanfragen

Baufinanzierung bei negativem SCHUFA-Score

Möglichkeiten

  • Erhöhtes Eigenkapital: Reduzierung des Kreditbedarfs und damit des Risikos

  • Bürge oder zweiter Kreditnehmer: Person mit ausreichender Bonität als zusätzlicher Schuldner

  • Spezialisierte Kreditinstitute: Einzelne Institute akzeptieren niedrigere Scores bei Zinsaufschlägen

Konsequenzen

Bei negativem Score:

  • Zinsaufschläge (die Höhe variiert stark je nach Institut und individuellem Risikoprofil)

  • Reduzierte Darlehenssumme

  • Höhere Eigenkapitalanforderungen

  • Eventuelle Ablehnung

Nicht empfohlene Optionen

Finanzierungsangebote "ohne SCHUFA" sind in Deutschland bei seriösen Kreditinstituten nicht verfügbar, da eine Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 505a BGB gesetzlich vorgeschrieben ist. Entsprechende Angebote sind häufig unseriös und mit erheblichen Kostenrisiken verbunden.

Rechtliche Grundlagen

Die Tätigkeit der SCHUFA unterliegt:

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), insbesondere § 31 BDSG (Scoring-Vorschriften)

  • § 505a BGB (Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehen)

  • § 505b BGB (Inhalte und Grundsätze der Kreditwürdigkeitsprüfung)

Die Aufsicht über die SCHUFA obliegt der zuständigen Landesdatenschutzbehörde am Sitz der Gesellschaft, dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI).

Aktuelle Rechtsprechung

EuGH-Urteil vom 07.12.2023 (C-634/21): Scoring kann eine nach Art. 22 DSGVO grundsätzlich unzulässige automatisierte Entscheidung darstellen, wenn es maßgeblich für die Kreditentscheidung ist. Dies betrifft sowohl Kreditinstitute als auch Auskunfteien und verpflichtet zu erhöhter Sorgfalt bei der Verwendung von Scoring-Verfahren.

EuGH-Urteil vom 27.02.2025 (C-203/22): Betroffene haben Anspruch auf nachvollziehbare Informationen über die involvierte Logik, Kriterien und Gewichtungen bei automatisierten Bonitätsbewertungen. Die vollständige Offenlegung des Algorithmus ist nicht zwingend, wohl aber eine Erklärung, die ein Verstehen und gegebenenfalls Anfechten der Entscheidung ermöglicht.

Speicherfristen: Die Dauer der Speicherung von Negativmerkmalen ist aktuell Gegenstand von Gerichtsverfahren vor dem BGH und verschiedenen Oberlandesgerichten. Die SCHUFA hat im Rahmen des Code of Conduct ab 01.01.2025 die Speicherfrist für ausgeglichene Forderungen von 36 auf 18 Monate verkürzt.

Strategische Vorbereitung auf Immobilienerwerb

Empfohlene Vorgehensweise:

  1. 12 Monate vor geplantem Kauf: SCHUFA-Selbstauskunft einholen und dabei auch eine nachvollziehbare Erklärung des Scores (Kriterien und Gewichtung) anfordern

  2. Bei Fehlern: Korrektur bei der SCHUFA beantragen

  3. Bei niedrigem Score: Verbesserungsmaßnahmen umsetzen

  4. 6 Monate vor Kauf: Erneute Überprüfung

  5. Bei Finanzierungsanfrage: Unbedingt sicherstellen, dass Institute ausschließlich Konditionsanfragen (score-neutral) durchführen, niemals echte Kreditanfragen

Quellen

Gesetzliche Grundlagen

Behörden und Aufsicht

Rechtsprechung

Verbraucherinformationen

Fachinformationen

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