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Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser

Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser: 500 Millionen Euro ab dem 15. April 2026

Zuletzt aktualisiert: 10.04.2026

Am 25. März 2026 hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) das Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus" offiziell angekündigt. Ab dem 15. April 2026 um 10:00 Uhr können Anträge über das digitale Förderportal gestellt werden. Mit einem Gesamtvolumen von bis zu 500 Millionen Euro ist es die bislang größte Bundesförderung für private Ladeinfrastruktur außerhalb des Eigenheims.

Das Programm setzt Maßnahme 3 des „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030" um, den das Bundeskabinett im November 2025 beschlossen hat. Der Hintergrund: In Deutschland gibt es rund 21 Millionen Wohnungen in Mehrparteienhäusern mit etwa 9 Millionen zugehörigen Stellplätzen — ein Bestand, der bisher kaum mit Ladeinfrastruktur ausgestattet ist.

Wer ist antragsberechtigt?

Das Programm umfasst drei separate Förderaufrufe mit jeweils eigener Zielgruppe:

  1. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren einzelne Mitglieder. Die Antragstellung kann auch durch eine vertretungsberechtigte Hausverwaltung erfolgen.

  2. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Privateigentümer von Mehrparteienhäusern. Als KMU gelten nach EU-Definition Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Mio. Euro.

  3. Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit großem Wohnungsbestand — hier erfolgt die Vergabe über ein wettbewerbliches Verfahren.

Mieter sind nicht antragsberechtigt. Wer als Mieter eine Lademöglichkeit wünscht, sollte sich an die Vermieterin bzw. den Vermieter oder an die WEG wenden. Mehrparteienhäuser sind dabei als Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten definiert.

Was wird gefördert?

Die Förderung deckt nicht nur die Wallbox selbst ab, sondern auch die oft kostenintensive Infrastruktur dahinter: Vorverkabelung, Netzanschluss, elektrische Ertüchtigung und bauliche Maßnahmen. Förderfähig sind Ladepunkte mit Typ-2- oder CCS-Anschluss und einer Ladeleistung von 11 bis 22 kW. Der Einbau muss durch einen Fachbetrieb erfolgen.

Die Zuschüsse werden als Pauschale pro Stellplatz gewährt:

AusbaustufeMaximaler Zuschuss
Vorverkabelung ohne Ladepunktbis 1.300 €
Vorverkabelung mit Wallbox (max. 22 kW)bis 1.500 €
Wallbox mit bidirektionalem Ladenbis 2.000 €

Bidirektionale Wallboxen können Strom nicht nur laden, sondern auch zurück ins Hausnetz einspeisen — deshalb der höhere Fördersatz. Nicht jeder vorverkabelte Stellplatz muss sofort einen Ladepunkt erhalten; eine schrittweise Umsetzung ist ausdrücklich möglich.

Voraussetzungen

Vier zentrale Bedingungen sind zu beachten:

  • Mindestumfang: Mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze müssen vorverkabelt werden, wobei immer mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden müssen. Für Gebäude mit weniger als sechs Stellplätzen ist das Programm damit nicht geeignet.

  • Erneuerbare Energien: Der Ladestrom muss aus erneuerbaren Quellen stammen — entweder über einen zertifizierten Ökostromvertrag oder eine eigene Photovoltaikanlage.

  • Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Vor Erhalt des Förderbescheids dürfen keine Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Bereits der Vertragsschluss gilt als Vorhabenbeginn und führt zum Verlust des Förderanspruchs. Das Einholen von Kostenvoranschlägen ist dagegen unproblematisch.

  • Zweckbindung: Die geförderte Infrastruktur muss mindestens drei Jahre zweckgerecht betrieben werden.

  • Keine Doppelförderung: Eine Kombination mit anderen Fördermitteln für dieselben Kosten ist nicht zulässig. Zudem gilt die EU-De-minimis-Regelung (max. 300.000 € innerhalb von drei Steuerjahren).

Fristen und Ablauf

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Portal laden-im-mehrparteienhaus.de. Projektträger ist PricewaterhouseCoopers (PwC). Die Fristen im Überblick:

  • WEG, KMU, private Vermieter: Antragstellung vom 15. April bis 10. November 2026, Bearbeitung nach Eingangsreihenfolge (Windhundprinzip).

  • Große Wohnungsunternehmen: Antragstellung bis 15. Oktober 2026, Vergabe im wettbewerblichen Verfahren.

Da das Windhundprinzip gilt, empfiehlt sich eine frühe Einreichung. Frühere KfW-Programme waren teils innerhalb eines Tages ausgeschöpft.

Bei WEGs muss ein Eigentümerbeschluss über den Ausbau spätestens sechs Monate nach der Förderzusage vorliegen. Eine Formulierung „vorbehaltlich der Förderzusage" im Beschluss ist dabei üblich und sinnvoll.

Was bedeutet das für WEGs?

Für Wohnungseigentümergemeinschaften ergeben sich einige praktische Schritte. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur hat dazu einen Praxisleitfaden veröffentlicht — den sogenannten „WEGweiser" — der auf nationale-leitstelle.de zum Download bereitsteht.

In der Vorbereitung empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Bedarf klären: Anzahl der Stellplätze ermitteln und prüfen, ob die Mindestanforderung von sechs Stellplätzen bzw. 20 Prozent erfüllt werden kann.

  2. Kostenvoranschlag einholen: Ein Elektrofachbetrieb sollte die vorhandene Elektrik bewerten und ein Angebot für Vorverkabelung, Netzanschluss und ggf. Ladepunkte erstellen. Dies löst keinen vorzeitigen Maßnahmenbeginn aus.

  3. Eigentümerversammlung vorbereiten: Beschluss über den Ausbau und die Kostenverteilung fassen — idealerweise unter Vorbehalt der Förderzusage. Der Beschluss kann auch nach Antragstellung nachgereicht werden (innerhalb von sechs Monaten).

  4. Antrag stellen: Digital über das Förderportal. Benötigt werden u. a. Kostenvoranschlag, Grundbuchauszug und Lageplan.

  5. Bewilligung abwarten: Erst danach dürfen Aufträge vergeben werden.

Auf dem offiziellen Portal steht außerdem ein QuickCheck bereit, mit dem sich die grundsätzliche Förderfähigkeit in wenigen Schritten prüfen lässt.

Hinweis: Lastmanagement nicht vergessen

Ein oft unterschätzter Aspekt bei der Planung: Mehrere Wallboxen in einem Gebäude bedeuten nicht automatisch, dass alle gleichzeitig mit voller Leistung laden können. Ohne intelligentes Lastmanagement droht eine Überlastung des Netzanschlusses. Dynamisches Lastmanagement verteilt die verfügbare Ladeleistung automatisch auf alle aktiven Ladepunkte und kann teure Netzanschlusserhöhungen vermeiden. Dies sollte bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden.

Situation in NRW

Das bisherige NRW-Landesprogramm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität", das u. a. Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen förderte, pausiert seit dem 25. März 2026 für die Fördergegenstände, die nun durch das Bundesprogramm abgedeckt werden. Die Bezirksregierung Arnsberg verweist betroffene Antragsteller auf das neue Bundesprogramm. Die übrigen Fördergegenstände des NRW-Programms können weiterhin beantragt werden.

Bis zur Pausierung wurden im NRW-Programm seit Februar 2026 laut Bezirksregierung Arnsberg bereits rund 2,1 Millionen Euro für etwa 2.100 Ladepunkte beantragt — ein Zeichen für die hohe Nachfrage im Land.

Online-Seminar am 14. April

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur bietet am 14. April 2026 um 9:30 Uhr ein kostenloses Online-Seminar zum Förderprogramm an. Die Anmeldung ist über die Webseite des BMV möglich.

Weiterführende Quellen


Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Fördermittelberatung dar. Angaben ohne Gewähr.

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