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Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan zeigt die geplante Entwicklung einer Gemeinde – er

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet dar. Er bildet die Grundlage für die verbindlichen Bebauungspläne.

Definition und rechtliche Grundlage

Der Flächennutzungsplan ist in den §§ 5 bis 7 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Er gehört zur zweistufigen Bauleitplanung in Deutschland:

Erste Stufe: Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) – erfasst das gesamte Gemeindegebiet

Zweite Stufe: Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) – regelt einzelne Teilgebiete parzellenscharf

Der Flächennutzungsplan entfaltet keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit gegenüber Bürgern und Grundstückseigentümern. Er bindet jedoch die Gemeinde selbst und ist von anderen Behörden zu beachten (§ 7 BauGB).

Das zweistufige System der Bauleitplanung

In Deutschland ist die Bauleitplanung zweistufig aufgebaut:

Stufe 1 – Flächennutzungsplan: Der vorbereitende Plan für das gesamte Gemeindegebiet. Er zeigt die Grundzüge der beabsichtigten Entwicklung.

Stufe 2 – Bebauungsplan: Der verbindliche Plan für Teilgebiete. Er setzt parzellenscharf fest, was wo gebaut werden darf.

Der Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Was der F-Plan für die Gesamtgemeinde grob vorgibt, konkretisiert der B-Plan für einzelne Quartiere.

Maßstab und Darstellung

Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet und wird in einem groben Maßstab erstellt – typischerweise 1:10.000 bis 1:50.000. Bei großen Städten kann es auch 1:25.000 sein.

Die Darstellung folgt der Planzeichenverordnung. Verschiedene Nützungsarten werden farblich unterschieden:

  • Gelb/Orange: Wohnbauflächen

  • Grau: Gewerbliche Bauflächen

  • Braun: Gemischte Bauflächen

  • Blau: Sonderbauflächen

  • Grün: Grünflächen, Landwirtschaft, Wald

  • Blau (hell): Wasserflächen

Dazu kommen Symbole für besondere Einrichtungen wie Schulen, Kirchen oder Versorgungsanlagen.

Was stellt der Flächennutzungsplan dar?

Der F-Plan zeigt, welche Nützungen für die verschiedenen Bereiche des Gemeindegebiets vorgesehen sind. Typische Darstellungen sind:

Bauflächen

  • Wohnbauflächen (W)

  • Gewerbliche Bauflächen (G)

  • Gemischte Bauflächen (M)

  • Sonderbauflächen (S)

Weitere Flächen

  • Flächen für den Gemeinbedarf (Schulen, Krankenhäuser, Verwaltung)

  • Verkehrsflächen (Straßen, Bahnlinien, Flughäfen)

  • Grünflächen (Parks, Sportanlagen, Friedhöfe)

  • Flächen für Versorgungsanlagen

  • Landwirtschaftliche Flächen

  • Waldflächen

  • Wasserflächen

Planungshinweise

Außerdem kann der F-Plan Hinweise enthalten zu:

  • Überschwemmungsgebieten

  • Lärmschutzzonen

  • Altlastenverdachtsflächen

  • Bodendenkmälern

Unterschied zum Bebauungsplan

Der wesentliche Unterschied liegt in der Verbindlichkeit:

AspektFlächennutzungsplanBebauungsplan
GeltungsbereichGesamte GemeindeTeilgebiet
Maßstab1:10.000 bis 1:50.0001:500 bis 1:1.000
RechtswirkungBehördenverbindlichAllgemeinverbindlich
DetailgradGrob, grundsätzlichParzellenscharf, detailliert
Für BürgerNicht direkt bindendRechtsverbindlich

Ein Grundstückseigentümer kann sich nicht direkt auf den Flächennutzungsplan berufen. Erst wenn ein Bebauungsplan aufgestellt wird, entstehen verbindliche Baurechte.

Aufstellungsverfahren

Die Aufstellung eines Flächennutzungsplans ist ein langwieriger Prozess:

1. Aufstellungsbeschluss: Der Gemeinderat beschließt, einen F-Plan aufzustellen oder zu ändern.

2. Planentwurf: Die Verwaltung erarbeitet einen Entwurf. Dabei werden verschiedene Fachplanungen berücksichtigt.

3. Frühzeitige Beteiligung: Bürger und Behörden können sich äußern. Ihre Anregungen fließen in die weitere Planung ein.

4. Öffentliche Auslegung: Der Entwurf wird für mindestens einen Monat öffentlich ausgelegt. Jeder kann Stellungnahmen abgeben.

5. Abwägung: Die Gemeinde wägt alle Stellungnahmen ab und passt den Plan gegebenenfalls an.

6. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den Flächennutzungsplan.

7. Genehmigung: Die höhere Verwaltungsbehörde (Landratsamt oder Bezirksregierung) muss den Plan genehmigen.

Das gesamte Verfahren kann mehrere Jahre dauern.

Bedeutung für Grundstückseigentümer

Obwohl der Flächennutzungsplan nicht direkt verbindlich ist, hat er erhebliche Bedeutung:

Entwicklungsperspektive: Der F-Plan zeigt, wie sich ein Gebiet entwickeln soll. Wer ein Grundstück in einer ausgewiesenen Wohnbaufläche besitzt, kann darauf hoffen, dass irgendwann ein Bebauungsplan aufgestellt wird.

Wertsteigerung: Die Darstellung als Baufläche im F-Plan ist oft der erste Schritt zur Baulandwerdung. Das kann den Grundstückswert beeinflussen.

Planungssicherheit: Wenn der F-Plan eine Fläche als Grünfläche darstellt, ist eine Bebauung auf absehbare Zeit unwahrscheinlich.

Bauvoranfrage: Bei der Beurteilung von Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich kann der F-Plan als Orientierung dienen.

Änderung des Flächennutzungsplans

Flächennutzungspläne werden regelmäßig geändert, um auf neue Entwicklungen zu reagieren. Typische Anlässe sind:

  • Neue Wohngebiete sollen entstehen

  • Gewerbeflächen werden benötigt

  • Infrastrukturprojekte erfordern Anpassungen

  • Gesetzliche Vorgaben ändern sich

Das Änderungsverfahren entspricht dem Aufstellungsverfahren – mit Beteiligung, Auslegung und Genehmigung.

Parallelverfahren

Normalerweise wird erst der F-Plan geändert und dann der Bebauungsplan aufgestellt. Das Baugesetzbuch erlaubt aber auch ein Parallelverfahren: Beide Pläne werden gleichzeitig bearbeitet. Das spart Zeit, erfordert aber eine enge Abstimmung.

Flächennutzungsplan ohne Bebauungsplan

Was gilt, wenn es zwar einen Flächennutzungsplan gibt, aber keinen Bebauungsplan? Dann richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 BauGB (im Innenbereich) oder § 35 BauGB (im Außenbereich).

Der F-Plan kann dabei als Anhaltspunkt dienen, welche Nützungen grundsätzlich vorgesehen sind. Ein Rechtsanspruch auf Bebauung ergibt sich daraus aber nicht.

Einsicht in den Flächennutzungsplan

Flächennutzungspläne sind öffentlich zugänglich. Sie können sie einsehen:

  • Bei der Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung

  • Online über das Geoportal der Kommune

  • Bei der Kreisverwaltung

Viele Gemeinden stellen ihre Flächennutzungspläne digital zur Verfügung, oft zusammen mit den Bebauungsplänen in einem Geoinformationssystem.

Regionale Planungsebenen

Der Flächennutzungsplan ist nicht die oberste Planungsebene. Darüber stehen:

  • Landesentwicklungsplan: Vorgaben des Bundeslandes zur räumlichen Entwicklung

  • Regionalplan: Konkretisierung für die Region

Der Flächennutzungsplan muss an diese übergeordneten Pläne angepasst sein. Er kann also nicht völlig frei gestaltet werden.

Praktische Tipps

Wenn Sie ein Grundstück kaufen oder ein Bauvorhaben planen:

  1. Prüfen Sie, ob ein Bebauungsplan existiert – der ist wichtiger als der F-Plan

  2. Schauen Sie im F-Plan nach, welche Nützung für das Gebiet vorgesehen ist

  3. Fragen Sie bei der Gemeinde nach geplanten Änderungen

  4. Beachten Sie, dass eine Darstellung im F-Plan kein Baurecht begründet

  5. Informieren Sie sich über laufende Planungsverfahren

Siehe auch

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