Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan zeigt die geplante Entwicklung einer Gemeinde – er
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet dar. Er bildet die Grundlage für die verbindlichen Bebauungspläne.
Definition und rechtliche Grundlage
Der Flächennutzungsplan ist in den §§ 5 bis 7 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Er gehört zur zweistufigen Bauleitplanung in Deutschland:
Erste Stufe: Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) – erfasst das gesamte Gemeindegebiet
Zweite Stufe: Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) – regelt einzelne Teilgebiete parzellenscharf
Der Flächennutzungsplan entfaltet keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit gegenüber Bürgern und Grundstückseigentümern. Er bindet jedoch die Gemeinde selbst und ist von anderen Behörden zu beachten (§ 7 BauGB).
Das zweistufige System der Bauleitplanung
In Deutschland ist die Bauleitplanung zweistufig aufgebaut:
Stufe 1 – Flächennutzungsplan: Der vorbereitende Plan für das gesamte Gemeindegebiet. Er zeigt die Grundzüge der beabsichtigten Entwicklung.
Stufe 2 – Bebauungsplan: Der verbindliche Plan für Teilgebiete. Er setzt parzellenscharf fest, was wo gebaut werden darf.
Der Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Was der F-Plan für die Gesamtgemeinde grob vorgibt, konkretisiert der B-Plan für einzelne Quartiere.
Maßstab und Darstellung
Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet und wird in einem groben Maßstab erstellt – typischerweise 1:10.000 bis 1:50.000. Bei großen Städten kann es auch 1:25.000 sein.
Die Darstellung folgt der Planzeichenverordnung. Verschiedene Nützungsarten werden farblich unterschieden:
Gelb/Orange: Wohnbauflächen
Grau: Gewerbliche Bauflächen
Braun: Gemischte Bauflächen
Blau: Sonderbauflächen
Grün: Grünflächen, Landwirtschaft, Wald
Blau (hell): Wasserflächen
Dazu kommen Symbole für besondere Einrichtungen wie Schulen, Kirchen oder Versorgungsanlagen.
Was stellt der Flächennutzungsplan dar?
Der F-Plan zeigt, welche Nützungen für die verschiedenen Bereiche des Gemeindegebiets vorgesehen sind. Typische Darstellungen sind:
Bauflächen
Wohnbauflächen (W)
Gewerbliche Bauflächen (G)
Gemischte Bauflächen (M)
Sonderbauflächen (S)
Weitere Flächen
Flächen für den Gemeinbedarf (Schulen, Krankenhäuser, Verwaltung)
Verkehrsflächen (Straßen, Bahnlinien, Flughäfen)
Grünflächen (Parks, Sportanlagen, Friedhöfe)
Flächen für Versorgungsanlagen
Landwirtschaftliche Flächen
Waldflächen
Wasserflächen
Planungshinweise
Außerdem kann der F-Plan Hinweise enthalten zu:
Überschwemmungsgebieten
Lärmschutzzonen
Altlastenverdachtsflächen
Bodendenkmälern
Unterschied zum Bebauungsplan
Der wesentliche Unterschied liegt in der Verbindlichkeit:
| Aspekt | Flächennutzungsplan | Bebauungsplan |
|---|---|---|
| Geltungsbereich | Gesamte Gemeinde | Teilgebiet |
| Maßstab | 1:10.000 bis 1:50.000 | 1:500 bis 1:1.000 |
| Rechtswirkung | Behördenverbindlich | Allgemeinverbindlich |
| Detailgrad | Grob, grundsätzlich | Parzellenscharf, detailliert |
| Für Bürger | Nicht direkt bindend | Rechtsverbindlich |
Ein Grundstückseigentümer kann sich nicht direkt auf den Flächennutzungsplan berufen. Erst wenn ein Bebauungsplan aufgestellt wird, entstehen verbindliche Baurechte.
Aufstellungsverfahren
Die Aufstellung eines Flächennutzungsplans ist ein langwieriger Prozess:
1. Aufstellungsbeschluss: Der Gemeinderat beschließt, einen F-Plan aufzustellen oder zu ändern.
2. Planentwurf: Die Verwaltung erarbeitet einen Entwurf. Dabei werden verschiedene Fachplanungen berücksichtigt.
3. Frühzeitige Beteiligung: Bürger und Behörden können sich äußern. Ihre Anregungen fließen in die weitere Planung ein.
4. Öffentliche Auslegung: Der Entwurf wird für mindestens einen Monat öffentlich ausgelegt. Jeder kann Stellungnahmen abgeben.
5. Abwägung: Die Gemeinde wägt alle Stellungnahmen ab und passt den Plan gegebenenfalls an.
6. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den Flächennutzungsplan.
7. Genehmigung: Die höhere Verwaltungsbehörde (Landratsamt oder Bezirksregierung) muss den Plan genehmigen.
Das gesamte Verfahren kann mehrere Jahre dauern.
Bedeutung für Grundstückseigentümer
Obwohl der Flächennutzungsplan nicht direkt verbindlich ist, hat er erhebliche Bedeutung:
Entwicklungsperspektive: Der F-Plan zeigt, wie sich ein Gebiet entwickeln soll. Wer ein Grundstück in einer ausgewiesenen Wohnbaufläche besitzt, kann darauf hoffen, dass irgendwann ein Bebauungsplan aufgestellt wird.
Wertsteigerung: Die Darstellung als Baufläche im F-Plan ist oft der erste Schritt zur Baulandwerdung. Das kann den Grundstückswert beeinflussen.
Planungssicherheit: Wenn der F-Plan eine Fläche als Grünfläche darstellt, ist eine Bebauung auf absehbare Zeit unwahrscheinlich.
Bauvoranfrage: Bei der Beurteilung von Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich kann der F-Plan als Orientierung dienen.
Änderung des Flächennutzungsplans
Flächennutzungspläne werden regelmäßig geändert, um auf neue Entwicklungen zu reagieren. Typische Anlässe sind:
Neue Wohngebiete sollen entstehen
Gewerbeflächen werden benötigt
Infrastrukturprojekte erfordern Anpassungen
Gesetzliche Vorgaben ändern sich
Das Änderungsverfahren entspricht dem Aufstellungsverfahren – mit Beteiligung, Auslegung und Genehmigung.
Parallelverfahren
Normalerweise wird erst der F-Plan geändert und dann der Bebauungsplan aufgestellt. Das Baugesetzbuch erlaubt aber auch ein Parallelverfahren: Beide Pläne werden gleichzeitig bearbeitet. Das spart Zeit, erfordert aber eine enge Abstimmung.
Flächennutzungsplan ohne Bebauungsplan
Was gilt, wenn es zwar einen Flächennutzungsplan gibt, aber keinen Bebauungsplan? Dann richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 BauGB (im Innenbereich) oder § 35 BauGB (im Außenbereich).
Der F-Plan kann dabei als Anhaltspunkt dienen, welche Nützungen grundsätzlich vorgesehen sind. Ein Rechtsanspruch auf Bebauung ergibt sich daraus aber nicht.
Einsicht in den Flächennutzungsplan
Flächennutzungspläne sind öffentlich zugänglich. Sie können sie einsehen:
Bei der Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung
Online über das Geoportal der Kommune
Bei der Kreisverwaltung
Viele Gemeinden stellen ihre Flächennutzungspläne digital zur Verfügung, oft zusammen mit den Bebauungsplänen in einem Geoinformationssystem.
Regionale Planungsebenen
Der Flächennutzungsplan ist nicht die oberste Planungsebene. Darüber stehen:
Landesentwicklungsplan: Vorgaben des Bundeslandes zur räumlichen Entwicklung
Regionalplan: Konkretisierung für die Region
Der Flächennutzungsplan muss an diese übergeordneten Pläne angepasst sein. Er kann also nicht völlig frei gestaltet werden.
Praktische Tipps
Wenn Sie ein Grundstück kaufen oder ein Bauvorhaben planen:
Prüfen Sie, ob ein Bebauungsplan existiert – der ist wichtiger als der F-Plan
Schauen Sie im F-Plan nach, welche Nützung für das Gebiet vorgesehen ist
Fragen Sie bei der Gemeinde nach geplanten Änderungen
Beachten Sie, dass eine Darstellung im F-Plan kein Baurecht begründet
Informieren Sie sich über laufende Planungsverfahren
Siehe auch
Weblinks
Baugesetzbuch §§ 5-7 – Bundesministerium der Justiz
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