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Zinsbindungsfrist: Zeitraum fixierter Zinssätze bei Baufinanzierung

Die Zinsbindungsfrist definiert den Zeitraum garantierter Zinssätze. Erfahren Sie Ablauf bei Fristende, Anschlussfinanzierungsoptionen und strategische Vorbereitung.

Zuletzt aktualisiert: 12.01.2025

Zinsbindungsfrist

Die Zinsbindungsfrist ist der vertraglich vereinbarte Zeitraum, während dessen der Zinssatz eines Immobiliendarlehens fixiert bleibt. Nach Ablauf dieser Frist endet die Zinssicherheit, und die Restschuld muss zu den dann aktuellen Marktkonditionen refinanziert werden. Die Zinsbindungsfrist ist synonym mit den Begriffen Zinsbindung oder Sollzinsbindung.

Rechtliche Grundlagen

Die Zinsbindungsfrist ist zentraler Vertragsbestandteil des Darlehensvertrags nach §§ 488 ff. BGB. Sie definiert die Dauer der gegenseitigen Bindung an die vereinbarten Konditionen.

Vertragsrechtliche Wirkung

Während der Zinsbindungsfrist gilt:

  • Der Zinssatz ist für beide Vertragsparteien bindend

  • Einseitige Zinsanpassungen sind ausgeschlossen

  • Ordentliche Kündigung ist grundsätzlich ausgeschlossen

Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB

§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB gewährt dem Darlehensnehmer nach Ablauf von 10 Jahren ab vollständiger Darlehensvalutierung ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht mit sechsmonatiger Kündigungsfrist. Dieses Recht besteht unabhängig von der vereinbarten Zinsbindungsfrist.

Praktische Bedeutung: Bei 15- oder 20-jähriger Zinsbindungsfrist kann nach 10 Jahren und 6 Monaten ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt und umgeschuldet werden.

Ablauf bei Fristende

Timeline der Anschlussfinanzierung

12-18 Monate vor Ablauf:

  • Erste Konditionenvergleiche

  • Bewertung der Immobilie

  • Prüfung Forward-Darlehen

6-9 Monate vor Ablauf:

  • Prolongationsangebot der bisherigen Bank

  • Einholung von Vergleichsangeboten

  • Entscheidung: Prolongation oder Umschuldung

3-4 Monate vor Ablauf:

  • Vertragliche Kündigungsfrist gegenüber bisheriger Bank

  • Formale Darlehensbeantragung bei neuer Bank

  • Beauftragung Notar bei Umschuldung

1-2 Monate vor Ablauf:

  • Finalisierung der Konditionen

  • Notarielle Grundschuldabtretung bei Umschuldung

  • Auszahlungsvorbereitung

Bei Fristende:

  • Ablösung des alten Darlehens

  • Auszahlung des neuen Darlehens

  • Beginn der neuen Zinsbindungsfrist

Prolongation

Die Prolongation bezeichnet die Fortsetzung des Darlehens beim bisherigen Kreditgeber zu neuen Konditionen. Sie ist unkompliziert und kostengünstig (keine Notar- und Grundbuchkosten), jedoch sind die Konditionen häufig nicht marktgerecht.

Verfahren:

  1. Bank unterbreitet Prolongationsangebot (üblicherweise 3 Monate vor Ablauf)

  2. Darlehensnehmer prüft und vergleicht mit Marktkonditionen

  3. Bei Annahme: Unterzeichnung Verlängerungsvereinbarung

  4. Nahtlose Fortsetzung zum Ablauftermin

Verhandlungsstrategie: Vorlage von Konkurrenzangeboten führt häufig zu erheblicher Konditionsverbesserung.

Umschuldung

Bei der Umschuldung wechselt der Darlehensnehmer zu einem neuen Kreditgeber. Dies erfordert die Abtretung oder Neueintragung der Grundschuld.

Kosten:

  • Notarkosten für Abtretung: 0,1-0,2% der Grundschuldsumme

  • Grundbuchkosten: Entsprechend Notarkosten

  • Gesamtkosten typischerweise 400-800 Euro bei Abtretung

Wirtschaftlichkeitsschwelle: Umschuldung lohnt bei Zinsdifferenz ab 0,15-0,20 Prozentpunkten.

Kritische Phase: Zinsänderungsrisiko

Das Ende der Zinsbindungsfrist markiert den Übergang vom Zinssicherheitsregime zum Zinsänderungsrisiko.

Restschuldberechnung

Die Höhe der Restschuld determiniert das absolute Zinsrisiko. Je höher die Restschuld, desto größer die potenzielle Mehrbelastung bei Zinserhöhungen.

Beispielrechnung bei 300.000 Euro Ursprungsdarlehen, 3,5% Zinsen:

ZinsbindungTilgungRestschuldZinsrisiko-Exposure
5 Jahre2%273.000 EuroHoch
10 Jahre2%232.000 EuroMittel
15 Jahre2%180.000 EuroModerat
10 Jahre3%203.000 EuroReduziert
10 Jahre4%174.000 EuroNiedrig

Szenarioanalyse für Anschlussfinanzierung

Ausgangssituation: 230.000 Euro Restschuld nach 10 Jahren

Zinssatz AnschlussfinanzierungMonatliche Rate (2% Tilgung)Mehrbelastung
3,5% (wie ursprünglich)1.054 Euro0 Euro
4,5% (+1 Prozentpunkt)1.246 Euro+192 Euro
5,5% (+2 Prozentpunkte)1.438 Euro+384 Euro
6,5% (+3 Prozentpunkte)1.629 Euro+575 Euro

Strategische Vorbereitung

Forward-Darlehen

Ein Forward-Darlehen sichert bereits 12-66 Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist den zukünftigen Zinssatz. Dies eliminiert das Zinsänderungsrisiko, erfordert jedoch einen Forward-Aufschlag.

Berechnungsbeispiel:

  • Aktueller Zinssatz: 3,5%

  • Forward-Periode: 36 Monate

  • Forward-Aufschlag: 0,02% pro Monat

  • Forward-Zinssatz: 4,22%

Vorteilhaftigkeit: Forward-Darlehen lohnen bei Erwartung steigender Zinsen. Die Forward-Prämie ist die Versicherungsprämie gegen Zinserhöhungen.

Konditionenoptimierung

Während der laufenden Zinsbindungsfrist können Maßnahmen zur Konditionsverbesserung bei Anschlussfinanzierung getroffen werden:

Restschuldreduktion:

  • Sondertilgungen zur Reduzierung des Beleihungsauslaufs

  • Höhere reguläre Tilgung

Bonitätsverbesserung:

  • SCHUFA-Score optimieren

  • Einkommensstabilisierung (unbefristete Anstellung)

Immobilienwertsteigerung:

  • Wertsteigernde Modernisierungen

  • Positive Marktentwicklung reduziert Beleihungsauslauf

Dokumentenvorbereitung

Rechtzeitige Beschaffung erforderlicher Unterlagen beschleunigt den Anschlussfinanzierungsprozess:

  • Aktuelle Gehaltsabrechnungen (letzte 3 Monate)

  • Aktueller Grundbuchauszug

  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate

  • SCHUFA-Selbstauskunft

  • Objektunterlagen bei Umschuldung

Verlängerung vs. Neubewertung

Automatische Verlängerung

Ohne aktives Handeln erfolgt keine automatische Verlängerung. Bei Nichtverlängerung wandelt sich das Festzinsdarlehen in ein variables Darlehen mit dreimonatiger Kündigungsfrist (§ 488 Abs. 3 BGB).

Konsequenz: Variable Verzinsung zum aktuellen Marktniveau, typischerweise mit erheblichem Zinsaufschlag gegenüber Festzinskonditionen.

Aktive Anschlussgestaltung

Die Anschlussfinanzierung ermöglicht strukturelle Anpassungen:

  • Änderung der Zinsbindungsdauer

  • Anpassung der Tilgungshöhe

  • Vereinbarung von Sondertilgungsrechten

  • Tilgungssatzwechseloptionen

Diese Flexibilität sollte zur Optimierung der Finanzierungsstruktur genutzt werden.

Prolongationsangebot prüfen

Das Prolongationsangebot der bisherigen Bank ist häufig nicht wettbewerbsfähig. Kreditinstitute kalkulieren damit, dass ein erheblicher Anteil der Kunden aus Bequemlichkeit nicht wechselt.

Prüfkriterien

Zinssatz:

  • Vergleich mit aktuellem Marktniveau (Online-Recherche, Vergleichsportale)

  • Einholung von mindestens 3 Konkurrenzangeboten

Konditionen:

  • Sondertilgungsrechte (typischerweise 5-10% p.a.)

  • Tilgungssatzwechseloptionen

  • Bereitstellungszinsregelungen

Gesamtkosten:

Verhandlung

Mit konkreten Konkurrenzangeboten besteht erheblicher Verhandlungsspielraum. Banken verbessern das initiale Prolongationsangebot typischerweise um 0,1-0,3 Prozentpunkte bei Konfrontation mit günstigeren Konkurrenzkonditionen.

Besondere Situationen

Vorzeitige Ablösung während Zinsbindungsfrist

Eine vorzeitige Ablösung während laufender Zinsbindungsfrist ist möglich, erfordert jedoch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Ausnahmen:

  • Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren gemäß § 489 BGB

  • Immobilienverkauf (Vorfälligkeitsentschädigung bleibt fällig)

  • Zustimmung der Bank (selten ohne Entschädigung)

Anschlussfinanzierung bei mehreren Teildarlehen

Bei Finanzierung über mehrere Teildarlehen mit gestaffelten Zinsbindungsfristen ergeben sich komplexere Anschlussszenarien:

  • Sukzessive Anschlussfinanzierung bei unterschiedlichen Fristenenden

  • Zusammenlegung bei zeitnahen Ablaufterminen

  • Differenzierte Zinsbindungsfristen für Teildarlehen

Anschlussfinanzierung bei Sondersituationen

Einkommensveränderungen:

  • Einkommen gesunken: Prolongation bei Hausbank oft einfacher als Neubewertung durch andere Bank

  • Einkommen gestiegen: Bessere Verhandlungsposition bei allen Anbietern

Immobilienwertveränderungen:

  • Wertsteigerung: Niedrigerer Beleihungsauslauf ermöglicht bessere Konditionen

  • Wertverlust: Erhöhter Beleihungsauslauf kann Konditionsverschlechterung bedeuten

Häufige Fehler

Zu späte Vorbereitung

Anschlussfinanzierung erst 1-2 Monate vor Ablauf zu thematisieren reduziert Optionen erheblich:

  • Keine Zeit für Forward-Darlehen-Prüfung

  • Eingeschränkter Vergleich

  • Zeitdruck bei Umschuldung

  • Schwache Verhandlungsposition

Verzicht auf Konditionenvergleich

Blind das Prolongationsangebot zu akzeptieren verschenkt typischerweise mehrere tausend Euro über die Anschlusslaufzeit.

Unterschätzung des Zinsänderungsrisikos

Anschlussfinanzierung ohne Stress-Test verschiedener Zinsszenarien kann zu Überschuldungssituationen führen.

Zusammenfassung

Die Zinsbindungsfrist definiert den Zeitraum garantierter Zinssicherheit. Ihr Ablauf markiert einen kritischen Wendepunkt der Finanzierung mit potenziellem Zinsänderungsrisiko. Eine strukturierte Vorbereitung 12-18 Monate vor Fristende mit umfassendem Konditionenvergleich optimiert die Anschlussfinanzierung. Das Prolongationsangebot der Hausbank sollte kritisch geprüft und bei unzureichenden Konditionen sollte eine Umschuldung erwogen werden. Forward-Darlehen bieten Absicherung gegen steigende Zinsen bei Erwartung ungünstiger Zinsentwicklung. Die Höhe der Restschuld bei Fristende determiniert das absolute Zinsrisiko, weshalb höhere Tilgung während der Erstfinanzierung empfehlenswert ist. Das gesetzliche Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren bietet auch bei längeren Zinsbindungsfristen eine Flexibilitätsoption.

Weiterführende Informationen

Stiftung Warentest: Anschlussfinanzierung optimieren Verbraucherzentrale: Rechte und Pflichten bei Zinsbindungsende FMH Finanzberatung: Zinsvergleich Anschlussfinanzierung

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