Flurkarte
Die Flurkarte zeigt Grundstücksgrenzen und Flurstücke grafisch. Liegt beim Katasteramt, nicht beim Grundbuchamt.
Was ist eine Flurkarte?
Die Flurkarte ist die kartografische Darstellung des Liegenschaftskatasters und zeigt alle Flurstücke eines bestimmten Gebiets mit ihren Grenzen, Nummern und topografischen Details. Sie wird vom Katasteramt geführt und bildet die Grundlage für die Erfassung und Dokumentation von Grundstücksgrenzen.
Die Flurkarte unterscheidet sich vom Grundbuch in ihrer Funktion: Während das Grundbuch die rechtlichen Eigentumsverhältnisse dokumentiert, zeigt die Flurkarte die tatsächliche räumliche Lage und Abgrenzung der Grundstücke. Sie ist Teil des amtlichen Vermessungswesens und hat beschreibenden Charakter.
Historisch wurde die Flurkarte auf Papier geführt und in Kartenarchiven verwahrt. Heute erfolgt die Führung im Rahmen des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS) in digitaler Form. Die Bezeichnung Flurkarte wird synonym mit Liegenschaftskarte oder Katasterkarte verwendet.
Inhalt und Darstellung
Die Flurkarte enthält eine Vielzahl von Informationen, die für die Identifikation und Beschreibung von Grundstücken relevant sind. Die Darstellung erfolgt nach einheitlichen Richtlinien, die bundesweit gelten.
Die Flurstücksgrenzen werden als Linien eingezeichnet und markieren die rechtlichen Abgrenzungen zwischen den einzelnen Grundstücken. Diese Grenzen basieren auf amtlichen Vermessungen und sind verbindlich für die Bestimmung der Grundstücksfläche.
Jedes Flurstück trägt eine eindeutige Nummer innerhalb seiner Gemarkung und Flur. Die Nummerierung erfolgt fortlaufend. Bei Teilungen werden Zähler verwendet, etwa 312/1 und 312/2 für zwei aus dem ursprünglichen Flurstück 312 entstandene Parzellen.
Die Umrisse der auf den Flurstücken befindlichen Gebäude sind maßstabsgetreu eingetragen. Dies umfasst Wohngebäude, Nebengebäude und bauliche Anlagen. Die Darstellung ermöglicht die Beurteilung der Bebauung und ihrer Lage auf dem Grundstück.
Die Nutzungsarten werden in der Flurkarte differenziert ausgewiesen. Unterschieden werden unter anderem Gebäude- und Freiflächen, Gartenflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen, Waldflächen und Wasserflächen. Teilweise erfolgt die Kennzeichnung durch unterschiedliche Farben oder Signaturen.
Öffentliche Verkehrsflächen wie Straßen, Wege und Plätze sind verzeichnet. Ebenso werden Gewässer wie Flüsse, Bäche, Gräben und stehende Gewässer dargestellt. Diese Elemente dienen der räumlichen Orientierung.
Maßstab
Der Maßstab der Flurkarte variiert nach der Bebauungsdichte und der Nutzung des dargestellten Gebiets. Die Wahl des Maßstabs beeinflusst den Detailgrad und die Lesbarkeit der Karte.
In dicht bebauten innerstädtischen Bereichen werden üblicherweise die Maßstäbe 1:500 oder 1:1000 verwendet. Diese großen Maßstäbe erlauben eine detaillierte Darstellung kleiner Flurstücke und enger Bebauungsstrukturen.
In Außenbereichen mit geringerer Bebauungsdichte kommen die Maßstäbe 1:2000 oder 1:5000 zum Einsatz. Sie bieten eine übersichtlichere Darstellung größerer Flächen bei gleichzeitiger ausreichender Detailgenauigkeit.
Für landwirtschaftlich geprägte Gebiete mit großen Flurstücken kann der Maßstab 1:10000 gewählt werden. Die Kartierung erfolgt hier mit geringerem Detailgrad, da die räumlichen Dimensionen andere Anforderungen stellen.
Der verwendete Maßstab ist auf jeder Flurkarte vermerkt und ist für Entfernungs- und Flächenberechnungen von Bedeutung.
Abgrenzung zum Lageplan
Flurkarte und Lageplan sind verwandte, aber unterschiedliche Dokumente mit verschiedenen Funktionen im Bau- und Vermessungswesen.
Die Flurkarte ist ein amtliches Dokument des Katasteramts, das einen größeren räumlichen Bereich mit allen darin befindlichen Flurstücken darstellt. Sie dokumentiert den Bestand und dient der allgemeinen Orientierung über Grundstücksgrenzen und Lage.
Der Lageplan wird für ein konkretes Bauvorhaben von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder Architekten erstellt. Er zeigt ein einzelnes Grundstück in größerem Maßstab und enthält zusätzliche Informationen wie das geplante Bauvorhaben, Abstandsflächen und bauordnungsrechtlich relevante Details.
Für die Baugenehmigung ist ein qualifizierter Lageplan erforderlich, der auf Basis der Flurkarte erstellt wird. Der Architekt trägt das geplante Gebäude maßstabsgetreu ein und zeigt dessen Lage auf dem Grundstück.
Die Flurkarte bildet somit die Grundlage, während der Lageplan eine spezialisierte Verfeinerung für einen bestimmten Zweck darstellt.
Beantragung
Die Beantragung einer Flurkarte erfolgt beim zuständigen Katasteramt. Die Bezeichnung und Organisation dieser Behörde variiert nach Bundesland, die grundsätzliche Zuständigkeit für das Liegenschaftskataster bleibt jedoch einheitlich.
In Nordrhein-Westfalen ist das Katasteramt bei den Kreisen und kreisfreien Städten angesiedelt. In Bayern tragen die zuständigen Behörden die Bezeichnung Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. In Hessen sind die Ämter für Bodenmanagement zuständig.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Erforderlich ist die eindeutige Bezeichnung des gewünschten Flurstücks durch Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Alternativ kann das Grundstück durch die Adresse identifiziert werden, sofern diese eindeutig zuordenbar ist.
Die Gebühren für eine Flurkarte richten sich nach den Gebührenordnungen der jeweiligen Bundesländer und liegen typischerweise zwischen 15 und 50 Euro. Die Höhe hängt vom Format, Maßstab und Umfang der Ausfertigung ab.
Digitale Verfügbarkeit
Die Flurkarten werden heute im Rahmen des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS) digital geführt. Dieses bundesweit einheitliche System hat die früheren analogen Kartenwerke weitgehend abgelöst.
Viele Bundesländer stellen Flurkartendaten über Online-Portale zur Verfügung. Der Zugang erfolgt teilweise kostenfrei zur Information, teilweise gegen Gebühr für offizielle Auszüge.
In Nordrhein-Westfalen bietet das Portal TIM-online kostenlosen Zugriff auf die Flurkarten. Nutzer können Flurstücke einsehen, vermessen und ausdrucken. In Bayern erfüllt der BayernAtlas eine vergleichbare Funktion und ermöglicht die kostenfreie Einsichtnahme in Katasterdaten.
Die digitalen Karten sind stets auf aktuellem Stand und bieten komfortable Funktionen wie Zoom, Maßstabswechsel und Überlagerung mit anderen Geodaten. Für rechtlich verbindliche Zwecke ist jedoch weiterhin ein offizieller Katasterauszug des Katasteramts erforderlich.
Genauigkeit
Die Genauigkeit der in der Flurkarte dargestellten Grenzen hängt vom Alter und der Qualität der zugrunde liegenden Vermessungen ab. Nicht alle Flurstücksgrenzen sind mit moderner Präzision erfasst.
Historische Vermessungen aus dem 19. oder frühen 20. Jahrhundert weisen geringere Genauigkeiten auf als zeitgenössische Aufnahmen. Die damals verwendeten Vermessungsmethoden erreichten nicht die Zentimetergenauigkeit moderner Satellitengeodäsie.
Bei Grenzstreitigkeiten bietet die Flurkarte lediglich eine orientierende Darstellung. Für die rechtsverbindliche Feststellung des exakten Grenzverlaufs ist eine Grenzvermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erforderlich. Diese bezieht sich auf vorhandene Grenzsteine und Vermessungspunkte.
Die Flurkarte dokumentiert den rechtlich festgelegten Grenzverlauf in kartografischer Form. Der Vermessungsingenieur stellt diesen Grenzverlauf durch Messung und Grenzabmarkung im Gelände her.
Fortführung
Die Flurkarte wird kontinuierlich fortgeführt, um Änderungen in der tatsächlichen Situation abzubilden. Die Fortführung obliegt dem Katasteramt und erfolgt auf Grundlage von Vermessungen und behördlichen Mitteilungen.
Bei Teilung eines Flurstücks werden neue Grenzen eingemessen und in der Flurkarte eingetragen. Die entstehenden Teilflurstücke erhalten eigene Nummern mit entsprechenden Zählern. Die Teilung erfordert eine Vermessung und die Genehmigung der zuständigen Behörde.
Die Vereinigung mehrerer Flurstücke führt zur Aufhebung der bisherigen Grenzen und zur Bildung eines neuen, größeren Flurstücks. Voraussetzung ist in der Regel die Eigentümeridentität und das Fehlen unterschiedlicher Belastungen.
Neubebauung wird nach Fertigstellung in die Flurkarte aufgenommen. Ebenso werden abgebrochene Gebäude aus der Darstellung entfernt. Die Aktualisierung erfolgt nicht in Echtzeit, sondern nach Mitteilung durch die Bauaufsichtsbehörde oder auf Antrag.
Änderungen des Grenzverlaufs aufgrund von Neuvermessungen werden in der Flurkarte nachgetragen. Dies kann erforderlich werden, wenn alte Vermessungen korrigiert oder Grenzverwirrungen aufgelöst werden.
Verhältnis zum Grundbuch
Flurkarte und Grundbuch sind zwei getrennte amtliche Register, die eng miteinander verzahnt sind und sich gegenseitig ergänzen.
Das Grundbuch übernimmt die Flurstücksbezeichnungen aus dem Liegenschaftskataster. Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs wird jedes Grundstück durch Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer identifiziert. Diese Angaben stammen aus dem Kataster und ermöglichen die eindeutige Zuordnung.
Änderungen im Kataster werden dem Grundbuchamt mitgeteilt. Bei Teilung oder Vereinigung von Flurstücken muss das Grundbuch entsprechend angepasst werden. Das Katasteramt übermittelt die Änderungsmitteilungen, auf deren Grundlage die Grundbuchberichtigung erfolgt.
Im Regelfall stimmen die Angaben in Kataster und Grundbuch überein. Verzögerungen bei der Fortführung eines der beiden Register können jedoch zu vorübergehenden Abweichungen führen. Bei Kaufverträgen ist daher die Prüfung beider Register empfehlenswert.
Praktische Bedeutung
Die Flurkarte findet in verschiedenen Bereichen des Immobilien- und Bauwesens praktische Anwendung. Sie dient der räumlichen Orientierung und Planung.
Vor einem Grundstückskauf ermöglicht die Einsicht in die Flurkarte eine Beurteilung der Lage, Größe und Zuschnitt des Grundstücks. Potenzielle Käufer können sich über die Nachbarschaft und die Umgebung informieren. Zusammen mit dem Grundbuchauszug bildet die Flurkarte die Grundlage für fundierte Kaufentscheidungen.
Bei Bauvorhaben benötigt der Architekt die Flurkarte als Grundlage für den Lageplan. Sie zeigt die Grundstücksgrenzen und die Lage vorhandener Gebäude, auf deren Basis die Planung erfolgt.
Bei Grenzstreitigkeiten zwischen Nachbarn dient die Flurkarte als erster Orientierungspunkt. Sie dokumentiert den nach Kataster verzeichneten Grenzverlauf, der Ausgangspunkt für weitere Klärungsschritte ist.
Kommunen nutzen Flurkarten für die Bauleitplanung. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen bilden die Flurstücksgrenzen die Grundlage für die Abgrenzung von Baugebieten und die Festsetzung baulicher Nutzungen.
Kosten
Die Gebühren für Flurkartenauszüge sind in den Gebührenordnungen der Bundesländer geregelt und variieren nach Format und Ausfertigung.
Ein Auszug im Format DIN A4 kostet typischerweise zwischen 15 und 25 Euro. Größere Formate wie DIN A3 liegen im Bereich von 25 bis 40 Euro. Für Sonderformate oder besonders großmaßstäbliche Darstellungen können höhere Gebühren anfallen.
Digitale Auszüge sind häufig günstiger als Papierausfertigungen. Einige Bundesländer stellen Flurkartendaten über Online-Portale kostenfrei zur Verfügung, wobei diese Auskünfte keinen amtlichen Charakter haben.
Die konkreten Gebührensätze sind den Vermessungs- und Katastergebührenordnungen der jeweiligen Länder zu entnehmen.
Abgrenzung zu anderen kartografischen Darstellungen
Die Flurkarte ist von anderen Kartenwerken zu unterscheiden, die für spezifische Zwecke erstellt werden und andere Inhalte darstellen.
Topografische Karten zeigen die Geländeformen, Höhenverhältnisse und natürlichen Gegebenheiten eines Gebiets. Sie dienen der allgemeinen räumlichen Orientierung, stellen jedoch keine Flurstücksgrenzen dar. Der Maßstab ist meist kleiner als bei Flurkarten.
Die Bezeichnungen Liegenschaftskarte und Katasterkarte werden synonym zur Flurkarte verwendet. Es handelt sich um unterschiedliche Begriffe für dasselbe amtliche Kartenwerk, wobei regionale Präferenzen bestehen.
Der Bebauungsplan ist ein Planungsinstrument der Kommune und zeigt nicht den Ist-Zustand, sondern legt die zulässigen baulichen Nutzungen fest. Er basiert zwar auf der Flurkarte, enthält aber planungsrechtliche Festsetzungen.
Die Flurkarte dokumentiert den tatsächlichen Bestand: Welche Flurstücke existieren, wo liegen sie, welche Größe haben sie, wie sind sie bebaut. Sie ist beschreibend, nicht planend oder normierend.
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